meine Liebesgeschichte ... unsere Leidensgeschichte

  • Wichtig sind vor allem die Einreisestempel nach UA in DEINEM Pass. Außerdem hatte ich damals nur einen Ausdruck meines Mailprogramms ausgedruckt (wir haben Mails als Chatersatz benutzt) und darauf hingewiesen, dass es knapp über 3000 Mails waren.


    Übrigens kann jeder (und auch damit auch deine Ehefrau) ohne Probleme ausgewiesen werden wenn sie keinen Aufenthaltstitel hat! Sie benötigt also ein Visum, Aufenthaltserlaubnis, Duldung, Fiktionsbescheinigung oder sonstiges. Hat sie das nicht dann wird die abgeschoben, Ehe hin oder her.


    Einreisestempel habe ich ein paar Seiten voll im Pass :D und nochmal zur Klarstellung : Ich möchte auf keine Fall irgend etwas ungesetzliches machen , das bringt auf Dauer nur Ärger . Ich denke mir aber das dies von keinem hier so aufgefasst wurde . :beer:


    gruss Ingo

    Ich weiß, dass ich nichts weiß.


    Sokrates (470-399 v.Chr.)


    Erfahrung ist eine nützliche Sache. Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte.
    Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832)


    Bestätigung holt man sich dort, wo man annimmt sie auch zu finden.
    ok

  • romeomustdie11, in welchem Bundesland sitzt du denn? Da sind in D erhebliche Unterschiede ... auch von ABH zu ABH.
    Gruß nobody


    ich wohne in Hessen, bei Wiesbaden


    gruss Ingo

    Ich weiß, dass ich nichts weiß.


    Sokrates (470-399 v.Chr.)


    Erfahrung ist eine nützliche Sache. Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte.
    Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832)


    Bestätigung holt man sich dort, wo man annimmt sie auch zu finden.
    ok

  • man kann auch abgeschoben, ausgewiesen, oder zur Ausreise aufgefordert werden usw., wenn man nicht den zum Auffenthaltszweck passenden Auffenthaltstitel besitzt, bzw. denselben missbräuchlich verwendet.
    Das wird hier leider immer wieder vergessen.
    Hierzu gibts eine ganze Reihe Urteile, welche oft nicht gerade zugunsten der Antragsteller ausgehen.
    Letztlich verbleibt hier immer ein erhebliches Risiko, wobei mir in diesem Zusammenhang meist nicht einleuchten will, warum man sich bewusst so etwas aussetzt.


    Peter dieses Risiko würde ich nie eingehen , meine urprüngliche Frage war ja auch zB. auf diese "Vorabzustimmung" gewesen , da diese doch wohl einiges erleichtert.


    Und irgendwie ist es wohl doch von ABH zu ABH unterschiedlich , ob diese erteilt wird.


    Wieso dies so unterschiedlich gehanhabt wird , ist mir allerdings nicht ganz schlüssig


    gruss Ingo

    Ich weiß, dass ich nichts weiß.


    Sokrates (470-399 v.Chr.)


    Erfahrung ist eine nützliche Sache. Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte.
    Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832)


    Bestätigung holt man sich dort, wo man annimmt sie auch zu finden.
    ok

  • Hallo Ingo,


    Das war nicht konkret auf dich bezogen.


    Aber eine Heirat mit C Visum stellt immer zumindest ein Restrisiko da.
    Beim einen klappts, der nächste hat kosmischen Ärger. Halt ein bischen wie beim Glücksspiel.
    Zur Eheschliessung gibts andere Visakategorien. (Siehe Merkblätter der Botschaft)
    Alles andere sind Ausnahmen.


    Eine Vorabzustimmung ist im Prinzip nicht das was sich die meisten Leute darunter vorstellen.


    Bei nationalen Visa (D) muss die Zustimmung der Ausländerbehörde zur Visaerteilung eingeholt werden, die Botschaft kann darüber in der Regel nicht allein entscheiden.
    Im Falle der Vorabzustimmung gibt die Ausländerbehörde ihre Zustimmung zur Visaerteilung eben im Vorraus, also auch schon vor der Botschaft. Die Botschaft kann das Visum in diesem Falle erteilen ohne nochmals mit der Botschaft Rücksprache zu halten. Muss sie aber natürlich nicht in jedem Fall. Eine Vorabzustimmung im eheschliessungsverfahren deutet für mich oftmals auf eine nachlässige Antragsbearbeitung hin, wenn die Ausländerbehörde z.B. den Ausländer nie gesehen hat und die Stellungnahme der Botschaft nicht abwartet.


    Dies ist einfach ein Behördenvorgehen. Dies spart Zeit, weil der Behördenweg quasi umgekehrt wird. In der Praxis wird sowas in Ausnahmefällen gemacht. (Humanitäre Notlage etc.) Also eine Heirat gehört mit Sicherheit nicht dazu.
    Ob überhaupt ein Visum erteilt wird ist damit auch noch lange nicht gesichert.


    Grüsse,


    Peter.

  • Hallo Peter !


    Habe ich auch nicht so verstanden , wäre halt schon eine Erleichterung . Ich will auch nichts "geschenkt" bekommen , die sollen ruhig alles überprüfen , ich habe nix zu verbergen .


    Das was man halt da so alles hört , davor graut es uns einfach .


    gruss Ingo

    Ich weiß, dass ich nichts weiß.


    Sokrates (470-399 v.Chr.)


    Erfahrung ist eine nützliche Sache. Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte.
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    ok

  • Hallo Ingo! Tut mir leid, daß ich Dir erst jetzt antworte, ich habe zufällig Deine PM gesehen und war vorher noch nicht wieder hier.


    Zur Frage, wie ich die Vorabzustimmung bekommen habe, das war EIGENTLICH nicht so schwer. Zuerst war ich bei der Ausländerbehörde meines Wohnortes. Kleinstadt, ich ging davon aus, daß es da überhaupt keine Probleme gäbe. Der Sachbearbeiter erzählte mir allerdings eine hanebüchene Story, daß eine Vorabzustimmung nur in absoluten Ausnahmefällen geht, dann würde man auch das Zustimmungsverfahren ins Inland verlagern (was der Quatsch sollte hat sich mir bis heute noch nicht erschlossen) und er könnte sich ja dann beim Rasieren nicht mehr anschauen wenn er mir sowas gibt und einem anderen nicht. Naja. Ich hab dann beim Nachbarort angerufen, dort erteilt man grundsätzlich keine solche Vorabzustimmung. Da kann der Mond platzen und die Oma im Sterben liegen, das ist denen ganz wurscht. Mein dritter Anlaufpunkt war die Ausländerbehörde meiner Heimatstadt, Hauptstadt des schönsten Bundeslandes. "Hallo guten Tag, bekomme ich bei Ihnen eine Vorabzustimmung?" - "Ja haben Sie denn schon die Unterlagen von der Anmeldung der Eheschließung? Und die Erklärung über Kostenübernahme blah blah?" - "Ja habe ich alles" - "Ok kommen Sie vorbei, dann stelle ich Ihnen diese Voraberklärung aus." - "Ok und das ist so einfach möglich?" - "Ja klar, wieso nicht?"


    Also bin ich am nächsten Tag früh morgens zum Einwohnermeldeamt, habe meinen Hauptwohnsitz dorthin verlagert und bin anschließend zur Ausländerbehörde, nach zehn Minuten hatte ich meine Vorabzustimmung und das Fax nach Kiew ging fünf Minuten später raus. Nachdem meine holde Angebetete dann da war, habe ich meinen Wohnsitz dort wieder abgemeldet.


    WICHTIG:


    Die Aktion funktionierte deshalb, weil die Zuständigkeiten bei Eheschließung und Erteilung des Visums verschieden sind. Die Eheschließung kannst Du nur an einem Wohnsitz einer der Verlobten anmelden (bei einem Ausländer also nur am Wohnort des Deutschen). Das Visum bekommt man aber von der Ausländerbehörde des Ortes, an dem nach der Hochzeit der Ausländer wohnen wird. Ich habe also meine Hochzeit am Nebenwohnsitz angemeldet (ohne Probleme möglich) und die Ausländerbehörde am Hauptwohnsitz hat das Visum erteilt. Ist theoretisch nicht mal nötig, dort einen Wohnsitz zu haben, aber so konnte ich meinen Ausweis auf den Tisch leben und fertig.


    Viel Glück!

  • Hallo Patrick !


    war auf Geschäftsreise


    dank dir für dein Posting .


    eine andere Frage hätte ich aber :


    Mein Standesbeamte sagte mir das ich mit meiner Zukünftigen unsere Hochzeit , auch bei der Ukrainischen Botschaft oder Konsulat melden müsse ?(


    Habe ich so noch nie gehört oder gelesen ?


    weiss da jemand etwas ???


    gruss Ingo

    Ich weiß, dass ich nichts weiß.


    Sokrates (470-399 v.Chr.)


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    ok

  • Hmmm,
    hab ich auch noch nicht gehört
    Wobei, wenn sie hier bei der Landesvertretung registriert ist braucht sie ja eine intern. Hochzeitsurkunde für die Namensänderung.
    So rum gesehen ist das richtig

  • Hallo romeomustdie11!


    Vielleicht kann ich etwas Licht ins Dunkel bringen.


    Nach der Hochzeit muss Deine Frau, ihre Pässe ändern wegen der Namensänderung. Sie hat ja dann 2 Namen: Ihren Mädchennamen im Pass, und den jetzigen Namen in der Aufenthaltsbescheinigung.


    Für die Passänderung hat Sie 2 Möglichkeiten.


    1. in UA
    soweit ich weiß ist dazu erforderlich: dt. Eheurkunde mit Apostille, in UA übersetzt.
    s. auch: http://www.kiew.diplo.de/Vertr…lagen/Wiedereinreise.html


    2. in D beim bei der Botschaft bzw. beim zuständigen Konsulat
    Bin mir nicht so sicher, aber die machen dort nur den Reisepass, glaube ich.
    Jedenfalls ist Voraussetzung dafür, dass das Konsulat überhaupt für Deine Frau zuständig ist, dass sie dort als dauerhaft in D lebende Ukrainerin registriert ist (das meinte wohl deine Standesbeamtin)
    Das Registrierung ist kein MUSS, aber wenn deine Frau in 10 Jahren den Pass verlängern will oder die dt. Staatsbürgerschaft annehmen will, dann geht das dort nur, wenn sie registriert ist.
    Das Registrierungsverfahren ist sehr zeitaufwendig. Dauert etwa 1 Jahr, und mann muss vorher eine Menge Dokumente und Stempel sammeln.


    Infos zu dem zur Registrierung und anderen interessanten Themen (leider nur auf ukrainisch):
    http://botschaftbonn.wordpress…D0%BA-%D0%BF%D0%BA%D0%BE/
    und
    http://botschaftbonn.wordpress…D0%B0-%D0%BF%D0%BC%D0%BF/


    Hoffe, geholfen zu haben!

  • Ja so kenne ich das auch .


    Nach der Hochzeit geht es für Sie ja zurück und die Pässe werden in der Ukraine geändert !wsmile!


    Natürlich vorher hier in Deutschland Apostille mit beglaubigter Übersetzung .

    Ich weiß, dass ich nichts weiß.


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    ok

  • ...und wenn ihr bzw. deine Frau schon mal in der Ukraine ist, kann sie evtl . schon dort damit anfangen, Dokumente für die Registrierung zusammeln. Vorausgesetzt, sie will sich registrieren lassen.

    Gruß
    MaBo

  • so meine Zukünftige hat sich mal die von dir (MaBo) die geposteten Links durchgelesen .


    Jetzt ist alles klar, gilt nur für später wenn Sie hie rmal dauerhaft lebt. Nicht dirket für nach der Hochzeit.


    Vielen dank , das war eine grosse Hilfe :sekt:

    Ich weiß, dass ich nichts weiß.


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    ok

  • Gern geschehen!


    Also, ich empfehle, die Registrierung nach der Hochzeit und Passänderung bald in Angriff zu nehmen.
    Nicht selten kommt es vor, dass Ukrainer, die hier leben, etwas benötigen (neuer Pass, KInd das in Pass eingetragen werden muss etc.) und dann merken, dass sie das in UA erledigen müssen, weil das Konsulat wegen fehlender Registrierung für sie nicht zuständig ist.


    Und für die eventuelle spätere Einbürgerung in D bzw. für die Entlassung aus der ukr. Staatsbürgerschaft ist die Registrierung sowieso Voraussetzung.


    s. dazu: http://botschaftbonn.wordpress…%D0%B0%D1%97%D0%BD%D0%B8/

    Gruß
    MaBo

  • Nach der Hochzeit muss Deine Frau, <<
    Nur villeicht >>ihre Pässe ändern wegen der Namensänderung. Sie hat ja dann 2 Namen: Ihren Mädchennamen im Pass, <<<


    hat Sie 2 - oder 3 >> Möglichkeiten?
    In Deutschland gilt nach der Hochzeit Freie Namenswahl
    Die Frau behält ihren / Ihre - Namen
    Die Frau hat eventuell schon einen Doppelnamen und nimmt einen davon
    die Frau wählt den Mannes-Namen
    die Frau Kombiniert Den oder Einen Ihrer Namen mit dem des Mannes ( es ist Beschränkt auf Doppelnamen ! - Keine Drei Familiennamen !)
    Bei Verzwickter Namensgebung oder Witzigen Namen können Buchstaben Geändert oder Teile Weggelassen werden
    ... Diese Vorgabe gilt zur Familiennamensgebung nach der Hochzeit nur EINMALIG ....


    In Umgekehrter Reihenfolge gilt das selbe für den Mann
    damit wären wir bei 2x 5 Möglichkeiten
    ob dieses mit der UA Vereinbar ist weis ich nicht



    Meine Ehe mit der Namenswahl ...
    ich habe nur meinen Geburtsnamen
    meine (Ex) Frau Meinen Fam. und Ihren Zweiten Fam. Namen
    Tochter meinen Fam. und den Ersten Fam. der Mutter
    so haben wir 3 verschiedene Familiennamen bei 3 Personen :pillepalle: DAS WEIS ICH :pillepalle: :pillepalle: :pillepalle:
    :hmm: Denn Irgendwo ist ja auch der Grund für dieses (Ex) tschuess_und_weg

  • Schon klar!


    Aber es geht doch darum:Familienname des ukrainischen Partners ändert sich nach der Hochzeit in D.
    (Gehe davon aus, dass seine Zukünftige seinen Familiennamen annehmen wird).


    Der Aufenhaltstitel wird auf den neuen Familiennamen ausgestellt.
    In den ukr. Pässen steht aber noch ihr Mädchenname bzw. alter Familienname.


    Für die Änderung der ukr. Pässe gibt es 2 Möglichkeiten: 1. in UA; 2. ukr. Konsulat in D

    Gruß
    MaBo

  • stimmt Sie nimmt meinen Nachnamen an und ändert in der Ukraine ihre beiden Pässe !lamp!

    Ich weiß, dass ich nichts weiß.


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