Daueraufenthaltsgenehmigung fuer die Ukraine!

  • Hallo, an Alle Forenteilnehmer des Forum-Ukraine.de! Mein Name ist Holger Eichel, 59 Jahre, Deutscher, Alleinstehend und Invalid-Rentner. Ich habe folgendes Problem!
    Ich bin am 2.4.2013 in die Ukraine eingereist (fuer 90 Tage Visumsfrei) und zwar nach Berdyansk. Hier moechte ich einen ukrainschen Freund helfen sich eine neue Existenz
    aufzubauen. Der ukrainische Freund will eine Firma gruenden, (Transport/Taxi) und ich will ihn dabei finanziell unter die Arme greifen damit er einen guten Start hat!
    Das Problem dabei ist folgendes: Ich hatte gehofft, das wenn ich in der Ukraine eine Firma gruende, auch eine Daueraufenthaltsgenehmigung bekomme. Doch leider ist
    dem nicht so. Wir waren auf den OVIR in Berdyansk und dort sagte man mir das eine Gruendung einer Firma Kein Grund fuer eine Daueraufenthaltsgenehmigung ist!
    Und nun stehe ich vor den Problem, wie bekomme ich eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung fuer die Ukraine?! Ich habe mich schon im Internet umgeschaut aber da
    findet man leider nichts entsprechendes. Auch habe ich schon Kontakt mit den deutschen Generalkonsulat in Donezk aufgenommen, doch auf den versprochenen Rueckruf
    warte ich noch! Eine weitere Variante habe ich aber nur gehoert, ob das stimmt, das weiss ich nicht! Und zwar soll man bei den Ukrainischen Generalkonsulat in Krakow/Polen
    ein 1-Jahresvisum bekommen koennen, fuer 100,-Euro!? Wer weiss etwas darueber oder koennte mir andere Tipps oder Hinweise geben, wie ich eine Langfristige Aufenthalts-
    genehmigung fuer die Ukraine bekomme! Ich bitte euch Alle hoeflichst, die mir entsprechende Hinweise oder Tipps geben koennen, um eine Antwort!
    Wie schon geschrieben, ich bin Invalidrentner und bekomme meine Renten monatlich aus D und A ueberwiesen! Das ist alles kein Problem, das habe ich vorher schon mit
    meinen Rentenversicherungen abgesprochen! Auch habe ich schon ein Apartment in Berdyansk gefunden zu einen unglaublich guenstigen Preis!!! Auch die Wohnung ist also kein
    Problem! Doch was mich nicht schlafen laesst, ist eben das Problem, das ich (normalerweise) die Ukraine nach 3 Monaten wieder verlassen muss!? Und das moechte ich auf Alle Faelle
    verhindern, denn ich habe in Deutschland Alles!! aufgegeben!! Ich bitte Alle die mir Tipps oder Hinweise geben koennen hoeflichst um eine Antwort!

  • ... es soll da in Kiew Agenturen geben. Findet man im Internet.



    Nur mal nebenbei gefragt :


    Wieviele Taxi - und Transportfirmen gibt es schon in der Region, wo dein Freund eine weitere solche gründen möchte ?

  • Lieber Holger,


    schreibe mal unseren Freund Ahrens hier im Forum an, der kann Dir mit Infos helfen :thumbup:


    Ich wäre auch gern schon soweit, daß ich in Deutschland alles aufgeben könnte :(


    Du bist auf dem richtigen Weg :thumbup:


    Gruß Michael aus BW

  • Hast Du schon mal folgende Variante durchgespielt?


    Dein Freund gründet eine Firma auf seinen Namen und stellt Dich als ausländischen Manager ein, also als Angestellter in seinem Betrieb, wenn er denn genehmigt wird. Nach der Firmengründung durch den Freund (Steuern und Sozialabgaben, eigene Steuernummer etc. pp.) kann dieser einen Beschäftigungsvertrag mit Dir abschliessen, darauf wird Dir dann ein Arbeitsvisum erteilt, ich bezweifle aber die Zuständigkeit des WHIRFO früher als OWIR bekannt. Ich glaube es muss über die Auslandsvertretung der Ukraine geregelt werden, notfalls über das Ministerium in Kiew, aber da kann Dir eventuell sogar Peter Ahrens weiterhelfen. Wird schon schief gehen!


    Danke Oldtrotter

  • Hallo Holger,


    vielleicht ist dieser Beitrag in dem anderen Ukraine-Forum für Dich interessant? Hier ein Auszug, wo es um die Residenz geht:

    Aber lies bitte den kompletten Thread, vielleicht hilft Dir das ja?


    Viel Erfolg,
    Jens

  • dieser Beitrag[/url] in dem anderen Ukraine-Forum für Dich interessant? Hier ein Auszug, wo es um die Residenz geht:

    Hallo Jens,


    das mit den 100000 USD stimmt so nicht - es wird nämlich nicht jedes Investment anerkannt!
    Hier gilt - es muss ein staatlich unterstütztes Investment sein - z.B. ein Joint venture mit einer ukr.Firma oder aber z.B.ein Kauf eines Unternehmens vom staatlichen Privatisierungsfonds. Eigene Firmengründungen bzw. ein Wohnungskauf beinhaltet das leider nicht.


    Deswegen ist die von Oldtrotter vorgeschlagene Variante mit der Anstellung durchaus eine Variante!


    Viele Grüsse


    Stefan

  • Hast Du schon mal folgende Variante durchgespielt?


    Dein Freund gründet eine Firma auf seinen Namen und stellt Dich als ausländischen Manager ein, also als Angestellter in seinem Betrieb, wenn er denn genehmigt wird. Nach der Firmengründung durch den Freund (Steuern und Sozialabgaben, eigene Steuernummer etc. pp.) kann dieser einen Beschäftigungsvertrag mit Dir abschliessen, darauf wird Dir dann ein Arbeitsvisum erteilt, ich bezweifle aber die Zuständigkeit des WHIRFO früher als OWIR bekannt. Ich glaube es muss über die Auslandsvertretung der Ukraine geregelt werden, notfalls über das Ministerium in Kiew, aber da kann Dir eventuell sogar Peter Ahrens weiterhelfen. Wird schon schief gehen!


    Danke Oldtrotter

    Kann hier Oldtrotter nur zustimmen - allerdings ist dann mindestens eine TOV (wie eine deutsche GmbH) notwendig. Die Gründungskosten sind allerdings im Verhältnis zu D ein Schnäppchen - und Vorteil - man könnte sich dann auch als Gesellschafter eine gewisse Kontrolle der eigenen Investition vorbehalten.
    Kostet dann allerdings auch die Erlaubniserteilung bei der Arbeitsverwaltung (sind aktuell so gegen 500 EUR, die vom Arbeitgeber zu tragen sind) und beim WHIRFO und man hat aufgrund einer Quotenregelung keinen Rechtsanspruch auf diese Aufenthaltsberechtigung (i.d.R.wird die aber erteilt!).
    Wichtig ist - am Anfang wird immer nur ein temporärer Titel für 2 Jahre erteilt. Erst danach auf Antrag unbefristet (wenn der Arbeitsvertrag und die Firma noch existieren).


    Viele Grüsse
    Stefan

  • Und nun stehe ich vor den Problem, wie bekomme ich eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung fuer die Ukraine?!



    Holger hier werden vielen Begrifflichkeiten Deinerseits durcheinandergebracht.


    1.) Für eine Aufenthaltgenehmigung sind 3 Behörden zuständig!


    - OVIR in Berdyansk
    - OVIR in Zaporizhzhya -> Donetsk ist absolut die falsche Anlaufstelle
    und Kiev


    Deine erste Anlaufstelle sollte von daher, dass Generalkonsulat in München sein. Du brauchst in jedem Fall als erstes ein Visum. Die nächsten Schritte solltest Du dann mit einem Anwalt machen, der gut mit dem OVIR in Berdyansk verdrahtet ist. Mit Vitamin B könnte dies ggf. machbar sein, aber ohne Anwalt gebe ich Dir so gut wie keine Chance.


    Desweiteren möchte ich Dein Geschäftsidee nicht schlecht machen, aber Berdyansk ist keine "echte" Hafenstadt. Es ist ein Urlaubsgebiet. Es ist auch nicht gewollt, dass viel Transport über die Hafenstädte - und das gilt für alle Hafenstädte" in der UA abgewickelt wied. Das Geschäft läuft definitiv über Kiev und Donetsk!!


    P.S. meine 2 Töchter werden Dir mit Sicherheit nicht helfen :whistling:

  • Ihr müsst Euch gar nicht bemühen.


    »Berdyanskholger« war das letzte Mal am 12. April im Forum.


    Die Idee war wohl nur ein Sturm im Wasserglas.


    Ansonsten würde ich jemanden in der Situation immer die Aufenthaltsgenehmigung durch Ehe nahe legen. Fehlt es dazu am geeigneten Partner? Kein Problem, denn wir müssen die Schwiegermutter noch unter die Haube bekommen! Eine kurze PN an mich reicht.


    Gruß
    Siggi

  • Kein Problem, denn wir müssen die Schwiegermutter noch unter die Haube bekommen!

    Ob ein zahnloser Tiger durch den Gesundheitscheck kommt, entzieht sich meiner Kenntnis ;). Aber wie ich lese: Kurze PN an Siggi reicht

  • Jetzt muss ich noch ein wenig meine Stellung hier missbrauchen und Werbung machen:


    Das ist die Schwiegermutter, die wir noch unbedingt unter die Haube bekommen müssen.
    [gallery]1375[/gallery]
    Bei Interesse, wie schon geschrieben, PN an mich.


    Gruß
    Siggi

  • Das ist die Schwiegermutter, die wir noch unbedingt unter die Haube bekommen müssen.


    Das solltest Du in einem eigenen Thread bewerben, vielleicht unter der Rubrik "Partnervermittlung"...... :whistling:

  • Ansonsten würde ich jemanden in der Situation immer die Aufenthaltsgenehmigung durch Ehe nahe legen.


    Hallo Siggi!


    grundsätzlich stimme ich dir da vollkommen zu;-)...........aber nur, wenn man dann auch das ukrainische Familien-und Eherecht rechtsgültig zementieren kann;-)! Ansonsten ist die Regelung via Anstellungsvertrag für einen Ausländer unter Umständen langfristig wesentlich risikoärmer und günstiger;-))!

  • Das solltest Du in einem eigenen Thread bewerben, vielleicht unter der Rubrik "Partnervermittlung"......


    Diese Altersgruppe ist im Netz und im Forum fast nicht vertreten. Nicht wenige Männer suchen auch deutlich jüngere Frauen. Somit ist die Chance minimal.


    Zitat

    aber nur, wenn man dann auch das ukrainische Familien-und Eherecht rechtsgültig zementieren kann;-)!


    Im Fall der Schwiegermutter würde vermutlich das Erbrisiko eher auf der ukrainischen Seite liegen. Aber um so etwas kümmert sich meine Frau.


    Gruß
    Siggi

  • Im Fall der Schwiegermutter würde vermutlich das Erbrisiko eher auf der ukrainischen Seite liegen. Aber um so etwas kümmert sich meine Frau.

    Hab ich das richtig verstanden;-)? Deine Frau kümmert sich aktiv ums Management von Erbrisiken;-)? Klingt progressiv,aber dennoch etwas bedrohlich;-)))! :sniper:

  • Diese Altersgruppe ist im Netz und im Forum fast nicht vertreten


    Bist Du dir da soooo sicher :whistling:


    In einem anderen Thread habe ich gelesen das nicht jeder alles im Net preisgibt, und die ganzen Nichtmitglieder die mehr oder weniger regelmäßig hier mitlesen von denen wissen wir ja nun gar nichts !think!
    Wird schon schiefgehen :thumbup:

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