Ehevertrag Österreich Ukraine

  • Hallo zusammen,


    zu folgender Situation würde ich gerne wissen, wie ich mich hier am besten absichern könnte?


    Und zwar habe ich eine Freundin, aus der Ukraine, welche schon seit einigen Jahren in Österreich wohnt und hier studiert. Wir sind seit ca. 2,5 jahren ein Paar und seit etwas mehr als einem Jahr wohnen wir in meiner Eigentumswohnung zusammen. Das Thema Hochzeit ist natürlich immer allgegenwärtig, für mich zwar nicht so wichtig, für Sie aber viel mehr. Das was mich von einer Heirat abhält sind vorrangig die Eigentumsverhältnisse, sollte es zu einer Scheidung kommen. Ich denke hier vielleicht zu sehr nach, aber ohne Absicherung und Ehevertrag kann ich mir keine Hochzeit vorstellen.
    Sie hat zur Zeit kein Einkommen, wohnt bei mir, für alle Kosten komme ich auf (was ich auch gerne mache). Ich besitze eine fast abbezahlte Eigentumswohnung, stehe alleine im Grundbuch und trage natürlich auch alle dafür anfallenden Kosten. Zudem werde ich wohl auch das Haus der Eltern erben. Nebst meinem Job im öffentlichen Dienst habe ich zwei Firmen - ein Einzelunternehmen und eine OG. Ihre derzeitigen Eigentumsverhältnisse sind bei 0, als Einkünfte hat sie eine Geringbeschäftigung auf 400 € Basis.


    Wie kann ich mich hier absichern, sodass im Falle einer Scheidung mein in die Ehe eingebrachtes Eigentum unagetastet bleibt? Weiters will ich auch meine Firmen hiervon unangetastet wissen? Auch wäre es mir wichtig, eine sinnvolle und vor allem zeitlich begrenzte Unterhaltsregelung zu finden. Welchen Einfluß hat hier die Tatsache, dass sie aus einem nicht EU-Land kommt? Gilt hier österreichisches Recht oder eventuell sogar ukrainisches Recht?


    Ich bin für alle Tipps sehr dankbar!


    lg Eldorado

  • Hallo Eldorado,


    Vorweg: Ich kenne das Rechtssystem in Österreich nicht. Ist es genauso, wie in DE, dann bedarf es ohnehin eines notariellen Vertrages. Der kostet Dich ein paar Hunderter, aber dafür bekommst Du eben auch einen individuellen Vertragstext, den der Notar (oder einer seiner Mitarbeiter) zusammen mit Euch beiden verfasst. Zur Vorbereitung solltet Ihr beiden Euch einig sein, was ihr wollt und was fair ist. Dann geht damit zum Notar und lasst Euch beraten. Diese Beratungsleistung ist im Preis enthalten!


    So viel vorweg: Unterhaltsansprüche wirst Du nicht gänzlich ausschließen können. Bevor die Allgemeinheit zahlt, ist der Ex-Partner (zumindest eine begrenzte Zeit) zum Unterhalt verpflichtet. Alle Vermögenswerte, die vor Eheschließung vorhanden sind und auch jedes Erbe sind ohnehin nicht Bestandteil eines Zugewinnausgleichs. Nur die Wertsteigerungen dieses Vermögens während der Ehe. Über den Wert der Objekte bzw. die Steigerung des Wertes kann man trefflich streiten. Insbesondere gilt das für Werte von Firmen. Daher würde ich diese Dinge gänzlich vom Zugewinn ausschließen. Ob ein derartiger Vertrag auch in UA gültig wäre, ist vermutlich nicht relevant für Euch, da Ihr dort ja keine Vermögenswerte habt. Für das Vermögen in Österreich kannst Du alles beim Notar in Österreich regeln, auf ihre Staatsangehörigkeit kommt es dabei nicht an.


    Ich persönlich habe mit meiner Frau (nach 9 Ehejahren) rückwirkend die Gütertrennung vereinbart. Unterhalt, Versorgungsausgleich, etc. haben wir nicht geregelt, da wir diesbezüglich keine Notwendigkeit sahen.


    Gruß
    Siggi

  • Hallo,


    du oder besser ihr, könnt einen notariell beurkundeten Ehevertrag schliessen.
    Das kann man vor und während der Ehe tun.
    Dort könnt ihr Gütertrennung, modifizierte Zugewinngemeinschaft usw. vereinbaren und damit von der Zugewinngemeinschafft abweichen.
    Auch beim Versorgungsausgleich kann von der gesetzl. Regelung abgewichen werden.
    Nachehelicher Unterhalt kann eingeschränkt werden.
    Ehelicher hingegen kaum.
    Man muss immer darauf achten das der Vertrag nicht unwirksam wird. Als Faustregel gilt, dies ist der Fall, bei einseitiger benachteiligung, Sittenwidrigkeit oder wenn Inhalte gegen Treu und Glauben verstossen.
    Weiter können auch Scheidungsfolgenvereinbarungen getroffen werden.
    In der Regel kommt das Recht zur Anwendung nach welchem man geheiratet hat.
    Vorsichtshalber aber auf jeden Fall einen Rechtsanwalt in Österreich konsultieren.


    Grüsse,


    Peter.

  • danke ihr beiden. Ich denke auch, dass ein Rechtsanwaltstermin hilfreich ist. Die Kosten für Ehevertrag usw. sind mir eigentlich egal bzw. nebensächlich, wichtig ist dass die Vermögenssachen wasserdicht geregelt sind. lg

  • danke ihr beiden. Ich denke auch, dass ein Rechtsanwaltstermin hilfreich ist. Die Kosten für Ehevertrag usw. sind mir eigentlich egal bzw. nebensächlich, wichtig ist dass die Vermögenssachen wasserdicht geregelt sind. lg

    Wasserdicht geregelt?


    Das, das dachte Boris Becker auch!
    Ein Risiko bleibt immer - insbesondere wenn Du unfähige Anwälte hast!


    Grüße
    Budweiser

  • Der Fall Becker:

    Zitat

    Er stellte fest, das er die Vertragspartner darauf aufmerksam gemacht hat, dass durch die doppelte Staatsbürgerschaft von Barbara Becker (damals noch Feltus) "möglicherweise ... ausländisches Recht zur Anwendung" kommen kann. Da sie neben dem deutschen auch einen amerikanischen Pass besitzt, könnten sich auch die US-Gerichte für zuständig erklären


    http://www.spiegel.de/panorama…-16-klausel-a-109392.html


    Gruß
    Siggi

  • Ich habe schon 2 Ehen in De hinter mir.
    Mit der ersten EheFrau habe ich ein Haus gebaut,nach 4 Jahren war eine gemeinsame Zukunft nicht mehr möglich und wir trennten uns.
    Da wir die Sache auf ordentliche Weise beenden wollten sind wir gemeinsam zum Notar gegangen und haben eine Scheidungsvereinbarung getroffen.
    Wir haben vor dem Notar unsere Vermögens Verhältnisse und unsere Eigentümer offenbart und er hat uns beraten wie wir die Sache Aufteilen können.


    Es hat ein jeder von uns Zweien mal geschluckt aber im großen und ganzen war es in Ordnung!!


    Wir sind dann nach ein paar Jahren zu einem gemeinsamen Rechtsanwalt gegangen und dieser hat die Scheidung dann kostengünstig abgewickelt.



    Bei der zweiten EheFrau war ich ja mittlerweile schlau und wusste was einem Mann in DE bei einer Scheidung alles passieren kann :patsch:
    Also bestand ich auf einen Ehe-Vertrag, dieser klärte alle Sachen,Haus ist mir, Rente mir, kein Zugewinnsausgleich und gegenseitiger Verzicht auf nach Ehelichen Unterhalt.
    Jetzt aber das wichtigste.....
    Es waren einige Sachen im falle der Geburt eines Kindes geöffnet:
    Haus mir, wir hatten ab Geburt des Kindes Zugewinngemeinschaft,also alles was ab dann gespart oder angeschafft wurde hätte beiden gehört,
    Bei der Rente wurde vereinbart, das sie nur 25% anstatt der gesetzlichen 50% bekommt und die Betriebsrente ist komplett mir.


    Es ist ganz wichtig darauf zu achten,das der Ehevertrag nach Geburt eines Kindes nicht zu einseitig ist,sonst ist der ganze Vertrag anfechtbar!!!


    Aber wie soll ich sagen, sie war bei einem der besten Rechtsanwälte im Rhein Main Gebiet
    Ich bin glücklich Geschieden und sie hat dazu beigetragen das der Tempo verkauf erheblich gestiegen ist !happy!

  • Servus Eldorado !
    Ich komme auch aus Österreich, Wien, und habe auch eine ausbezahlte Eigentumswohnung.
    Wen sie nach der Hochzeit 1 Jahr in dieser Wohnung als deine Ehefrau gemeldet ist , hat sie das recht auch dort zu bleiben , und wenn sie ein Kind zu Welt bringt, bringst du sie die nächsten 20 Jahren nicht mehr aus dieser Wohnung raus , da hilft kein Ehevertrag , du kannst gehen, das Kind wird geschützt.
    50 % der Wohnung gehört ihr. Entweder du musst ihre 50 % der Wohnung auszahlen, und sie geht, oder sie zahlt dir die 50% und du gehst.
    http://scheidung.naske.at/inde…task=view&id=17&Itemid=28


    Von der Aufteilung ausgenommen sind all jene Gegenstände, die in die Ehe eingebracht wurden und die während der Ehe geerbt bzw. geschenkt erhalten wurden, weiteres alle Gegenstände die nur dem Gebrauch eines Ehegatten bzw. der Ausübung seines Berufes dienen, die zu einem Unternehmen gehören sowie Anteile an Unternehmen, soweit es sich nicht um bloße Wertanlagen haltet.


    Eine Gegenausnahme bildet die Ehewohnung, die auch aufzuteilen ist, wenn sie eingebracht, geerbt oder geschenkt erhalten wurde, sofern der andere Ehegatte oder ein gemeinsames Kind darauf angewiesen ist.


    Lass dich vom einen guten Anwalt der sich auf Familienrecht spezialisiert hat beraten,
    kostet 100-200 €, er wird dir alles genau erzählen.


    Ich werde es wahrscheinlich so machen, ich verschenke meine Eigentumswohnung meiner Schwester
    Ich ( wir ) werde/n dann in dieser Wohnung immer nur befristeter (auf 3 Jahre) in Hauptmitte bei meiner Schwester wohnen, und dann immer wieder auf 3 weitere Jahre verlängern.


    Sollte es zu einer Scheidung kommen, werde natürlich ich als erster aus dieser Wohnung gehen müssen, wenn der Mietvertrag dann ausgelaufen ist, muss auch sie gehen.
    Und ich habe meine Wohnung wieder.


    Natürlich muss man zu den Person, Schwester, Bruder vertrauen haben, sonst geht das nicht.


    Es gibt noch eine gute Möglichkeit, du vermietest deine Eigentumswohnung, natürlich nur befristet.


    Und ihr beide wohnst auf miete, natürlich in einer anderen Wohnung, kommt es zu Scheidung, gehst du einfach, sie zahlt die Mitte weiter, ist ja auch nicht deine Wohnung,
    Wenn der Mietvertrag auf deiner Eigentumswohnung ausgelaufen ist, wohnst du wieder in deiner Eigentumswohnung, und sie hat überhaupt kein recht drauf.

  • Servus Eldorado !
    Ich komme auch aus Österreich, Wien, und habe auch eine ausbezahlte Eigentumswohnung.
    Wen sie nach der Hochzeit 1 Jahr in dieser Wohnung als deine Ehefrau gemeldet ist , hat sie das recht auch dort zu bleiben , und wenn sie ein Kind zu Welt bringt, bringst du sie die nächsten 20 Jahren nicht mehr aus dieser Wohnung raus , da hilft kein Ehevertrag , du kannst gehen, das Kind wird geschützt.
    50 % der Wohnung gehört ihr. Entweder du musst ihre 50 % der Wohnung auszahlen, und sie geht, oder sie zahlt dir die 50% und du gehst.
    http://scheidung.naske.at/inde…task=view&id=17&Itemid=28


    unglaublich, wer soll denn da überhaupt noch heiraten wollen? Es kann ja nicht sein, dass die Frau Anspruch auf das Eigentum hat, ist das nicht mit den Alimenten geregelt? Bzw. macht diese Gesetzeslage einen Ehevertrag dann nicht obsolet? Ich werde wohl demnächst einen RA meines Vertrauens kontaktieren müssen...

  • Tja, früher bei den Rittersleut war alles einfacher. Das untreue Weib konnte unversehens im Kerker landen. Der Gemahl konnte bei Bedarf im Turnier vom Nebenbuhler niedergestreckt werden.
    Dann gingen Pferd, Waffen, Gefolge und der unterlegene Ritter selbst in den Besitz des Gewinners über. Folglich hatte der Nebenbuhler meist gar nicht im Sinn, den Gatten seiner Angebeteten schwerst zu verletzen oder gar zu töten. Ausschalten hieß die Devise. Wer brauchte damals Verträge und Gerichte? :D
    Gruß nobody

  • Das ist heute noch einfach. Man muss nur den richtigen Kulturkreis wählen:

    Zitat

    Ein bedeutender indonesischer Beamter hat sich ein 17 Jahre altes Mädchen als zweite Frau genommen - und sich kurz darauf per SMS von ihr scheiden lassen.


    http://www.spiegel.de/panorama…g-entlassen-a-884635.html


    Das ist Paradies für Männer!


    Aber dann, was lese ich dann:

    Zitat

    Nun wurde der Mann vom Präsidenten des Landes gefeuert.


    Diese Zeiten werden für Männer immer härter - überall auf der Welt.


    Ich stimme zu: Wir sind eindeutig zu spät geboren worden.


    Aber zurück zum Thema: Die beschriebene Rechtssituation besteht (noch?) nicht in DE, sondern nur in Österreich!


    Gruß
    Siggi

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