• Tja, nun ist, nach dem Vater Ende Januar, nun auch die Mutter meiner Frau gestorben. Zurückgeblieben ist neben einem Haufen Chaos und Trauer auch die Wohnung. Meine Frau und ich sind uns darüber einig, dass wir später, wenn die Rente kommt, in der Ukraine leben werden. Und wir wollen in der Wohnung ihrer Eltern leben. Die Wohnung ist, soweit bekannt, privatisiert worden, und gehört zu gewissen Anteilen verschiedenen Familienmitgliedern. Diese Auszubezahlen stellt nicht das eigentliche Problem dar. Vielmehr habe ich hier vielfach gelesen, dass die Eigentumsverhältnisse in der Ukraine teilweise recht unsicher sind. Stichwort Privatisierung: Gibt es eine Möglichkeit, von hier aus festzustellen, inwiefern eine Privatsierung rechtssicher stattgefunden hat? Als nächstes hat meine Frau für die Ukraine keine Propiska mehr. Darf sie dann überhaupt Wohneigentum erwerben? Und überhaupt, welche Fristen müssen wir einhalten, um alles rechtssicher zu bewerkstelligen?

  • Meine Frau wäre in derselben Situation, wenn die Eltern auch irgendwann leider mal sterben müssen.
    Wir unterhielten uns über ähnliches schon mal vor längerer Zeit. Ich erzählte ihr gerade über deinen Fall. Aber sie sagte dazu: "wenn die Wohnung schon seit längerem auch ihr Eigentum in den Dokumenten ist, sollt ihr schnellstens bei einem Notar das noch mal fixieren, wenn sie noch Geschwister hat, das natürlich mit einfliessen lassen. Sollten die Geschwister kein Interesse an der Wohnung haben, oder mit einer Summe X ausbezahlt werden, umso besser für euch.
    Sollte die Wohnung mal für spätere Zwecke genutzt werden, z.B. wie du schreibst Eigenbedarf wenn Rente und Leben in der UA und ihr möchtet sicher sein, dass die Wohnung in gutem Zustand bleibt, kann man sich dort Agenturen suchen, die die Wohnung vermieten, sie pflegen usw. und der Überschuss der Vermietung geht an die Agentur.
    Das machen wir z.B. immer, wenn wir in Kremenchug sind. Dort mieten wir uns auch immer eine Wohnung von einer Agentur. Die Wohnung ist (seitdem ich sie seit April 2011 kenne) im sehr guten Zustand und wird bei Bedarf immer repariert. Die Agenturbesitzerin vermietet die Wohnung, gehört ihr aber selbst nicht.
    Aber um zu der Frage zurück zu kommen: je schneller ihr es in Dokumenten beim Notar fest macht (rechtssicher), desto besser ist es für euch. Auch spielt es wohl in erster Linie keine Rolle, ob deine Frau schon seit längerem in DE lebt und keine Propiska mehr hat, sofern die Wohnung in einem Art Testament als Erbe für die Kinder deklariert ist."

  • Hallo Andreas und Lena,
    wir haben ebenfalls das Thema. Ich will hier nicht alle Dinge öffentlich aufblättern, weil es recht kompliziert ist / vom Einzelfall abhängt (auch vom Grad der Verwandtschaft). Schreibt mir also eine PN bitte bei Bedarf. Eventuell muss meine Frau auch mal selbst mit euch sprechen und eure Fragen nach bestem Wissen beantworten. Sie ist aber noch ein paar Tage in UA. U.a. auch wegen solcher Angelegenheit.
    Kann allerdings soviel sagen, dass eine Handlungsfähigkeit bei meiner Frau nur deshalb optimal gegeben ist, weil sie den Inlandspass hat und Wohnsitz gemeldet ist. Sie hat sich vor Jahren schon rechtlich beraten lassen und man hat sie eindringlich darauf hingewiesen, dass die Meldung als im Ausland lebende Ukrainerin nachteilig wäre (steuerlich und wenn man Dinge vor Ort regeln müsse). Gab aber dennoch unvorhergesehene Probleme.
    Gruß nobody

  • Überschuss der Vermietung geht an die Agentur


    An den Besitzer oder wirklich an die Agentur?
    Auf der Krim kenne ich das so: Der Besitzer zahlt eine evt. Renovierung, die Agentur kümmert sich um Vermietung und Reinigung. Dafür erhält die Agentur 30%. Der Rest geht an den Eigentümer. Die Agentur kann auch Renovierungen beauftragen, so dass man selbst nicht vor Ort sein muss. Für die Beaufsichtigung der Renovierung zahlt man ca. 10% der Auftragssumme an die Agentur.


    Gruß
    Siggi

  • Hallo Andreas und Lena, zuerst einmal mein Beileid! Es ist nicht ganz einfach, wenn man innerhalb weniger Monate Vater und Mutter verliert und nun vor einem vermeintlichen Chaos zu stehen glaubt.


    Selbst, wenn die Wohnung schon privatisiert sein sollte, kann diese nur veräussert werden, wenn alle dort gemeldeten (mit Propiska) Personen damit einverstanden sind. Wenn diese Wohnung zu gewissen Anteilen verschiedenen Familienmitgliedern gehört, dann ist das bei der Privatisierung mit eingetragen worden. Wenn Deiner Frau die Wohnung von den Eltern vererbt worden ist, dann muss es darüber ein Testament geben.
    Deine Frau muss innerhalb von vermutlich 6 Monaten über einen Notar geltend machen, dass sie die Erbin ist, hier durch Vorlage der Geburtsurkunde, aus der hervorgeht, wer leiblicher Vater und leibliche Mutter ist. Dann dürfte es keine Probleme geben, sich dort wieder mit Zweitwohnsitz anzumelden doch wohl auch nicht.


    Der von Euch beauftragte Notar, muss örtlich und sachlich zuständig sein und einen festen Auftrag von Deiner Frau erhalten, nur dann bekommt er alle Auskünfte in Sachen Privatisierung und die darüber erfolgten Eintragungen. Klärt auf alle Fälle ab, ob da Belastungen bzw Kredite drauf gezogen wurden und ob alle Rechnungen, wie Fernheizung, Strom, Gas, Wasser und Umlagen beglichen sind. Wird oft im Eifer des Gefechts vergessen. Achtung, die bisherigen örtlichen Privatisierungsstellen werden bzw. sind bereits aufgelöst. Dieses regeln nun die örtlich und sachlich zuständigen Notare. Die Eintragen werden neuerdings in der Ukraine zentral erfasst (Einheitliches Kataster). Der Fach-Notar kann darüber Auskunft erteilen.


    Ich hoffe Euch etwas weiter geholfen zu haben. Achtung der normale Bürger wird erst seit etwa Jahresanfang 2013 davon betroffen, wenn überhaupt. Ihr werdet also wirklich nur vor Ort beim dafür zuständigen Notar weiterkommen.


    Danke Oldtrotter

  • Hallo oldtrotter, guter Überblick, sauber auf den Punkt gebracht.


    Möchte hinzufügen, dass ich die Anmutung habe, Eigentum ist nicht unbedingt so "sicher" wie z.B. in D.


    Da glaubst du, du wärst in UA seit Jahren Eigentümer einer Wohnung und dann wird dir erklärt, dass das nicht so sei, weil du zum Zeitpunkt des Erwerbs ja erst drei Jahre alt gewesen seist. Und das könne ja nicht sein. Punkt.
    Natürlich erfolg Rückübertragung und abermaliger Erwerb. Immer mit Gebühren verbunden - das war dann wohl auch der eigentliche Sinn, weil ansonsten ja alle Eintragungen schon vorher passten und auch jahrelang gültig waren.
    Die Frage "Und wenn wir es nicht so lösen, was passiert dann?" konnte oder wollte niemand beantworten. Auch so'n Ding.Gruß nobody


    PS: es handelt sich um eine Wohnung- interessant daran war, dass das gesamte Haus nochmals oder erstmals (weiss ich nicht genau) registriert werden musste - dazu mussten die dann erst "bewegt" werden.

  • Siggi


    Ich habe noch mal genau gefragt.
    Wenn als Beispiel meine Frau nun ihre Wohnung vermieten wollte, würde sie sich an diese Agentur wenden. Diese Agenturinhaberin würde ihr (meiner Frau) dann als Beispiel 1000 UAH pro Monat zahlen. Im Gegenzug darf aber die Agentur die Wohnung jederzeit viel höher vermieten. In diesem Fall geht der ganze Überschuss also an die Agentur. Auch sind normale Reparaturen (kosmetische Reparaturen) wie z.B. Lampe tauschen, Wasserhahn oder Duschbatterie defekt, Malerarbeiten und die allgemeine Reinigung auf ihre Kappe zu nehmen. Zur Reinigung kommen meist immer ältere Damen, die dann die Wohnung meist "auf den Kopf stellen", also wirklich sauber machen.
    Große Reparaturen, z.B. die Renovierung/Modernisierung eines ganzen Bad's usw. geht dem wahren Eigentümer zu Lasten.
    Um die Wohnung erstmalig mit Möbeln auszustatten, kommt der Eigentümer dafür auf. Danach liegt es wieder an der Agentur, z.B. einen Tisch oder oder zu tauschen.
    Sie sagt, dass es in diesem Fall sehr stressfrei ist, eine solche Wohnung zu vermieten und gleichzeitig zu wissen, dass damit gut umgegangen wird. Gleichzeitig bekommt man dafür noch Geld (wenn auch "nur" 1000 UAH) und muss sich nur um wahre große Reparaturen kümmern.


    In unserem Fall ist es z.B. so, dass die oben erwähnte Ferienwohnung (die ich seit April 2011 immer regelmäßig buche, wenn ich alleine drüben war um meine Frau zu besuchen, bzw. wir seit März 2012 immer buchen, wenn wir zusammen ihre Eltern besuchen) ----> 250UAH pro Tag kostet. Sind also (wenn sie die Wohnung ohne Unterbrechung vermietet), 30 Tage*250 UAH = 7500 UAH im Monat. Davon bekommt wie erwähnt der wahre Eigentümer 1000 UAH, hat aber kaum Stress, muss sich um kaum etwas kümmern.
    Vermietet sie die Wohnung natürlich schlecht in einem Monat, bleibt sie entsprechend auf Kosten sitzen, wenn der Eigentümer seine 1000 UAH verlangt.
    Da die Wohnung eine von ca. 20 Wohnungen dort ist, die diese Agentur betreut und immer regelmäßig (aus)gebucht sind, haben die Agentur und der wahre Eigentümer der jeweiligen Wohnung beides etwas davon. Auch können wir sehen, dass sie sich um die Wünsche der Kunden kümmert. Z.B. hatten wir mal irgendwann im August 2011 als Wunschtraum geäußert, dass eine Klima in der Wohnung ein großer Vorteil wäre. Plötzlich 2 Monate später wurde in vielen der Wohnungen eine Klima verbaut ,womit sie dann auch auf der Webseite warb, dass die Wohnungen klimatisiert sind. Ebenso konnten wir sehen, dass sofort die Nachfragen (Buchungen) anstiegen.

  • Ok, nobody, so ist es!


    Am wichtigsten aber ist es in der Ukraine unbeirrt auf das Ziel orientiert die Dinge anzugehen. Ich bin ehrlich, ich habe mir selbstverständlich Rat geholt, aber dort wo man diese Probleme täglich bearbeitet. Der Zufall wollte es, mein Freund der Richter war mir über den Weg gelaufen und da habe ich ihn gleich nachdem ich den Thread gelesen hatte kurz entschlossen angerufen und mich unmittelbar danach beim Stadtarchitekten, Pate meiner Enkelin, rückversichert! Ist also die momentan beste Vorgehensweise zum derzeitigen Zeitpunkt


    Danke Oldtrotter

  • Deine Frau muss innerhalb von vermutlich 6 Monaten über einen Notar geltend machen, dass sie die Erbin ist, hier durch Vorlage der Geburtsurkunde, aus der hervorgeht, wer leiblicher Vater und leibliche Mutter ist. Dann dürfte es keine Probleme geben, sich dort wieder mit Zweitwohnsitz anzumelden doch wohl auch nicht.


    Danke für die guten Tipps. Ich werde sie mit meiner Frau durchsprechen. Die anderen Wohnungsinhaber/Familienmitglieder, wie z. B. Geschwister, Enkelkinder und Kinder haben kein Interesse an der Wohnung, und wollen sich gerne ausbezahlen lassen. In 2 Wochen fliegt meine Frau wieder rüber. Grund ist der 40-tägige Gedenktag an den Tod der Mutter. Vielleicht schafft sie es dann ja nebenbei schon einen Teil der Formalitäten zu erledigen.


    Im übrigen finde ich, dass die Ukrainer (und wohl auch anderen orthodoxen Völker) ein sehr schönes Abschiedszeremoniell entwickelt haben. So fällt es doch ein wenig leichter, von den verstorbenen Familienmitgliedern Abschied zu nehmen. Die Trauer sitzt bei ihr noch ziemlich tief.

  • Hallo Andreas und Lena, es kann erforderlich sein, dass die anderen Beteiligten eine Verzichtserklärung abgeben müssen, zumindest die Geschwister, bitte dieses möglichst rechtzeitig in Erfahrung bringen und dieses dann gleich mit erledigen. Es ist möglich das der von Euch ausgewählte Notar hier einen anderen Notar empfiehlt, dieses tut er um das ganze Verfahren möglichst neutral durchzuziehen. Die Notar-Gebühren sind in einer Tabelle aufgelistet und werden versteuert. Da fällt mir ein, Deine Frau braucht eine Steueridentifikationsnummer, hat sie eventuell noch von früher, sonst sofort beantragen (dauert etwa eine Woche, weil Zentralvergabe), eventuell im Verbund mit erneuter Anmeldung, weil Propiska erforderlich!
    Ist aber nicht schlimm und funktioniert schnell.
    Ja, ein Mensch ist hier in der Ukraine nicht vergessen, einmal das Abschiedszeremoniell und zum anderen der jährliche Tag des Friedhofs, wo selbst Angehörige aus allen Ecken der Welt anreisen und wo sogar die Grabstätten mit bedacht werden, wo es niemand mehr gibt, der sich kümmern könnte. Ist jedes mal wieder ein sehr beeindruckendes Ereignis für mich und irgend wie ungemein tröstend.
    Ich wünsche Euch beiden jedenfalls viel Erfolg bei dem Vorhaben und drücke Deiner Frau die Daumen bei dem Vorhaben. Sie wird es schon schaffen, ist ja schliesslich ein Kind dieses Landes!
    Danke Oldtrotter

  • Als nächstes hat meine Frau für die Ukraine keine Propiska mehr.

    Sollte sie sich wieder in der Ukraine anmelden, so gibt es die Möglichkeit sich danach wieder in D befristet bei der Botschaft anzumelden. Das ist in wenigen Minuten erledigt und man kann seinen blauen Pass behalten.


    Und wir wollen in der Wohnung ihrer Eltern leben. Die Wohnung ist, soweit bekannt, privatisiert worden, und gehört zu gewissen Anteilen verschiedenen Familienmitgliedern

    Wäre nicht einmal wichtig wer in der Wohnung gemeldet ist?


    zum anderen der jährliche Tag des Friedhofs, wo selbst Angehörige aus allen Ecken der Welt anreisen und wo sogar die Grabstätten mit bedacht werden


    Der Tag ist ja genau heute.


    Gruß Herr Mayer

    • Wir müssen einräumen, dass der Mensch mit allen seinen hohen Eigenschaften noch immer in seinem Körper den unauslöschlichen Stempel seines niederen Ursprungs trägt.
    • Charles Darwin
  • Die anderen Wohnungsinhaber/Familienmitglieder, wie z. B. Geschwister, Enkelkinder und Kinder haben kein Interesse an der Wohnung, und wollen sich gerne ausbezahlen lassen.


    in jedem Fall muss man sich an den oertszustaendigen staatlichen Notar wenden,im Laufe von 6 Monaten, auf keinen Fall spaeter. Ist der Frist vorbei , enscheidet die Sache nur das Gericht,was zusaetzliche Kosten , Papierkram und Nerven bringt.Neben den staatlichen Notaren koennen heute rechtfertige private Notaren im Namen der Erben handeln. Dies zum Lesen:
    http://kvartmarket.kiev.ua/content/341.html
    Verzichtaerklaerung von Geschwistern ,worueber oldrotter schreibt, sind notwendig.

  • Hallo Herr Mayer, der Friedhofstag ist nicht überall in der Ukraine und auch nicht in jeder Rajon am selben Tag. Unser Friedhof liegt im Dorf, welches zur Stadt Smila gehört und da ist dieser Tag erst im Juni!
    Zugegebener Weise sind aber am heutigen Tage viele Friedhofstage in der Oblast Cherkassy.


    Yuli, Dir danke ich für den Link, den hatte ich noch nicht in meiner Sammlung. Du hilfst mir immer wieder weiter und ergänzt meine Posts ganz ausgezeichnet!


    Danke Oldtrotter

  • Ich wünsche Euch beiden jedenfalls viel Erfolg bei dem Vorhaben und drücke Deiner Frau die Daumen bei dem Vorhaben. Sie wird es schon schaffen, ist ja schliesslich ein Kind dieses Landes!


    Noch mal vielen Dank. So wie es ausschaut, wird wohl unsere Tochter offiziell die Wohnung übernehmen. Allerdings hat sie ebenfalls keine Propiska mehr für die Wohnung. Es hatten sich vorletztes Jahr alle Familienmitglieder dort abgemeldet, um die laufenden Wohnungskosten zu senken und die Eltern zu entlasten.


    Will mal hoffen, da so funktioniert. Ansonsten stehen meiner Frau noch einige Ukrainereisen ins Haus, verbunden mit der Hoffnung, dass der Arbeitsgeber mitspielt :S

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