Heirat während Aufenthalt in Deutschland mit einem Studentenvisum

  • Hallo zusammen,


    ich habe mich heute angemeldet und finde es toll, dass es solch ein Forum gibt. Zu meiner speziellen Situation habe ich jedoch nichts passendes gefunden.


    Ich bin ein deutscher Auszubildender und habe eine ukrainische Freundin, die seit Oktober 2012 hier in Deutschland studiert. Sie ist mit einem Studentenvisum eingereist und hat von der Ausländerbehörde den elektronischen Aufenthaltstitel bekommen. Ich wohne noch zu Hause und sie hat eine eigene Wohnung (falls es eine relevante Information ist).


    Nun wollen wir aber unbedingt jetzt heiraten und fragen uns nun, wie das ganze ablaufen soll, wenn sie mit einem Studentenvisum hergekommen ist, das ja eigentlich nur für Studienzwecke gedacht ist. Muss sie zusätzlich ein Visum für Eheschließung beantragen oder kann sie den Zweck des Aufenthaltes ändern/ergänzen? Kann sie dann noch weiter studieren? Wo müssen wir das Ganze beantragen? Wäre toll, wenn sie deswegen nicht in die UA muss. Sprachkurs Zertifikat Pflicht? Welche Dokumente werden benötigt und wie viel Zeit müssten wir dafür planen?


    Edit: Wir kennen uns nicht erst seit Oktober 2012... Wir kennen und lieben uns schon seit Juli 2011! Meine Freundin ist halt im Oktober zum Studieren und wegen "uns" ganz nach Deutschland gekommen.


    Das waren bestimmt noch nicht alle Fragen, aber soweit erst mal.


    Danke und Grüße,
    Creative

  • Ich bin ein deutscher Auszubildender


    Hallo, erst einmal Gratulation zur Liebe. Auch ein Auszubildender hat sicher schon von der Institution "Standesamt" gehört. Dort werden in D rechtsgültige Ehen geschlossen. ... und das hat erst einmal noch gar keinen Anknüpfungspunkt zum Studium oder Aufenthaltsstatus der "noch" Freundin.


    Vielleicht wollt ihr später in einem ganz anderen Land leben? Vielleicht will sie ihren Aufenthalt hier nehmen. Wegen einer Eheschließung wird sie jedenfalls hier nicht ausgewiesen. Allerdings ... geht ihr das Studiengeld aus, so könnte dies schnell kommen. Ist das ein Hintergedanke? Dann musst du halt ran.


    Viel Glück für die Zukunft
    Gruß nobody

  • Deine Freundin ist ja schon in Deutschland. Sie braucht auch kein neues oder geändertes Visum - sie ist ja schon legal hier.


    Geht einfach zusammen zum Standesamt eurer Stadt und sprecht mit der Beamtin/dem Beamten dort, was ihr machen müsst. Tipps dazu, was man an Papieren so braucht, gibt es hier ja schon zur Genüge. Erst wenn das (derzeitige) Studenten-Visum nicht mehr gültig sein sollte und sie in die Ukraine müsste, braucht sie ein neues, dann anderes (Heirats-) Visum.

  • Danke für die Antworten.


    @nobody,
    natürlich ist mir das ein Begriff! Es steht fest, dass wir in Deutschland leben wollen; zumal ich ja hier eine feste Arbeitsstelle habe und mit großer Wahrscheinlichkeit auch übernommen und dann gut Geld verdienen werde. Sie studiert in Hessen, einem Bundesland ohne Studiengebühren; d.h. also es gibt nur einmalige Semesterbeiträge, die ohne Probleme bezahlt werden können.


    ChristophVIE,
    das heißt also, dass sie auch sicher mit einem Studentenvisum ganz normal nebenbei ohne weitere Visumsangelegenheiten heiraten kann?


    Ein wichtiger Punkt wäre noch, dass das Studentenvisum Mitte Oktober verlängert werden muss (ist nur ein Jahr gültig), damit meine Freundin hier legal "leben" kann. Wir wollen es aber aus diversen Gründen so machen, dass meine Freundin mit dem verheirateten Status das Studentenvisum nicht verlängern muss und dann weiterstudiert.

  • Nun wollen wir aber unbedingt jetzt heiraten und fragen uns nun, wie das ganze ablaufen soll, wenn sie mit einem Studentenvisum hergekommen ist, das ja eigentlich nur für Studienzwecke gedacht ist. Muss sie zusätzlich ein Visum für Eheschließung beantragen oder kann sie den Zweck des Aufenthaltes ändern/ergänzen? Kann sie dann noch weiter studieren? Wo müssen wir das Ganze beantragen? Wäre toll, wenn sie deswegen nicht in die UA muss. Sprachkurs Zertifikat Pflicht? Welche Dokumente werden benötigt und wie viel Zeit müssten wir dafür planen?

    Hallo Creative...zunächst mal...heiraten könnt ihr natürlich, das Standesamt interessiert sich herzlich wenig dafür mit welchem Visum deine Freundin eingereist ist.


    Einzelheiten, was die erforderlichen Dokumente und den Zeitpunkt betrifft, erfragt ihr am besten beim Standesamt vor Ort.



    Gruß
    Helmut

  • Sie studiert in Hessen, einem Bundesland ohne Studiengebühren; d.h. also es gibt nur einmalige Semesterbeiträge, die ohne Probleme bezahlt werden können.


    Wer bezahlt die Lebenshaltungskosten? Kannst Du das als Auszubildender? Oder übernehmen das dann Deine Eltern?


    Gruß
    Siggi

  • Wer bezahlt die Lebenshaltungskosten? Kannst Du das als Auszubildender? Oder übernehmen das dann Deine Eltern?


    Ich kann einen großen Teil übernehmen. Außerdem kriegt sie monatliche Unterstützung von ihren Eltern und auch von meinen Eltern. Das wäre also das geringste Problem.

  • Hallo Creative. Erst einmal herzlich willkommen hier im Forum :beer:


    Meine Freundin (Verlobte) und ich, hatten genau die gleiche Situation wie Ihr und nun haben wir gestern endlich unsere Dokumente zum Standesamt gebracht. Die schicken das jetzt zum Oberlandesgericht zur Prüfung und wenn alles komplett ist, dann können wir uns einen Termin für die Hochzeit aussuchen. !tanz1! Wir wollen im Sept. / Okt. diesen Jahres heiraten.


    Sie ist auch mit einem Studentenvisum nach Deutschland gekommen. Das Studentenvisum (welches lediglich zum Studium und zu studienvorbereitenden Maßnahmen berechtigt) wurde von unserer Ausländerbehörde nach Studienbeginn zu einem auf 2 Jahre befristeten Aufenthaltstitel umgewandelt. Wir leben nun schon seit Juni letzten Jahres glücklich in Deutschland zusammen. Mit dem befristeten Aufenthaltstitel kann man problemlos hier heiraten. Vorausgesetzt man hat alle geforderten Dokumente beisammen.


    Meine Ausländerbehörde hat das so formuliert:" "Nach Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen erhält Frau xxxxx eine Aufenthaltserlaubnis von 3 Jahren mit dem Zusatz „Erwerbstätigkeit gestattet“.
    Dies berechtigt auch zu einem Studium, zu einer selbständigen Erwerbstätigkeit usw. Nach drei Jahre Ehe kann Sie die Niederlassungserlaubnis (unbefristet) erhalten."


    Wenn Du noch Fragen hast, einfach eine Private Nachricht an mich schicken. Wenn Deine Freundin Hilfe braucht bzw. nicht weiß, welche Dokumente gefordert sind, kann Sie gerne auch mal mit meiner Freundin Skypen und die erzählt Ihr dann, was Sie für Dokumente braucht. Es gibt auch einen "Laufzettel" vom Standesamt den ich Dir schicken könnte. Den bekommst Du aber genau so bei Deinem hiesigen Standesamt. Es gibt auch geringfügige Unterschiede (jeh nach Gemeinde)... Von mir wollte man nur einen Auszug aus dem Geburtenregister sehen, einen Gehaltsnachweis, und meinen Pass.


    Beste Grüße,
    Monacoly tschuess_und_weg

  • Monacoly,
    ich habe dir eine private Nachricht geschickt. Danke schon mal!


    Es ist schön zu hören, dass wir nicht die Einzigen mit solch einer schweren Situation sind.
    Müssen alle benötigten Dokumente ihrerseits eigentlich unbedingt von einem deutschen vereidigten Übersetzer übersetzt und beglaubigt werden? In der UA ist soetwas viel günstiger... Oder werden ukrainische Übersetzungen etc. hier nicht anerkannt / angenommen? Könnte die Mutter meiner Freundin eventuell alles vorbereiten, notariell übersetzen und beglaubigen lassen und alles dann nach Deutschland schicken? Oder muss meine Freundin unbedingt selbst in die UA, wenn nicht alle erforderlichen Dokumente nicht in Deutschland sind, wie z.B. die Geburtsurkunde und Ledigkeitsbescheinigung/-erklärung?

    Zitat

    Nach Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen erhält Frau xxxxx eine Aufenthaltserlaubnis von 3 Jahren mit dem Zusatz „Erwerbstätigkeit gestattet

    Ist das sicher so? Gibt es vielleicht eine verlässliche Quelle?
    Unabhängig davon, ob sie jetzt ein Studentenvisum hat, welches (spätestens) Mitte November verlängert sein muss (Mitte Oktober muss es beantragt werden), könnte sie auch ohne diese Verlängerung nach der Hochzeit ohne Weiteres studieren? (Studium geht noch bis Juli 2014) Bei der Verlängerung des Studentenvisums wird auch ein finanzieller Nachweis verlangt, dass sie mindestens 7908 € auf einem Sperrkonto haben muss (als Beweis, dass sie ohne staatliche Hilfe leben kann), fällt diese Voraussetzung wegen der im Zitat genannten "Aufenthaltserlaubnis von 3 Jahren mit dem Zusatz „Erwerbstätigkeit" weg?


    Ich danke euch allen für eure Mühen.

  • Kann einer vielleicht etwas zu meinem vorherigen Post sagen? Es müssen ja nicht gleich alle Fragen beantwortet werden, nur eine beantwortete Frage oder andere Hilfestellungen wären auch schon toll.

  • Hallo!
    Meine Frau war auch noch Studentin hier in D als wir geheiratet haben.


    1. Ukrainischen Dokumente, die in D verwendet werden sollen, müssen in UA apostilliert werden und in D von einem öff.-vereid. Übersetzer übersetzt sein.
    Zur Apostille: http://www.kiew.diplo.de/conte…3240732/pdf_apostille.pdf
    Wegen der Dokumentenbeschaffung. Würde zunächst versuchen das selber zu machen, bzw. es die Eltern in UA machen zu lassen. So haben wir das jedenfalls gemacht. Wenn man unbedingt mehr Geld ausgeben will, dann kann man auch eine Argentur oder eine Kanzlei damit beauftragen, z. B. http://ahrens.kiev.ua/de.html


    2. Aufenthaltserlaubnis nach der Heirat: zunächst befristet, mind. 1 Jahr, max. 3, danach Verlängerung.
    Rechtsgrundlage: § 28 Abs. 1, Abs. 2 S. 2 i. V. m. §§ 7, 8 AufenthG.
    Nach drei Jahren kann sie eine NIederlassungserlaubnis beantragen: § 28 Abs. 2 i. V. § 9 AufenthG.
    Evtl, dann später Einbürgerung: §§ 8 - 10 AufentG


    3. Nach der Hochzeit erhält sie einen Aufenthaltstitel nach § 28 AufentG, statt ihrem bisherigen Aufenthaltstitel nach § 16 AufentG (Stuedienzwecken).
    Mit dem neuen Aufenthaltstitel kann sie weiterstudieren. Finanzieller Nachweis ist nicht mehr erforderlich.

  • Unser aktueller Stand ist nun folgender:
    Ich habe den Laufzettel vom Standesamt erhalten. Die Mutter meiner Zukünftigen wird sich um alle Dokumente und deren Apostillen in der UA kümmern und nach Erhalt nach Deutschland schicken. Dann gehen wir mit allen Dokumenten zu einem Übersetzer des Oberlandesgerichtes und lassen dort alles beglaubigt und beeidigt übersetzen. Wenn das dann auch erledigt ist, gehen wir zum Standesamt meiner Stadt und reichen all unsere Dokumente ein.


    Nehmen wir mal an, dass wir nun das "Ja" für die Heirat kriegen werden und alles klappt.
    Danach muss meine Zukünftige ja zur Ausländerbehörde (in Marburg) gehen, um dort eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Statt ihrem bisherigen Aufenthaltszweck (Studienzweck) wird ja nun eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 AufentG beantragt. Ich habe die Ausländerbehörde diesbezüglich kontaktiert.
    Hierfür verlangt die Ausländerbehörde das Vorliegen einer ehelichen Lebensgemeinschaft (d.h. ein tatsächliches Zusammenleben). Hierzu geben die Eheleute bei gemeinsamer Vorsprache eine entsprechende Erklärung ab. Vorzulegen sind die Heiratsurkunde, der gemeinsame Mietvertrag, ein Nachweis über das Bestehen einer Krankenversicherung, Identitätsdokumente (Nationalpass, Personalausweis) sowie das A 1-Sprachzertifikat. Für die Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels wird ein aktuelles biometrisches Passfoto benötigt.


    Problem ist aber, dass ihr Studium (in Marburg) und meine Ausbildung (in der Nähe von Hamburg) noch bis Juli 2014 andauern und wir also noch nicht zusammenziehen können... Was kann man da machen? Können wir die Vermieterin meiner Zukünftigen fragen, ob sie mich auch in den Mietvertrag aufnimmt, sodass wir ja dann praktisch einen "gemeinsamen Mietvertrag" haben?

  • Voraussetzung für einen Aufenthaltstitel nach § 28 i. V. m. § 27 ist u.a das bestehen einer ehelichen/familiären Lebensgemeimschaft. Keine zwingende Voraussetzung dafür ist jedoch eine häusliche Lebensgemeinschaft. Das Zusammenleben in einer gemeinsamen Wohnung ist zwar sicher ein bedeutendes ein Indiz für das Vorliegen einer ehelichen Lebensgemeinschaft, aber auch nur ein Aspekt für die Beurteilung, ob eine eheliche Lebensgemeinschaft vorliegt.
    Sprich die AHB nochmal offen auf Eure Situation an.

  • Es wäre doch unglaublich ärgerlich, wenn sie deswegen den Aufenthaltstitel nicht kriegt. Und es gibt doch so viele verheiratete Menschen, die nicht zusammenleben, aber wahrscheinlich ist es wieder so typisch streng und krass, wenn Auslandsbeteiligung dabei ist...
    Wo genau steht denn, dass eine "häusliche Lebensgemeinschaft" keine zwingende Voraussetzung ist? Wie sieht denn eine eheliche / familiäre Lebensgemeinschaft bei nicht häuslicher Gemeinschaft aus? (wir haben keine Kinder)


    Das hier ist die Email der Ausländerbehörde gewesen:


    So wie es aussieht, kann man doch nicht einfach sagen, dass eine häusliche Geminschaft nicht notwendig ist? Was können wir tun?

  • Warum lang argumentieren und nicht einfach Deine Frau bei Dir in Deiner Wohnung anmelden?
    Fertig und auf dem Papier sieht alles so aus, wie es die ABH es gewohnt ist! Ihr habt dann ja auch die "häusliche Lebensgemeinschaft", aber eben nur während der Semesterferien.
    Wenn notwendig, kann ja noch ein zweiter Wohnsitz am Studienort angemeldet werden.


    Gruß
    Siggi, der von seiner Frau auf dem Papier dauernd getrennt lebt (sie in Sumy, er in Schelkino)

  • Das heißt also, dass meine Zukünftige zu mir kommen muss und wir gehen dann ins Stadtbüro und wir melden sie dort an, wo ich wohne (bei meinem Vater)? Braucht sie da irgendwelche Dokumente?
    Das bedeutet ja dann also auch, dass das Standesamt (auch in meiner Stadt) keine Aufenthaltsbescheinigung von Marburg braucht, wenn sie in meiner Stadt registriert / angemeldet wäre, richtig?
    Und wir müssten auch nochmal ins Stadtbüro Marburg gehen, um die Wohnung meiner Zukünftigen in Marburg als Zweitsitz anzumelden? Dokumente / Kosten?


    Oder geht das noch einfacher / eleganter?

  • Von so einem Vorgehen halte ich gar nix.
    Sie wird zwar dann bei dir gemeldet sein, aber wohnen und studieren wird sie ja weiterhin in Marburg. Die AHB wird das sicherlich irgendwie schon mitgkriegen....und dann Fragen haben.


    Was die Ausländerbehörde von sich gibt ist falsch. Im Gesetz steht nur "familäre/eheliche Lebensgemeinschaft".
    Ehen können auch ohne gemeinsame Wohnung geführt werden. Entscheidend ist stets der betätigte Wille, ein gemeinsames Leben zu führen.
    Grundtypus der familiären lebensgemeinschaft ist die häusliche Lebensgemeinschaft. Sie ist aber nicht auf diese beschränkt. Vielmehr ist stets die gemeinschaftliche Lebensführung in Form der Beistands- oder Erziehungsgemeinschaft entscheidend.
    Eine solche werdet ihr wohl haben: Intensiver Kontakt, Besuche, gegenseitige Unterstützung, gemeinsame Lebensplanung...
    Aus beruflichen gründen könnt ihr im Moment nicht zusammenziehen. Daraus allein kann Euch nicht der Vorwurf einer Scheinehe gemacht werden.
    Aus dem mir vorliegenden Buch/KOmmentar zum AufenthG ergibt sich das und noch viel mehr!!!!

  • Ja, das stimmt... Dann lassen wir das mit dem An-/Ummelden.


    Ich werde auf jeden Fall auf die Email antworten. Ich kann ja fragen inwieweit sie die Definition "familäre/eheliche Lebensgemeinschaft" sehen. Ich kann ja nicht einfach schreiben, dass das mit dem gemeinsamen Mietvertrag absoluter Quatsch ist... Soll ich es also so formulieren, dass es aus beruflichen Gründen nicht möglich ist, momentan in eine gemeinsame Wohnung zu ziehen, wir aber uns trotzdem fast jedes Wochenende sehen und wir auf jeden Fall nach dem Studium / nach der Ausbildung (Juli 2014) zusammen in eine gemeinsame Wohnung ziehen wollen. Oder soll ich gleich schreiben, dass es so nicht im Gesetzbuch verfasst ist?

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