Ich versteh schon was Du meinst , nur wann gilt denn für die ABH der Lebenunterhalt als gesichert ?
Das erschließt sich mir nicht ?
Ich versteh schon was Du meinst , nur wann gilt denn für die ABH der Lebenunterhalt als gesichert ?
Das erschließt sich mir nicht ?
§ 28 AufenthG:
(1) 1 Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen
1. Ehegatten eines Deutschen,
zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. ...
3 Sie soll in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 erteilt werden.
Beachte das Wort "soll"-hier kommt die ALA mit in dein Boot und bei 3 Mann kann es dort eng werden
Ich versteh schon was Du meinst , nur wann gilt denn für die ABH der Lebenunterhalt als gesichert ?
Das erschließt sich mir nicht ?
Das legt die ALA in einem bestimmten Rahmen fest. München wahrscheinlich etwas höher als in Zickau (möchte hier nichts gegen Zwickau sagen, war nur ein Beispiel für die Lebenshaltungskosten u.ä.). Einfach nachfragen, was für die ALA passt. Mit Advokat kann immer noch gedroht werden, falls alle Stricke reißen, aber ein Gespräch bewirkt hier manchmal Wunder.
Ich versteh schon was Du meinst , nur wann gilt denn für die ABH der Lebenunterhalt als gesichert ?
Das erschließt sich mir nicht ?
Auf jeden Fall solltes du nach Abzu von Mietkosten über dem Limit der Grundsicherung liegen. Hier wurde vor ein paar Tagen eine Liste reinkopiert. Das Thema des Threads heißt auch so.
Hallo,
Rosi liegt schon richtig, denn es gibt gewaltige Unterschiede je nach Bundesland und / oder Region. Auch wir wurden bei jedem Aufenthaltstitel nach meinem Einkommensnachweis gefragt. Auch bei der Niederlassungserlaubnis.
Es geht aber auch anders: Familiennachzug zu Deutschen ... Sie müssen in der Regel nicht nachweisen, dass Ihr Lebensunterhalt gesichert ist. http://www.auslaenderamt-kassel.de/familiennachzug.htm
Deutschland, Deutschland, was ist aus dir geworden ?
Gruß nobody
Alles anzeigenHallo,
Rosi liegt schon richtig, denn es gibt gewaltige Unterschiede je nach Bundesland und / oder Region. Auch wir wurden bei jedem Aufenthaltstitel nach meinem Einkommensnachweis gefragt. Auch bei der Niederlassungserlaubnis.
Es geht aber auch anders: Familiennachzug zu Deutschen ... Sie müssen in der Regel nicht nachweisen, dass Ihr Lebensunterhalt gesichert ist. http://www.auslaenderamt-kassel.de/familiennachzug.htm
Deutschland, Deutschland, was ist aus dir geworden ?
Gruß nobody
Danke. Ich dachte, dass außer meinem Anwalt und mir es niemand mehr so sieht.
Nachsatz:
die ausreichende Höhe des Einkommens wird wahrscheinlich auch unterschiedlich beurteilt ... dann wird sicher noch die Frage Miete oder bezahltes Wohneigentum eine Rolle spielen können.
siehe hierzu den Thread: Welches monatliche Einkommen ( netto ) muss bei der Abgabe einer Verpflichtungserklärung jeweils vorliegen?
Hallo, ich hau da mal noch einen raus:
Familiennachzug zu Deutschen (§ 28 AufenthG)
"Die allgemeine Regelerteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Ziff. 1 AufenthG der
Sicherung des Lebensunterhalts ist dabei im Fall des Kindernachzugs und des Nachzugs
des personensorgeberechtigten Elternteils nicht anzuwenden, § 28 Abs. 1 S. 2 AufenthG.
Beim Ehegattennachzug zu Deutschen gilt das Lebensunterhaltserfordernis im Regelfall
ebenfalls nicht, sofern nicht besondere Umstände gegeben sind, § 28 Abs. 1 S. 3 AufenthG (s.
zu Einzelheiten Beitrag „Ehegattennachzug“, Ziff. 1 b)."
http://www.nds-fluerat.org/wp-…liennachzug-allgemein.pdf
Gruß nobody
Danke. Ich dachte, dass außer meinem Anwalt und mir es niemand mehr so sieht.
Tja das wird interessant , mein bekannter kommt auch aus Hessen und Kassel liegt ja bekannterweise in diesem Bundesland .
Klasse, dann solltest du mal die gelinkten Seiten ausdrucken ... und dann nichts wie hin zum Amt. Abwarten und vielleicht danach gemütlich Tee trinken.
Hier noch mal das gleiche für Leute in Baden-Würtemberg:
Nachzug aus familiären Gründen (zu Deutschen) (Konstanz-BW)
Zitat:
"Voraussetzung
Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis sind:
Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
Für die Passpflicht reicht es, wenn Sie einen Ausweisersatz besitzen.
Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
Die Person, der Sie nachziehen, hat die deutsche Staatsangehörigkeit und hält sich gewöhnlich in Deutschland auf.
bei Ehegattennachzug zusätzlich:
Mindestalter beider Eheleute: 18 Jahre
einfache Deutschkenntnisse der nachziehenden Person
Hinweis: Von der Sicherung des Lebensunterhalts wird beim Familiennachzug zu Deutschen in der Regel abgesehen."
Also das was zur Erteilung des Nationalen Visums gilt, welches ja für den Familiennachzug genutzt wird, muss auch bei der ABH zur Anwendung kommen.
Und demnach wird:
nur
für Partner in Deutschland, die keine deutsche oder EU Staatsangehörigkeit besitzen:
Nachweise des gesicherten Lebensunterhalts und Kopie des
Aufenthaltstitels
Quelle: http://www.kiew.diplo.de/conte…/pdf_ehegattennachzug.pdf
heißt für mich, nach einer Heirat mit einem Deutschen wird das nicht verlangt.
Was bei Beantragung nicht verlangt wird, kann doch nicht später plötzlich zur Gretchenfrage werden.
Wäre es nicht so, würde das heißen, dass ein Deutscher der Harz IV
bezieht und eine Ausländerin heiratet für immer von seiner frau getrennt
leben müsste.
Klasse, dann solltest du mal die gelinkten Seiten ausdrucken ... und dann nichts wie hin zum Amt. Abwarten und vielleicht danach gemütlich Tee trinken.
Ich werde es gerne meinem Freund sagen
Was mich schon verwundert ist , das wir Deutschen ja so gesetzestreu sind aber es wohl von Bundesland zu Bundesland Extreme Unterschiede gibt
Hier mal ein link für die Berechnung der Grundsicherung
Berechnung der Grundsicherung
Hallo Bernd30,
hab das mal gerade für uns "durchgeschossen". Vater Staat würde uns demnach mit rund 1.600 Euro unter die Arme greifen, wenn wir uns auf die faule Haut legten. Jetzt arbeiten wir aber für unser Leben ... und haben weniger übrig.
Mal so ganz nebenbei: 800 Euro mtl. pro Nase 12 = 9600 per anno 30 Jahre Aufenthalt als Ausländer in D = 288.000 Euro Kosten für Vater Staat nur für eine Person ???
Deutschland, Deutschland, was ist aus dir geworden ?
Gruß nobody
Moin, also wenn Du gar keinen Job hast, dann würde Dir Vater Staat, oder besser die Stadt Deine Unterkunft, Heizung , Verpfelgung und Kleidung bezahlen. Das sind aber im Monat keine 1600 Euro, ich denke es würde sich für 2 Personen so bei 1200-1300€ einpendeln
In dem Fall des Beitragsstarters, könnte es schon knapp werden, evtl hat er auch schonmal einen Antrag auf Beihilfe gestellt....
Bekommt desahlb nicht die Unterschrift der ABH.
Ansonsten, sollte er vorab, mal die Lohnsteuerklasse 3 Eintragen lassen und somit ist sein Gehalt bei über 1800€
Er will ja seine Ehefrau nach De holen und ab dann hat er ein anrecht auf diese Lohnsteuerklasse
Das sind aber im Monat keine 1600 Euro, ich denke es würde sich für 2 Personen so bei 1200-1300€ einpendeln
Inkl. KV? Die müssten doch vermutlich die PKV weiter zahlen, zwar nicht als Luxusversicherung, aber der Basistarif geht auch richtig ins Geld. Oder kann man durch Hartz IV in die GKV wechseln, sogar wenn man über 55 ist? Mietpreis sind auch regional stark unterschiedlich. Was kommt da wohl in München für eine kleine 2 Zimmer Wohnung zusammen?
Gruß
Siggi
So war eben zwecks FZF auf der ABH , die Dame war recht nett und sagte gleich von sich aus denParagraph 6 des GG .
Ich fragte Sie wie es sich den mit dem Gehalt verhält , ( deswegen eröffnete ich ja für meinen Bekannten hier den Thread ) und Sie meinte , für Sie wäre es nur wichtig das eine Festeinstellung und regelmässiges Einkommen vorhanden wäre .
Ich fragte Sie auch zwecks Wohnung oder Eigentum und Sie meinte das pro Person mindestens 12,5qm Wohnraum gegeben sein müssen .
Auf meine Frage in Bezug meines Bekannten ,meinte Sie nur das Sie sich das nicht erklären könne , die ABH würde nur etwas hellhöeig werden wenn es um einen Sozialhilfeempfänger gehen würde , was bei meinem Bekannten aber nicht der Fall ist .
Jetzt heisst es in meinem Fall , warten , warten , warten ...
Mir ist kekannt das die Abh Anweisung vom Minister hat diese Auskünfte einzuholen. Und die Höhe ist in jedem Bundesland anders.
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