und da erwarte ich mir Hilfe von dieser Behörde und keine Knüppel zwischen den Beinen
Vor den ganzen Verschlimmbesserungen am 2005er Aufenth.Ges. hatte die ABH die Moeglichkeit der "Vorabzustimmung" d.h. die ABH konnte dem Visumantrag zustimmen bevor alle Papiere von den Behoerden durchgeackert waren. Ob es nach den Aenderungen diese Moeglichkeit noch gibt, keine Ahnung. Bin schon eine Weile raus aus der Materie u. so sehr interessieren mich die deutschen Gesetze auch nicht mehr, als das ich die ganze geaenderte Fassung studieren wuerde. Aber wenn Du sowieso anrufst ... Fragen kostet nix.