Hallo werte Experten,
ich hoffe,daß ich mit meiner Frage hier richtig bin ?
Meine ukrainische Freundin und ich möchten im nächsten Jahr in Deutschland heiraten, was soweit kein Problem darstellen sollte.
Aber das Ganze hat leider ein großes Problem erbracht,sie hat eine jetzt 17 jährige Tochter,die dann 18 Jahre alt sein wird.
Damit würde ja normalerweise der Mitzug dieser Tochter nach Deutschland entfallen.
Ein entsprechender eigener Antrag auf Aufenthaltserlaubnis wäre wohl sinnlos.
Sie bereitet sich gerade auf das Abitur vor und möchte danach studieren.
Die Tochter ist aber ohne die Hilfe der Mutter nicht lebensfähig, da sie eine sehr seltene Erbkrankheit hat, die nur durch ein bestimmtes Medikament und dementsprechender Pflege in den Ruhestand versetzt werden kann, diese Krankheit ist nicht heilbar !
Dieses Medikament ist aber in der Ukraine nicht verfügbar und wurde von der Mutter bisher über Umwege aus Deutschland besorgt.
Das geht natürlich auf die Dauer nicht !
Das würde also bedeuten, daß die Tochter sterben müßte, wenn die Mutter alleine nach DL kommen würde.
Es gibt niemanden, der sich sonst darum kümmern könnte, und eine gute Mutter läßt ihre Tochter nicht für einen anderen Mann sterben,logisch !!!!!
Nun die Frage,ich habe gehört,daß es also auch Ausnahmeregelungen geben soll, die in solch einem Fall greifen könnten, so daß die erwachsende Tochter mit nach DL umsiedeln könnte.
Schon aus humanitärer Sicht sollte dieses möglich sein, denke ich.
Weiß jemand, ob dem so ist, wie man dabei vorgehen muß und was alles benötigt wird ?
Ich wäre für konstruktive Antworten sehr dankbar !
Vielen Dank im Voraus,
Euer Tom - derzeit in der Ukraine