erwachsene,schwer kranke Tochter nach Deutschland mitnehmen

  • Hallo werte Experten,
    ich hoffe,daß ich mit meiner Frage hier richtig bin ?
    Meine ukrainische Freundin und ich möchten im nächsten Jahr in Deutschland heiraten, was soweit kein Problem darstellen sollte.
    Aber das Ganze hat leider ein großes Problem erbracht,sie hat eine jetzt 17 jährige Tochter,die dann 18 Jahre alt sein wird.
    Damit würde ja normalerweise der Mitzug dieser Tochter nach Deutschland entfallen.
    Ein entsprechender eigener Antrag auf Aufenthaltserlaubnis wäre wohl sinnlos.
    Sie bereitet sich gerade auf das Abitur vor und möchte danach studieren.


    Die Tochter ist aber ohne die Hilfe der Mutter nicht lebensfähig, da sie eine sehr seltene Erbkrankheit hat, die nur durch ein bestimmtes Medikament und dementsprechender Pflege in den Ruhestand versetzt werden kann, diese Krankheit ist nicht heilbar !
    Dieses Medikament ist aber in der Ukraine nicht verfügbar und wurde von der Mutter bisher über Umwege aus Deutschland besorgt.
    Das geht natürlich auf die Dauer nicht !
    Das würde also bedeuten, daß die Tochter sterben müßte, wenn die Mutter alleine nach DL kommen würde.
    Es gibt niemanden, der sich sonst darum kümmern könnte, und eine gute Mutter läßt ihre Tochter nicht für einen anderen Mann sterben,logisch !!!!!


    Nun die Frage,ich habe gehört,daß es also auch Ausnahmeregelungen geben soll, die in solch einem Fall greifen könnten, so daß die erwachsende Tochter mit nach DL umsiedeln könnte.
    Schon aus humanitärer Sicht sollte dieses möglich sein, denke ich.
    Weiß jemand, ob dem so ist, wie man dabei vorgehen muß und was alles benötigt wird ?
    Ich wäre für konstruktive Antworten sehr dankbar !
    Vielen Dank im Voraus,
    Euer Tom - derzeit in der Ukraine

  • Hallo Tom,


    erstmal Herzlich :welcome: im Forum.


    Ich würde mich mal mit Deiner Frage an die Experten vom Auswärtigen Amt wenden, die können dir sicher eine korrekte Auskunft erteilen oder zumindest sagen wo du diese dann bekommst.
    Dort kannst Du anrufen oder auch eine Mail schreiben.


    Näheres dazu weiß ich leider nicht.


    Gruß

  • Sie bereitet sich gerade auf das Abitur vor und möchte danach studieren.


    Hallo Tom,


    willkommen im Forum!


    Eine medizinisch oder wie Du schreibst humanitär bedingte Möglichkeit nach Deutschland zu kommen, sehe ich nicht.


    Hat Deine Stieftochter schonmal überlegt, in Deutschland zu studieren? Dann sollte sie jetzt schon anfangen deutsch zu lernen und Deine Verlobte müsste noch warten, bis ihre Tochter das Abitur beendet hat.


    Hier findest Du ein paar Regelungen zu den entsprechenden Visa:
    http://www.kiew.diplo.de/Vertr…II/Merkblaetter__KII.html


    Alles Gute für Euer Vorhaben!


    Gruß

    За Украинy!

  • Hallo Tom,


    Meine ukrainische Freundin und ich möchten im nächsten Jahr in Deutschland heiraten, was soweit kein Problem darstellen sollte.
    Aber das Ganze hat leider ein großes Problem erbracht,sie hat eine jetzt 17 jährige Tochter,die dann 18 Jahre alt sein wird.


    Warum wartet Ihr solange und heiratet nicht nächsten oder übernächsten Monat bevor die Tochter 18 ist? Die Tochter muss so schnell als möglich Deutsch lernen, damit es eine positive Integrationsprognose gibt. Ich würde hier zur Eile raten. Dann ist eine Übersiedlung möglich.


    Dieses Medikament ist aber in der Ukraine nicht verfügbar und wurde von der Mutter bisher über Umwege aus Deutschland besorgt.
    Das geht natürlich auf die Dauer nicht !


    Warum geht es dann nicht sogar leichter? Die Mutter ist in DE, kann das Medikament über Paketdienste schicken oder auch persönlich auf Reisen mitnehmen. Erläutere einmal, was daran unmöglich sein soll.
    Wir besorgen seit Jahren bestimmte Medikamente für die Großmutter meiner Frau in DE, weil sie für uns in DE einfacher verfügbar sind.
    Es gibt Härtefallregelungen, aber die Existenz eines Härtefalls muss auch zwingend nachgewiesen werden. Ich kenne keinen Fall, in dem eine solche Regelung angewandt wurde.


    Gruß
    Siggi

  • Hallo, ich würde Siggi beipflichten. Beeilt euch.


    "Nach Vollendung des 16. Lebensjahres und vor
    Vollendung des 18. Lebensjahres besteht ein
    Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
    nach § 32 Abs. 2 AufenthG auch dann,
    wenn beide Eltern oder der allein personensorgeberechtigte
    Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis
    oder eine Niederlassungserlaubnis bzw. eine Erlaubnis
    zum Daueraufenthalt-EG besitzen und das
    Kind zusätzlich entweder
    • die deutsche Sprache beherrscht oder
    • gewährleistet erscheint, dass es sich aufgrund
    seiner bisherigen Ausbildung und Lebensverhältnisse
    in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik
    Deutschland einfügen kann (positive
    Integrationsprognose)."
    https://www.drk-wb.de/download-na.php?dokid=15374 ab Seite 38


    ab Seite 43 kommt es dann zu dem Fall der besonderen Härte und Kind über 18. Das geht, soweit ich sehe, nur über einen Gerichtsentscheid.


    "Der Begriff der außergewöhnlichen Härte ist ein
    unbestimmter Rechtsbegriff und durch das Gericht
    voll nachprüfbar. Es muss sich um eine außergewöhnliche
    Härte handeln, die über die allgemeine
    Härte, dass die Mitglieder der Familie in verschiedenen
    Ländern leben, hinausgeht. Es wird auch nicht
    nur eine besondere Härte wie in § 32 Abs. 4 AufenthG,
    sondern eine außergewöhnliche Härte vorausgesetzt.
    Entweder der in Deutschland lebende oder der nachzugswillige Familienangehörige
    müssen auf familiäre Lebenshilfe angewiesen
    sein, die sich nur im Bundesgebiet erbringen lässt. ..."


    Gruß nobody

  • Nun die Frage,ich habe gehört,daß es also auch Ausnahmeregelungen geben soll, die in solch einem Fall greifen könnten, so daß die erwachsende Tochter mit nach DL umsiedeln könnte.
    Schon aus humanitärer Sicht sollte dieses möglich sein, denke ich.
    Weiß jemand, ob dem so ist, wie man dabei vorgehen muß und was alles benötigt wird ?


    Du fragst nach dem Passierschein A 38, nimm dir Siggis Rat zu Herzen. 1. Sputet euch und 2. würde ich mich an einen erfahrenen Anwalt wenden der auf Ausländerrecht spezialisiert ist.


    Gruß Herr Mayer

    • Wir müssen einräumen, dass der Mensch mit allen seinen hohen Eigenschaften noch immer in seinem Körper den unauslöschlichen Stempel seines niederen Ursprungs trägt.
    • Charles Darwin
  • Hallo werte Forumsmitglieder,
    danke vorab erstmal für die recht detailierten Tipps, ich bin gerade noch in der Ukraine und wir haben genau über die von Euch priorisierte Lösung gesprochen.
    Selbstverständlich würden wir gerne vorher heiraten, aber Ihr wißt selbst, wie lange die Beiholung aller erforderlichen Dokumente hier dauert.
    Wenn nicht genug Handgeld im Spiel ist, läßt man sich natürlich Zeit.
    Sie braucht auch noch die Einwilligung des Vaters, da meine Verlobte nicht das alleinige Sorgerecht hat.
    Die Zustimmung sollte allerdings in Ordnung gehen, da das Verhältnis der Tochter zum Vater noch recht gut ist.
    Den Deutschlevel A1 zu erreichen, ist für beide kein Problem, eher noch besser.


    Also erscheint mir momentan unser Feind die Zeit zu sein, wie lange es dauern wird, alle Unterlagen mit Apostille beibringen zu können und für wieviel.
    Ich höre mir gerne weitere Ratschläge dazu an, weil ich meine Liebe nicht durch Fehler oder gar Unterlassungen verlieren möchte.
    Wir gehören beide nicht zur reichsten Schicht, deshalb sind Handgelder genaustens abzuwägen.
    Es wäre ganz nett, wenn mir jemand noch genau mitteilen könnte, welche Unterlagen sie nun konkret benötigt ?
    Übrigens möchte die Tochter in DL studieren, sie ist fleißig und hat das Abitur dieses Jahr schon bestanden !!!
    Ich arbeite hier nur mit dem Smartphone, da wird Recherchieren zum Gewaltakt.
    Vielen Dank schon mal und einen schönen Abend aus der Ukraine,
    Euer Tom

  • aber Ihr wißt selbst, wie lange die Beiholung aller erforderlichen Dokumente hier dauert.


    Wende Dich an einen Service für die Dokumente. Im Forum z.B. an
    http://www.forum-ukraine.de/fo…php?page=User&userID=1765


    Sie braucht auch noch die Einwilligung des Vaters


    Das reicht nicht. Sie braucht das alleinige Sorgerecht. Alternativ muss sie zumindest vorweisen, dass sie versucht hat, dieses zu bekommen und ein entsprechendes Gerichtsverfahren verloren hat. Es gibt bereits diverse Diskussionen zu diesem Thema im Forum, schau mal in diesem Bereich:
    http://www.forum-ukraine.de/fo…php?page=Board&boardID=34


    Gruß
    Siggi

  • Hallo Siggi,
    danke für den Tipp, aber das würde ja noch mehr Zeit kosten, denke ich ?
    Und wenn sie das erstmal angestrebt hat, gibt es danach keine Zustimmung mehr.
    Ich werde erstmal den Link nachschauen, den Du mir genannt hast, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, müssen wir das machen, kostet logischerweise nochmal richtig Geld.
    Die Idee mit dem Dokumentenservice ist gut, werde mich mal darum kümmern.
    Weitere Tipps gerne willkommen,
    Gruß von Tom

  • @opilein Nimm dir den Rat von Siggi zu Herzen und kontaktiere den User. Die wissen was und vor allem wie schnell irgendetwas gehen kann. Allerdings solltest du dich sputen und dir im klaren sein, das dich das ganze ein paar Euroenchen kostet.


    Dein Fall ist etwas fuer Profis!

  • danke für den Tipp, aber das würde ja noch mehr Zeit kosten, denke ich ?


    Richtig. Aber die Gerichtsentscheidung muss nicht vorliegen, wenn der Visumsantrag gestellt wird. Der Antrag muss gestellt werden, bevor die Tochter das 18. Lebensjahr vollendet hat. Das ist meines Wissens das Entscheidende.


    Gruß
    Siggi

  • Ja, ich habe mir das schon gedacht, daß da Geldausgaben auf mich zukommen, aber wobei nicht ?
    Ich habe den User schon kontaktiert per Privater Nachricht, warte im Grunde nur auf Antwort.
    Meine Verlobte ist sich nicht ganz sicher, ob sie im Scheidungsurteil nicht sogar schon das alleinige Sorgerecht enthalten hat, sie muß Morgen nachschauen.
    Bevor ich Handgeld irgendwo bezahle und nicht sicher bin, beauftrage ich lieber einen Service, da gebe ich Euch recht !
    Wenn das alles klappt, treffen wir uns mal und ich spendiere einen schönen Abend - versprochen !
    Ich halte Euch auf den Laufenden, die Zeit rennt und wir müssen schnellstens handeln.
    Wenn noch Tipps kommen, immer her damit.
    Gruß von Tom

  • In einem ukrainischen Scheidungsurteil wird nur die Ehe geschieden, das Elternrecht im Sinne des ukrainischen Familienrechts bleibt davon unberührt!


    Danke Oldtrotter

  • Ah,ok,das weiß sie bestimmt auch nicht !
    Somit müssen wir das noch beantragen.
    Hier zum Rechtsanwalt gehen,anders geht das ja nicht.
    Danke für die Info,
    wünsche allen eine gute Nacht,
    Gruß von Tom

  • Zuständig ist das Gericht im Wohn- und Meldeort des Kindes bzw. der Mutter des Kindes. Dort gibt es die entsprechenden Auskünfte direkt beim Gericht, dem Jugendinspektor (Jugendamt) der Rajon und bei Rechtsanwälten, die in der Rajon bzw. Oblast zugelassen sind und verbindliche Rechtsauskünfte erteilen dürfen. Diese Kanzleien haben eine entsprechende offizielle blaue Tafel am Eingang hängen. Die Gebühren sind für die Rechtsauskünfte äusserst gering bemessen. Die Mutter sollte sich hier schon in Bewegung setzen und nicht zu lange abwarten, es geht einzig und allein um das Wohl ihres Kindes und natürlich damit auch um Eure gewünschte Zukunft!
    Danke Oldtrotter

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