Mit dem Dienstwagen in die Ukraine - was brauche ich?

  • Hallo an Alle,


    auch auf die Gefahr hin das das Thema schon mehrfach hier behandelt wurde muss ich doch noch mal fragen weil ich einfach aus den vorhandenen Infos nicht schlau werde.


    Ich möchte im September mit meiner ukrainischen Frau über Polen und Weißrussland (dort besuchen wir die Großeltern) in die Ukraine fahren. Dazu verwende ich meinen Dienstwagen. Eine entsprechende Vollmacht meines Arbeitgebers habe ich mit beglaubigter Übersetzung in russisch und ukrainisch. Grüne Versicherungskarte ist auch vorhanden. Brauche ich mehr? Irgendwo habe ich gelesen ich muss die Vollmacht auch noch bei ukrainischen Botschaft vorlegen?


    Noch verwirrender ist die weißrussische Botschaft in Berlin.
    1. Anruf meiner Frau welche Unterlagen wir brauchen. Aussage im Telefonat Vollmacht, übersetzt in russisch notariell beglaubigt. Was denn? Ist die Unterschrift auf der Vollmacht zu beglaubigen oder die Übersetzung?


    2. Anruf - ich habe mich mit einem deutschsprachigem Mitarbeiter verbinden lassen. Seine Aussage -> Vollmacht Original mit russischer Übersetzung reicht.


    Weiß jemand verbindlich welche Unterlagen ich für die Ukraine und Weißrussland brauche?


    Danke an alle....


    Gruß

  • Hallo Nevada,


    "Notarius" ist überflüssig denke ich. Anstatt eine notariell beglaubigte Vollmacht sieht die örtliche Polizei lieber Bares...


    Handelt es sich bei Deinem Dienstwagen um ein Leasingfahrzeug? Dann solltet Ihr mit dem Leasinggeber abklären, ob Weißrussland und Ukraine mit dem Auto befahren werden dürfen. Die BMW Bank hatte damals bei mir abgelehnt - "bis Polen und nicht weiter" hieß es. Da interessiert es auch nicht, ob die Länder Weißrussland und Ukraine auf der Grünen Versicherungskarte aufgeführt sind.


    Gute Reise!


    Gruß

    За Украинy!

  • Hallo Olivenbäumchen,


    danke für die schnelle Antwort. Es ist kein Leasingfahrzeug, daher habe ich da kein Problem. Eine Frage noch, welche "Aufwandsentschädigung" ist für die örtliche Polizei
    angemessen?


    Gruss

  • Wenn Du nichts ausgefressen hast, bezahl nichts.


    stimme hier Siggi 100% zu!!!! In UA, brauchst Du nicht mehr mal eine Vollmacht. Das weiss ich von allerhöchster Stelle in UA habe es auch schriftlich, leider im Moment liegt es im Auto, sonst würde ich es kopieren und hier einstellen!!!

    » Es ist ein großer Vorteil im Leben, die Fehler, aus denen man lernen kann, früh zu begehen. «

    Winston Churchill



  • Um ganz sicher zu gehen habe ich meine Frage nach den nötigen Unterlagen noch einmal an die ukrainische Botschaft in Berlin gestellt, mit folgender Antwort:


    Sehr geehrter Herr ....

    Falls die Einreise in die Ukraine mit PKW der nicht auf
    Sie zugelassen ist (auch Mietwagen oder Firmenwagen) erfolgt, so ist die
    Vollmacht erforderlich. Diese Vollmacht muss zuerst notariell und dann mit
    Stempel „Apostille“ von dem zuständigen Landgericht beglaubigt werden. Danach
    muss die Vollmacht von einem gerichtlich beeidigten Dolmetscher ьübersetzt
    werden.


    Mit freundlichen GrьЯen,


    Konsularabteilung



    Hat jemand Erfahrung damit was passiert wenn ich nur eine beglaubigte Übersetzung mithabe? Oder muss man den ganzen Kram wirklich machen?


    Gruss

  • Da haben wohl mehrere Leute falsch gefragt und demnach auch falsch geantwortet, es können wohl wieder die leidlichen Übersetzungen daran Schuld sein. Der Vordruck vom ADAC hat immer gelangt und wurde auch anerkannt, ebenso die damit zusammenhängende notarielle Beglaubigung!
    Also mal dort nachfragen und sich danach richten. Das Auswärtige Amt der BRD hat da auch noch einen Hinweis, der weiterhelfen könnte!
    Danke Oldtrotter

  • Das Auswärtige Amt der BRD hat da auch noch einen Hinweis, der weiterhelfen könnte!


    Zitat

    Autoreisende


    Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass bei der Einreise mit dem Pkw an den Grenzübergangsstellen mit mehrstündigen Wartezeiten zu rechnen ist. Als Nachweis dafür, dass es sich um ein rechtmäßig genutztes Fahrzeug handelt, muss der im Fahrzeugschein eingetragene Halter zu den Insassen des Fahrzeugs gehören oder eine Vollmacht des Fahrzeughalters zur Nutzung mit Unterschriftsbeglaubigung, Apostille und Übersetzung in die ukrainische Sprache mitführen.


    http://www.auswaertiges-amt.de…338496#doc338438bodyText3


    Gruß
    Siggi

  • Ich war, wie an anderer Stelle beschrieben in der Ukraine unterwegs. Mit einem zivilen Dienstfahrzeug der Rep. Österreich. Nachdem ich vor meiner Reise mich - dankenswerterweise - hier im Forum schlau gemacht hatte, habe ich mir von meiner Dienststelle eine Vollmacht mit amtlichem Rundsiegel ausstellen lassen (ohne Übersetzung oder Beglaubigung). Gebraucht habe ich den Zettel aber weder bei meinen (mehrfachen) Grenzübertritten oder den Bekanntschaften mit der DAI.
    Ich empfehle aber trotzdem jedem, sich eine Vollmacht ausstellen zu lassen, auch für EU-Bürger bei Reisen auch innerhalb der EU oder des Schengenraumes.


    Warum?
    Die Staudenhocker gehen prinzipiell davon aus, das das Auto gestohlen sein könnte und machen eine Schengenabfrage. Das kann - Computer sei Dank - bis zu 6 Std. dauern. Warum also das Risiko der Wartezeit eingehen, wenn sich alles bereits im Vorfeld mit einem Käsezettel verhindern lässt? Schönen Gruß vom Amtsschimmel :P


    mandi
    Flavi

  • So ein Stress wegen dem Firmenwagen. Was passiert denn wenn ich nur eine Vollmacht in deutsch auf dem Kopfbogen meiner Firma und eine beglaubigte Übersetzung habe?


    Ich arbeite für eine größere Firma mit mehreren Niederlassungen. Meine Niederlassung ist in Berlin. Das Fahrzeug ist zugelassen auf eine Nierderlassung in Bayern. Die haben mir auch die Vollmacht ausgestellt. Ich bin schon froh das ich mit dem Firmenfahrzeug nach Weissrussland und in die Ukraine darf. Wenn ich jetzt noch verlange das der Geschäftsfüher oder der Prokurist in Bayer zum Notar soll um die Unterschrift beglaubigen zu lassen wird es langsam zuviel des Guten.


    Gruß

  • Was passiert denn wenn ich nur eine Vollmacht in deutsch auf dem Kopfbogen meiner Firma und eine beglaubigte Übersetzung habe?


    Wenn sie Dich nicht kontrollieren, hast Du Glück gehabt. Falls doch, dann kommt es darauf an. Entweder sie bemängeln dies und Du wirst zur Kasse gebeten oder Du kommst damit durch. Im schlimmsten Fall, kannst Du auch an der Grenze abgewiesen werden. Dann nimmst Du eben einen anderen Übergang. Alles ist letztlich auf Zeit und/oder Geld abbildbar.


    Eine Vollmacht kann man auch ohne Beglaubigung übersetzen lassen. Wenn ich beobachte, mit welch leerem Blick der normale DAI Beamte meinen internationalen Führerschein betrachtet, dann wird ihm ein fehlender Beglaubigungsstempel sicher nicht auffallen.


    Gruß
    Siggi

  • Nevada, was die Einreise in die Ukraine angeht : mach die Papiere wie von der ukrainischen Botschaft verlangt.


    Alles andere ist blauäugig und leichtsinnig. An der Grenze stehen keine simplen DAI Milizen sondern erfahrene Grenzbeamte. Bereits beim prüfen der Fahrzeugpapiere wird auffallen dass Fahrzeughalter und Reisender nicht identisch sind. Dann wird hinterfragt… Vergiss die Sache mit eventuellem Bakschisch zu regeln : no way ! Selbst wenn Bakschisch greifen würde, wie oft willst Du das abdrücken ? Bei der Einreise, bei Kontrollen unterwegs und dann noch mal bei der Ausreise ?
    Poste mal hier Deine Erfahrungen nach der Reise – wie Du Dich auch entscheidest : allzeit gute Fahrt !

  • Nevada, was die Einreise in die Ukraine angeht : mach die Papiere wie von der ukrainischen Botschaft verlangt.


    Das würde ich auch empfehlen. So bist Du auf der sicheren Seite.


    Du kannst natürlich auch "spielen" (und wirst vermutlich damit durchkommen). Aber bitte beschwer Dich dann nachher nicht im Forum über die korrupte Ukraine!


    Gruß
    Siggi

  • Hallo liebe Forumgemeinde,


    ich lese schon seit längerem inkognito mit und habe wirklich viele hilfreiche Tipps bis dato sammeln können. Und natürlich war auch das ein oder andere zum Schmunzeln, Fremdschämen und teils auch Makabere dabei...
    Ich bin 37 komme aus Leipzig und habe vor etwas mehr als drei Jahren eine wunderbare Frau aus der Ukraine kennen gelernt... und das völligst zufällig und auch hier in Deutschland.
    Ca. ein halbes Jahr später hat sie mich dann das erste Mal mit in die Ukraine genommen.
    Seitdem bin ich total begeistert von dem Land und vorallem von den Leuten bzw. deren Gastfreundlichkeit. Grundtenor, welcher bei mir hängen geblieben ist und auch jedesmal wieder aufs neue bestätigt wird, ist der, dass die Leute noch so arm sein können, aber trotzdem lieber dem Gast das letzte Krümmelchen Brot geben würden als es selbst zu vertilgen.
    Aber bevor ich noch ins Plaudern komme...


    Ich habe seit Mai einen Firmenwagen, mit welchem wir kurzfristig in die Ukraine fahren wollten. Natürlich habe ich mich entsprechend im Vorfeld auf der Seite des Auswärtigen Amtes informiert.
    Unteranderem steht geschrieben, dass eine beglaubigte und ins Ukrainsche übersetzte Vollmacht mit Apostille benötigt würde.
    Leider hatte ich lediglich eine "einfache" Vollmacht bekommen, also ohne notarielle Beglaubigung.
    Gemäß dem Motto "no risk no fun" haben wir einfach die Vollmacht ins Ukrainische übersetzen lassen und diese Übersetzung mit einer Apostille versehen lassen.
    Da wir "nur" über das Wochenende in die Ukraine fahren wollten und das auch ohne Kinder erschien uns das Risiko an der Grenze zurückgewiesen zu werden als überschaubar.
    Also setzten wir uns vergangenen Donnerstag Abend ins Auto und schlugen gegen 2Uhr nachts an der Grenze Korczowa auf.
    Um es kurz zu machen... die einfache Vollmacht hat völlig ausgereicht!!!
    Lediglich eine zusätzliche Kopie des Fahrzeugscheins und meines Passes mussten wir noch vor Ort anfertigen lassen, was mich drei Griven und ein übermüdetes Lächeln gekostet hat.
    Nach ca. 1h insgesamt waren wir komplett durch, also angefangen von der polnischen Kontrolle bis zur Abgabe des Talons am letzten Stahltor.


    Liebe Grüße aus Leipzig

  • Der Zirkus an der Grenze ist lange nicht mehr so gross. Aber aus Sicht des Fahrzeuges gibt es zwei nicht zu unterschaetzende Probleme in UA. Das Fahrzeug kann in verschiedensten Faellen konfisziert werden, von voruebergehend bis dauerhaft endgueltig. Bei einem von Dritten verschuldeten Unfall in UA ist die Haftpflicht auf 50000 UAH limitiert. Hoffe die Nutzungsbedingungen des Firmenwagens lassen dich nicht im Regen stehen.

  • Hallo rsl,


    was meinst Du denn genau mit .."kann in den verschiedensten Fällen konfisziert werden..."?
    Ist man der Willkür ausgesetzt oder wird das Fahrzeug bei Verstößen (z.B. Alkohlfahrten) eingezogen.

  • Den "Maidan4ik" also den Verwahrplatrz fuer das Auto bekommt man schneller umgehaengt, als einem lieb ist.


    Es reicht ein Unfall mit unklarer Verschuldensfrage, der Verdacht einer Trunkenheitsfahrt, Zweifel am rechtmaessigen Benutzen des Fahrzeuges....


    In der taeglichen Praxis wird man damit nicht konfrontiert. Aber wenn ich mir so den Platz in Frankivk angucke, da stehen mehrere hundert Fahrzeuge und es ist staendig Bewegung.


    So lange ich mit meinem eigenen Auto auf mein Risiko fahre ist alles im gruenen Bereich. Wenn was mit einem fremden Fahrzeug/ Firmenwagen passiert, haengt u.U. der Job und auch ne Stange Geld dran.

  • Ah ok... das sind aber Szenarien, die einem mit dem privaten Auto auch passieren können.
    Von daher ist man potenzieller nicht mehr gefährdet wenn man mit einem Dienstwagenwagen in der Ukraine unterwegs ist.

  • Hallo Zusammen,


    ich bin auch neu hier und wollte am Montag kurzfristig in die Ukraine fahren, mit dem Fahrzeug meines Vaters. Da ich keine Zeit für ein Apostille habe, werde ich wohl mit der Vollmacht (Auf Deutsch, Englisch und Ukrainisch) und einer Passkopie meines Vaters mein Glück versuchen. Hat jemand damit schon mal Erfahrung gemacht? Es handelt sich um den gleichen Nachnamen und eine Unterschrift auf dem Pass ist auch zu erkennen.


    Ich habe mit Grenzkontrollen noch sehr wenig Ahnung, kann mir jemand dazu noch etwas sagen? Vielen Dank schon im Voraus. :)


    Grüße Zeitschrift

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