A1 unbedingt erforderlich?

  • Danke Mabo, was hätte ich nur ohne dich gemacht du hast uns sehr geholfen und ich sage dir tausendmal Danke.


    Wie lange dauert das denn? Muss das nicht noch bearbeitet werden denn wir haben ja nur ca 3 wochen bis der titel abläuft.

    Lieber Gruß


    Hermann

  • Wenn du dich von Anfang an, auf den Sprachtest konzentriert haettest, anstatt deine Energie darauf zu verwenden, denselben zu umgehen und den Antrag in Kiew gestellt haettest, waere deine Frau schon seit Monaten bei Dir....
    Jetzt bist du noch vor der Antragstellung....
    Das wird jetzt noch 4 bis 8 Wochen dauern und ich kann dich nur davor warnen der Auslaenderbehoerde weiter die Rechtslage erklaeren zu wollen...

  • Ja mag ja sein aber sie ist ja doch von der Ukraine nachdem die Papiere gemacht wurden nach Tschechien. Und A1 in CZ und 150 km zur Hauptstadt sind ja nicht so einfach ohne Auto. Den A1 in der Ukraine noch zu machen und so weiter hätte den Aufenthalt nur noch verlängert da sie ja den titel in CZ schon hatte. Der wird doch nur umgeschrieben aufgrund 39 abs. 6 aufthvo


    Da brauche ich keine rechtlage erklären, ich bringe alles zur abh und wenn sie ein attest vom hund haben wollen das der einverstanden ist das meine frau zu ihm kommt dann bekommen sie das halt. Wenn das noch 8 wochen dauert und der titel abläuft nach 3 wochen und wir haben alles vorgelegt bekommt sie da nichts vorläufiges? Ich werde mich nicht mit der abh anlegen niemals.

    Lieber Gruß


    Hermann

  • richtig und darum machen wir es ja auch. A1 wollten wir nicht umgehen nur halt in Deutschland machen bei mir und erstmal schauen was sie alles fordern, manchmal wird der A1 ja auch in der ahb abgelegt wenn die sehen sie kann deutsch. Vielen dank auch dich herr ahrens wenn ich wieder mal heiraten sollte ;) wende ich mich wieder an dich. War super und einwandfreie lieferung in allen punkten.

    Lieber Gruß


    Hermann

  • Bin jetzt nur so detailliert darauf eingegangen, weil ich damit zeigen wollte, was passieren kann, wenn man sich auf jurisisches Halbwissen ohne Praxisbezug verlaesst.
    Paragraphenwissen oder ein Staatsexamen ersetzt keinen Praxisbezug. Besonders nicht im Auslaenderrecht.
    Denke das weis jeder Handwerker.
    Und viele Koeche verderben den Brei!


    Die in vorherigen Treads zu diesem Thema angefuehrten Gesetzeszitate sind wenig hilfreich wenn man sie nicht einzuordnen versteht.
    Natuerlich sind uns uns hier alle vorher angefuehrten Gestzesstellen auch bekannt.
    Ich verzichte aber aufgrund der Verstaendlichkeit in der Regel auf dessen Anfuehrung in einem Forum fuer juristische Laien und erlaeutere das Meiste in verstaendlichen Worten.
    Das sollte man nicht als Primitivitaet auslegen...
    Schon gar nicht ist Paragraphenzitiererei ein Zeichen fuer Kompetenz, wie man Aufgrund der Danksagungen annehmen koennte.

  • Ja stimmt so schon. Hier gibt es viele Fallstricke, aber kann uns jetzt noch was dazwischen kommen, wenn wir mit dem cz titel zum wohnen und arbeiten vorhanden ist und wir alles vorlegen können was gefordert ist? Und werden wir vorläufig wenn der titel dann abgelaufen ist eine erlaubnis zum aufenthalt bekommen derweil?

    Lieber Gruß


    Hermann

  • A1 geschafft; KV wird wohl auch kein Problem werden.
    Diese Sachen hat die ABH von euch letztes mal verlangt.
    Also, frisch auf damit zur ABH und die geforderten Dinge vorlegen.
    Denke mal, dass Ihr dann den Antrag stellen könnt.


    Zur Dauer. Das war vorher nur meine Einschätzung. Kann mich auch irren.


    Bei uns jedenfalls war es so: meine Frau hatte auch schon einen Titel (Studentin in D). Nach der Eheschließung sind wir zur ABH und der Titel wurde sofort umgeschrieben (und damals noch direkt eingeklebt)

    Gruß
    MaBo

  • die Grundsatzfrage hier ist ja ob der A1 zum Heiratsvisa bzw. zur Familienzusammenführung zwingend erforderlich ist.


    Jetzt habe ich schon gelesen das die nicht immer so ist, wenn die ukrainische verlobte z.B. einen Hochschulabschluss (arbeitet als Lehrerin) wurde dies bereits soweit anerkannt das sie keine A1 benötigte. Obwohl dieser Abschluss nichts mit der deutschen Sprache zu tun hatte. Siehe hier:


    Fragen zur Beantragung eines Heiratsvisums



    Meine Frage wer entscheidet dies? Also ob es auch ohne A1 geht. Nur das Ausländeramt? Oder kann das auch die Botschaft entscheiden.


    Hier wurde auch schon öfters geschrieben das der Antrag ohne den A1 Test eingereicht werden kann, aber auf dem Merkblatt das auf der HP der Botschaft in Kiev einsehbar ist, steht eindeutig:

    Zitat

    Es werden nur vollständige Anträge angenommen, weil nur so eine ordnungsgemäße Prüfung des Antrags möglich ist

    siehe hier:


    http://www.kiew.diplo.de/conte…/pdf_ehegattennachzug.pdf

  • Zitat

    Ausnahme bei erkennbar geringem Integrationsbedarf
    Eine Ausnahme gilt für Ehegatten, bei denen ein erkennbar geringer Integrationsbedarf besteht (§ 30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 AufenthG). Was hierunter zu verstehen ist, regelt die Integrationskursverordnung (§ 4 Abs. 2 IntV). Danach ist z.B. in der Regel von einem erkennbar geringen Integrationsbedarf auszugehen, wenn der Ehegatte einen Hochschulabschluss besitzt und die Annahme gerechtfertigt ist, dass er sich ohne staatliche Hilfe in das wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Leben der Bundesrepublik Deutschland integrieren wird. Darüber hinaus sind auch weitere Fälle eines erkennbar geringen Integrationsbedarfs
    denkbar. Ob dies im Einzelfall gegeben ist, muss die Visumstelle vor Ort entscheiden.


    Wurde im Falle unserer Firma direkt in der Botschaft entscieden. Wobei folgende Punkte den Ausschlag gegeben haben: Hochschulabschluss, Firmensprache englisch, internationale Projekte und wir haben noch eine Kostenuebernahmegarantie fuer entsprechende Sprachkurse gegeben. .


    Edit: Es gibt da wohl den Satz "Hochschulabschluß und eine positive Erwerbsprognose trotz fehlender Sprachkenntnisse"
    Edit zum 2. : Hier gibt es eine genauere Erlaeuterung: http://www.jurablogs.com/de/eh…derung-hochqualifizierten

  • wer (hoch) gebildet ist und bereits eine andere Sprache spricht - z.B. Englisch -, von dem kann man da wohl ausgehen, dass er/sie auch die Deutsche Sprache erlernen wird (in relativ kurzer Zeit). Daher erhalten diese Personen das Visum auch ohne A1-Test.

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