Hallo zusammen!
Ich habe eine Frage, die mir schon längere Zeit auf den Nägeln brennt. Vielleicht könnt ihr mir dazu Tipps geben.
Mein Schwiegervater war von Beruf ausgebildeter Künstler. Zu Sowjetzeiten durfte er u. a. Parolen malen
Er hat aber auch Ikonen für Kirchen gemalt. Also richtige Kunstwerke mit Gold und allem drum und dran.
Nun ist es so, dass er noch eine solche Ikone zu Hause hat und er uns (mir und meiner Frau) geschenkt hat. Eigentlich war es ein Hochzeitsgeschenk.
Bis jetzt haben wir es aber noch nicht geschafft, die Ikone nach D zu schaffen. Ich hatte da immer Bedenken die Ikone einfach in den Koffer zu packen und mit in den Flieger zu nehmen. Was wird der (ukr./dt.) Zoll dazu sagen? Schließlich ist es ja ein Kunstwerk. Aber so langsam wird es Zeit die Ikone mal nach D zu überführen
Zu meiner/n Fragen:
Hat jemand eine Ahnung davon, ob man die Ikone einfach so aus der Ukraine nach D schaffen kann? Ist schließlich unser Eigentum.
Muss man da bestimmte zollrechtliche Dinge beachten (sowohl deutsche als ukrainische).
Gibt es Stellen, wo man sich darüber informieren kann und die Überführung in die Wege leiten kann?
Vielen Dank!