Möglichkeiten eine Ukrainerin als Touristin nach Berlin einzuladen

  • Hallo Forum-Gemeinde,


    habe eine Frau aus der Ukraine in Polen kennengelernt. Sie hatte ein Visum aufgrund der Einladung ihrer Schwester, die in Sachsen verheiratet ist. Nun hat es einen großen Streit zwischen ihrer Schwester und ihrem Schwager gegeben, mit dem Ergebnis, dass meine Bekannte keine Einladung mehr erhalten hat.


    Welche Möglichkeiten gibt es sie einzuladen. Sie ist 35 Jahre alt, Witwe und hat eine Tochter von 5 Jahren. Sie hat in Kharkiv im Krankenhaus als Krankenschwester in der Orthopädie gearbeitet. Die Rückkehrbereitschaft ist wie in der Vergangenheit weiter gegeben.


    Vielleich könnt ihr mir bei meinen Problem helfen oder kennt vielleicht Leute, die einen hier in Deutschland beraten könnten.


    Vielen Dank im Voraus.


    Asberg

  • Hallo Asberg, ich verstehe recht, dass du diese nette Witwe zu dir einladen möchtest, weil selbige ansonsten wegen des Familienstreites keine Einladung mehr bekommen kann ?


    Dazu wäre es hilfreich, wenn du auch bitte etwas zu dir schreibst (dein ungefähres Alter, berufstätig, verheiratet etc.). Das erleichtert die Beurteilung der Sachlage. Du bekommst nicht nur die allgemein üblichen Hinweise.
    Gruß nobody


    Ach, noch etwas: wohin soll die Dame reisen / ggf. eingeladen werden ? Wieder Polen oder D ? Mit Kind ?

  • Hallo Nobody, vielen Dank für Deine Anmerkungen. Ich bin 65 Jahre alt, seit 5 Jahren Rentner und seit 18 Monaten Witwer.
    Meine Bekannte soll ohne Kind nach Berlin reisen. Mit dem Omnibus über Polen.


    Gruß Asberg

  • Du must eine Verpflichtungserklärung bei deiner Ausländerbehörde abgeben.
    Du benötigst dazu eine Reisepasskopie deiner Bekannten, deinen Personalausweis, Renten oder sonstigen Einkommensnachweis, Wohnraumnachweis, oder Mietvertrag und 25 Euro.
    Weiter schreibst du eine Stellungnahme mit Ort Datum und Unterschrift, aus der hervorgeht, was ihr beim Besuch so vorhabt. (Keine Heirat, Arbeitsaufnahme usw.)
    Diese beiden Unterlagen schickst du ihr dann im Original zu.


    Den Rest kennt sie wohl selbst, wenn sie schon mal in Dt. war.


    Wenn du keine Verpflichtungserklärung abgeben kannst, kann sie auch ein nichtdeutsches Schengenvisum käuflich erwerben.
    Aber versuchs erstmal auf die "normale " Weise.

  • Mir wäre das ehrlich gesagt zu heiß, eine Verpflichtungserklärung unter diesen Voraussetzungen abzugeben. Es ist auch nicht nötig, ein deutsches Visum zu beantragen. Für einen kurzen Aufenthalt von 10 Tagen bis 4 Wochen, würde ich immer ein polnisches Visum vorziehen. Hatte das schnell und relativ unkompliziert über eine Agentur für meine Frau mal gemacht.

  • So kann mans natürlich auch machen. Jedoch sollte man dann auch über dieses Land einreisen und sich dort mindestens einen Tag aufhalten und Hotelrechnung etc. aufheben.


    Ausserdem sollte man aufpassen, dass das Gesicht auch zum Reisezweck im Visum passt usw.
    Gerade Polen kontrolliert das in letzter Zeit verstärkt an der Grenze und in Zügen. Wenn man dort dann mit einem polnischen Arbeitsvisum auftaucht und die Telefonnr. des polnischen Arbeitgebers nicht kennt, dann kann man gleich zurückfahren.


    Mit machen Visas kann man hinterher auch Probleme bekommen. Im schlimmsten Fall ist das dann ein unbefristetes Einreiseverbot im Schengenraum.

  • Mir wäre das ehrlich gesagt zu heiß, eine Verpflichtungserklärung unter diesen Voraussetzungen abzugeben. Es ist auch nicht nötig, ein deutsches Visum zu beantragen. Für einen kurzen Aufenthalt von 10 Tagen bis 4 Wochen, würde ich immer ein polnisches Visum vorziehen. Hatte das schnell und relativ unkompliziert über eine Agentur für meine Frau mal gemacht.


    hatten wir auch gemacht. Wenn nicht Polen, dann halt Ungarn , das hatten wir auch gemacht, oder Griechenland , oder oder oder ... wenn man es geschickt macht, gibt es auch keine Probleme. Die Dinge die Peter Ahrens anmerkte aber auf jeden Fall beachten ;)

    Ich weiß, dass ich nichts weiß.


    Sokrates (470-399 v.Chr.)


    Erfahrung ist eine nützliche Sache. Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte.
    Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832)


    Bestätigung holt man sich dort, wo man annimmt sie auch zu finden.
    ok

  • Hallo Asberg,
    jetzt klappt es auch mit den Ratschlägen ... ich sehe es allerdings differenzierter:


    Nur mal einfach, um anderen Menschen einen Gefallen zu tun, da würde ich auch nicht für eine Person bürgen. Derjenige (also Vater Staat), der die Verpflichtungserklärung / Bürgschaft haben will, der rechnet ja damit, dass diese auch bei dir gezogen werden muss.


    Gehen wir mal davon aus, dass es keine Beziehungskiste zwischen euch ist, dann kann dennoch eine gute Freundschaft zwischen dir und ihr dazu führen, dass man so etwas abgiebt. Ich mache das ja auch für meine Schwiegermutter. Dazu sollte man die andere Person auch wirklich einschätzen können (siehe Beispiel Schwiegermutter).


    Ist es allerdings nur eine Bekanntschaft, dann sage ich dir, dass keiner meiner Bekannten mich um so etwas bitten würde:


    "Die Verpflichtung umfasst die Erstattung sämtlicher öffentlicher Mittel, die für den
    Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im
    Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden (z.B. Arztbesuche,
    Medikamente, Krankenhausaufenthalt) Dies gilt auch, soweit die Aufwendungen auf einem
    gesetzlichen Anspruch beruhen (z.B. Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch
    Sozialgesetzbuch oder dem Asylbewerberleistungsgesetz) im Gegensatz zu Aufwendungen,
    die auf einer Beitragsleistung beruhen.


    Die Verpflichtung zur Erstattung von Kosten für den Krankheitsfall lässt die Verpflichtung
    des Ausländers zum Nachweis eines ausreichenden Krankenversicherungsschutz bei der
    zuständigen Auslandsvertretung unberührt.


    Die Verpflichtung umfasst auch die Ausreisekosten (z.B. Flugticket). Darüber hinaus werden
    von der Verpflichtungserklärung die Kosten einer zwangsweisen Aufenthaltsbeendigung z.B.
    Abschiebung der /des eingeladenen Ausländer/s nach §§ 66 und 67 des Aufenthaltsgesetzes
    erfasst. Hierzu gehören z.B. Beförderungs- und Reisekosten bis zum ausländischen Zielort,
    evtl. notwendige Begleiterkosten, Übersetzungskosten, Verpflegungs- und Haftkosten.
    Der Erstattungsanspruch gegenüber dem Verpflichteten steht der Behörde zu, die
    entsprechende Mittel für eingeladene Ausländer/in aufgewendet hat (§ 68 Abs. 2 S.3 des
    Aufenthaltsgesetzes)"
    http://www.kreis-stormarn.de/l…pflichtungserklaerung.pdf


    Gruß nobody

  • Man sollte aus den Fehlern der anderen lernen und sich nicht selbst in Schwierigkeiten bringen. Außer, man hätte eine unerschöpfliche Geldquelle. Ein Vertrauens-Beweis wäre auch, die Dame aus der Ukraine sendet dem Deutschen eine große Summe auf sein Konto und sie bekommt diese Summe in Deutschland wieder. Denn Geben ist besser als Nehmen, wie es schon in der Bibel steht. ;)

  • Und wenn Sie die Kohle nicht hat ??? Kontakt abbrechen ???

    Ich weiß, dass ich nichts weiß.


    Sokrates (470-399 v.Chr.)


    Erfahrung ist eine nützliche Sache. Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte.
    Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832)


    Bestätigung holt man sich dort, wo man annimmt sie auch zu finden.
    ok

  • Ich hatte meine Freundin und jetzige Frau auf meine eignen kosten eingeladen und verköstigt . Geld von ihr zu verlangen wäre mir nie in den Sinn gekommen .

    Ich weiß, dass ich nichts weiß.


    Sokrates (470-399 v.Chr.)


    Erfahrung ist eine nützliche Sache. Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte.
    Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832)


    Bestätigung holt man sich dort, wo man annimmt sie auch zu finden.
    ok

  • Geld kassieren würde ich von meinem Besuch auch nicht.
    Denke aber, die hundertfünfzig Euro für die Anreise und Visagebühr sollte doch jeder selbst aufbringen können.
    Ich würde jedenfalls nicht ohne Geld 2000 Km ins Ausland fahren.
    Abgesehen davon wäre es mir vollkommen peinlich mir eine Busfahrt etc. von mich einladenden Freunden finanzieren zu lassen.

  • Es ging mir ja nur um einen Vertrauens-Beweis. Sie bekommt das Geld ja wieder. Eine fremde Frau mit einer VE einzuladen birgt bestimmt ein paar Risiken in sich. Das muss jeder für sich selbst entscheiden. Wir wollen doch untereinander Hilfe-Stellung leisten und ich kann nicht jede Situation weltweit bewerten. Vor 20 Jahren hatte ich noch kein Internet und habe aus einer Telefonzelle die russische Botschaft in Berlin angerufen, um zu fragen ob meine Freundin noch länger in Deutschland bleiben kann. Jetzt hat man es leichter und kann sich hier Rat holen !wsmile!

  • Hallo,
    ich selbst kenne keine Person, die für oder wegen eines mit Verpflichtungserklärung eingereisten Gastes höhere Summen zahlen musste. Das bewegte sich allenfalls in dem Bereich, wo wegen einer Erkrankung ein Restbetrag nicht mehr von der Reiseversicherung erstattet wurde. So geschah es mir und meiner jetzigen Frau auch.


    Gut, ich bewege mich nicht in den Kreisen, wo Marokkaner oder Schwarzafrikaner einfach untertauchen, um illegal in D oder Frankreich zu überleben. Scheinehe, Prostitution ... das ist nicht meine Welt, und ich kenne mich nicht aus. Darum habe ich mal google bemüht. Und auch dort sind kaum Berichte zu finden, wo der Einladende aufgrund einer Verpflichtungserklärung "latzen" musste. Die Betroffenen werden es bei einer Straftat (Beihilfe kommt auch in Betracht) nicht unbedingt an die große Glocke hängen.


    • "Ich kann dir nur raten ,sein Verschwinden umgehend zu melden ,
      Das gleiche Proplem hatten wir. Der ist nicht mehr zurück ,ist untergetaucht ,Meine Tochter bekam eine Geldstrafe ersatzweise 40Tage Haft.Sie mußte fast 6000 Euro bezahlen. Muß allesdings sagen ,wir hatten sein Verschwinden nicht gemeldet ,und das war das Verhängnis." http://forum.konsulate.de/was-…ngserklaerung-t-2157.html



    Vielleicht haben unseren Forenmitglieder Kenntnisse beizusteuern. Was könnte aus einer Verpflichtungserklärung für den Einlader erwachsen ?
    Gruß nobody

  • Morgen,


    daraus kann alles mögliche erwachsen.
    Geregelt ist das in §§ 66 bis 68 AufenthG. Steht übrigens in jeder VE.
    Das hat praktisch die Wirkung einer Ausfallbürgschaft...


    Also ich würde sowas für wildfremde Leute auf gar keinen Fall unterschreiben.


    Das du davon nichts im Internet liesst heisst nicht, dass es sowas nicht gibt.


    Leute welche Opfer von schweren Betrugsfällen werden oder sonstige erhebliche Nachteile haben, schreiben sowas eher selten im Internet, gerade wenn die Sachen einen etwas komischen bis lächerlichen Anklang haben.
    Ein gutes Beispiel sind diese ewigen Scam Fälle. Ich denke dieses Problem ist noch wesentlich weiter verbreitet und drastischer als man denkt. Selbst wenn man sich hier als Opfer outet, geben die meisten Leute nicht die tatsächliche Schadenshöhe an, sondern reden meist nur von ein paar hundert Euro. In Wirklichkeit gehen diese Beziehungen oft über Jahre und bewegen sich meistens im Bereich von vielen tausend Euro.
    Sowas schreibt hier im Forum oder woanders meist kein Betroffener.
    Trotzdem gibts das weit häufiger als man denkt.


    Grüsse,


    Peter.

  • Verpflichtungserklärung:

    daraus kann alles mögliche erwachsen


    Hallo Peter,
    hm, deine Äußerung macht mich noch stutziger. Insgesamt handelt es sich bei der Verpflichtungserklärung um eine sehr langfristig wirksame Bürgschaft, die der Einladende eingehen muss. Das habe ich verstanden.


    Gottlob wird für die Familienzusammenführung zum deutschen Ehepartner keine VE benötigt. Aber ich habe im Netz gefunden, dass die Ausländerbehörde dies für die Stiefkinder der zugezogenen Ehefrau vom deutschen Ehemann verlangte. Ups, das kann langfristig (gerade bei Auseinanderbrechen der Ehe) für den Ehemann sehr teuer werden. Und lehnt der Ehemann die Verpflichtung ab, so gibt es evtl. Probleme mit dem Aufenthaltsstatus der Kinder?


    Aber ich bin Laie in juristischen Dingen; kann das nicht wirklich einordnen. Aber deine Mahnung zur Vorsicht ist hier ganz sicher angekommen.
    Gruß nobody

  • Geld kassieren würde ich von meinem Besuch auch nicht.
    Denke aber, die hundertfünfzig Euro für die Anreise und Visagebühr sollte doch jeder selbst aufbringen können.
    Ich würde jedenfalls nicht ohne Geld 2000 Km ins Ausland fahren.
    Abgesehen davon wäre es mir vollkommen peinlich mir eine Busfahrt etc. von mich einladenden Freunden finanzieren zu lassen.


    Peter bei mir war es meine zukünftige Frau, da würde ich keinen Cent verlangen . bei Bekannten sieht es natürlich anders aus .

    Ich weiß, dass ich nichts weiß.


    Sokrates (470-399 v.Chr.)


    Erfahrung ist eine nützliche Sache. Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte.
    Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832)


    Bestätigung holt man sich dort, wo man annimmt sie auch zu finden.
    ok

  • Gottlob wird für die Familienzusammenführung zum deutschen Ehepartner keine VE benötigt


    Das ist kein Geschenk. Deine Verpflichtungen aufgrund der Ehe wiegen noch wesentlich stärker als die Verpflichtung gemäß §66-68 Aufenthaltsgesetz.
    Im Klartext: Deine Ehefrau kann Dir noch einen viel weitergehenden finanziellen Schaden zufügen.


    Zitat

    Und lehnt der Ehemann die Verpflichtung ab, so gibt es evtl. Probleme mit dem Aufenthaltsstatus der Kinder?


    Ohne ihre Kinder dürfte kaum eine Frau langfristig nach DE kommen. Das scheint den Männern klar zu sein. Ich habe noch nie gehört, dass der Ehemann die VE für die Stiefkinder abgelehnt hat. Es kommt eher schon mal vor, dass sein Einkommen dafür nicht ausreicht. Dann müssen eben andere Personen bürgen oder man wartet mit der FZF, bis ein höheres Einkommen (ggf. durch Arbeitsaufnahme der Ehefrau) generiert wurde.


    Gruß
    Siggi

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