Wer hat in Deutschland seine ukrainische / russische Approbation als Apotheker anerkannt bekommen?

  • Hallo,


    meine Frau hat in Russland und später in der Ukraine 20 Jahre als Apothekerin und davon 10 Jahre als Managerin einer Apotheke gearbeitet!
    Laut Auskunft durch den RP muss sie trotzdem das 3. Staatsexamen hier ablegen, obwohl sie die Approbation bereits in Russland und der Ukraine
    erlangt hat.
    Es wird ja immer wieder davon gesprochen, dass die Anerkennungen erleichtert werden und berufliche Erfahrungen mit in die Anerkennung einfließen sollen!
    Leider sieht es aber wohl so aus, dass 20 Berufsjahre hier nicht ausreichen.
    Hat jemand Erfahrung im Bereich Pharmazie oder kann mir vielleicht Auskunft darüber geben, ob es Sinn macht, ähnlich wie bei den Ärzten, die Approbation einzuklagen?
    Zumindest bei Ärzten aus nicht EU Ländern ist das wohl ständige Praxis! Ich wäre in diesem Zusammenhang auch dankbar für die Mitteilung über geeignete Rechtsanwälte.


    Viele Grüße


    Magnus

  • Schau mal hier: http://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/index.php
    Gehe auf "Anerkennungsfinder" und spiel das mal durch.


    Da steht sehr wohl, dass berufliche Erfahrungen bei der Anerkennung eine Rolle spielen:


    "Neben der Ausbildung berücksichtigt die zuständige Stelle auch Ihre im In- oder Ausland erworbene Berufserfahrung. Festgestellte wesentliche Unterschiede können durch einschlägige Berufserfahrung ausgeglichen werden."

  • DANKE,- nur auf dieser Seite waren wir schon und hatte daher auch die Info, dass über die Berufserfahrung Unterschiede in den Studiengängen ausgeglichen werden können.
    Nur habe ich leider vom RP in Münster die Mitteilung bekommen, dass nur die beiden ersten Staatsexamen anerkannt werden und das 3. Staatsexamen hier erneut abgelegt werden muss!
    Leider habe ich in Erfahrung bringen müssen, dass an der zuständigen Universität Münster die Dozenten schwerpunktmäßig Fragen zu ihren Forschungsreihen stellen. D. h. , dass Personen, die nicht ständig dort die Vorlesungen besuchen und entsprechend kontinuierliche Kontakte zu den Dozenten unterhalten, kaum eine Chance haben,- denn es kommt hier doch zu erheblichen Abweichungen von den üblichen Prüfungsinhalten. Zwar werden dort 14 Tage vor den Prüfungen die spezifischen, auf die Prüfer bezogenen Fragen "gehandelt", doch genießen diesen Vorzug nur Personen, die das gesamte Studium dort absolviert haben! Wenn nun meine Frau dort als "Externe" das 3. Staatsexamen ablegen soll, dann kann wohl kaum von Chancengleichheit gesprochen werden!

  • Typisch für die elitäre Westfälische Wilhelms Universität zu Münster!


    Trotzdem eine der ganz grossen Universitäten in Deutschland!


    Gruss Oldtrotter

  • Ok, hab mir schon gedacht, dass ihr auf dieser Seite ward.
    Pharmazie ist halt nicht meine Fach... :rolleyes:


    Dann müsst ihr wohl zumindst 2-gleisig fahren.
    1. Versuchen,das 3. Ex abzulegen.
    2. Einklagen.
    Was zeit- und kostenintensiver wage ich nicht abzuschätzen. Auch was mehr Erfolg verspricht...

    Gruß
    MaBo

  • Die Kosten für eine Klage werden sich zwischen 3000 und 4000 Euronen bewegen! Wenn es zum Erfolg führt, wäre das Geld ja auch gut angelegt! Nur ist es sehr schwer einen passenden Juristen zu finden! Für Ärzte aus nicht EU-Ländern gibt es einige Juristen, nur ist die Pharmazie damit leider nicht zu vergleichen!
    Stellt sich mir auch noch die Frage, ob das Assoziierungsabkommen auch Einfluss auf berufliche Anerkennungen haben könnte?

  • hallo Magnus


    Ich bin zwar auch kein Experte für Pharmazie ,aber möchte dennoch etwas dazu schreiben ,weil ich einige Jahre lang im Fach Zahnmedizin an einer deutschen Uni tätig war,wo in unserem Hause Zahnärzte aus Nicht-EU Ländern der Prüfung unterzogen wurden ,damit sie die deutsche Approbation erhalten können.
    Man muss das ganze einfach von zwei Seiten sehen:von gut qualifizierten Kandidaten , für die unsere Prüfung fachlich ein "Klacks" war bis "ahnungslosen" ,bei denen ich manchmal den Eindruck hatte,dass sie ihre Papiere "gefälscht" haben könnten, war alles vertreten.
    So sollte man das auch im Fach Pharmazie sehen.Die Hochschulen sind Ländersache, also würde ich mir eine Hochschule in Deutschland suchen, wo die Prüfung unter fairen Bedingungen stattfindet.
    Dann sollte die für deine Frau kein allzu großes Hindernis sein.
    Wünsche jedenfalls toi-toi-toi dazu.mfG

  • Nur habe ich leider vom RP in Münster die Mitteilung bekommen, dass nur die beiden ersten Staatsexamen anerkannt werden und das 3. Staatsexamen hier erneut abgelegt werden muss!


    Schriftlich? Richtiger Bescheid? Rechtsbehelfsbelehrung? Widerspruchsfrist?

    Gruß
    MaBo

  • Daher hätte ich schon gerne einen Juristen, der sich im Approbationsverfahren für Pharmazeuten auskennt!


    Alle Auskünfte habe ich bisher nur mündlich mitgeteilt bekommen! Verbindlich antwortet der RP erst, wenn meine Frau den Antrag für das 3. Staatsexamen gestellt hat! Nur hätte ich vorab ganz gerne alle Möglichkeiten ausgeschöpft ........

  • Du bringst hier Unterstellungen ins Spiel, die die pharmakologische Fakultät der Uni Münster in ein sehr schlechtes Licht stellt. Bist Du den in der Lage, Deine Vorwürfe juristisch wasserdicht zu beweisen ?


    Zitat

    Leider habe ich in Erfahrung bringen müssen, dass an der zuständigen Universität Münster die Dozenten schwerpunktmäßig Fragen zu ihren Forschungsreihen stellen. D. h. , dass Personen, die nicht ständig dort die Vorlesungen besuchen und entsprechend kontinuierliche Kontakte zu den Dozenten unterhalten, kaum eine Chance haben,- denn es kommt hier doch zu erheblichen Abweichungen von den üblichen Prüfungsinhalten. Zwar werden dort 14 Tage vor den Prüfungen die spezifischen, auf die Prüfer bezogenen Fragen "gehandelt", doch genießen diesen Vorzug nur Personen, die das gesamte Studium dort absolviert haben! Wenn nun meine Frau dort als "Externe" das 3. Staatsexamen ablegen soll, dann kann wohl kaum von Chancengleichheit gesprochen werden!


    Frage doch mal das Mitglied Dante nach den Erfahrungen mit seiner Frau. Ansonsten, was hindert Deine Frau daran das 3. Staatsexamen abzulegen ? Wenn Sie gut vorbereitet ist, dürfte Sie das auch schaffen.


    Diviner

    quod licet iovi non licet bovi

  • Klagen kannst Du wohl erst wenn nach durchgeführten Antragsverfahren der negative Bescheid kommt und das Widerspruchsverfahren dagegen erfolglos war.


    Lasst Euch von den mündlichen Aussagen nicht davon abhalten, den Antrag zu stellen.

  • Du bringst hier Unterstellungen ins Spiel, die die pharmakologische Fakultät der Uni Münster in ein sehr schlechtes Licht stellt. Bist Du den in der Lage, Deine Vorwürfe juristisch wasserdicht zu beweisen ?


    Leider kann ich die Beweisführung nicht antreten, ohne dabei jemanden in größte Schwierigkeiten zu bringen. Da ich jedoch absolut sichere Hinweise aus erster Hand erhalten habe, ist es leider so, dass sich die Aussichten auf ein erfolgreiches 3. Staatsexamen erheblich reduzieren, wenn man keinen Zugang zu den internen Fragenkatalogen hat!

  • Klagen kannst Du wohl erst wenn nach durchgeführten Antragsverfahren der negative Bescheid kommt und das Widerspruchsverfahren dagegen erfolglos war.


    Lasst Euch von den mündlichen Aussagen nicht davon abhalten, den Antrag zu stellen.

    Ja, das werden wir dann wohl auch so machen,- wir müssen dann nur einen Juristen finden, der sich auf diesem Terrain auskennt und juristisch sicher herantasten kann!

  • Versuche es mal bei der juristischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms Universität.


    Die werden Dir dabei weiterhelfen können, zumindest einen Rat in Richtung Auswahl einer Kanzlei oder eines Anwalts mit Kenntnissen zum Fachgebiet!


    Gruss Oldtrotter

  • Ich hatte schon einen Fachanwalt für Medizin- und Verwaltungsrecht kontaktiert und dieser teilte mir mit, dass das Approbationsverfahren nicht vergleichbar sei! Konnte mir leider aber auch keinen Kollegen benennen, der in diesen Dingen sattelfest ist!

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