FZF Positiv unter Auflage!

  • Hallo zusammen,


    mein Bruder hat die Schwester meiner ukrainischen Ehefrau geheiratet :) und danach Antrag auf FZF gestellt.


    Heute hat meine Schwägerin einen Anruft der Botschaft Kiew bekommen das der Antrag positiv entschieden wurde, aber das Sie innerhalb von max. 3 Monaten den Deutschkurs in Kiew machen muss. Erst dann bekommt Sie das Visa ausgehändigt.


    Das ganze kommt mir jetzt schon bissl wie Schikane vor!
    Die Gute hat 2 Hochschulabschlüsse und daher dachten wir das vorerst seitens der Behörden auf den Deutschtest verzichtet wird!!
    Die beiden haben eh geplant das Sie den Deutschkurs macht wenn Sie in DE ist.


    Auch haben wir bei Antragsabgabe mitgeteilt das Sie in DE ist sofort einen Arbeitsplatz hat - (Schreiben vom zukünftigen Arbeitgeber lag bei).
    Also von mangelndem Integrationswillen kann man da doch nicht sprechen oder?


    Haben wir irgendeine Möglichkeit mittels der AHB an dieser Auflage etwas zu ändern?


    Sind für jeden Rat dankbar.


    Gruss Pierre

  • Theoretisch ja.
    Praktisch nicht wirklich.
    Du müsstest dagegen wohl beim Verwaltungsgericht klagen. Dazu brauchst du aber erstmal einen Bescheid. (Glaube nicht, das du den schriftlich vorliegen hast oder?)
    Die Bearbeitungszeit beim VG Berlin liegt derzeit bei 6-12 Monaten, bei geringer Erfolgsquote.
    Eine Eilbedürftigkeit ist in der Regel nicht gegeben.
    Das Bestehen des Tests ist hier einfacher als die Einlegung von Rechtsmitteln.
    Möglicherweise verzögert das die Angelegenheit ganz erheblich.
    Im übrigen ist das eine normale Praxis bei der Botschaft.
    Der Antrag kann ohne Sprachtest abgegeben werden, das Visum wird aber erst erteilt, wenn der Sprachnachweis vom G.I. vorliegt.
    Das ist ein Standartvorgehen.
    Die Ausländerbehörde ändert daran gar nichts. Selbst wenn sie auf den Test verzichten würde trifft die Entscheidung letztlich die Botschaft.


  • Die Gute hat 2 Hochschulabschlüsse und daher dachten wir das vorerst seitens der Behörden auf den Deutschtest verzichtet wird!!

    Wenn Sie so Inteligent ist wird Sie den A1 Test ja auch recht schnell schaffen. Meine Frau war selbst auch überrascht wie einfach der A1 war.


    Gruß
    Karsten

  • Das ist Theorie ohne Praxisbezug.


    Natuerlich kann man sich im Einladungsschreiben darauf berufen.
    Das bringt aus Erfahrung aber nichts.
    Jedenfalls sieht die Botschaft das lt. Angaben des Fragestellers hier genauso.


    Die Botschaft hat anders lautende Vorgaben.
    Durchsetzbar ist eine gegenteilige Auffassung in der Regel nur auf dem Rechtsweg. Mit den obrigen Konsequenzen.


    Wenn er keinen Bescheid hat ist das Ganze überhaupt ein Märchen.

  • Was ist daran jetzt Schikane?


    Voraussetzung für das Visum der FZF ist nun einmal der Nachweis von einfachen Deutschkentnissen - durch A1 Test oder Vorsprache bei der Botschaft.
    Da muß jeder durch, ob Putzfrau oder Professorin!

  • Was ist daran jetzt Schikane?


    Voraussetzung für das Visum der FZF ist nun einmal der Nachweis von einfachen Deutschkentnissen - durch A1 Test oder Vorsprache bei der Botschaft.
    Da muß jeder durch, ob Putzfrau oder Professorin!


    Nope, diese Aussage ist def. nicht richtig!

  • Minsk und Kiew sind 2 paar Schuhe.
    Die Botschaft Kiew erkennt nicht alle ALTE Zertifizierten Tests an.
    Die Aussage auf der Seite der Botschaft ist damit nicht richtig.
    Es gibt in Kiew auch noch andere Anbieter, welche vom Bundesamt fuer Migration und Fluechtlicnge auf ihrer Seite empfohlen werden. Z.B. ÖSD. Leider lehnt die Botschaft diesen Test ab.
    Darueber hinaus gibt es immer Ausnahmen. Aber das sind eben Ausnahmen und nicht die Regel. Die Sprachkenntnisse sind dann i.d.r. hoeher als A1.
    Allgemein gilt, dass wenn die Sprachkenntnisse fuer den Test nicht ausreichen. Eben auch keine Ausnahme gegeben ist.
    Es ist praktisch in jedem Fall einfacher den Test abzulegen.

  • Nur kurz zu unserem Fall. Wir haben 2 Leute aus Weissrussland angeworben, beide Akademiker mit Dr. Titel. Keine Deutschkenntnisse vorhanden, dafuer aber sehr gute Englischkenntnisse (Firmensprache). Mit Vorgelegt wurde der von uns unterschriebene Arbeitsvertrag. A1 wurde Aufgrund des Studienabschlusses und des Arbeitsvertrags nicht verlangt. Diese Regelung gilt lt. Aussage meines "Personalers" so erst einmal fuer alle deutschen Vertretungen.

  • Nur kurz zu unserem Fall. Wir haben 2 Leute aus Weissrussland angeworben, beide Akademiker mit Dr. Titel. Keine Deutschkenntnisse vorhanden, dafuer aber sehr gute Englischkenntnisse (Firmensprache). Mit Vorgelegt wurde der von uns unterschriebene Arbeitsvertrag. A1 wurde Aufgrund des Studienabschlusses und des Arbeitsvertrags nicht verlangt. Diese Regelung gilt lt. Aussage meines "Personalers" so erst einmal fuer alle deutschen Vertretungen.


    Dann geht es doch aber auch nicht um ein FZF?

  • Vielleicht reden wir hier von verschiedenen Sachen. Qualifizierte Fachkraefte (Bluecard) benoetigen keinen Sprachnachweis. Auch deren Ehepartner im Falle der Familienzusammenfuehrung nicht. Das Gleiche gilt bei Fluechtlingen. Familienzusammenführung zu Deutschen usw. ist aber etwas Grundsaetzlich anderes.
    Die Ausnahme steht uebrigens sogar im Gesetz.

  • Vielleicht reden wir hier von verschiedenen Sachen. Qualifizierte Fachkraefte (Bluecard) benoetigen keinen Sprachnachweis. Auch deren Ehepartner im Falle der Familienzusammenfuehrung nicht. Das Gleiche gilt bei Fluechtlingen. Familienzusammenführung zu Deutschen usw. ist aber etwas Grundsaetzlich anderes.
    Die Ausnahme steht uebrigens sogar im Gesetz.


    Kann gut sein das wir aneinander vorbeireden ;)


    Aber, gilt denn diese "Qualifizierten-Regel" nicht auch bei der FZF? Oder koennen das verschiedenen Botschaften unterschiedlich handhaben?

  • Das sind verschiedene Themen. Der Sprachnachweis wird meines Wissens nach bei Botschaften in verschiedenen Laender unterschiedlich gehandhabt. In den meisten Laendern wird z.B. auch ÖSD akzeptiert.
    Habe gehoert manche Botschaften akzeptieren auch ein Gespraech am Schalter.
    Dabei ist die ganze Regelung auch noch sehr umstritten, wie viele Urteile und gerichtliche Vergleiche zeigen.


    Bei Familienzusammenfuehrung ZU Fachkraeften (Einreise als Ehepartner, des in Deutschland als Fachkraft arbeitenden Auslaenders) ist kein Sprachnachweis noetig.


    Weiter wuerde ich sagen, es kommt darauf an, welcher Visaantrag gestellt wurde.
    Familiennachzug zu einem Deutschen, oder Erteilung eines Auffenthaltstitels fuer Fachkraeffte?
    Im ersten Fall brauchst du einen Sprachtest im 2 nicht, wuerde ich sagen.


    Aber sicher hat die Botschaft hier einen Ermessensspielraum.
    Moeglicherweise gibt es auch Praezedenzurteile. (Ist mir jetzt aber auf Anhieb nicht bekannt.)

  • Fakt ist, und da kommt man nicht einfach drum herum, die Botschaft hat die Auflage den Sprachtest A1 zu machen ausgesprochen. Test machen, bei der Botschaft vorlegen und Visum erhalten. Oder, nicht machen, lange diskutieren, vieleicht Rechtsmittel einlegen ohne Aussicht auf Erfolg und eben kein Visum. Machen oder nicht, die einzigen zwei Wahlmöglichkeiten, die eigentlich keine sind. :popcorn:

  • Es scheint jedoch Ausnahmen zu geben:
    http://www.kiew.diplo.de/conte…ten_deutschkenntnisse.pdf
    bzw.
    § 28 Abs. 1 S. 5 i. V. m. § 30 Abs. 1 S. 3 AufenthG.

    ich persönlich sehe da nur diesen Satz der evtl. in Betracht kommt:

    Quote

    Sie haben einen Hochschulabschluss und können in Deutschland auch aufgrund Ihrer Sprachkenntnisse voraussichtlich eine Arbeit finden (erkennbar geringer Integrationsbedarf)

    nur wie wird dieser in der Praxis von der Botschaft gehandhabt? Hat da jemand schon Erfahrung damit gemacht, oder hat durch diesen Hintergrund bereits ein Visa ohne A1 Test erhalten?


    Oder ist diese Regelung nur Theoretisch möglich, aber wird in der Praxis nicht durchgeführt?


    Danke

  • Zitat



    Sie haben einen Hochschulabschluss und können in Deutschland auch aufgrund Ihrer Sprachkenntnisse voraussichtlich eine Arbeit finden (erkennbar geringer Integrationsbedarf)
    nur wie wird dieser in der Praxis von der Botschaft gehandhabt? Hat da jemand schon Erfahrung damit gemacht, oder hat durch diesen Hintergrund bereits ein Visa ohne A1 Test erhalten?


    Es wird auch hier u. a. auf Sprachkenntnisse abgestellt. Dass es deutsche Sprackkenntnisse sein müssen, wird zwar nicht ausdrücklich genannt. Kann mir deswegen vorstellen, dass auch fließende engl. Sprachkenntnisse ausreichen. Deutsch-Test dann nicht notwendig.

    Gruß
    MaBo

  • Hat da jemand schon Erfahrung damit gemacht, oder hat durch diesen Hintergrund bereits ein Visa ohne A1 Test erhalten?


    Also ich kann mich an sowas nicht erinnern. Von daher wuerde ich das in den Bereich der Theorie mit geringer praktischer Relevanz einordnen.
    Was vorkommt ist, dass wenn Leute erkennbar gut Deutsch sprechen, weil sie jahrelang in Dt. gelebt haben, oder ein Philologendiplom etc. mit Deutschbezug besitzen, auf den Test verzichtet wird.
    Aber nochmal, alle diese Leute wuerden den Test natuerlich locker bestehen.

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