Hallo zusammen,
mein Bruder hat die Schwester meiner ukrainischen Ehefrau geheiratet und danach Antrag auf FZF gestellt.
Heute hat meine Schwägerin einen Anruft der Botschaft Kiew bekommen das der Antrag positiv entschieden wurde, aber das Sie innerhalb von max. 3 Monaten den Deutschkurs in Kiew machen muss. Erst dann bekommt Sie das Visa ausgehändigt.
Das ganze kommt mir jetzt schon bissl wie Schikane vor!
Die Gute hat 2 Hochschulabschlüsse und daher dachten wir das vorerst seitens der Behörden auf den Deutschtest verzichtet wird!!
Die beiden haben eh geplant das Sie den Deutschkurs macht wenn Sie in DE ist.
Auch haben wir bei Antragsabgabe mitgeteilt das Sie in DE ist sofort einen Arbeitsplatz hat - (Schreiben vom zukünftigen Arbeitgeber lag bei).
Also von mangelndem Integrationswillen kann man da doch nicht sprechen oder?
Haben wir irgendeine Möglichkeit mittels der AHB an dieser Auflage etwas zu ändern?
Sind für jeden Rat dankbar.
Gruss Pierre