Visa von D nach Ukraine

  • Hallo Forenmitglieder,


    ich habe mit der Suchfunktion leider keine konkrete Anwort finden koennen
    und wende mich jetzt an Euch.
    Ich heirate in zwei Wochen in der Ukraine und werde dorthin umsiedeln.
    Fuer die Aufenthaltsgenehmigung benoetige ich das Visa " D". Wenn ich etwas
    darueber hier gefunden habe, dann ging es immer um ein Visa fuer D.
    Ich habe bereits drei Agenturen in D angeschrieben, keine konnte mir
    weiterhelfen.


    Wie bekomme ich ein Visa " D" fuer die Ukraine?


    Freue mich ueber jede Antwort, danke!


    Matthias

  • Hallo MaBo,


    ist mir ja ein wenig unangenehm, zugeben zu müssen, vergeblich eine Option "Thread eröffnen" gesucht
    und nicht gefunden zu haben. Sicher ganz einfach :patsch:


    Danke für den Link!


    Gruß
    Matthias

  • @ matthias67



    Du hast keinen Thread gefunden indem das Visa Typ D für deutsche behandelt wurde?


    Was ist z.B. mit diesem hier, da steht doch genau drin wie es funktioniert:


    Aufenthalt nach Heirat in der Ukraine, was muß beachtet werden?



    und Du hast Dich doch auch selber an der Diskussion beteiligt bzw. Fragen gestellt.




    Du kannst es natürlich auch so wie ich machen, gehst einfach an die Meldestelle in UA die für deinen Wohnsitz zuständig ist, und erkundigst Dich.
    Mir haben die einen Laufzettel in die Hand gerückt wo der Ablauf und die Benötigten Unterlagen genau aufgelistet sind.
    Dies kann natürlich von Behörde zu Behörde etwas unterschiedlich sein.


    Aber auch das kannst Du in dem Link oben von mir nachlesen


    Gruß
    Tony

  • @ Tony


    Ja, ich weiss. Den Thread habe ich aber durch die Suchfunktion nicht mehr gefunden und konnte
    mich nicht mehr genau an das Prozedere erinnern.


    Gruß
    Matthias

  • Versuch es doch einfach mal mit einer Einreise in die Ukraine ohne Visum Typ D. Wenn Du hier bist, beantrage Deine Aufenthaltsgenehmigung. Kein Mensch bei der Behoerde fragt Dich nach Visum Typ D !
    ich bin doch auch hier und hatte nie ein Visum Typ D

  • Kein Mensch bei der Behoerde fragt Dich nach Visum Typ D !

    sehr gewagte Aussage, mal abgesehen das die falsch ist.


    Mich haben sie danach gefragt bzw. darauf hingewiesen das ich das Visa Typ D brauche.
    Da ich nämlich auch die Aufenthaltsgenehmigung ohne dieses Visa beantragen wollte(da ich es nicht wusste dass das Visa Typ D erforderlich dazu ist).
    Was ich aber auch schon hier im Forum geschrieben habe.


    Oder hat mich die Behörde nur veräppelt? Und auch in der ofiziellen seite der Botschaft ist dies falsch dargestellt? :hmm:


    Und soweit ich mich erinnern kann, was es ein MENSCH der mich nach dem Visa Typ D gefragt hatte bei der zuständigen Behörde in der Ukraine......

  • Hallo travellerbavaria,


    nach Auskunft der Meldestelle, in dem Ort wo ich die Aufenthaltsgenehmigung beantragen möchte schon.
    Welche Dokumente sollen denn nach deiner Aussage "nur" vorgelegt werden?


    Gruß
    Matthias

  • Bei der Meldebehörde nachfragen indem Ort wo man später leben will. An sich wäre das Vorgehen, Hinreisen nach Ukraine, ohne Visum, dort Heiraten, Heiratsurkunde mitnehmen, nach Deutschland reisen, in Deutschland zum Ukrainischen Konsulat hingehen und dort die Heiratsurkunde vorlegen, dann bekommt man, am gleichen Tag sogar wenn man unbedingt braucht Visum D - zur Familienzusammenführung, kann damit in Ukraine einreisen und dort Aufenthaltsgenehmigung beantragen, allerdings nach zwei Jahren bestandener Ehe / ODer bei Geburt eines Kindes, wessen Ukrainische Staatsangehörigkeit anerkannt werden muss. Bis dahin Visum bei der Meldebehörde in dem Ort verlängern, eventuell da nachfragen wie es genau aussieht. Ohne Visum D gilt Aufnethaltsdauer von 90 Tagen in 180 Tagen - was eingehalten werden sollte.

  • Hallo,


    erstmal vielen Dank für die Antworten! Es werden hier im Forum Aussagen gemacht, die sich widersprechen.
    Mal heisst es, nach Heirat Aufenthaltsgenehmigung für je 2 x 1 Jahr, möglich mit Visa "D".
    Dann wird geschrieben, keine Aufenthaltsgenehmigung trotz Heirat möglich oder Aufenthaltsgenehmigung
    ohne Visa "D" möglich. Das ukrainische Konsulat in HH sagt, lediglich 2 x 90 Tage in einem halben Jahr, Heirat uninteressant.....


    Werde versuchen, vor Ort abzuklären, was möglich ist.


    Gruß
    Matthias


  • Danke halt uns auf dem Laufenden
    Gruß Wikinger


  • Mal heisst es, nach Heirat Aufenthaltsgenehmigung für je 2 x 1 Jahr, möglich mit Visa "D".

    natürlich gibt es widersprüchliche Aussagen und warum? Weil es in UA von Region zu Region unterschiedlich ist.
    Deshalb habe ich Dir auch schön öfters geraten das persönlich bei der für Dich zuständigen Behörde abzuklären, ist doch nicht zu viel oder?
    Ich kann ja auch nur schreiben wie dies in meiner Region in Lviv gehandhabt wird, was natürlich nicht für die ganze UA gelten muß


    Ist ja auch in D so das fast jede Ausländerbehörde sein eigenes Süppchen kocht......


    Gruß
    Tony

  • Eben, nur der Zuständige Mitarbeiter in der Ukraine kann zuverlässig sagen was Sache ist - auch wenn das Gesetz in jeder Region gleich ist, kann sich aber ändern. Mit Visum D die Sache ist auch seit 2011 glaub ich...
    Bei Aufenthalterlaubnis später wird es wichtig sein, dass man eine Meldeadresse in Ukraine hat. Und in Deutschland.

  • Guten Morgen,


    ich bin neu hier und habe eine Frage zum Visa "D" für die Ukraine.
    Für die Aufenthaltsgenehmigung benötige ich ein Visa "D". Von verschiedenen Quellen habe ich verschiedene Antworten bekommen. Seit einem Jahr bin ich mit einer Ukrainerin verheiratet. Eine Agentur aus HH gab mir am Telefon die Auskunft, dass ich eine Einladung meiner Frau benötige. Ist das richtig? Auf der Internetseite der Botschaft ist das bei Eheleuten nicht aufgeführt. Meiner Kenntnis nach benötige ich den Reisepass, 2 Passbilder, Krankenversicherung, Nachweiss über finanzielle Mittel, Heiratsurkunde und den Visa-Antrag. Bei welcher Versicherung schliesse ich am besten eine Krankenversicherung ab? Kann mir jemand hier weiterhelfen?


    Danke im Voraus!


    Gruß
    aufunddavon


    P.S.: Ich werde mich in Kürze hier auch noch ordnungsgemäß vorstellen

  • Ein Freund und ich möchten gerne für 4-5 Tage in die Ukrainie, um dort ein Metalkonzert zu Besuchen, benötigt man als Deutscher für so einen kurzen Tripp ein Visum oder nicht? Sonst noch was zu Beachten?


    mfg

  • Ein Freund und ich möchten gerne für 4-5 Tage in die Ukrainie, um dort ein Metalkonzert zu Besuchen, benötigt man als Deutscher für so einen kurzen Tripp ein Visum oder nicht? Sonst noch was zu Beachten?


    mfg


    Nein, für den genannten Zeitraum ist kein Visum nötig, wohl aber ein Reisepass! Darüberhinaus ist eine Auslandsreisekrankenversicherung zu empfehlen.


    Gute Reise!

    За Украинy!

  • Danke werde mich am besten noch mal Vorher genau Informieren, selbstverständlich. Nun weis ich in etwa was zu tun ist.

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