Ich habe meinen Lebensmittelpunkt (mehr als 183 Tage Aufenthalt pro Jahr) seit 2005 auf der Krim. Das ist aber gar nicht der Punkt. Das Problem in meinem Fall entsteht daraus, dass meine Frau nicht von der Krim stammt. Ich habe meine Aufenthaltsgenehmigung 2004 in Sumy, der Heimatstadt meiner Frau erhalten. Sumy liegt nicht auf der Krim! Dann bin ich 2005 auf die Krim umgezogen. In meiner Aufenthaltsgenehmigung gibt es über den neuen Wohnsitz einen Vermerk. Die Aufenthaltsgenehmigung ist aber nicht auf der Krim, sondern auf dem UA Festland ausgestellt worden und damit laut Auffassung der Grenzbehörden ungültig in RU. Sie kann nicht in eine RU Aufenthaltsgenehmigung getauscht werden.
Es kommt also nicht auf den Wohnsitz an, sondern angeblich darauf, wo die Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt wurde. In der Konsequenz müsste also jemand, der seine Aufenthaltsgenehmigung auf der Krim bekommen hat, aber seit 10 Jahren in Kiew lebt, Anrecht auf eine R
Siggi, das ist natuerlich bitter, wenn man an der Grenze steht, um das zu erfahren!
Ich habe mir einmal die Muehe gemacht, und einige Posts in der Reihenfolge aufgelistet, die in diesem thematischen Zusammenhang stehen:
Post 52 vom 27.06.2014
Ich möchte nur mal kurz ergänzen, dass in dem Antwortschreiben vom FSB explizit steht
"[Dokumente] ausgestellt von der ukrainischen Macht (Regierung) der Republik Krim […]"
Das bedeutet explizit, dass ukr. Aufenthaltsgenehmigungen/Prapiska, etc aus anderen ukr. Oblasten, seien sie befristet oder permanent, auf der Krim KEINE Gültigkeit haben !
Hier wurde schon darauf aufmerksam gemacht, was in dem Antwortschreiben von FSB drinstand !
Du hast sinngemaess geantwortet: "3 Fragen = 3 Antworten"!
Post 83 vom 22.08.2014
Wir werden meine AE nicht umtauschen, sondern zuerst ausreisen und in UA versuchen, eine neue AE zu erhalten ohne die alte AE abzugeben. Dann erst werden wir im nächsten Jahr den Umtausch versuchen. Es kann sein, dass es dann zu spät ist.
Hier hattest Du Dich bereits entschieden, Deine UA-AE nicht umzutauschen !!
Post 93
Womit ich nicht gerechnet hatte: An der Grenze stellte man sich auf die Position, dass meine ukrainische Aufenthaltsgenehmigung nicht mehr auf der russischen Krim gültig sei, da sie auf dem Festland der Ukraine und nicht auf der Krim ausgestellt sei. Das ich einen registrierten Wohnsitz auf der Krim seit 2005 habe, sei unerheblich.
Hier hat Euch die Realitaet wieder eingeholt !
Ich bin der Meinung, es gab von Juni - November genuegend Zeit, um diesen Sachverhalt "definitiv" zu klaeren.
Somit kann ich die Krim nur wieder mit einem Visum besuchen. Für mich gilt in Zukunft die Regel: 90 Tage innerhalb von 180 Tagen. Wenn ich das nicht mit 2 Pässen umgehen kann, bin ich effektiv herausgeworfen worden.
Ich bin auch der Meinung, dass man Dich nicht "von der Krim herausgeworfen" hat, sondern Du hast Dich vorab entschieden Deine AE nicht umzutauschen.
RF ist in diesem Fall nicht Schuld daran.
Nach all Deinen Schilderungen zu dem Fall, komme ich zu dem Schluss, so lange "Sumy" nicht geregelt ist, sitzt Du weiterhin zwischen 2 Stuehlen und eine befriedigende Entscheidung fuer Deine Familie kann nicht getroffen werden!
In dem Zusammenhang ( mit den 2 Paessen ), wuerde ich von abraten, denn das kann nach "Hinten" losgehen, ausserdem kann ich Dir versichern, das beim eventuellen Erhalt einer RF-AE, ein Stempel im Reisepass gesetzt wird, der besagt, das Du eine RF-Aufenthaltsgenehmigung erhalten hast, mit der Registriernummer und der Gueltigkeitsdauer.
Siggi, ich moechte Dich mit dieser Darstellung nicht beleidigen, sondern ich versuche das objektif zu betrachten und nebenbei bemerkt bewundere ich alle Menschen hier, die gedultig, Stunden, Tage und Wochen hier bei den Behoerden anstehen muessen, um letztendlich ihr gewuenschtes Dokument zu erhalten !! ( mich nervt es genau so..)
Gruss sevianer