Gültigkeit einer UA Aufenthaltsgenehmigung auf der Krim

  • Ich habe meinen Lebensmittelpunkt (mehr als 183 Tage Aufenthalt pro Jahr) seit 2005 auf der Krim. Das ist aber gar nicht der Punkt. Das Problem in meinem Fall entsteht daraus, dass meine Frau nicht von der Krim stammt. Ich habe meine Aufenthaltsgenehmigung 2004 in Sumy, der Heimatstadt meiner Frau erhalten. Sumy liegt nicht auf der Krim! Dann bin ich 2005 auf die Krim umgezogen. In meiner Aufenthaltsgenehmigung gibt es über den neuen Wohnsitz einen Vermerk. Die Aufenthaltsgenehmigung ist aber nicht auf der Krim, sondern auf dem UA Festland ausgestellt worden und damit laut Auffassung der Grenzbehörden ungültig in RU. Sie kann nicht in eine RU Aufenthaltsgenehmigung getauscht werden.


    Es kommt also nicht auf den Wohnsitz an, sondern angeblich darauf, wo die Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt wurde. In der Konsequenz müsste also jemand, der seine Aufenthaltsgenehmigung auf der Krim bekommen hat, aber seit 10 Jahren in Kiew lebt, Anrecht auf eine R


    Siggi, das ist natuerlich bitter, wenn man an der Grenze steht, um das zu erfahren!


    Ich habe mir einmal die Muehe gemacht, und einige Posts in der Reihenfolge aufgelistet, die in diesem thematischen Zusammenhang stehen:


    Post 52 vom 27.06.2014


    Ich möchte nur mal kurz ergänzen, dass in dem Antwortschreiben vom FSB explizit steht
    "[Dokumente] ausgestellt von der ukrainischen Macht (Regierung) der Republik Krim […]"


    Das bedeutet explizit, dass ukr. Aufenthaltsgenehmigungen/Prapiska, etc aus anderen ukr. Oblasten, seien sie befristet oder permanent, auf der Krim KEINE Gültigkeit haben !


    Hier wurde schon darauf aufmerksam gemacht, was in dem Antwortschreiben von FSB drinstand !
    Du hast sinngemaess geantwortet: "3 Fragen = 3 Antworten"!

    Post 83 vom 22.08.2014


    Wir werden meine AE nicht umtauschen, sondern zuerst ausreisen und in UA versuchen, eine neue AE zu erhalten ohne die alte AE abzugeben. Dann erst werden wir im nächsten Jahr den Umtausch versuchen. Es kann sein, dass es dann zu spät ist.


    Hier hattest Du Dich bereits entschieden, Deine UA-AE nicht umzutauschen !!


    Post 93


    Womit ich nicht gerechnet hatte: An der Grenze stellte man sich auf die Position, dass meine ukrainische Aufenthaltsgenehmigung nicht mehr auf der russischen Krim gültig sei, da sie auf dem Festland der Ukraine und nicht auf der Krim ausgestellt sei. Das ich einen registrierten Wohnsitz auf der Krim seit 2005 habe, sei unerheblich.


    Hier hat Euch die Realitaet wieder eingeholt !
    Ich bin der Meinung, es gab von Juni - November genuegend Zeit, um diesen Sachverhalt "definitiv" zu klaeren.


    Somit kann ich die Krim nur wieder mit einem Visum besuchen. Für mich gilt in Zukunft die Regel: 90 Tage innerhalb von 180 Tagen. Wenn ich das nicht mit 2 Pässen umgehen kann, bin ich effektiv herausgeworfen worden.


    Ich bin auch der Meinung, dass man Dich nicht "von der Krim herausgeworfen" hat, sondern Du hast Dich vorab entschieden Deine AE nicht umzutauschen.
    RF ist in diesem Fall nicht Schuld daran.


    Nach all Deinen Schilderungen zu dem Fall, komme ich zu dem Schluss, so lange "Sumy" nicht geregelt ist, sitzt Du weiterhin zwischen 2 Stuehlen und eine befriedigende Entscheidung fuer Deine Familie kann nicht getroffen werden!


    In dem Zusammenhang ( mit den 2 Paessen ), wuerde ich von abraten, denn das kann nach "Hinten" losgehen, ausserdem kann ich Dir versichern, das beim eventuellen Erhalt einer RF-AE, ein Stempel im Reisepass gesetzt wird, der besagt, das Du eine RF-Aufenthaltsgenehmigung erhalten hast, mit der Registriernummer und der Gueltigkeitsdauer.


    Siggi, ich moechte Dich mit dieser Darstellung nicht beleidigen, sondern ich versuche das objektif zu betrachten und nebenbei bemerkt bewundere ich alle Menschen hier, die gedultig, Stunden, Tage und Wochen hier bei den Behoerden anstehen muessen, um letztendlich ihr gewuenschtes Dokument zu erhalten !! ( mich nervt es genau so..)


    Gruss sevianer

  • Aktuell sagt man dass alle Ausländer auf der Krim die nicht bis zum einem bestimmten Datum ausgereist sind (da war ein Monat gegeben worden) nun abgestraft werden bis zur Ausweisung und Einreiseverbot. Man muss nun ein Transitvisum beantragen um Krim zu verlassen, danach darf man sich ein Visum zur Einreise beantragen und mit diesem lassen die russichen Grenzer dann einen wieder auf die Krim. Anders geht das nun nicht mehr. UA Papiere interessieren niemanden, nur Vorhandensein eines russischen Visums. :|

  • Aktuell sagt man dass alle Ausländer auf der Krim die nicht bis zum einem bestimmten Datum ausgereist sind (da war ein Monat gegeben worden) nun abgestraft werden bis zur Ausweisung und Einreiseverbot. Man muss nun ein Transitvisum beantragen um Krim zu verlassen, danach darf man sich ein Visum zur Einreise beantragen und mit diesem lassen die russichen Grenzer dann einen wieder auf die Krim. Anders geht das nun nicht mehr. UA Papiere interessieren niemanden, nur Vorhandensein eines russischen Visums.


    Hallo vasilij333,


    das sind aber nun nicht gerade gute Nachrichten und ich hoere sie zum ersten Mal.
    Kann man das irgendwo nachlesen?


    Gruss sevianer

  • Ich bin auch der Meinung, dass man Dich nicht "von der Krim herausgeworfen" hat, sondern Du hast Dich vorab entschieden Deine AE nicht umzutauschen. RF ist in diesem Fall nicht Schuld daran.


    Ich habe eine Bescheinigung der Grenzbehörden aus Moskau (die ich Dir damals auch zugesendet habe) die bestätigt, dass meine ukrainische AE gültig ist. Meine ukrainische AE ist durchaus zum Teil auch auf der Krim ausgestellt: Sie enthält die Wohnsitzbescheinigung mit Stempel der Behörden auf der Krim.


    Aber ich stimme Dir zu: Die Situation war nicht eindeutig, sondern wie fast alles, in UA (und RU): Frage 3 Behördenmitarbeiter und Du hast 3 Meinungen.


    Auch hast Du recht, dass ich immer wieder hin- und hergerissen war, ob ich diese AE umtauschen sollte, da der Umtausch Besuche in UA praktisch unmöglich macht. Aber nun wurde mir diese Entscheidung ja abgenommen.


    Für nächstes Jahr sieht es wohl so aus: Einreise mit 90 Tage Privatvisum. Bei diesem Visum gilt die 90 innerhalb von 180 Tage Regelung nicht. (Diese Info muss ich nochmals verifizieren.) Somit könnte nach Ausreise ein neues Visum beantragt und weitere 90 Tage auf der Krim verbracht werden.


    Gruß
    Siggi

    3 Mal editiert, zuletzt von Siggi ()

  • ch habe eine Bescheinigung der Grenzbehörden aus Moskau (die ich Dir damals auch zugesendet habe) die bestätigt, dass meine ukrainische AE gültig ist. Meine ukrainische AE ist durchaus zum Teil auch auf der Krim ausgestellt: Sie enthält die Wohnsitzbescheinigung mit Stempel der Behörden auf der Krim.


    Siggi, alles richtig!
    Wie Du ja weisst bin ich nach D geflogen, um mir einen neuen Reisepass ausstellen zu lassen und nicht nach Kiev, wie es haette sein sollen.
    Ich habe Dein Dokument verwenden wollen, um mit meiner damaligen UA-AE nach D zu kommen, um das Transit-Visum fuer RF zu umgehen!
    Ich hatte mir zusaetlich Infos beim FMS in Simferopol geben lassen, die besagte, dass ich trotzdem ein Transit-Visum fuer RF haben muesste.
    Weitere Infos holte ich mir bei der RF-Botschaft in Hamburg, dort wurde die gleiche Auskunft erteilt (per Mail) in einer weiteren Mail wurde aber darauf hingewiesen, dass, wenn ich im Transitbereich in Moskau verbleibe und den direkten Weiterflug gen D unternehme, brauche ich ueberhaupt kein Visum!
    Selbst hier in Sevastopol beim FMS = Das Vorzimmer sagt, sie brauchen ein Visum und die zustaendige Leiterin sagt das Gegenteil !!


    Ich habe die Fluge fuer Simferopol nach Moskau und den Weiterflug von Moskau nach D gebucht. Habe alle Infos ausgedruckt und losgefahren !
    Simferopol =Reisepass + UA-AE vorgelegt eingescheckt und geflogen!
    In Moskau = Reisepass + UA-AE vogelegt, man verlangte ein Visum,..ich habe die Kopie ueber den Erlass der UA-Gueltigkeit vorgelegt und darauf bestanden !!
    Kurzes Gepraech beim Leiter der Kontrolle = Alles OK - weiter gings Richtung D.
    Rueckflug:
    Von D nach Moskau,...am Schalter der Fluglinie in D, haben sie ein Visum fuer RF??
    Nein, aber eine UA-AE, die in RF noch Gueltigkeit besitzt,...allles OK - Weiterflug nach Moskau.
    In Moskau( anderer Flughafen)
    Grenzkontrolle = Reiespass + UA-AE vorgelegt, auch hier wollte man ein Visum haben, da habe ich wieder das Gesetz in Kopie vorgelegt, kurze Ruecksprachen = alles OK = Gute Weiterreise zur Krim.


    Warum schreibe ich diesen ganzen "Senf"?
    Um aufzuzeigen, dass noch nicht alles rund laeuft bei der Umsetzung!


    Siggi, ich frage Dich: " Warum hast Du bei der Ausreise die Kopie des Gesetzes,( nicht das Schreiben vom FSB) ueber die Gueltigkeit der UA-AE nicht vorgelegt, denn wenn ich mich erinnere stand dort nichts von dem Austellungsort, ob Krim, oder UA-Festland, sondern einfach nur, hatte man im Maerz 2014 diese UA-AE, so ist sie weiter gueltig bis zum Umtausch und erst spaeter kam die Einschraenkung, Umtausch bis zum 31.12.2014,...oder nach dem 01.01.2015 mit Auflagen !!


    Für nächstes Jahr sieht es wohl so aus: Einreise mit 90 Tage Privatvisum. Bei diesem Visum gilt die 90 innerhalb von 180 Tage Regelung nicht. (Diese Info muss ich nochmals verifizieren.) Somit könnte nach Ausreise ein neues Visum beantragt und weitere 90 Tage auf der Krim verbracht werden.


    Ich weiss ja, das Ihr die Krim moegt, deshalb wuensche ich Euch, dass das mit den gesamt 180 Tagen klappt.
    Nicht ideal, aber besser als gar nichts und somit haettet Ihr ewas Luft, um die Angelegenheit in Sumy und natuerlich die Regelung mit der Krim zu erledigen.
    Und bei dieser vorlauefigen Regelung, koennt Ihr ja auch mit dem eigenen Auto kommen, das war ja auch wichtig fuer Euch !!


    Ich druecke Euch die Daumen,,!!


    Gruss sevianer

    Einmal editiert, zuletzt von sevianer ()

  • Ich befinde mich gerade auf Reisen außerhalb der Krim und der RF.
    Voraussichtlich im Februar 2015 werde ich mit einem 90 Tg Privatvisum wieder einreisen und mich sogleich auch um eine AE kümmern und hier darüber berichten !


    Wie schon viele hier geschrieben haben: Jeder Fall ist individuell in vielerlei Hinsicht:
    - welche (UA-)Dokus sind vorhanden ?
    - wo wurden diese ERSTausgestellt ?
    - Immobilienbesitz ?
    - KFZ, ja oder nein, wenn JA: dt, ukr oder rus Kennzeichen ?
    - will man weiterhin auch in die UA einreisen oder ist das irrelevant ?
    - rus. Sprach- (mündlich) und Landeskundekenntnisse ?
    - verheiratet mit einer rus. Staatsbürgerin ?
    - läßt sich für die vergangenen Jahre der Lebensmittelpunkt auf der Krim nachweisen ?
    - hat man gute Beziehungen zu seinen Nachbarn und kann von diesen ein "Unterstützungsschreiben" bekommen ?
    - hat man gesundheitliche Probleme, die nach rus Gesetzen eine AE ausschließen ?
    - hat man offiziell eine (ehem. UA-)Firma auf der Krim, die auf den eigenen Namen läuft ?
    - versucht man es auf eigene Faust, oder nimmt man einen Immigrations-Anwalt zu Hilfe ?
    - last not least: welche "Sachbearbeiter" hat man vor Ort beim FMS...? (wobei ich damit ausdrücklich NICHT Korruption meine, sondern ein gewisses "Goodwill" den Fall einvernehmlich zu entscheiden !)


    All dies sind "unterstützende Faktoren", die zu einer AE führen können, jedoch ohne dass sich aus den meisten ein "Recht" auf eine AE ableiten ließe !
    Aber schaut einfach mal, wie dt Ausländerämter ihrerseits mit Migranten umgehen !!!
    So, und nun findet man sich (ungewohnterweise...) in der gleichen Position wieder...


    Ich vermute auch stark, dass es für die russische Legislative z.Zt. wenig Motivation gibt, wirklich ALLE hypotethisch möglichen Fälle per Gesetz abzudecken.
    Dazu kommen die Störfaktoren:
    - politische Spannungen mit den USA / EU
    - geringe Anzahl von betroffenen Ausländern auf der Krim
    - gefühlte >Mio. Dinge, die sehr viel dringender zu regeln sind für die Masse der Krimbewohner (Wasser-, Strom-, Gasversorgung, Straßen, Kommunikatiionsysteme, Infrasturktur, Steuergesetze, Sonderwirtschaftszone Krim, etc pp)


    Manche werden nun vielleicht denken: "Blödmann...dieser Russen-Versteher...!"
    Nun, da kann ich auch nicht helfen... ;)
    Die Krim und die RF ist ein weites und sehr schönes Land und viele wollen hinein...aber nicht jeder darf auch...genau wie in der "Festung Europa" geschweige denn in den "Hort der Freiheit & Democracy" (der U.S.A.)...

    Herzliche Grüße von der Krim !


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  • Warum hast Du bei der Ausreise die Kopie des Gesetzes,( nicht das Schreiben vom FSB) ueber die Gueltigkeit der UA-AE nicht vorgelegt,


    Man wollte die Dokumente nicht sehen. Der Grenzer argumentierte, er habe seine Weisungen und nur an diese fühle er sich gebunden. Die Einschätzung anderer Organe sei für ihn irrelevant.


    So, und nun findet man sich (ungewohnterweise...) in der gleichen Position wieder...


    Die Position ist an sich nicht ungewohnt. Die habe ich ja 2004 durchlaufen. Darüber habe ich mich nie beschwert. Ich hätte ja daheim bleiben können.


    Ungewohnt ist, dass ich aus der vermeintlich sicheren Position einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis auf einmal nach dem Regierungswechsel vor dem Nichts steht. Da nutzt es nicht, dass ich 9 Jahre nachweisbar den Lebensmittelpunkt auf der Krim hatte und in der Summe im Millionenbereich Steuern gezahlt habe. Wenn ich motiviert wäre, könnte ich vermutlich gegen diese neuzeitliche Form der Vertreibung vor irgendeinem europäischen Gerichtshof zu Felde ziehen.


    Meine Frau hat aus einer deutlich schlechteren Ausgangsposition einen besseren Standpunkt erreicht. Warum? Sie ist Ukrainerin und für die gibt es Sonderregelungen.


    Gruß
    Siggi

  • @'Siggi
    Solltest du nicht besser erstmal die Meinung der Behörde einholen, die so eine Aufenthaltsgenehmigung auch ausstellen kann und darf?
    Bisher hast du nur die Meinung eines Grenzers.

  • Eine UA Aufenthaltsgenehmigung darf im Moment auf der Krim niemand mehr ausstellen. Aber die Grenzer entscheiden mit der Gültigkeit, wer im Moment visafrei rein und raus darf. Auch ist die Gültigkeit dieser Genehmigung wichtig für die Aufenthaltsdauer. Mit Visa ist man auf 90 Tage begrenzt.


    Was der Umtausch in eine RU Aufenthaltsgenehmigung angeht: 3 Behördenmitarbeiter, 3 Meinungen (habe ich alles zuvor in diesem Thread sorgsam dokumentiert).


    Bisher hast du nur die Meinung eines Grenzers.


    Die ganze Grenzstation bis zum Chef hat sich mit meinem Fall beschäftigt. (Wer weiß, wen sie noch kontaktiert hatten.) Fast 1 Stunde mussten wir deswegen an der Grenze im Abseits warten. Haarscharf ging es an einer Strafe und einem Einreiseverbot vorbei.


    Gruß
    Siggi

  • Das du keine Einreisesperre bekommen hast ist doch eher ein Hinweis, das sich keiner 100%ig sicher war.


    Ich sehe das eher als Hinweis, dass sie einen eigenen Fehler gesehen haben: Sie hätten mich gar nicht auf die Krim lassen dürfen.


    Aber wie dem auch sei. Das bringt nichts, den Fall zu zerreden. Fakt ist: Nächstes Jahr nur im Visum. RU Aufenthaltsgenehmigung vermutlich nur, nachdem meine Frau einen RU Pass bekommen hat, also vermutlich nicht in der nächsten Visumsgültigkeit von 90 Tagen. Und dann auch nur, wenn ich den ganzen bürokratischen Tanz von vorn absolviere (inkl. dem Zuckerl Sprach- und Staatsbürgerschaftskundetest). Alternative: Viel Glück, d.h. ein Beamter sieht es anders oder ich bin sehr motiviert, gehe vor Gericht und gewinne.


    Gruß
    Siggi

  • Für Siggi und alle mit Problemen bzgl. der neuen russischen Aufenthaltsgenehmigung:
    Macht euch keine Sorgen !
    Denn spätestens 2017 wird die Ukraine die Krim zurück"anneltieren" ))
    So jedenfalls liest sich die Pressemitteilung des ukr. NATO-Ministerkabinets.
    Und die müssen es ja wissen...!
    http://ikrim.net/2014/1212/1214425.html


    Aber was ist das nur für ein hübsches Schlösschen da...??? :lol:


    Herzliche Grüße von der Krim !


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  • Zitat von Siggi


    Der Rubelverfall schont aber ganz erheblich die russ. Staatspfuinanzen, und ich denke, eben deshalb läßt man den Verfall auch ohne nennenswerte Interventionen zu. Motto: Wenn schon weniger einnehmen, dann eben weniger ausgeben !
    D.h. die absoluten Zahlen im Budget bleiben unangetastet, aber auf Grund der Inflation kann eben weniger dafür gekauft werden. Auch eine Art zu sparen...


    Der starke Dollar gleich außerdem einiges zugunsten des russ. Staatshaushaltes aus, weil die Einnahmen aus Gas/Öl ja in USD abgerechnet werden und Gasprom dieses Geld an die Staatskasse abliefert.


    Ganz abgesehen, dass es auf Grund der von den Amis geschürten allg. Anti-Russischen Stimmung im Markt zum jetzigen Zeitpunkt ´eh ziemlich aussichtslos wäre eine Trendwende einzuleiten. Dann besser das Pulver warm halten, die Devisenreserven nicht gleich alle effektlos verballern, und darauf warten, dass der Ölpreis wieder anzieht...und das wird früher oder später passieren...das wissen wir alle.
    Ein Grund zur Freude wird dies jedoch für die meisten von uns nicht...


    Fazit: Den russischen Staat trifft das alles nicht mit der vollen Wucht, die man beim flüchtigen Lesen befürchten (oder manche auch hoffen) würde.
    Wie heißt es immer so schön: "And the winner is..." aber diesmal heißt es leider "And the looser is..." = die einfache russ. Bevölkerung.

    Herzliche Grüße von der Krim !


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  • Ich poste das mal hier, weil es ´eh nur die Residenten betrifft. (@Admin: ggfs. in einen "Alltag auf der Krim-Thread verschieben)
    Die neuen Wassertarife für die Krim ab 01.01.2015, nach Regionen geordnet. Feodosya auf Seite 12/13.


    gkz.rk.gov.ru_rus_file_pub_pub_236653.pdf

    Herzliche Grüße von der Krim !


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