Vor- und Nachteile der Einbürgerung

  • Vorteile der Einbürgerung:
    - Visafreies Reisen in viele Länder
    - Wahlrecht
    - Freie Berufswahl, insbesondere sind auch Tätigkeiten als Beamter möglich
    - Aufenthaltsrecht unabhängig von der Ehe, selbst wenn der Lebensunterhalt nicht sichergestellt ist


    Vorteile bei Beibehaltung der ukrainischen Staatsbürgerschaft
    - Erleichterungen in UA (z.B. beim Immobilienerwerb)
    - Aufenthaltsberechtigung in UA und D
    - Möglichkeit der Aufenthaltsberechtigung des deutschen Ehegatten in UA
    - Möglichkeit der Rückerstattung der deutschen Rentenversicherungsbeiträge nach der Auswanderung (auch in ein drittes Land - bei einer Nettolohnvereinbarung werden sogar die Arbeitgeberanteile erstattet).


    Ob die Einbürgerung eine gute Idee ist, hängt vom angestrebten weiteren Lebensweg ab. Wenn man nicht sein gesamtes Leben in Deutschland verbringen will (als Rentner unter Palmen wohnen?), so kann die Beibehaltung der ukrainischen Staatsbürgerschaft vorteilhaft sein.


    Gruß
    Siggi

  • Für sog. jüdische Kontingentflüchtlinge aus der Ukraine, die vor dem 1.1.2005 nach Deutschland gekommen sind und eine Niederlassungserlaubnis nach § 23 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz besitzen, existiert die Möglichkeit der Einbürgerung in Deutschland (zumindest für Bayern weiß ich das sicher) unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit, d. h. sie müssen ihre ukrainische Staatsbürgerschaft nicht aufgeben. Zwar wurde im August 2007 eine entsprechende Vorschrift aus § 12 des Staatsangehörigkeitsgesetzes gestrichen (Abs. 1 Nr. 6), eine Einbürgerung ist aber auf Grund verwaltungsinterner Richtlinien nach wie vor über § 8 Staatsangehörigkeitsgesetz möglich, was jedenfalls in Oberbayern und Niederbayern derzeit problemlos funktioniert. Problematisch dürfte es sein, dass das ukrainische Recht nach meinem Kenntnisstand (außer bei Kindern unter 16, typisch bei Kindern eines deutschen und eines ukrainischen Elternteils, die ebenfalls von deutscher Seite Mehrstaater sein dürfen) keine doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt, sondern bei Erwerb einer ausländischen den Verlust der ukrainischen vorsieht, allerdings erst nach Bestätigung in jedem Einzelfall durch den Präsidenten. Weiß jemand, ob in der Praxis von den ukrainischen Behörden so ein Verfahren tatsächlich ohne Willen des Betroffenen eingeleitet wird? Weiß jemand, ob es aktuelle Gesetzentwürfe gibt, die auch auf ukrainischer Seite Mehrstaatigkeit zulassen sollen?

  • Hallo,


    ein wichtigen Vorteil der deustchen Staatsangehörigkeit möchte ich noch hinzufügen: Schutz vor Ausweisung und Auslieferung.


    Gruß, Peter

  • Ich denke, das hängt ganz davon ab, wie man seinen Lebensweg geplant hat, meine Frau will auf jeden Fall ihre Staatsangehörigkeit behalten. es hat wie alles im Leben seine Vor- und Nachteile. Für uns ist das sicher gut so, da wir , wenn ich in Rente bin, einen Großteil des Jahres in Poltawa verbringen wollen. Gruß kpeter06

  • Schutz vor Ausweisung und Auslieferung.


    Der Schutz vor Ausweisung sollte aber nur Gewohnheitsverbrecher interessieren. Mit dem Schutz vor Auslieferung soll man sich nicht täuschen: Es gibt einige bilaterale Abkommen, aufgrund derer auch deutsche Staatsangehörige ausgeliefert werden.


    Gruß
    Siggi

  • Hallo Siggi,


    manchmal kann es ja ganz dumm laufen und man wird aus Dummheit oder Naivität ungewollt in eine Straftat verwickelt.


    Aber mir ist noch etwas wichtiges eingefallen: Als deutscher Staatsbürger genießt man Freizügigkeit innerhalb der EU. Dies halte ich schon für einen großen Vorteil, denn wer weiß schon, wohin es einen im Laufe seines Lebens verschlägt. Außerdem hat man nicht nur das Recht zu wählen, sondern kann auch gewählt werden.


    Aber jeder muss das halt für sich entscheiden.


    Viele Grüße, Peter

  • Hallo Peter,


    Über den deutschen Ehepartner besteht die Freizügigkeit auch für den ausländischen Ehepartner. Dieser Vorteil kommt also erst zum tragen, wenn die eheliche Lebensgemeinsschaft nicht mehr besteht.


    Aufgrund genau einer Straftat wird in D kein Ausländer ausgewiesen, schon lange kein Ausländer, der mit einem Deutschen verheiratet ist. Da muss schon einiges zusammen kommen. Aus der Praxis kenne ich solche Fälle aus deutsch/ukrainischen Ehen überhaupt nicht.


    Mit einem Wohnsitz in UA unterliegt man nicht der EU Zinsbesteuerungsrichtlinie. (Diese gilt nämlich nur für Personen mit Wohnsitz in der EU). Man kann also in A, FL, CH ein Konto eröffnen und zahlt keinerlei Steuern auf die Zinseinnahmen. Möglichkeiten dieser Art gibt es viele, insbesondere für Selbständige.


    Gruß
    Siggi

  • Bei unserem Urlaub im Frühjahr in Venedig gab es eine Kunstausstellung, bei dem Kinder bis 15 nur den halben Eintrittspreis zahlen mussten, aber nur, wenn sie EU-Staatsbürger sind. Ich wollte damals schon fast meinen Stiefsohn, der damals noch nur die ukrainische Staatsbürgerschaft hatte, als Nicht-EU-Bürger "outen", weil ich mich gerade ein bisschen über ihn geärgert hatte, habe es aber dann aus Rücksicht auf den eigenen Geldbeutel doch gelassen. Auch in Kiew habe ich es schon erlebt, dass im Museum Ausländer höhere Eintrittspreise zahlen mussten als Einheimische. Für das Studium in der Ukraine, glaube ich, müssen Ausländer auch höhere Gebühen zahlen?!

  • Apropos deutsche Staatsbürgerschaft:


    Kann diese auch für Kinder aus der UA beantragt werden oder können diese das nur selbst tuen, sobald sie volljährig sind??? ?(


    Hat das schon jemand mal "durchgezogen"?

  • Jeder Ausländer kann die Einbürgerung beantragen, sobald die Voraussetzungen (z.B. 8 Jahre Aufenthalt in D) erfüllt sind. Ab 16 können dies die Kinder selbst tun, davor können die Eltern den Antrag für die Kinder stellen. Infos zum Thema gibt es hier
    http://www.einbuergerung.de/Einbuergerungsflyer08.pdf


    Auch durch eine Adoption kann man i.d.R. die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben. Eine Adoption allerdings nur wegen der Staatsbürgerschaft vorzunehmen, würde ich nicht empfehlen.


    Gruß
    Siggi

  • Danke, Siggi, für die Infos! :thumbup:


    Zitat

    Auch durch eine Adoption kann man i.d.R. die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben. Eine Adoption allerdings nur wegen der Staatsbürgerschaft vorzunehmen, würde ich nicht empfehlen.

    Das sehe ich genauso.


    Übrigens: Wir haben just am Samstag die Umbennungsbescheinigung für den (neuen) Nachnamen unserer Tochter vom Standesamt 1/Berlin bekommen. Vorhin habe ich das Teilchen abgescant und an unseren Standesbeamten (zur Kenntnis) gemailt. Der hatte solch eine Bescheinigung noch nie gesehen (obschon er diese für uns beantragt hatte). :D

  • Eine Schwierigkeit ist, dass für eine Einbürgerung eine Entlassung aus der ukrainischen Staatsbürgerschaft notwendig ist. Man bekommt zunächst eine Einbürgerungszusicherung, die man dann beim ukrainischen Konsulat vorlegt und einen Antrag auf Entlassung stellt, der vom Präsidenten persönlich genehmigt werden muss (dauert ca. 2 Jahre). Nach Ansicht unserer Staatsangehörigkeitsbehörde (vielleicht sieht eure das anders) sieht das ukrainische Gesetz eine Entlassung von Kindern unter 16 nur vor, wenn sie zusammen mit ihren Eltern entlassen werden (ich lese das Gesetz zwar ein bisschen anders, da es auch 2005 mal geändert wurde, habe aber dann beim Konsulat keine näheren Erkundigungen mehr angestellt, da unser Sohn als Kontingentflüchtling ohnehin Mehrstaatigkeit bekommen hat). Das heißt, sie könnten Schwierigkeiten machen, einen Einbürgerungsantrag anzunehmen, wenn nur deine Stieftochter eingebürgert werden soll, deine Frau dagegen nicht. Bei einer gemeinsamen Einbürgerung von Frau und Stieftochter gibt es dagegen keine Probleme, ebenso bei einer Einbürgerung nur der Sieftochter, wenn sie 16 ist. Der Vorteil an der Adoption kann sein, dass man sich das Entlassungsverfahren spart und deine Stieftochter dann nach deutschem Recht zwei Staatsbürgerschaften haben kann, wobei die ukrainische, wenn sie 16 ist, nach ukrainischem Recht wegfällt (meine Frage, wie das dann von den ukr. Behörden gehandhabt wird, hat leider noch keiner beantwortet; nicht, dass man in der Ukraine die Deutschen bald mit den Russen gleichsetzt, die auf der Krim laut Außenminister Ohrysko "völkerrechtswidrig" russische Pässe ausgeben und damit gegen das Einstaatigkeitsprinzip der ukrainischen Verfassung verstoßen).

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