Heiraten und dann?

  • du hattest doch anfang april geschrieben dass deine frau schon fleißig dabei ist sich auf den test vorzubereiten. da sollte es doch nun nicht mehr allzulange dauern , dass sie die prüfung ablegt. der test ist gar nicht soo schwer, meine frau hat ihn nach 3 monaten gemacht. deutschkenntnisse waren vorher = 0. und wenn ich jetzt rechne..... april, mai, juni...
    ich weiß ja aus eigener erfahrung , es ist sehr schwer zu warten, aber ich glaube, es lohnt sich auf zusätzliche schwierigkeiten zu verzichten.


    herzliche glückwünsche zur hochzeit und ein glückliches eheleben!

  • Wie gehe ich denn am besten bei dem A1 Test vor. Meine Zukünftige ist ja nun Deutschlehrerin mit 7 Jahren Berufserfahrung und einem Studienjahr in Deutschland. Es sollte doch hier möglich sein auf den Deutsch Test zu verzichten oder ?

  • Meine Zukünftige ist ja nun Deutschlehrerin mit 7 Jahren Berufserfahrung und einem Studienjahr in Deutschland. Es sollte doch hier möglich sein auf den Deutsch Test zu verzichten oder ?


    Sag das nicht. Wenn Du als Diplomchemiker auf die Idee kommst, eine Lehre irgendwo zu machen, darfst Du in der Berufsschule noch Chemie büffeln und Klassenarbeiten schreiben. Und vorher hast Du an der Uni den eigenen Lehrer ausgebildet :)

  • Meine Zukünftige ist ja nun Deutschlehrerin mit 7 Jahren Berufserfahrung und einem Studienjahr in Deutschland.


    na bei den voraussetzungen gibt´s doch nur eins: beim goethe institut anrufen, prüfungstermin vereinbaren und A1 (oder gleich höher) ablegen. die paar euro sind ja nun wirklich nicht der rede wert.

  • Wie gehe ich denn am besten bei dem A1 Test vor. Meine Zukünftige ist ja nun Deutschlehrerin mit 7 Jahren Berufserfahrung und einem Studienjahr in Deutschland. Es sollte doch hier möglich sein auf den Deutsch Test zu verzichten oder ?


    In Eurem Falle gilt folgende Ausnahme:
    "Sie haben einen Hochschulabschluss und können in Deutschland auch aufgrund Ihrer Sprachkenntnisse voraussichtlich eine Arbeit
    finden (erkennbar geringer Integrationsbedarf)"


    Quelle: Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Kiew / Stand Mai 2014
    als pdf-Datei für jeden zum Downloaden:
    http://www.kiew.diplo.de/Vertr…aetter-Nationalvisum.html
    siehe Nachweis einfacher Deutschkenntnisse


    Nach meinem Verständnis muss hier kein A1-Zertifikat vorgelegt werden.


    Gruß

    За Украинy!

  • In Eurem Falle gilt folgende Ausnahme:
    "Sie haben einen Hochschulabschluss und können in Deutschland auch aufgrund Ihrer Sprachkenntnisse voraussichtlich eine Arbeit
    finden (erkennbar geringer Integrationsbedarf)"


    ich glaube, das stimmt so nicht. die ausnahme bezieht sich auf die teilnahme am interationskurs nach erfolgter einreise.
    es steht zwar so bei den ausnahmen, aber meiner frau hat der Hochschulabschluss auch nix geholfen, zumindest bei der einreise.


    aber was eher zutreffen kann : (aus der gleichen Quelle)
    "Wenn bei Ihrer persönlichen Vorsprache in der Botschaft erkennbar ist, dass Sie die geforderten einfachen Deutschkenntnisse ohne
    jeden Zweifel haben, ist kein besonderer Nachweis nötig."

  • ich glaube, das stimmt so nicht. die ausnahme bezieht sich auf die teilnahme am interationskurs nach erfolgter einreise.


    Wieso füge ich meinem Post eigentlich einen Link von der Botschaft bei, wenn dieser nicht beachtet wird!? Ferner hat die Botschaft nichts mit dem von Dir erwähnten Integrationskurs zu tun.


    Gruß

    За Украинy!

  • Wieso füge ich meinem Post eigentlich einen Link von der Botschaft bei, wenn dieser nicht beachtet wird!? Ferner hat die Botschaft nichts mit dem von Dir erwähnten Integrationskurs zu tun.


    @Olivenbäumchen : Weiß ich nicht warum! Aber du meinst sicherlich warum ich den Link nicht beachte , obwohl du ihn beigefügt hast.......


    ganz einfach: weil ich mich seinerzeit auch darauf berufen habe und die deutsche Botschaft trotzdem das zertifikat haben wollte. sind halt meine persönlichen erfahrungen, auch wenn sie geschriebenen entgegenstehen!


    Im übrigen gilt diese ausnahme bei Nachzug von Ehegatten.

    Meine Zukünftige


    und selbst wenn sie bereits verheiratet wären, es fällt unheimlich schwer nachzuweisen, dass sie aufgrund der sprachkenntnisse leichter Arbeit findet......


    das richtige merkblatt wäre:
    http://www.kiew.diplo.de/conte…iessung_wohnsitznahme.pdf


    und da stehen keine ausnahmen!



    ps.: dass die botschaft etwas mit dem integrationskurs zu tun hat, hab ich nie behauptet. ich hab lediglich mal einen weiteren schritt mit einbezogen.

  • Die Sache ist praktisch so, wenn man ein Philologen, Lehrer, Dolmetscherdiplom etc. (Deutsch, oder germanische Philologie, kein Englisch!) vorlegt, wird in der Regel auf den Sprachtest verzichtet. Man sollte sich am Schalter dann aber auch entsprechend verständigen können.
    Habe es aber auch schon erlebt, dass die Botschaft aus welchen Gründen auch immer auf den Test bestanden hat, wie binglücklich schreibt.
    Im Zweifel würde ich im Sinne eines zeitnahen Verfahrensverlaufs dazu neigen den Test abzulegen. Sollte in diesem Fall ja kein Problem sein.
    Rumstreitereien am Schalter würde ich eher vermeiden.

  • Im übrigen gilt diese ausnahme bei Nachzug von Ehegatten.


    Svitanok schrieb:
    Meine Zukünftige


    Wir heiraten in der Ukraine infolge dessen ist Sie dann meine Frau.


    und selbst wenn sie bereits verheiratet wären, es fällt unheimlich schwer nachzuweisen, dass sie aufgrund der sprachkenntnisse leichter Arbeit findet......


    Das sehe ich anders. Ihre Anerkennung läuft bereits und wir haben jetzt schon die Information das Ihr Studium plus Berufserfahrung als Staatsexamen Lehramt 3 anerkannt wird. Lehrer werden hier gesucht und Sie kann sofort eine Stelle bekommen.



    Die Sache ist praktisch so, wenn man ein Philologen, Lehrer, Dolmetscherdiplom etc. (Deutsch, oder germanische Philologie, kein Englisch!) vorlegt, wird in der Regel auf den Sprachtest verzichtet. Man sollte sich am Schalter dann aber auch entsprechend verständigen können.


    Mal nur so am Rande angemerkt. Meine Zukünftige spricht fließend Deutsch und Englisch.

    Einmal editiert, zuletzt von Svitanok ()

  • Ihr diskutiert hier über den Sinn und Unsinn der Anerkenntnis von Abschlüssen und Pflicht von Ausbildungsnachweisen in Deutschland. Das ist zu 25% Sinn und zu 75% Unsinn, wie dieses in unserem Land gehandhabt wird - in allen Bereichen von Beruf bis Sprache. Die Sache ist in DE nicht mit Logik zu erklären.

  • Hallo liebes Forum,


    ich wollte keinen neuen Thread erstellen und hänge mich hier einfach mal mit an.


    ich werde im August 2014 zum letzten (!!) mal endlich meine liebe Ukrainerin heiraten.
    Nach Monate langem Kampf mit dem Kammergericht Berlin und der Forderung völlig unsinniger (oder schwachsinniger)
    Bescheinigungen mit Übersetzung haben Sie auf die Erbringung des EFZ verzichtet. Soweit so gut.


    Sie ist in D geboren, Ukrainischer Pass, mit Ihren Eltern in die UA gezogen, Muttersprache deutsch.
    Sie ist im Besitz eines C-Visums für D, gültig bis 2016.


    Was mich jetzt interessieren würde wäre folgendes:


    Kann das Standesamt auf die Beibringung eines Sprachtests verzichten ? (Speziell für die Ausländerbehörde)
    Muß Sie nach der Heirat nochmal aus D ausreisen ?


    Trotz vielen Lesens hier habe ich noch nicht das richtige gefunden.
    Vielleicht kann mir ja freundlicherweise jemand weiterhelfen, auch per PN.


    Danke fürs Lesen, Grüße
    doci

    Lieber keine Sig. als eine schlechte !

  • zum letzten (!!) mal endlich meine liebe Ukrainerin heiraten.


    zum "letzten" mal?
    wie oft hast du sie denn bereist geheiratet?


    haben Sie auf die Erbringung des EFZ verzichtet.


    hmm, da die Ukraine kein EFZ ausstellt, ist das ganz normal.
    Oder meinst du, das Gericht hat endlich von der Pflicht zur Erbingung des EFZ befreit?
    Nebenbei: die unsinnigen oder in deinen Augen schwachsinnigen Bescheinigungen haben ein Sinn (wage ich mal zu behaupten, ohne zu wissen, was konkrett gefordert wurde --- was man selber natürlich nicht einsehen mag, da das unbequem ist)


    Kann das Standesamt auf die Beibringung eines Sprachtests verzichten ? (Speziell für die Ausländerbehörde)


    ja
    (es gibt auch gar keine Pflicht für einen Sprachtest fürs Heiraten)



    Muß Sie nach der Heirat nochmal aus D ausreisen ?


    ja, "in der Regel", da sie wohl mit ihrem Shengenvisum eingereist ist, da dieses Visum nur einen Aufenthalt von max. 90 Tagen pro Halbjahr erlaubt und dann eine Ausreise vorsieht.
    Ihr könnt allerdings bei Deiner ABH vorsprechen und nach einer Vorabzustimmung zu ihrem FZF Visum fragen. Einen Anspruch auf sowas gibt es nicht, wenn die ABH "nein" sagt, ist es eben ein nein und es geht alles den normalen weg.
    Ihr könnt auch fragen, ob eine andere Lösung möglich ist ---
    1. fragen kostet nichts.
    2. nicht enttäuscht sein, wenn keine andere Lösung angeboten wird.

  • Naja, die ABH Berlin ist nicht gerade bekannt dafür, dass sie in solchen Fragen wie Vorabzustimmung kooperativ ist.
    Ist aber bei einer einzigen Einrichtung für die im Verhältnis dazu eher riesige Stadt, eigentlich nicht verwunderlich.

  • Hallo und Dankeschön für die Antworten,


    kam leider nicht eher dazu zu antworten, sorry, die liebe Arbeit


    @erne
    "zum "letzten" mal?
    wie oft hast du sie denn bereist geheiratet
    ?"
    2x, einmal geschieden, meine 2te Frau ist 2004 gestorben, deswegen der Spruch vom letzten mal für mich.


    Und naja, über Bescheinigungen kann man so oder so denken. In unserem Fall, beide über 50, erwachsene Kinder
    wird es ja nicht unbedingt eine "Scheinehe sein" Jedenfalls hat mich das Kammergeicht fast ein halbes Jahr beschäftigt
    und immer wieder etwas neues gefunden das man benötigt. Für mich aber völlig unverständlich, für alle noch benötigten
    Unterlagen wurde ich angeschrieben. Aber daß auf das EFZ verzichtet wurde habe ich erst auf Nachfrage beim Standesamt
    erfahren, sonst würde ich heute noch warten.


    Ich werde euch mal auf dem laufenden halten was nach der Heirat im August mit der Ausländerbehörde in Berlin so läuft.


    Viele Grüße


    doci

    Lieber keine Sig. als eine schlechte !

  • Hier mal eine kurze Rückmeldung von mir.


    Bzgl. des fehlenden Sprachtest ging alles problemlos über die Bühne. Übersetzes Diplom bei der Botschaft vorgelegt und das Thema Sprachtest war erledigt.

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