Visa Typ C oder D

  • Hallo,


    ich habe eine wichtige Frage bezüglich der Visabeantragung meines Freundes. Vielleicht sogar mehrere. Wir wollen nun Ende Juli zusammen in der deutschen Botschaft erstmalig ein Visa für ihn beantragen.


    Vor kurzem war ich in der Ukraine und zwar per Fernreisebus. Mit Dame die im Bus für den Service zuständig war, habe ich mich kurz unterhalten. Sie meinte, wenn wir ein Visa beantragen, sollen wir darauf achten, dass es Typ D ist, weil wenn wir durch Polen fahren, dann kann es sein, dass er nicht mitgenommen wird, sollte es nur Typ C sein. Deshalb unbedingt auf Typ D achten.
    Allerdings habe ich mir jetzt das Visaantragsformular runtergeladen und dort, wo die Botschaft einträgt, ob das Visa abgelehnt oder erteilt ist, stehen nur die Optionen A und C.


    Bitte um Hilfe.
    Vielen Dank im Voraus.
    Ganz allgeimein auch Danke für die vielen hilfeichen Beiträge, die ich als stiller Leser genießen darf. :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:

  • Standard ist das Touristenvisum Typ C mit einem max. Aufenthalt von 90 Tagen. Beim Antrag für ein solches Visum für Deutschland mußt Du ohnehin das Einreiseland (in Eurem Fall Polen) eintragen. Kann mir nicht vorstellen, warum es da zu Problemen kommen sollte.


    Das Visum D ermöglicht einen Aufenthalt im Schengenraum für die Dauer von drei bis sechs Monaten bei max. 90 Tagen im 180-Tage-Zeitraum.

    Tue nie altruistisch etwas Gutes, denn es wird doppelt und dreifach im Üblen vergolten.

  • Wisst ihr wie das ist mit der Steuerselbstauskunft? es ist so, er arbeitet unoffiziell, seit Jahren als Fliesenleger, Zimmermann. Der Typ, der ihm die Aufträge besorgt hat eine Firma angemeldet und könnte wohl auch so ne Arbeitsbescheinigung schreiben. Aber die Steuerselbstauskunft macht mir ein wenig Sorgen.
    So wie ich das verstanden habe, will die Botschaft, dass man einen Rückkehrgrund hat. Er hat zwei Kinder, ist aber geschieden. Hat ein Haus gebaut, das schuldenfrei ist, das läuft aber auf seine Frau. Sieht nicht rosig aus, oder, für die Visumserteilung?

  • Wenn er keine Schengen-Vorvisa hat, wird mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit eine Steuerbescheinigung verlangt.
    Wenn die nicht vorliegt geht man von Beschäftigungslosigkeit, oder falschen Angaben aus.
    Damit wäre eine dt. Visaerteilung erfahrungsgemäss eher unwahrscheinlich.
    Wenn ihr die Arbeitsbescheinigung und Steuerbescheinigung vorlegt kann das drastische konsequenzen haben, weil sich das vermutlich vollkommen widersprechen wird..
    Ein deutsches D-Visum (Student/Au-Pair/Arbeitsaufnahme/Familienzusammenführung etc.) könnt ihr kurzfristig nicht beschaffen.


    Die Auskunft der Dame ist verwirrend. Sie meinte polnische Visa. In der Tat kann es hier zu Problemen kommen, wenn man mit einem polnischen C-Visum im Reisebus nach Deutschland sitzt. Dies ist aber auch mit polnischem D Visum möglich. In der Regel ist das ein Arbeitsvisum.
    Das polnische D-Visum würde ich einfach vergessen, auch wenn es verhältnismässig billig ist. Es kann sowohl bei der Folgevisaerteilung, als auch noch in anderen Fällen Probleme machen. Überhaupt hat sich Polen hinsichtlich der Visaerteilung, zumindest für bestimmte Personengruppen zu einem problematischen Land entwickelt.


    Die Lösung wäre z.B. ein ungarisches Visum. Man sollte aber über Ungarn einreisen und sich dort etwas aufhalten. Anschliesend ist eine Weiterreise nach Deutschland in der Regel problemlos möglich.

  • oje. Dann wird es wohl noch länger dauern, bis er hierhin kann. Vielleicht probieren wir es trotzdem mit dem Besuchsvisa. Wenn das nicht klappt, bleibt wohl nichts anderes übrig, als jetzt schon fleissig mit dem Deutsch lernen zu beginnen und dann evtl. ein Visum zur Hochzeitsschließung zu beantragen. Oder ich besorge mir alle erforderlichen Unterlagen und wir gehen dort zum Standesamt und dann Familienzusammenführung. Dafür ist der Test ja auch nötig, aber vielleicht ist das von den benötigten Dokumenten schneller machbar-

  • Warum?
    Wenn man die nichtdeutsche Schengenvariante auswählt, kann er in 2 Wochen bei dir sein.
    Bis zu 90 Tage pro halbem Jahr.
    Noch ein anderer Aspekt.
    Es ist vollkommen egal wo und wie schnell geheiratet wird.
    Ohne Sprachtest gibts keine Einreise nach Deutschland zum Dauerauffenthalt.
    Egal ob verheiratet oder nicht.

  • Das mit dem Daueraufenthalt das weiß ich. Trotzdem dankeschön.


    Die nichtdeutsche Variante bedeutet, dass wir ein Visa beantragen für z.B. Ungarn oder Polen? Stört denn da die Verpflichtungserklärung nicht, ist sie trotzdem notwendig? Sie sagt doch aus, dass ich in Deutschland alle Kosten übernehmen. und ist es dann ebenfalls ein Besuchsvisa, welches beantragt wird? jetzt kommen zusätzlich tausend Fragen.
    Ich hoffe ihr seid nicht ungeduldig mit mir :)

  • Dein Freund kann einfach ein Reisebüro an seinem Wohnort etc. besuchen. Alles weitere regeln dann die.
    In der Regel sind das Geschäfts- oder Touristen Visa. Einreise sollte über das ausstellende Land erfolgen. Man sollte sich dort dann etwas aufhalten. Danach ist Weiterreise möglich.
    Wie gesagt sind die unproblematischsten Länder derzeit Ungarn und Griechenland.
    Einladung, wenn nötig, wird i. d. R. auch vom Reisebüro beschaft.

  • Sie meinte, wenn wir ein Visa beantragen, sollen wir darauf achten, dass es Typ D ist


    Typ D ist für Immigration nach D, also für Daueraufenthalt


    weil wenn wir durch Polen fahren, dann kann es sein, dass er nicht mitgenommen wird, sollte es nur Typ C sein.


    Blödsinn.
    Typ C ist ein Schengenvisum, Polen ist Schengen ... ergo, das Visum ist auch in und für Polen gültig.
    Man darf auch über Polen einreisen.


    Das Visum D ermöglicht einen Aufenthalt im Schengenraum für die Dauer von drei bis sechs Monaten bei max. 90 Tagen im 180-Tage-Zeitraum.


    Blödsinn, Visum Typ D ist wie gesagt für die Immigration für Daueraufenthalt (also dann mit Aufenthalterlaubnis) gedacht.
    Mit dem Visum reist man ein, das Visum gilt 90 Tage, dann MUSS man die Aufenthaltserlaubnis beantragen und mit dem Typ D Visum bekommt man sie auch, das hat die ABH bereits bestätigt.
    In diesem Zusammenhant ist Sprache lerenen, Studium und Au-Pair auch ein Daueraufenthalt


    dass wir ein Visa beantragen für z.B. Ungarn oder Polen? Stört denn da die Verpflichtungserklärung nicht, ist sie trotzdem notwendig? Sie sagt doch aus, dass ich in Deutschland alle Kosten übernehmen.


    Eine deutsche Verplfichtungserklärung ist für ein ungarisches Visum so viel wert wie eine ungarische Verpflichtungserklärung für ein deutsches Visum, nämlich nichts.
    Eine ungarische Verpflichtungserklärung für ein ungarische Visum führt aber zu keinerlei Verplfichtungen, wenn sich der Visumsinhaber in Deutschland aufhält, denn der VE Geber hat sich nicht gegenüber Deutschland verpflichtet.



    Alles in Allem würde ich mich an die Ausführungen von Ahrens halten und auf die guten Ratschläge der Reisebegleitung und anderen verzichten


  • Blödsinn, Visum Typ D ist wie gesagt für die Immigration für Daueraufenthalt (also dann mit Aufenthalterlaubnis) gedacht.
    Mit dem Visum reist man ein, das Visum gilt 90 Tage, dann MUSS man die Aufenthaltserlaubnis beantragen und mit dem Typ D Visum bekommt man sie auch, das hat die ABH bereits bestätigt.
    In diesem Zusammenhant ist Sprache lerenen, Studium und Au-Pair auch ein Daueraufenthalt


    Deinen überheblichen Blödsinnsvorwurf solltest Du besser an das Bundesministerium für Inneres der Republik Österreich oder das Österreichische Außenministerium machen, bei denen ich meine Information verifiziert habe:


    Zitat

    Visum für den längerfristigen Aufenthalt (Visum D, Aufenthaltsvisum):
    ist ein nationales österreichisches Visum, das zu Aufenthalten für die Dauer von drei bis sechs Monaten berechtigt. Dieses Visum berechtigt zudem zu Reisen im gesamten Schengenraum bis zu einer Dauer von maximal 90 Tagen im Halbjahr.


    (http://www.bmeia.gv.at/aussenm…visum/visa-merkblatt.html)


    Da die Visa-Bestimmungen im Schengenraum harmonisiert sind, sollte dies auch für Deutschland so zutreffen. Und auf verschiedensten Seiten wird das auch so bestätigt. (Aber vllt. sind das ja alles nur Idioten, die nicht wissen, womit sie sich da beschäftigen...)


    Zitat

    Bei Aufenthalten in Deutschland von mehr als 90 Tagen (pro Halbjahr ab dem Datum der ersten Einreise) wird für die Einreise ein sogenanntes Nationales Visum benötigt. Dieses wird ebenfalls von der jeweiligen Deutschen Botschaft oder dem Generalkonsulat ausgestellt.


    (http://www.gtai.de/GTAI/Naviga…und-nationales-visum.html)


    Zitat

    Das Schengen-Visum wird für einen kurzzeitigen Aufenthalt von bis zu drei Monaten pro Halbjahr ausgestellt. Ein nationales Visum wird für einen geplanten längeren Aufenthalt von über drei Monaten ausgestellt.


    (http://www.anwalt.de/rechtstip…-transitvisum_007803.html)


    Nichtsdestotrotz ist es richtig, daß dieses Visum benötigt wird, wenn der Antragsteller sich einen längeren Aufenthaltstitel bei der ABH beantragen will. Wo also hast Du nun das Problem mit meiner Aussage?

    Tue nie altruistisch etwas Gutes, denn es wird doppelt und dreifach im Üblen vergolten.

  • Wo also hast Du nun das Problem mit meiner Aussage?


    darin, dass das nationale Visum Typ D für die Einwanderung vorgesehen ist.
    Also Familiennachzug, Aufnahme eines Studiums, einer Arbeit, Au-Pair, FSJ
    Für dieses Visum muss die ABH an dem Ort, an den man in D zieht, zustimmen ... denn sie wird dann auch eine AE für den weiteren Aufenthalt ausstellen müssen.
    Mit diesem Visum reist man ein, es gilt für 3 Monate, man kann sich damit in Schengen aufhalten und mehrfach einreisen.


    Jedes Visum, egal ob Typ C oder D, hat einen Zweck.
    Man beantragt kein Visum Typ C oder D sondern ein Visum zu einem bestimmten Zweck, daraus resultiert dann der Typ.

    Das Visum D ermöglicht einen Aufenthalt im Schengenraum für die Dauer von drei bis sechs Monaten bei max. 90 Tagen im 180-Tage-Zeitraum.


    Es gibt auch Visas Typ C, die sowas ermöglichen, auch bis zu 5 Jahren ... Wobei nur ein maximale Aufenthalt von 90 Tagen in 180 Tagen erlaubt ist.
    Nennt sich unechte Jahresvisa, sind aber trotzdem Schengenvisa und keine nationalen Visas.


    Visa Typ D ist was ganz anderes als solche Visas.


    Und noch viel schlimmer: es gibt Visas Typ D (die meisten dieses Typs), die genau das NICHT erlauben.
    Ergo: Obige Aussage ist falsch, schlicht Blödsinn.


    solltest Du besser an das Bundesministerium für Inneres der Republik Österreich oder das Österreichische Außenministerium machen, bei denen ich meine Information verifiziert habe:


    Warum sollte ich das tun? Mir ist egal welchen Blödsinn welche Behörde wo postet.
    Es gibt auch genug deutsche Behörden, die auf ihren Internetseite einfache *falsche* oder missverständliche oder gar irreführende weil nicht vollständige infos posten. Österreichische Behörden sind sicher keinen Deut besser :)


    In dem was du geschrieben/zititert hast, ist ein Teil richtig, ein Teil derart unvollständig, dass er einfach irreführend ist.


    Kurz und gut:
    Wenn der Einreisegrund Einwanderung ist (und damit Aufenthalt von mehr als 90 Tagen pro Halbjahr, da "dauerhaft" bekommt man für die Einreise ein Visum Typ D).
    Für kurzzeitige Aufenthalte Typ C, auch wenn diese wiederkehrend sind.

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