Aufenthaltserlaubnis in UA

  • ROFL, diese Rentiere !think! :D
    Bis zum "Opa" hab ich`s ja nun bald geschafft und In 5 Jahren pensioniere ich mich auch. !tanz1!

  • Bis zum "Opa" hab ich`s ja nun bald geschafft *und In 5 Jahren pensioniere ich mich auch. !tanz1!

    ...den "Opa" kannst Du ja nun nich beeinflussen,..nichwar!? :rolleyes:


    *...vielleicht weißt Du nicht, was Dir entgeht,...dafür musste ich nicht bis zum 65sten warten ( unter dem Motto: Man muss nichts wissen; man muss nur wissen wo es steht) ..(in welchem Gesetz !!)..und glaube mir ich habe es nicht bereut und genieße jeden Tag... !beer! !tanz1! :lol:

  • vielleicht weißt Du nicht, was Dir entgeht,


    doch, am Baikal Elche jagen u. Omul angeln, aber das kommt noch. ;)

    man muss nur wissen wo es steht) ..(in welchem Gesetz !!).


    haette mir als Selbststaendigem leider nicht viel genuetzt. :S

  • Deine zitierte "Verordnung" bezieht sich auf einen Daueraufenthalt, mit dem Ziel einer Beschäftigung !


    Muss man bei der Antragstellung schon eine Arbeitsstelle in Aussicht haben? Wie siehts denn aus, wenn man von Ersparnissen leben moechte, oder als Selbstversorger?


  • Quelle:


    http://zakon.rada.gov.ua/cgi-b…ain.cgi?nreg=322-2009-%EF


    Irina Semenyuk (isb(at)j-l.com.ua)
    Patrick Jung (paj(at)j-l.com.ua)


    +380 322 97 05 97/96
    http://www.j-l.com.ua


    wenn man von Ersparnissen leben moechte, oder als Selbstversorger?


    Dann musst du nur auf die Aufenthaltsdauer von max. 90 Tagen achten. :whistling:
    Oder du Heiratest eine Ukrainerin die nicht nach Deutschland will. :D

  • Zitat

    "Oder du Heiratest eine Ukrainerin die nicht nach Deutschland will." :D


    So eine hab ich doch schon im Juli 08 geheiratet! :D Und Arbeit in der UA braucht man fuer die unbefristete Aufenthaltserlaubnis nicht in Aussicht haben?

  • So eine hab ich doch schon im Juli 08 geheiratet!


    поздравляю !! :thumbup:
    Dann hast du ja schon eine Sicherheit, denn der komische Auslaenderfeindliche Innenminiskus aeusserte sich ja sinngemaess in seiner damaligen Rede dahingehend alle Auslaender die nicht mit einer Ukrainerin verheiratet sind am liebsten rausschmeissen zu wollen. 8|


    Und Arbeit in der UA braucht man fuer die unbefristete Aufenthaltserlaubnis nicht in Aussicht haben?


    Noe IMO nicht, am Besten ihr fragt mal im OVIR nach.

  • Und Arbeit in der UA braucht man fuer die unbefristete Aufenthaltserlaubnis nicht in Aussicht haben?


    Nein, wofür auch? Anspruch auf Sozialleistungen hast Du in der Ukraine als Ausländer ohnehin nicht. Ob Du verhungerst, eine Rente aus DE bekommst, von Kapitalerträgen lebst oder schwarz arbeitest interessiert in UA niemanden. Zumindest war das vor 5 Jahren so, als ich meine unbefristete AE erhalten habe.


    Gruß
    Siggi

  • Bei uns soll es im Februar langsam losgehen mit der Antragstellung auf meine Aufenthaltsgenehmigung für die UA. Schwiegermutter hat letztens beim OVIR angefragt, was denn dafür für Unterlagen von mir benötigt werden (leider hat sie sich nichts schriftlich geben lassen...) . Auf alle Fälle waren die Informationen darüber wie gewohnt spärlich. Ich weiß, dass ich
    - Geburtsurkunde
    - Heiratsurkunde
    - Führungszeugnis
    benötige,dazu noch die med. Untersuchungen (Bluttest und so) über mich ergehen lassen muss. Die Urkunden müssen übersetzt und diese Übersetungen müssen in der UA (ich werde die Übersetzungen wohl auch dort machen lassen) notariell beglaubigt werden.
    Leider konnte ich noch nicht einmal auf der HP der deutschen Botschaft in Kiew (und auch sonst nirgends im Netz) informationen darüber finden, ob für die o.g. deutschen Urkunden eine Überbeglaubigung oder eine Apostille erforderlich ist. Unsere deutsche Heiratsurkunde (die Internationale Version) zumindest hatten wir schon vor zwei Jahren ( einfach) beglaubigen lassen und anschließend von der UA- Botschaft in Hamburg legalisieren lassen.
    Bevor ich meine Schwiegermutter wieder zum Fragen losschicken muss, frage ich lieber ersteinmal hier im Forum.

  • Zwischen den Staaten UA und DE sind seit einigen Monaten Apostillen vollkommen ausreichend, da DE seinen Widerspruch zurückgezogen hat. Die alte (viel aufwendigere) Legalisierung ist natürlich nach wie vor gültig.


    Du musst selbst schauen, welche Dokumente Du benötigst. Erfahrungen anderer helfen kaum. Zu groß sind die lokalen Unterschiede. Von einigen Residenten habe ich beispielsweise gehört, dass keine medizinische Untersuchung notwendig waren. Ich hingegen habe noch das volle 3 tätige Untersuchungsprogramm absolvieren dürfen.


    Gruß
    Siggi

  • Schwiegermutter hat letztens beim OVIR angefragt, was denn dafür für Unterlagen von mir benötigt werden (leider hat sie sich nichts schriftlich geben lassen...) . Auf alle Fälle waren die Informationen darüber wie gewohnt spärlich.

    Unsere Erfahrungen bei Ämtern:


    Du wirst nirgendswo etwas schriftlich bekommen, allenfalls mündlich! ;(


    (deutsche Gewohnheit der Rechtssicherheit, um im Nagativfall sagen zu können: "Der Sachbearbeiter XY hat mir gesagt,...oder schriftlich mitgeteilt, dass der Sachverhalt so, oder so zu sein hat...!!
    ...oder das man eventuell Regressansprüche ableiten könnte,... :grumble: ...Fehlanzeige !!)


    So, oder so ähnlich spielt sich alles hier ab !

    Du musst selbst schauen, welche Dokumente Du benötigst. Erfahrungen anderer helfen kaum. Zu groß sind die lokalen Unterschiede.

    So sieht es aus !


    Du wirst Dich auf die Angaben Deiner Schwiegermutter verlassen müssen, was sie "vor Ort" erfährt, denn nur das zählt, "bei dem für Euch zuständigen Amt" !


    Ich habe noch die Abmeldebescheinigung aus Deutschland gebraucht.
    Wenn das ein Problem ist, einfach abmelden und einen Tag später wieder anmelden.

    Hier sind genug vergleichbare Beispiele, wie unterschiedlich alles gehandhabt wird. Natürlich sind die Angaben "orstabhängig" und der "Zeitfaktor" spielt auch eine Rolle, ich meine jetzt, wann war das alles, in welchem Jahr usw....


    Mein Beispiel: Heiratsdatum ( geheiratet in UA = 2005) .. zuzüglich 2 Jahre Aufenthalt ( dieser wurde alle 3 Monate verlängert), nach 2 Jahren =2007 = Antrag unbefristeter Aufenthalt für die Ukraine:


    - Eine Abmeldebescheinigung für D, hat niemanden interessiert und nicht gefordert
    - Ein Führungszeugnis wurde nicht verlangt, oder gefordert
    - Ein Gesundheitsuntersuchung wurde nicht gefordert

  • Ich habe noch die Abmeldebescheinigung aus Deutschland gebraucht.
    Wenn das ein Problem ist, einfach abmelden und einen Tag später wieder anmelden.


    Aber die musstest du doch sicher nicht schon bei der Antragstellung abgeben, oder etwa doch? Und falls doch, verstehe ich zwar deinen Ratschlag mit dem "für einen Tag abmelden" um die Bescheinigung zu erhalten, doch bei Wiederanmeldung bekommt man doch auch wieder den Wohnsitzeintrag im Pass... .


    Gruß, Jan


    Zitat korrigiert Siggi

  • Hallo an alle, kann mir jemand sagen,ob ich den Antrag zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis in UA irgendwo herunterladen kann. Auf der UA Botschafts Homepage in München finde ich nur Visaanträge. Eventuell muss ich die per Post bestellen? Eure vorangegangenen Beiträge über die benötigten Dokumente habe ich auch gelesen. Diese sind teilweise doch schon einige Zeit zurück. Sollte sich bis 2011 etwas geändert haben und jemand weiß definitiv was man alles braucht, würde mich das natürlich auch interessieren.
    Danke
    Bernd

  • Auf der UA Botschafts Homepage in München finde ich nur Visaanträge. Eventuell muss ich die per Post bestellen?


    Dafür ist dein zuständiges OVIR verantwortlich. Gehe dort hin und lass dir einen Laufzettel für die benötigten Dokumente geben. Dies ist von OVIR zu OVIR unterschiedlich.

    mfg
    badossi
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    Wer keine Angst vorm Teufel hat, braucht auch keinen Gott.
    __________________________________________________________________________________________________________________________________________________

  • Habe bei der Firma Argumentum anrufen lassen. Dort erhielt ich die Auskunft, dass sie nur für Kiew arbeiten. Man muß nach Kiew fahren und dort vorab diese Gebühr bezahlen, dann werden die Anwälte aktiv. Ist nur sinnvoll, wenn dein Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung abgelehnt wurde.

  • Vielleicht helfen diese Informationen ja den einen oder anderen Leser, ich hatte auch mal eine Anfrage bzgl. Aufenthaltsgenehmigung in der Ukraine an das Konsulat gestellt (Stand 16.06.11) und bekam folgende Antwort:


    auf Ihre Anfrage bezüglich der Aufenthaltsgenehmigung für die Ukraine teilen wir mit. Für die Beantragung des Visums IM 2 (für ständigen Wohnsitz in der Ukraine) müssen Sie der Botschaft das Erlaubnis der örtlichen Organe in der Ukraine für Ihren ständigen Wohnsitz vorlegen. Dieses Erlaubnis lässt man am schnellsten in der Ukraine machen. Wenn Sie es über die Botschaft machen wollen, dauert es ungefähr ein halbes Jahr.


    Zu Ihrer Kenntnis!


    Erlaubnis für die Emigration in die Ukraine wird im allgemeinen an folgende Personen ausgestellt:


    -an bekannte und anerkannte Wissenschaftler, hochqualifizierte Fachkräfte, die für die Wirtschaft der Ukraine nützlich sind:


    -an Investoren in die Ukraine, deren Investitionen über 100 Tsd. US-Dollar betragen:


    - an Personen, die enge Verwandschaft mit den Bürgern der Ukraine haben;


    -an Personen, die ununterbrochen drei Jahre in der Ukraine nach dem Erhalt des Flüchtingsstatus gelebt haben;


    -an Personen, die mit den Bürgern der Ukraine verheiratet sind und mehr als zwei Jahre in der Ukraine gelebt haben.


    Wenn Ihre Person diesen Anforderungen entspricht, können Sie den entsprechenden Antrag bei der Botschaft der Ukraine stellen.



    Mit freundlichen Grüßen,


    Konsularabteilung



    Also für mich ist das denn auch erst frühstens 2 Jahre nach der Hochzeit möglich, was mich aber interessiert was genau mit "Erlaubnis der örtlichen Organe in der Ukraine für Ihren ständigen Wohnsitz vorlegen" gemeint ist ?(

  • Damit haben sie ja nur das Gesetz zitiert ohne zu sagen, was man konkret benötigt. Mit "Genehmigung von den örtlichen Organen" ist vermutlich das örtliche OVIR (das Ausländeramt) gemeint. Aber wenn Du es wirklich über die Botschaft machen willst, hilft nur eins: Solange nachfragen, bis es klar ist.


    Im übrigen wurde bei mir damals nur eine Ehedauer von 2 Jahren gefordert. Da wir die ersten Jahre in DE gelebt hatten, war das kein Problem. Ich bekam die Aufenthaltsgenehmigung sofort. Jetzt wird anscheinend aber auch eine Aufenthaltsdauer von 2 Jahren in UA verlangt.


    Interessant wäre auch, wie man die 2 Jahre bis zur Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung am besten überbrücken kann. Alle 90 Tage ausreisen, ist ja wohl keine mögliche Lösung mehr. Am besten mit dem örtlichen OVIR sprechen, was die Bedingungen sind, damit sie den Aufenthalt vor Ort verlängern. Oder die Botschaft fragen, ob sie ein langfristiges Visum für diese 2 Jahre ausstellen.


    Gruß
    Siggi

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