Die ABH ist also eigentlich nur der verlängerte Arm von der Botschaft in Kiew.
das ist falsch.
ABH stimmt dem Visum zu oder stimmt dem nicht zu.
Basienend auf diesem Quote wird die Botschaft entscheiden. Es entscheidet die Botschaft.
Wenn aber die ABH alehnt, wird die Botschaft sicher nicht das Visum erteilen, sondern erst die ABH angehen, um zu klären, was der Grund ist.
Manchmal ist der Grund ganz trivial die absolute Unfähigkeit der ABH, in dem die ABH z.B. LU Sicherung bei Zuzug zu Deutschen fordert. Das darf nicht gefordert werden, bei Klage würde die *Botschaft* die Klage verlieren, also wird die Botschaft der ABH den Marsch blasen, bevor die Botschaft den Visumantrag ablehnt.
Stimmt aber die ABH zu, kann die Botschaft immer noch ablehnen ... das geht die ABH gar nichts an.
Die Botschaft ist schlicht genannt ein Vermittler.
falsch, siehe oben
Alles anzeigenLäuft so ab:
1. Botschaft Antrag
2. Diplo Post zur ABH in deinem Wohnbezirk
3.ABH Bearbeitung
4. schließen ab
5. schicken zum RP
6. RP erteilt
7. Meldung ABH/Botschaft
8. Botschaft gibt vorläufiges Visum zur Einreise
9. ABH gibt richtiges
das ist so falsch, das ich gar nicht auf die einzelnen Punkte eingehen will
Zudem: es gibt kein "vorläufiges" Visum, und die ABH gibt nie und nimmer ein (richtiges) Visum.
Die ABH kann das gar nicht, nie und nimmer
Mit einer Zustimmung der ABH ziehen die vor Gereicht aber den Kürzeren.
falsch, wenn der Botschaft z.B. bekannt ist, dass bei Antrag auf FZF Visum die vorgelegte Eheurkunde in D nichts gilt (z.B. weil die Rechtsnorm bei der Eheschliessung nicht eingehalten wurde), kann sie ablehnen. Der ABH würde das nicht auffallen.
Den Fall dass die ABH zustimmt und die Botschaft trotzdem Ablehnt gibts in der Praxis nicht.
doch, siehe als Bspl. eben den Fall dass die Eherurkunde einen Dreck wert ist
Nochmal, das Visum ertreilt die Botschaft, nicht das Ausländeramt.
Bei Klagen in Visaangelegenheiten ist auch die Botschaft, bzw. das Aussenministerium die Beklagte zuständige Behörde. Die sind Herren des Verfahrens.
so ist es.