Visum für Besuch Sprachschule in Deutschland

  • Die ABH ist also eigentlich nur der verlängerte Arm von der Botschaft in Kiew.


    das ist falsch.
    ABH stimmt dem Visum zu oder stimmt dem nicht zu.
    Basienend auf diesem Quote wird die Botschaft entscheiden. Es entscheidet die Botschaft.
    Wenn aber die ABH alehnt, wird die Botschaft sicher nicht das Visum erteilen, sondern erst die ABH angehen, um zu klären, was der Grund ist.
    Manchmal ist der Grund ganz trivial die absolute Unfähigkeit der ABH, in dem die ABH z.B. LU Sicherung bei Zuzug zu Deutschen fordert. Das darf nicht gefordert werden, bei Klage würde die *Botschaft* die Klage verlieren, also wird die Botschaft der ABH den Marsch blasen, bevor die Botschaft den Visumantrag ablehnt.
    Stimmt aber die ABH zu, kann die Botschaft immer noch ablehnen ... das geht die ABH gar nichts an.



    Die Botschaft ist schlicht genannt ein Vermittler.


    falsch, siehe oben



    das ist so falsch, das ich gar nicht auf die einzelnen Punkte eingehen will
    Zudem: es gibt kein "vorläufiges" Visum, und die ABH gibt nie und nimmer ein (richtiges) Visum.
    Die ABH kann das gar nicht, nie und nimmer



    Mit einer Zustimmung der ABH ziehen die vor Gereicht aber den Kürzeren.


    falsch, wenn der Botschaft z.B. bekannt ist, dass bei Antrag auf FZF Visum die vorgelegte Eheurkunde in D nichts gilt (z.B. weil die Rechtsnorm bei der Eheschliessung nicht eingehalten wurde), kann sie ablehnen. Der ABH würde das nicht auffallen.



    Den Fall dass die ABH zustimmt und die Botschaft trotzdem Ablehnt gibts in der Praxis nicht.


    doch, siehe als Bspl. eben den Fall dass die Eherurkunde einen Dreck wert ist



    Nochmal, das Visum ertreilt die Botschaft, nicht das Ausländeramt.
    Bei Klagen in Visaangelegenheiten ist auch die Botschaft, bzw. das Aussenministerium die Beklagte zuständige Behörde. Die sind Herren des Verfahrens.


    so ist es.

  • Die Botschaft würde das der Ausländerbehörde mitteilen und diese würde dann aus dem gleichen Grund die Zustimmung zur Visaerteilung verweigern....
    Das würde dann auch genauso als 2. Punkt in der Ablehnung stehen. (Das die ABH die Zustimmung verweigert hat und die Botschaft das Visum deshalb ablehnt.)
    Ist bei Scheinehen/Verdacht genauso.
    Wie gesagt, unterschiedliche Beurteilungen kommen in der Praxis so gut wie nicht vor. Hab sowas glaube ich vor Jahren mal gesehen.

  • @erne


    Du schreibst


    wenn der Botschaft z.B. bekannt ist, dass bei Antrag auf FZF Visum die vorgelegte Eheurkunde in D nichts gilt (z.B. weil die Rechtsnorm bei der Eheschliessung nicht eingehalten wurde), kann sie ablehnen.


    Was meinst Du damit? Kann man auch falsch heiraten? Erkläre das mal bitte näher.

  • Kann man auch falsch heiraten?


    Bigamie wird in DE nicht gern gesehen. Bei Heirat im Ausland kann man das durchaus hinbekommen. (Eine schlimme Benachteiligung von Religionen, die dies erlauben...)


    Es gibt Länder mit unsicheren Dokumentwesen, sprich wo man jede Urkunde gegen kleines Geld käuflich erwerben kann. Dokumente aus solchen Länder werden i.a. weder legalisiert noch von DE anerkannt.


    Beide Fälle sind in Zusammenhang mit UA aber eher theoretischer Natur.


    Gruß
    Siggi

  • Beispiel: Wenn man z.B. in der Afghanischen Botschaft in Kiew geheiratet hat, ist das entsprechende Dokument über die "Eheschliessung" im deutschen Rechtsverkehr sozusagen wertlos. Ein Antrag auf Familienzusammenführung ebenfalls wenig aussichtsreich...:))

  • Alle Diskussionen hin oder her ich habe mit diesem Wissen meine Frau zur Sprachschule nach Deutschland geholt und wir konnten ohne Wiedereinreise das Visum ändern und heiraten.


    Bleibt bei einer anderen Meinung ist kein DIng. Mein Weg hat funktioniert und deswegen bleibe ich auch genau bei diesem und
    kann den Witerempfehlen.

  • Alle Diskussionen hin oder her ich habe mit diesem Wissen meine Frau zur Sprachschule nach Deutschland geholt und wir konnten ohne Wiedereinreise das Visum ändern und heiraten.


    Bleibt bei einer anderen Meinung ist kein DIng. Mein Weg hat funktioniert und deswegen bleibe ich auch genau bei diesem und
    kann den Witerempfehlen.


    Fast hääte ich noch meinen persönlichen größten Erfolg vergessen, meine Frau durfte offiziell arbeiten an 180 Tagen im Jahr - und jetzt kommst DU

  • Beispiel: Wenn man z.B. in der Afghanischen Botschaft in Kiew geheiratet hat, ist das entsprechende Dokument über die "Eheschliessung" im deutschen Rechtsverkehr sozusagen wertlos. Ein Antrag auf Familienzusammenführung ebenfalls wenig aussichtsreich...:))


    Des hängt damit zusammen das die nötigen rechtlichen Schritte in D fehlen. OLG muß der Heirat z.B zustimmmen. Ich glaube das läßt sich nur aushebeln, wenn
    wenn die Heirat in eine Staat der EU erfolgt. Die wird Anerkannt, vor Jahren war glaub Dänemark der renner, die Behörden reagieren dann
    aber eher langsam und es dauert länger bis alles durch. Der beste/schnellste Weg ist meist der im Land wo du leben willst, weil da die Abwicklung
    Standartmäsig unter den Behörden abläuft.

  • Aha. Ich dachte immer, der schnellste Weg wäre die Heirat in der Ukraine...:)))
    Wie jetzt, das OLG muss zustimmen wenn man in der Ukraine heiratet?
    Was für eine Behördenzusammenarbeit meinst Du jetzt?

  • In DE heiraten dauert länger als in UA, seitdem man in UA kein Ehefähigkeitszeugnis mehr verlangt.


    Und trotzdem noch viel zu umständlich.
    Ich hörte von Ländern, in denen morgens die Hochzeitsgeschenke vor der Tür liegen, wenn man abends mit einer Zwille in die Kiste gestiegen ist.
    Die Ehe beenden ist auch ganz easy. Entweder bringst Du sie um die Ecke, oder sie dich... :pleasantry:

  • na,da sind ja schon viele monde auf gegangen seit dem thread anfang.


    denke, das die dame hier deutsch gelernt hat,sie ihm betuddelt hat und das beide jetzt vor kurzem eine ehepaar sind.


    ohne voherige absichten. wer weiss . man mungelt :)



    gruss dirk

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