Wird Ukrainerin mit kleinem Kind nach der Scheidung abgeschoben?

  • und beim nächsten Mal dann mit dem aus Fehlern gelernten Alles richtig zu machen.


    Du kennst nur eine Seite der Darstellung. Sie sieht sich vermutlich als Opfer. Die andere Seite auch zu hören, könnte sehr erhellend sein. Ich würde nicht alles Glauben was sie erzählt, weder beim Gehalt noch bei anderen Dingen.


    Die Frage ist, ob Ihr eine langfristig tragfähige Beziehung entwickeln könnt, wenn der "gemeinsame Feind" als verbindendes Element in der Bedeutungslosigkeit entschwunden ist.


    Gruß
    Siggi, der sich nicht den Stress eines Beziehungsversuchs in einer Trennungssituationen antun würde


  • Du kennst nur eine Seite der Darstellung. Sie sieht sich vermutlich als Opfer. Die andere Seite auch zu hören, könnte sehr erhellend sein. Ich würde nicht alles Glauben was sie erzählt, weder beim Gehalt noch bei anderen Dingen.


    Die Frage ist, ob Ihr eine langfristig tragfähige Beziehung entwickeln könnt, wenn der "gemeinsame Feind" als verbindendes Element in der Bedeutungslosigkeit entschwunden ist.


    Gruß
    Siggi, der sich nicht den Stress eines Beziehungsversuchs in einer Trennungssituationen antun würde


    Ich sehe ihn absolut nicht als Feind. Ich mag Ukrainer, dieses Volk ist mir zutiefst sympathisch, nicht nur die Frauen, wünsche dem Typen überhaupt nichts schlechtes, von mir aus können sie verheiratet bleiben, schon wegen dem Kind das sicher schon einen starken Bezug zum Vater hat. Nur schiebt sie wahnsinnig Panik, dass sie bei einer Scheidung in die UA abgeschoben wird und da mit nix dasteht. Aber diese Panik ist ja wohl eher unbegründet, und wenn sie sich im deutschen Recht so gut auskennen würde wie mancher hier wäre sie vermutlich bald geschieden.



    Aber ich bitte dich, was soll ich mit den Losern gemeinsam haben die bei den UA-girls kein Bein aufn Boden kriegen. Da gäbe es hier im Forum ganz andere Kandidaten, wenn man mal so ein wenig in das Frauenthema reinliest, wie da abgeloosed wird das ist schon richtig krasse Realsatire wie @Ahrens sagen würde.


    Ohne jetzt hier groß prahlen zu wollen war ich schon mit einer gut 2-stelligen Zahl russischer und ukrainischer Frauen zusammen (wenn man die kostenlosen! ONS mitzählt), darunter auch wirklich attraktive wie eine Ex-Miss-Jaroslawl und Ex-Model, die zwar sicher auch materielle Interessen hatte aber sich immerhin ein paar Jahre lang mit mir getroffen hat (verheiratet!), und verarscht bzw. abgezockt musste ich mich niemals fühlen, wenn auch mal etwas Kohle drauf gegangen ist, sind es mir die schönen Erinnerungen bei Weitem wert. Darüberhinaus spreche ich gut russisch und verstehe auch ukrainisch (beim sprechen wird aber höchstens surschyk draus), was ein großes plus ist bei den Frauen ohne Deutsch-/Englischkenntnissen. Welcher Elvis/Waltherr tut das?


    Und außerdem ging es mir bei dem Thema auch gar nicht (oder nur ganz am Rande) um mich, sondern ob und wie man die Abschiebung einer jungen ukrainischen Mutter mit Kind verhindern kann.

  • Der Grund ist einfach, dass ich fast immer schon ziemlich auf UA/RUS-girls fixiert war. Deutsche hatte ich nur ganz wenige, waren mir fast immer viel zu blöde (die wenigen unhässlichen). Und Loser war ausschließlich auf das Thema UA-Frauen bezogen. Kann gut sein, dass ein Waltherrdenniselvis beruflich viel mehr erreicht hat als ich, seis ihm gegönnt, aber das ist hier doch alles wieder so OT dass es jetzt endlich gut sein soll!

  • Wenn das Kind in D geboren wurde, hat es auch die deutsche Staatsbürgerschaft.

    Nonsense. Das Kind kann die deutsche Staatsbürgerschaft unter erleichterten Bedinungen erwerben, aber dennoch ist es erstmal ukrainische/r Staatsbürger/in.


    Zu fragen wäre, ob das hier geborene Kind nicht ein (eigenständiges) Aufenthaltsrecht hat. Dann hätte sich die Frage nach einer Abschiebung der Mutter sowieso erledigt, weil es dem Kind nicht zuzumuten ist, ohne Mutter hier zu leben.

    Macht ist, wenn man einen Punkt im Leben erreicht hat, der einen glauben lässt, dass eben diese Macht alles entschuldigt.

  • Das Kind kann die deutsche Staatsbürgerschaft unter erleichterten Bedinungen erwerben,


    hmm, und welche wären das?


    Zu fragen wäre, ob das hier geborene Kind nicht ein (eigenständiges) Aufenthaltsrecht hat.


    so was gibt es? Ein von Eltern unabhängiges eigenständiges Aufenthaltsrecht? Aus dem dann die Eltern auch noch ihres ableiten könnten?


    DAs funktioniert nur umgekehrt.


    hmm, doch, wenn das Kind eine NE hätte, dann ja .... aber wie an eine NE unabhängig von den Eltern kommen?
    also doch nicht.



    Dann hätte sich die Frage nach einer Abschiebung der Mutter sowieso erledigt, weil es dem Kind nicht zuzumuten ist, ohne Mutter hier zu leben.


    das stimmt ... aber dafür müsste das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit haben,

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