Wird Ukrainerin mit kleinem Kind nach der Scheidung abgeschoben?

  • Hallo an die Forumgemeinde!


    Ich habe eine (traumhaft schöne) Ukrainerin kennengelernt. Ich gefalle ihr auch sehr gut und es wäre phantastisch wenn wir ein Paar werden könnten. Das Problem ist aber, sie lebt hier mit ukrainischem Pass in einer Ehe mit einem ukrainischen IT-Spezialisten, der hier eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis als hochbezahlte Fachkraft hat für den es auf dem hiesigen Arbeitsmarkt offiziell keine Ersatz gibt.



    ihr 'Kind ist 4 Jahre alt und hier geboren. Sie versucht unsere Bekanntschaft gegenüber ihrem Mann unbedingt zu verheimlichen, obwohl die Ehe kaputt ist und sie sich eigentlich scheiden lassen würde, aber befürchtet, dass sie nach eine Scheidung sofort in die Ukraine abgeschoben wird.


    Ich würde aber mal vermuten, dass mit einem guten Anwalt eine Abschiebung nach der Scheidung schon zu verhindern wäre, zumal das Kind, welches noch in den Kindergarten geht ja sogar hier geboren ist. Wie schätzt Ihr die Chancen ein, und welche Tips habt Ihr eventuell um eine Abschiebung im Scheidungsfall möglichst unwahrscheinlich zu machen?


    Mit Dank im Voraus!


    V.H.

  • Wenn das Kind in D geboren wurde, hat es auch die deutsche Staatsbürgerschaft. Einen deutschen Staatsbürger kann man ja schlecht ins Ausland abschieben.
    Bleibt noch die Mutter.
    Dass hier das Kind zwecks Abschiebung von der Mutter getrennt wird, halte ich für unwahrscheinlich.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort!


    Genau das hatte ich auch so vermutet und ihr auch entsprechend gesagt. Unsicherheiten bleiben natürlich, falls zum Beispiel der Vater das alleinige Sorgerecht bekommen sollte, was aber relativ unwahrscheinlich sein dürfte, falls der Anwalt nicht gerade bei der Verhandlung volltrunken oder andersartig zugedröhnt sein sollte. Bei der Staatsbürgerschaft war ich auch nicht sicher ob das Kind immer die deutsche Staatsbürgerschaft bekommt, auch in dem Fall, wenn der Vater die ukrainische behalten und für das Kind ebenfalls möchte. Dieser möchte nicht unbedingt in Deutschland bleiben und liebäugelt durchaus damit, zwecks Karriereverbesserung nochmal in ein anderes Land zu wechseln. Die Mutter würde aber lieber hier bleiben und möchte auch, dass das Kind Deutsch lernt, wovon es bisher zur Kritik des Kindergartenpersonals noch kein Wort spricht, da die Eltern es zuhause auch nicht sprechen.

  • Ich glaube, das habe ich dann selbst in der Hand (genau wie ihr Ehemann jetzt, allerdings ist er äußerlich ziemlich unattraktiv, ich in ihren Augen eher das Gegenteil), und für mich gibt es keine Notwendigkeit sie zu heiraten damit sie hier bleiben kann, und ich würde auch mit keiner Frau zusammenleben wollen, die das nur tut um hier bleiben zu können.

  • Ich weiß es selbst noch nicht so genau was ich möchte. Die Rolle als geheimer Lover gefällt mir genauso wenig wie die als Familienzerstörer. Sie ist halt rein optisch mein Traum und ich hatte nicht so oft in meinem Leben eine so schöne Frau (eher fast nie). Ich überlasse ihr alles zu entscheiden, will ihr aber jede Hilfe geben die ich kann.

  • Sie ist halt rein optisch mein Traum und ich hatte nicht so oft in meinem Leben eine so schöne Frau (eher fast nie).


    Ob das für ein gemeinsames Leben genug ist? Hätte man mich vor der Heirat nach meiner Frau gefragt, ich hätte vieles gezählt, vielleicht auch ganz zum Schluss, dass sie ich sie schön finde, aber niemals als Hauptgrund.


    Auch eine wichtige Frage: Warum würde sie ihr weiteres Leben mit Dir verbringen wollen? Ich meine nicht die momentane Situation, in der ein Deutscher sehr praktisch ist, um die Abschiebung zu verhindern, sondern auf Sicht? (Die Frage ist rein rhetorisch, die musst nur Du Dir beantworten.)


    Nebenbei: Das Kind bekommt nur dann durch Geburt die DE Staatsbürgerschaft, wenn die Eltern vor der Geburt bereits 8 Jahre in DE gelebt haben. Die Details findest Du hier:
    Verwaltungsleistungen rund um das Thema „Einbürgerung“


    Zitat

    Ich überlasse ihr alles zu entscheiden, will ihr aber jede Hilfe geben die ich kann.


    Das goutieren die meisten Ukrainerinnen nicht, ganz im Gegenteil.


    Gruß
    Siggi

  • Einen deutschen Staatsbürger kann man ja schlecht ins Ausland abschieben.
    Bleibt noch die Mutter.
    Dass hier das Kind zwecks Abschiebung von der Mutter getrennt wird, halte ich für unwahrscheinlich.


    ersteres stimmt und kann noch restriktiver ausgedrückt werden: einen deutschen Staatsbürger DARF man NICHT abschieben :)
    und daher kann und darf dann die Mutter auch nicht "abgeschoben" werden, solange das Kind minderjährig ist und sie das Sorgerecht hat (was man als Mutter automatisch hat, wenn es nicht entzogen wurde)


    Wenn das Kind in D geboren wurde, hat es auch die deutsche Staatsbürgerschaft.


    das ist jedoch falsch.
    Mutter UA, Vater UA -- das Kind hat damit die UA Staatsangehörigkeit, auch wenn es in D geboren wurde.
    Nur wenn die Eltern vor der Geburt eine NE haben und seit Jahre in D waren, bekommt ein in D geborenes Kind von Ausländern die deutsche Staatsangehlrigkeit, und das auch nur als Option.


    Seit wann ist der Vater in D?


    Wo leben sie in D?


    ------------------------------------
    abgesehen davon aber, selbst bei einer Trennung oder Scheidung wird man nicht so leicht abgeschoben.
    Vor einer Abschiebung wird man erstmal zur Ausreise aufgefordert, wenn es keinen Grund/Zweck für eine AE in D mehr gibt.
    Hat die Frau ihre AE aufgrund der Ehe und ist die Ehe gescheitert, fällt der Grund "Ehe" flach.
    Reist sie nach Ausreiseaufforderung nicht aus, dann erst kommt die Abschiebung.


    ..................................
    abgesehen davon:
    Hat sie eine AE oder schon die NE?
    Mit NE kein Problem


    Hat nur der Ehemann eine NE und sie nur eine AE, kann sie nach Scheitern der Ehe eine von der Ehe unabhängige AE bekommen, mindestens für ein Jahr, danach muss der LU gesichert sein
    AufenthG - Einzelnorm



    aber trotzdem: in welcher Stadt lebt sie?

  • Die Stadt möchte ich jetzt lieber nicht direkt nennen wegen potentieller Identifikationsgefahr auch wenn das Risiko vermutlich eher minimal ist. Eine sehr ähnliche vergleichbare Stadt in derselben Region, gerade auch was die IT-Branche (und andere Konzerngiganten) angeht wäre z.B. Sindelfingen. Sie leben seit etwa 5 Jahren hier. Ich vermute mal dass zumindest er NE hat, weil sie immer hier eine Wohnung kaufen wollte, er aber immer eine Mietwohnung bevorzugte um wegen der Karriereentwicklung hinreichend ortsungebunden zu sein.


    Was mir an der ganzen Thematik noch am meisten unklar ist, müssten wir wirklich befürchten, dass sie D nach der Scheidung verlassen müsste (mit oder ohne Kind?), obwohl er weiter hier arbeitet/lebt, beide Eltern vermutlich gemeinsames Sorgerecht/Umgangsrecht bekommen würden (so war es zumindest bei meinem Bruder der ebenfalls Spitzenverdiener ist und dennoch eine starke gegenseitige Bindung zu seiner Tochter hat), er mit seinem hohem Einkommen ja vermutlich auch Unterhaltszahlungen leisten müsste, falls sie nicht genügend Einkommen hätten würde. Das größte Problem sehe ich darin, dass die Scheidung wohl vor einem UA Gericht verhandelt würde und er mit seiner nicht unerheblichen Finanzkraft vermutlich in der Lage wäre dort ein für sich genehmes Urteil zu erkaufen. Oder hat jemand schon mal einen geschiedenen ukr. Vater gesehen, der für von ihm getrennt lebende Kinder nennenswert Unterhalt bezahlt hat? Oder hat beim Thema Unterhalt/Umgangsrecht auch ein D Gericht und nach den D Scheidungs-/Unterhaltsgesetzen noch mitzubestimmen, falls alle weiter in D leben dürften?


    Im Moment ist es sicher so, dass sie eine Scheidung unbedingt vermeiden will, wegen der besagten großen Risiken, und ich sie hierbei sicher nicht in die andere Richtung beeinflussen möchte, mich aber irgendwie als Lover "halten" möchte (von sowas habe doch ich immer geträumt :thumbup: ). Sollte es aber doch zur Scheidung kommen, wird es aber meine Aufgabe sein alles mir mögliche zu tun um zu verhindern, dass sie D verlassen muss, und dafür will ich mit dem entsprechenden Wissen vorbereitet sein, und im Moment hab ich im Gegensatz zu Dir @erne leider extrem wenig Kenntnisse von der Materie.

  • Und wenn es zur Scheidung kommt. Wonach bestimmen sich die Scheidungsfolgen und das Sorgerecht u.a.? Wohl nach ukrainischem Recht, oder? Beide Ehepartner Ukrainer, Eheschließung in UA.

    Gruß
    MaBo

  • Das größte Problem sehe ich darin, dass die Scheidung wohl vor einem UA Gericht verhandelt würde


    Die aktuellen Situation habe ich so verstanden, dass der letzte gemeinsame Wohnort DE war. Somit fällt die Scheidung in die Zuständigkeit deutscher Gerichte an ihrem aktuellen Wohnort.


    Wonach bestimmen sich die Scheidungsfolgen und das Sorgerecht u.a.?


    Es könnte sein, dass beide für sich ukrainisches Recht gewählt haben. (Das bedarf nur einer einfachen schriftlichen Vereinbarung.)
    Gibt es eine solche schriftliche Vereinbarung nicht, gilt deutsches Recht, da sie dort ihren letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt haben und dort wohl auch das Scheidungsgericht anrufen werden. Das ist in Art. 8 Rom-III-VO geregelt:
    Internationales Scheidungsrecht: Scheidung mit Auslandsberührung | Recht | Haufe


    Gruß
    Siggi

  • Danke Siggi! Das macht Hoffnung. Vor einem D Gericht sollte eigentlich eine Lösung mit gemeinsamem Sorgerecht gefunden werden können, und ein nur halbwegs guter Anwalt für Migrationsrecht sollte dann doch auch in der Lage sein eine Ausweisung von Mutter und Kind zu verhindern die ja eine gemeinsame Sorge für das Kind unmöglich machen würde.


    Und wenn das alles nichts helfen würde hätte ich immer noch die "nuklearen" Optionen wie Heirat in DK sobald die Scheidungsurkunde vorliegt oder sie wird schwanger von mir, ich zeige die Vaterschaft an. Das eine oder andere sollte wohl sicher ein Abschiebung verhindern können.

  • Wenn das Kind 4 Jahre alt ist und in D (während der Ehe) geboren wurde, dann wird die Ehe seit mind. 3 Jahren in D gelebt.
    Bei einer Trennung (noch nicht mal Scheidung) kann sie ein von der Ehe unabhängige Aufenthaltserlaubnis nach §31 AufenthG (oben verlinkt) beantragen und wird es für ein Jahr ohne irgendwelche Voraussetzungen erfüllen zu müssen erhalten. Kind spielt da keine Rolle.
    Kind spielt für den weiteren Aufenthalt nur dann eine Rolle, wenn es deutsch ist ... und dann ist alles ganz easy (§28.1.3)


    Ist das Kind nicht Deutsch:
    Nach erstem Jahr mit AE §31 muss für die Verlängerung der LU gesichert sein (gibt Ausnahmen, § lesen).
    Wenn die Ehe zuletzt in D gelebt wurde, dann muss sie auch in D geschieden werden, damit greift deutsches Recht. Je nach Einkommensverhältnissen des Ehemannes können seine Unterhaltszahlungen den LU sichern .. ob es so ist, kann man von hier aus natürlich nicht sagen.


    Kritisch wird es, wenn der Ehemann keine NE hat und sein Gehalt direkt nach der Scheidung oder vorher einbricht.

  • Kritisch wird es, wenn der Ehemann keine NE hat und sein Gehalt direkt nach der Scheidung oder vorher einbricht.




    was ist daran kritisch? Wenn der Mann den Aufenthalt in Deutschland nicht bezahlen kann/will....darf Mama doch auch arbeiten gehen bzw. den neuen Lover zur Finanzierung des Lebensunterhaltes heranziehen.... :rolleyes: oder hab ich ein moralischen Denkfehler und die Frau darf sich ruhig scheiden lassen mit dem Neuen rumvögeln und der Alte zahlt die ganze Nummer? *wie gesagt..nur moralisch...nicht gesetzlich*

    War is Over! if you want it...


  • Ist das Kind nicht Deutsch:
    Nach erstem Jahr mit AE §31 muss für die Verlängerung der LU gesichert sein (gibt Ausnahmen, § lesen).
    Wenn die Ehe zuletzt in D gelebt wurde, dann muss sie auch in D geschieden werden, damit greift deutsches Recht. Je nach Einkommensverhältnissen des Ehemannes können seine Unterhaltszahlungen den LU sichern .. ob es so ist, kann man von hier aus natürlich nicht sagen.


    Kritisch wird es, wenn der Ehemann keine NE hat und sein Gehalt direkt nach der Scheidung oder vorher einbricht.


    Danke, ich vermute dann ist alles im grünen Bereich. Die Firma wo er arbeitet ist dafür bekannt absolute Spitzengehälter für Top-ITler zu zahlen (so ab 20TE/m). Und die besten Informatiker kommen ja bekanntlich aus UA (noch vor RUS). Da dürfte es für ihn verschmerzbar sein Unterhalt auf Hartz 4-Niveau zu leisten und wohl keinen Grund darstellen den Job hinzuschmeißen und in ein nichtwestliches Land abzuhauen. Außerdem versucht sie ihn gerade zum Kauf einer Wohnung zu überreden was zusätzlich einer Abschiebung vorbeugen könnte und die Hemmschwelle zur Scheidung für ihn nochmal einiges anheben dürfte.

  • Die Firma wo er arbeitet ist dafür bekannt absolute Spitzengehälter für Top-ITler zu zahlen (so ab 20TE/m).


    Nicht alles glauben, was erzählt wird. So etwas wird im Management verdient, aber die "Neger", die selbst kodieren, verdienen zwar nicht schlecht, aber von 250T p.a. sind sie doch ein ganzes Stück als abhängig Beschäftigte weg.


    Zitat

    Da dürfte es für ihn verschmerzbar sein Unterhalt auf Hartz 4-Niveau zu leisten


    Der Trennungsunterhalt wird den Mann 3/7 seines Nettolohns zzgl. Kindesunterhalt kosten. Das ist weit von Hartz IV Niveau entfernt und tut richtig weh.


    Gruß
    Siggi

  • Ich würde ihm eigentlich wirklich gönnen, dass ihm noch genug bleibt um nochmal eine 19jährige Prinzessin aus der UA hierherheiraten zu können und beim nächsten Mal dann mit dem aus Fehlern gelernten Alles richtig zu machen.

  • Ich würde ihm eigentlich wirklich gönnen, dass ihm noch genug bleibt um nochmal eine 19jährige Prinzessin aus der UA hierherheiraten zu können und beim nächsten Mal dann mit dem aus Fehlern gelernten alles Richtig zu machen.


    na du bist ja ein ganz ein Feiner....und erinnerst mich an Männer wie Walter, Dennis und Elvis....da wünsch ich Dir mal das deine neue Liebe , möglichst zügig von Dir schwanger wird.. ...obwohl Ihr ausschliesslich mit Kondom Verkehr hattet. :)


    Selbstredend das deine Angebetet.....danach etwas lustlos ist ist und sich was neues sucht während du auf das Kind aufpasst. Der Staat wird sicher gerne dein Gehalt pfänden wenn der erst Mann sich neu organisiert und sein Geld nicht mehr in Deutschland verdient.


    Oder hatte ich das nicht mitbekommen das du selbst gerade auf Hartz 4 bist und deshalb sowie die anderen alles zahlen werden?


    aber...was rede ich :whistling: das aufwachen ist doch viel besser.

    War is Over! if you want it...

  • Ich sehe das auch kritisch. Meist hat es einen Grund, warum eine Beziehung angeblich kaputt ist. Und der Grund ist nie einseitig! Zum Streiten gehören zwei.
    Und es gibt so manch eine Frau. die nicht konflikfähig ist, obwohl sie viele Jahre verheiratet war / ist.
    Mach doch mal den Test, und sag ihr, du hättest deinen Job verloren... und es kann sein, dass du im nächsten halben Jahr... nur noch sehr wenig Geld hast.... kein Essen gehen mehr.... du deutlich sparen musst, weil du nicht weißt, was auf dich zukommt auch in Bezug auf H4 und die Vermögensregelungen ( Vermögen muß aufgebraust werden...bzw. darf nicht erkennbar sein)
    Wenn sie dann immer noch von dir überzeugt ist...
    Ich vermute aber anderes... :(

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