Einbürgerung in Deutschland - Tipps und Hinweise benötigt!

  • Doch, du kannst als UkrainerIn (legal) eine zweite (dritte) Staatsbürgerschaft haben.


    Das ist jedoch immer abhängig von der eigenen "Geschichte" ---> Wann, Wie etc. ist man an die Staatsbürgerschaften gekommen.


    Wie das? ICH war bislang der Meinung, daß lediglich eine juristische Lücke besteht, indem der Gesetzgeber von der Unzulässigkeit der doppelten Staatsbürgerschaft spricht, sich jedoch nicht über mehr ausläßt und somit jeder der mehr als zwei Staatsbürgerschaften hat wieder irgendwie legal ist. !think!
    Bekannte Personen mit drei Staatsbürgerschaften soll es ja in der Ukraine geben.

    Tue nie altruistisch etwas Gutes, denn es wird doppelt und dreifach im Üblen vergolten.

  • Als ukrainischer Staatsbürger verliert man seine Staatsbürgerschaft in folgenden Fällen:


    1. Freiwillige annahme der Staatsangehörigkeit eines anderen Staates, wenn man die Volljährigkeit erreicht hat.


    KEINE freiwilligen Annahmen sind:
    A) Man erhält von Geburt an 2 Staatsbürgerschaften (z.b. Vater-->Ukrainer; Mutter-->Deutsche. Oder anders herum).
    B) Man erhält die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes in Folge einer Adoption (also die der Adoptiveltern bzw. der/des Adoptivmutter/Adoptivvaters)
    C) Wenn ein Ukrainer durch eine Ehe mit einem Ausländer automatisch die Staatsbürgerschaft des jeweiligen Landes erhält.

    2. Wenn man sich durch falsche Angaben die ukrainische Staatsbürgerschaft ergaunert.
    3. Freiwilliger Austritt aus der ukrainischen Staatsbürgerschaft. Vorausgesetzt man wird dadurch nicht staatenlos.


    Quelle: Про громадянство України | від 18.01.2001 № 2235-III (Сторінка 1 з 2) <-- Стаття 19

  • Oje


    akzeptiert die Ukraine eine doppelte Stattbürgerschaft ?


    definiere "akzeptiert"
    je nach Verständniss und Definition kann man mit ja und nein antworten. Beides wäre richtig.



    Wie es dann ab der dritten Staatsbürgerschaft wiederum aussieht,


    ROTFL



    Doch,


    nein ... äh, doch ... ich meine, je nach dem :)



    du kannst als UkrainerIn (legal) eine zweite (dritte) Staatsbürgerschaft haben.


    das ja


    ............................................


    So viel ich weiss, geht die Ukraine damit nicht anders um, als die meisten anderen Staaten, nur die UA hat das in einem Regelwerk (Gesetz?) festgehalten, dass es keine zweite Staatsangehörigkeit ... ähem akzeptiert/duldet/anerkennt was auch immer.
    Damit ist gemeint: in UA ist eine Ukrainer ein ukrainischer Staatsangehöriger und wird nur als solcher behandelt. Eine eventuelle zweite Staatsangehörigkeit wird nicht anerkannt und man kann sich nciht darauf berufen.
    Stanktionen gibt es nicht (welche könnte es denn geben? Entzug der ukrainischen? ha)
    Baut ein Doppelstaatler UA/D in UA Mist, kann ihm die deutsche Auslandsvertrettung nicht helfen .... einem D ohne UA-Staatsangehörigkeit aber schon



    Grundsätzlich gilt das gleiche auch für Deutschland: Deutsche sind in D nur Deutsche und werden als soche behandelt (gibt Ausnahmen bei anderer EU-Staatsangehörigkeit mit Freizügigkeitshintergrund), eine eventuelle zweite Staatsangehörigkeit wird "ignoriert", muss aber im Melderregister angegeben sein.

  • Als ukrainischer Staatsbürger verliert man seine Staatsbürgerschaft in folgenden Fällen:


    1. Freiwillige annahme der Staatsangehörigkeit eines anderen Staates, wenn man die Volljährigkeit erreicht.



    wirklich wörtlich so? Ich dachte, bei freiwilliger Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit kann man sich aus der UA entlassen lassen, Antrag nötig, ---> eigentlich deine Angegebene Variante 3.


    Wäre es so, müssten die Ukrainer sich nicht aus der UA-Staatsangehörigkeit auf Antrage entlassen lassen, um die dt. zu bekommen.
    Es wird zwar oft so argumentiert, wurde aber noch nie so akzeptiert, denn im Endeffekt muss der Präsident der Entlassung zustimmen.
    (Für den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit stimmt es aber, dass sie flöten geht bei "Freiwillige annahme der Staatsangehörigkeit eines anderen Staates, wenn man die Volljährigkeit erreicht")

  • Ich dachte, bei freiwilliger Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit kann man sich aus der UA entlassen lassen, Antrag nötig,


    ups, muss da was klarstellen.
    man muss bei einer freiwilligen Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit die UA nicht unbedingt aufgeben.
    Nur dann, wenn es nötig ist, die andere Staatsangehörigkeit am Ende auch zu erhalten.
    Es gibt Staaten, die doppelte Staatsangehörigkeiten voruassetzugsfrei erlauben (FR AFAIK), man kann diese beantragen und bekommen, ohne die UA-StA aufgeben zu müssen

  • Es gibt Staaten, die doppelte Staatsangehörigkeiten voruassetzugsfrei erlauben (FR AFAIK


    In der Praxis dürften wohl weit mehr Ukrainer die RU Staatsbürgerschaft, als irgendeine andere haben. Insbesondere seit 2014 - auch in Bezug auf die Krim.


    Gruß
    Siggi

  • Wie schaffen das die Politiker dort mehrere Pässe zu haben ??


    Entweder Beziehungen (die meisten Ländern können Personen recht schnell einbürgern, wenn es von nationalem Interesse ist) oder eben Geld oder noch besser, eine Kombination aus beidem:
    7 Länder, in denen man die Staatsbürgerschaft kaufen kann - Auswandern Handbuch
    https://staatenlos.ch/die-5-gu…aften-zum-schnellen-kauf/
    Aufenthaltsgenehmigungen gibt es viel günstiger - auch in der EU.


    Gruß
    Siggi


  • OK danke für die Antwort, dann werd ich kleine Ameise mal wieder selber versuchen müssen was
    da möglich ist mit schmalem Geldbeutel. ;) :grumble:

  • Wenn es jemanden interessiert :


    Die Lösung haben wir gefunden. Eine 2-wöchige Reise nach Kiew war unumgänglich, mit all den Kosten die das so verursacht (ca. 2000 €).
    In der Zeit gab es die Anmeldung meiner Frau, einen neuen Inlandspass, eine neue Steuernummer und einen neuen Reisepaß. Um genau zu sein, waren es neun Kalendertage für den Papierkram. Für alles. 500 € sind wir dafür losgeworden und selbstverständlich war das nicht der ganz normale Weg. Damit wäre es zwar günstiger geworden, aber wir hätten ein mehrfaches an Zeit benötigt, also wäre es wieder teurer geworden.


    Worauf wir verzichten konnten, das war das "Hilfsangebot" einer renommierten deutschsprachigen Kanzlei Kiews. Das hätte anfänglich 1500 € kosten sollen, bei Ankunft aber schon - aus ominösen Gründen - 2000€. Verbunden mit der vagen Aussage, vielleicht in einem Monat mit dem Kram durch zu sein.

    Einmal editiert, zuletzt von Pilotos13 ()

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