Doch, du kannst als UkrainerIn (legal) eine zweite (dritte) Staatsbürgerschaft haben.
Das ist jedoch immer abhängig von der eigenen "Geschichte" ---> Wann, Wie etc. ist man an die Staatsbürgerschaften gekommen.
Wie das? ICH war bislang der Meinung, daß lediglich eine juristische Lücke besteht, indem der Gesetzgeber von der Unzulässigkeit der doppelten Staatsbürgerschaft spricht, sich jedoch nicht über mehr ausläßt und somit jeder der mehr als zwei Staatsbürgerschaften hat wieder irgendwie legal ist.
Bekannte Personen mit drei Staatsbürgerschaften soll es ja in der Ukraine geben.