Visum Antrag

  • Hallo zusammen,


    ich möchte gerne meine Freundin nach Deutschland einladen. Da wir beide zum ersten mal ein Visum beantragen würden wir gerne keine Fehler machen. Deswegen habe ich einige Fragen, ich hoffe ihr könnt mir helfen.


    Einladung von Meiner Seite: Ja, Finanz. Sicherung gegeben
    Visum: Schengen Visum , wollen uns in DE treffen und auch mal meine Familie in Polen besuchen
    Dauer: 90Tage/180Tage frei wählbar, mit Mehrfacheinreise oder Zweifacheinreise, Termine stehen aber noch nicht genau fest (vermutlich März und Juli/August)


    Zweifel: Freundin hat keinen festen Job in der UA bzw. ist nur bis Juni Studentin


    Fragen:
    1. Muss der genau Zeitraum bei der Antragsstellung schon angegeben werden?
    2. Ist es von Nachteil, wenn man direkt Mehrfacheinreise ankreuzt?
    3. Kann, da das Studium nur bis Juni geht, das Visum dann nur bis Juni ausgestellt werden?
    4. Kann ich, neben der Einladung, noch etwas unterstützendes tun ?
    5. Was kann man tun das das Visum auch bis nach Juni ausgestellt wird?
    6. Was muss man noch dringend beachten?



    Danke für eure Hilfe


    Gruss

  • Ab Juni wird sie so wie es aussieht auch ohne Visum für 90 Tage einreisen können, weil dann die Visapflicht für alle Ukrainer aufgehoben werden soll. Würde dann halt das Visum von März bis Juni beantragen.

  • Freundin hat keinen festen Job in der UA bzw. ist nur bis Juni Studentin


    Ganz schlechtes Omen...
    Kann sie ansonsten eine Verwurzelung in UA nachweisen?
    Kinder denke ich mal nicht.
    Immobilienbesitz?
    Neben der förmlichen Verpflichtungserklärung bedarf es auch einer formlosen Verpflichtungserklärung.
    Und eine Passkopie von dir.
    Und eine Reisekrankenversicherung.
    Ich glaube nicht, dass sie Erfolg haben wird. Aber versucht es.


  • 1. Muss der genau Zeitraum bei der Antragsstellung schon angegeben werden?


    Ja. Spätestens in Deiner Einladung mußt Du den Zeitraum (von ... bis ...) angeben. Es reicht hier nicht nur das Einreisedatum anzugeben.


    2. Ist es von Nachteil, wenn man direkt Mehrfacheinreise ankreuzt?


    Nein. Aber i.d.R. kürzt die deutsche Botschaft bei Erstvergabe ohnehin auf einmalige Einreise.


    3. Kann, da das Studium nur bis Juni geht, das Visum dann nur bis Juni ausgestellt werden?


    Kann, kann alles. Studiendauer sollte jedoch gewöhnlich keine Auswirkungen haben.


    4. Kann ich, neben der Einladung, noch etwas unterstützendes tun ?


    Alle von Dir geforderten Dokumente, Verpflichtungserklärung und Bekanntschaftsnachweis einreichen.


    5. Was kann man tun das das Visum auch bis nach Juni ausgestellt wird?


    Hoffen.


    6. Was muss man noch dringend beachten?


    Korrekte und vollständige Unterlagen einreichen und Ihr beide für die Botschaft zwecks Rückfragen während deren Geschäftszeiten telefonisch erreichbar sein.

    Tue nie altruistisch etwas Gutes, denn es wird doppelt und dreifach im Üblen vergolten.

  • Ja. Spätestens in Deiner Einladung mußt Du den Zeitraum (von ... bis ...) angeben. Es reicht hier nicht nur das Einreisedatum anzugeben.


    Auf meiner Verpflichtungserklärung steht:


    Zitat

    vom Tag der voraussichtlichen Einreise am April 2017 bis zur Beendigung des Aufenthalts des o.g. Ausländers/in oder bis zur Erteilung eines Aufenthaltstitels zu einem anderen Aufenthaltszweck


    Der rot markierte Text wurde so von der ABH eingetragen.
    Auf der Rückseite steht ganz unten noch


    Zitat

    Voraussichtliche Dauer des Aufenthalts:
    4 Wochen
    Zweck des Aufenthalts:
    Besuch


    Der rot markierte Text wurde so von der ABH eingetragen.

  • Dauer: 90Tage/180Tage frei wählbar, mit Mehrfacheinreise oder Zweifacheinreise, Termine stehen aber noch nicht genau fest (vermutlich März und Juli/August)


    Ich würde Dir raten:

    • Vorerst nur das Visum für März beantragen. Du kannst auch wählen z.B. Aufenthaltsdauer 14 Tage, Zeitraum 1.-31.3.2017, einmalige Einreise. Beim ersten Visum gleich 3 Monate + Mehrfacheinreise beantragen schreit nach Ablehnung.
    • Die Beziehung zur Freundin und den Reisezweck (besseres persönliches Kennenlernen, Kennenlernen deiner Wohnung/Stadt) klar zu kommunizieren. Der Bearbeiter soll sehen, dass sich hier 2 normale Personen treffen wollen und kein Missbrauch angedacht ist.

    Falls der Besuch gut verlaufen ist:

    • wahrscheinlich braucht ihr im Juli kein Visum mehr
    • oder es ist mit der Visumfreiheit noch nicht soweit: dann hat sie zumindest einmal ihre Rückreisewilligkeit bewiesen und ihr könnt ein länger andauerndes Visum beantragen.

    PS: Ein langes erstes Visum birgt auch Gefahr für Dich mit der Verpflichtungserklärung. Ihr werdet kein Paar, sie treibt sich weiterhin im EU-Raum herum, beantragt Asyl, etc. Wenn es blöd läuft, kommen Kosten auf Dich zu.


  • Ja, auf der Verpflichtungserklärung steht nur der Tag der ersten Einreise. Mit der vagen Angabe Monat/Jahr wie bei Dir, haben die mir noch nie eine VE ausgestellt. Naja, anderes Bundesland, andere Sitten. ;)


    Doch wollten die im VAC Lviv auf dem Einladungsschreiben stats die geplante Dauer der Aufenthalte haben. Haben die prompt bemängelt. Zum Glück war ICH, als dies bei Abgabe bemängelt wurde, mit dabei, so daß ICH schnell noch ein post scriptum unter den Text setzen konnte. Seither habe ICH es in meinen Standardtext stets so geschrieben, wie gewünscht.

    Tue nie altruistisch etwas Gutes, denn es wird doppelt und dreifach im Üblen vergolten.

  • Ab 01. April für 4 Wochen.
    Kann ja wohl nicht so schwer sein, vom 01.04. bis 30.04. ein Visum auszustellen...

  • Wir sprechen hier ein wenig aneinander vorbei, @RumboReload.


    In der, von der ABH ausgestellten Verplichtungserklärung reicht es, wenn das Einreisedatum behördlicherseits eingetragen wird. Bei meinen Verpflichtungserklärungen wurde noch nicht einmal, wie in Deinem Fall die 4 Wochen, eine zeitliche Begrenzung eingetragen.


    Bei dem formlosen Einladungsschreiben, das der Einladende ausstellt, wird hingegen von den VAC der Zeitraum des geplanten Besuchs gefordert. So zumindest in meinem Fall bei dem VAC in Lviv. Womöglich wurde es auch nur deshalb gefordert, da die Verpflichtungserklärung keine dbzgl. Angaben enthielt. :hmm:


    Naja, und was mit dem selbst ausrechnen angeht... Behörden... verstehen sich zumeist als "Dienstleister" zum Bearbeiten von Anträgen... und nicht als Mathematiker... Wenn da also nichts von 'rechnen' in der Dienstanweisung steht, dann ist es eine unverschämte Anmaßung, wenn der Kunde sowas erwartet. ;)

    Tue nie altruistisch etwas Gutes, denn es wird doppelt und dreifach im Üblen vergolten.

  • Es war geplant, dass ich nach Feierabend bei der Post anhalte und den Brief auf die Reise schicke. Heute morgen in der Tankstelle ist mir dann aufgefallen, dass ich ohne Geld los bin. In der Tankstelle bin ich ja noch kreditwürdig. Aber bei der Post sieht das schlecht aus. Bin also wieder nach Hause und habe der VE noch hinzugefügt, dass ein 3-wöchiger Aufenthalt im April geplant ist, wir uns aber noch nicht auf ein genaues Reisedatum geeinigt haben. Ergo: Visum vom 01.04. bis 30.04.

  • Hallo zuammen


    danke für die vielen Antowrten. Habe leider keine autom. Email vom system bekommen, von daher ert jetzt mein Feedback/Fragen:


    Neben der förmlichen Verpflichtungserklärung bedarf es auch einer formlosen Verpflichtungserklärung.


    Was heisst formlose Erklärung?
    Meint du der Uni Nachwei reicht nicht?

  • Das ist ein formloses Einladungsschreiben.
    Dort sollten die Reiseplanungen möglichst detailliert beschrieben werden, um den Reisezweck darzulegen.
    Mit der Verpflichtungserklärung sind die Kosten/Risiken soweit abgesichert.

  • In der Verpflichtungserklärung ist keine Reisezweck erklärt.
    Da steht bestenfalls allgemein, Besuch, Eheschliessung, usw. Verwandschafts/Bekanntschaftsverhältnis etc..
    Damit findet quasi eine Bürgschaft für die finanziellen Risiken des Besuchs statt.


    Man kann die formlose Einladung auch als Stellungnahme zum Reisezweck für die Botschft beschreiben.
    Dann wird es deutlicher. Ich weiss gar nicht wer sich die Bezeichnung "Einladung" einfallen lassen hat.
    Man sollte das als Möglichkeit sehen, Missverständnissen seitens der Botschaft vorzubeugen.
    Einer der häufigsten Ablehnungsgründe sind "Zweifel am Reisezweck".

  • Formlose Erklärung "Der Brief an die deutsche Botschaft in Kiev"


    So eine formlose Erklärung nach obigem Muster habe ich noch nie abgegeben, ist bei uns auch noch nie nach gefragt worden. Eine Einladung haben wir natürlich immer abgegeben. sbmiles21: Schreib Einladung drüber, schreib das genaue Datum, von wann bis wann Du sie einlädst. Den Zweck der Reise nicht vergessen (sie soll Deine Familie kennenlernen, wenn ich es richtig verstanden habe? Vielleicht hat zufällig irgendjemand Geburtstag in der Zeit oder ein Jubiläum, das gefeiert werden soll? Hast Du Urlaub und möchtest die Zeit mit ihr verbringen und ihr irgendetwas in Deutschland zeigen? )... Hast Du sie schon in der Ukraine besucht? Dann führe das Datum/die Daten an und schreibe, dass es sich um einen Gegenbesuch handelt. Wahrscheinlich schadet es nicht, wenn Du erwähnst, dass Du bereits Tickets und Krankenversichrung für sie bezahlt hast und auch sonst alle Kosten übernimmst. Datum und Unterschrift nicht vergessen.


    Habe ich noch etwas vergessen? Macht Ihr das grundsätzlich anders?

  • Das ist das Wesentliche...
    Die Botschaft handhabt das unterschiedlich. Manchmal sollen die Leute das unbedingt nachliefern, wenn es nicht vorliegt, ein anderes Mal wird es nicht angenommen, weil angeblich nicht nötig.
    Also ich würde das immer positiv sehen.
    Je ausführlicher, desto besser.
    Gut, wenn man es gleich so formuliert, dass man es im Zweifel noch belegen kann.

  • So eine formlose Erklärung nach obigem Muster habe ich noch nie abgegeben, ist bei uns auch noch nie nach gefragt worden.


    Beim letzten Mal musste ich sogar morgens noch diese formlose Erklärung hinschmieren und an die Visastelle faxen. Ansonsten wäre das Visum verweigert worden.


    Macht Ihr das grundsätzlich anders?


    Nach dem Musterbrief habe ich das auch noch nicht gemacht.
    Meine jüngste Erklärung sieht so aus:


    Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren!
    Im Zuge der Visabeantragung durch meine Verlobte, Frau
    Xxxx Xxxxxxxxxx
    Geb. am XX.XX.XXXX
    Reisepassnummer: XXXXXXXX
    Wohnhaft in Cherson
    versichere ich hiermit, dass während des Aufenthaltes von Frau Xxxxxxxxxx in der Bundesrepublik Deutschland sämtliche derzeit gültigen Visavorschriften eingehalten werden und eine fristgerechte Ausreise aus dem Schengenraum erfolgen wird.
    Es ist ein 3-wöchiger Besuch im April geplant. Auf ein genaues Reisedatum haben wir uns noch nicht festgelegt. Von daher bitte ich um die Erteilung eines Visums vom 01.04.2017 bis 30.04.2017.
    Mit freundlichen Grüßen...

  • Beim letzten Mal musste ich sogar morgens noch diese formlose Erklärung hinschmieren und an die Visastelle faxen. Ansonsten wäre das Visum verweigert worden.


    Krass. Ich bin mit meinen Einladungen inzwischen satt im zweistelligen Bereich, aber nach so etwas hat wirklich noch nie jemand gefragt. Ist irgendein Schema zu erkennen, in welchen "Fällen" die Botschaft so etwas verlangt, oder geht das nach Bauchgefühl des jeweiligen Sachbearbeiters? Gab es irgendwelche Unstimmigkeiten bei vorangegangenen Reisen? Zu viele nicht-deutsche Ein- bzw. Ausreisestempel oder irgendwelche anderen Dinge, die erklärungsbedürftig wären oder Zweifel an der regelkonformen Nutzung des Visums aufkommen lassen könnten?

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