Familiennachzug der 21 jährigen, studierende Tochter.

  • Hallo,
    meine Stieftochter ist 21 Jahre und studiert noch.
    Gibt es irgendwelche Möglichkeiten für einen Nachzug zu uns?
    Sie ist nicht mehr Minderjährig aber noch in der Ausbildung.
    Eine vorübergehende Lösung ist z.B. ein soziales Jahr.
    Ich habe keinen Anhaltspunkt. Habt Ihr einen? ?(

  • Heirat, Au-Pair, freiwilliges soziales Jahr, Studium.
    Das sind die gängigen Möglichkeiten.
    Ohne Deutsch, B1-B2 Niveau, ist das Studium aber mehr oder weniger aussichtslos.

  • Ich habe die Schwiegertochter in Spe zu uns geholt.
    Begründung: intensiv Sprachkurs für Level B1 zur Vorbereitung eines Studiums.
    Sie hat allerdings schon ein abgeschlossenes Studium in der Ukraine als Ingenieurin Elektrotechnik.
    Ging problemlos vonstatten. Da die Botschaft nur eine Visumbewilligung bis zum Ende des Kurses (sie hätte quasi am letzten Tag des Kurses ohne Prüfung ausreisen müssen), haben wir von der ABH einen Aufenthaltstitel für ein Jahr bekommen.
    Danach muß sie allerdings wieder zurück um ein Visum zum Studium zu beantragen.

    Nur so lange ist uns der Friede sicher, solange wir des Sieges sicher sein können!
    Drei Dinge sind uns aus dem Paradies geblieben,
    - die Sterne der Nacht, - die Blumen des Tages - und die Augen der Kinder

  • Morgen.
    Wenn keinerlei Deutschkenntnisse vorliegen ist das Studienziel objektiv nicht zu erreichen.
    Von Null bis B2-C1 ist in einem Jahr nicht zu realisieren.
    Deshalb hab ich geschrieben, dass also bereits Sprachkenntnisse vorhanden sein müssen.
    Realistischerweise mindestens A2-B1.
    Wenn das vorliegt, kann man sich auch um einen Studienplatz bei einer Uni/Fh bewerben.
    Die Uni schickt dann meist eine bedingte Zulassung mit der Auflage einen Sprachkurs zu besuchen, oder eine Zulassung zum Studienkolleg, wenn man das beantragt hat.
    Das ist auch meist bei der Entsprechenden Uni möglich.
    Das wäre fürs Studium der Königsweg.
    Auf blauen Dunst Sprachkurse, und dann noch auf A1 Niveau zu buchen und das entsprechende Visum zu beantragen ist meist nicht zielführend,
    weil das Studienziel objektiv nicht zu erreichen ist oder nicht zur Lebensplanung passt.
    So wird das dann im Ablehnungsschreiben formiliert.


    Wenn ein D-Auffenthaltstitel, z.B. für Sprachkursbesuch vorliegt, braucht normalerweise nicht ausgereist werden, wenn innerhalb der Gültigkeitsdauer eine Zulassung zum Studium vorliegt, oder geheiratet wird etc.

  • Im EU Ausland könnte etwas möglich sein:

    Zitat

    2.die Verwandten in gerader aufsteigender und in gerader absteigender Linie der in § 2 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 und 7 genannten Personen oder ihrer Ehegatten oder Lebenspartner, denen diese Personen oder ihre Ehegatten oder Lebenspartner Unterhalt gewähren.


    FreizügG/EU - Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern


    Das ist aber wohl eher eine theoretische Möglichkeit, denn Ich kenne niemanden, der deswegen ins EU Ausland verzogen ist.


    Gruß
    Siggi

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