Vielleicht interessiert es noch jemanden angesichts der kommenden Visafreiheit.
Die Schwiegermutter hatte ein Visum ohne VE beantragt und erhalten. Warum nur für 3 Jahre (bei 4 Jahren Restgültigkeit des Passes) wissen wir nicht, aber zumindest hat es geklappt.
Sie hatte dazu Eigenmittel (bzw. Guthaben, die formal gesehen auf ihren Namen stehen) in Höhe von ca. 70000 UAH nachgewiesen. Meine Frau hatte auch Belege über ihre eigenen Einkünfte mitgegeben. Aber das waren nur Kontoauszüge, keinerlei Buchhaltung oder Steuerbescheinigungen. Daneben die üblichen Unterlagen wie Geburtsurkunde meiner Frau (zum Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses), Nachweis über Immobilienbesitz in UA, Rentennachweis aus UA, etc.
Gruß
Siggi