Hallo zusammen,
ich habe letztes Wochenende meine ukrainische Freundin geheiratet. Sie hat meinen Namen angenommen. Das besorgen der Unterlagen im Vorfeld und die Zulassung vom OLG verlief beinahe reibungslos.
Nach der Hochzeit stehen wir vor dem Problem dass sie neue Pässe braucht. Das scheint ja nach ausgiebigen Recherchen extrem schwierig zu sein. Damit hatten wir nicht gerechnet.
Nun die Frage: ist ihr ukrainischer Reisepass inkl. Aufenthaltstitel mit altem Namen noch bis zum Ablauf gültig? Bzw. nach welcher Frist muss der Reisepass mit neuem Namen vorliegen?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Grüße Karl