Mit Fahrzeug in die UA

  • Hallo Freunde,


    folgendes Problem. Sind schon mehrfach nach Ukraine gefahren, allerdings das letzte mal im Sommer 2013.
    Bin immer mit dem Fahrzeug meiner Firma gefahren, daher sind alle Fahrzeuge auf das Unternehmen zugelassen, es war nie ein Problem.


    Nun steht auf der Seite des Auswärtigen Amtes, dass es eine Einreise ausschließlich in einem Fahrzeug möglich ist, was auch auf den Reisenden zugelassen ist , oder einer Vollmacht (wie soll diese gestaltet werden, wenn der Halter keine juristische Person, sondern ein Unternehmen ist?).
    Entspricht das der Tatsache? Nach Russland oder Weißrussland komme ich Problemlos mit einem Firmenauto rein.


    Danke für die Tipps!

  • Ich vermute mal, das wird auch weiterhin kein Problem sein bei einem Firmenfahrzeug, wie sollen es sonst auch die ganzen Speditionen oder Busunternehmen machen, bei denen der Eigentümer ebenfalls eine jur. Person ist.

  • Wenn Du die Prokura der Fa. hast, kannst Du Dir sicher selbst die Vollmacht ausstellen. Aber so wie es vor 4 Jahren gelaufen ist wird es jetzt auch weiter laufen, da hat sich eigentlich inzwischen nix geändert. Oben schreibst Duaber, dass die Fa. keine jur, Person ist sondern ein Unternehmen. Das verstehe ich jetzt nicht ganz. In diesem Falle müsste es doch dann einen Unternehmer geben, also natürliche Person auf den die Kfz angemeldet sind. Andernfalls wäre das Unternehmen doch eine jur. Person, also GmbH oder sowas, und da wird dann wohl ein Prokurist die Vollmacht ausstellen können.

  • Ich meinte das so:
    Die Fahrzeuge sind auf eine (Bsp.) "Solution GmbH" mit Sitz in Berlin zugelassen. D.h. der Halter ist keine Person. Im Umkehrschluß könnte also jeder Beliebiger eine Vollmacht ausstellen, das ist für die Grenzbeamten doch gar nicht einsichtig ob das eine Richtigkeit hat.
    Ich bin Prokurist, schreibe mir eine Vollmacht aus , kein Thema. Ich Frage mich nur, ob der Aufwand mit der notariellen Beglaubigung und dazu eine notarielle Übersetzung wirklich notwendig ist, dazu ist es ja kein billiges Vergnügen.

  • No risk, no fun :)
    Hängt dann vom Grenzer ab. Wenn Du ppa unterschreibst, mit Firmenstempel (Stempel sind immer gut :-), könnte das eigentlich reichen.
    Alles Weitere hängt von Deiner Risikobereitschaft ab. Theoretisch könnte ein Auszug des Handelsregisters nützlich sein, denn da bist Du ja eingetragen.
    Aber am Besten natürlich etwas notarielles, mit Übersetzung.
    Denn der Notar sollte Deine Berechtigung zu ppa überprüfen und bestätigen.

  • No risk, no fun ist so eine Sache....
    Fahre mit Frau und zwei Kids (7 und 1 1/2 Jahre alt) und wir alle kennen ja die völlig "lösungsorientierte"- und motiviationfreie Arbeit der ukrainischen Grenzbeamten, gepaart mit der Flexibilität einer Eisenbahnschiene , das ganze mit starken Geltungsdrang. Ich vermute die Ereignisse der letzten Jahre haben daran nichts verbessert, eher das Gegenteil bewirkt. Dazu kommt noch, dass in meinem Reisepass in den letzten 6 Jahren jeweils ein Geschäftsvisum für Russland vorhanden ist, das aktuelle Visum ist sogar noch bis Jahresende gültig und der letzte mehrwöchige Russlandaufenthalt erst paar Tage her , das lässt mich vermuten, dass auf meine Papiere besonders "genau" geguckt wird und habe keine Lust auf Schwierigkeiten.


    Ich rufe mal am Montag die UA Botschaft an, mal sehen was die mir erzählen.


    HRB Auszug ist auch kein Problem, müsste ich ja dann nach der Logik aber ebenfalls beglaubigen und übersetzen. Das hieße ich würde ja mehrere 100€für das Prozedere ausgeben... Im Prinzip unlogisch, kann mir in Borispol ein Mietwagen nehmen, da würde der Halter ja auch vom Fahrer abweichen. :dash:


  • Dazu kommt noch, dass in meinem Reisepass in den letzten 6 Jahren jeweils ein Geschäftsvisum für Russland vorhanden ist, das aktuelle Visum ist sogar noch bis Jahresende gültig und der letzte mehrwöchige Russlandaufenthalt erst paar Tage her ,


    Das ist kein Problem. Habe so viele RF-(Jahres-)Visa/Stempel im Pass, daß die Grenzer der PMR, bei Einreise aus UA, immer ganz begeistert sind :)

  • Hast du noch das Auto mit dem du damals gefahren bist? Damit stehst du ja im Computer und die Vollmacht wird da eigentlich nicht verlangt.
    Gruß Herr Mayer

    • Wir müssen einräumen, dass der Mensch mit allen seinen hohen Eigenschaften noch immer in seinem Körper den unauslöschlichen Stempel seines niederen Ursprungs trägt.
    • Charles Darwin
  • Nein leider nicht. Ist im Firmenleasing, also immer alle 3 Jahre ein Wechsel.


    Ich kann mich dunkel erinnern, dass bei der Einfahrt die Daten übernommen werden, von den Grenzbeamten, damals hat es keinen interessiert, die wollten nur genau wissen wie man "Insignia" schreibt...

  • Ich stand auch mal ohne Vollmacht an der Grenze. Ersatzweise hat es auch ein 50€-Schein getan.

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