90/180 Tage visumfrei in der Ukraine...Verständnisfrage

  • Mal wieder eine Frage zur 90-Tage-Regel in der Ukraine für Deutsche. Ich hoffe, Ihr könnt mir das erklären. Denn auch wenn es mehrere Freds dazu gibt, konnte ich meine Frage nicht beantwortet finden!
    Ich gehe davon aus, daß immer rückblickend gerechnet wird, ob diese Praxis nun das Gesetz korrekt abbildet oder nicht, die Grenzer verhalten sich nunmal so.


    Mein Beispiel, vereinfacht als hätte jeder Monat 30 Tage:


    Ich reise am 20.12. aus. Davon 180 Tage zurückgerechnet, bedeutet: Im Zeitraum seit dem 20.06. darf ich drei Monate mich aufgehalten haben. Ob am Stück oder unterbrochen ist egal.
    Fall 1: Ich bin am 20.09. eingereist. Es ist also alles ok.
    Fall 2: Ich bin am 20.09. eingereist UND war vom 01.-21.08. auch schon drei Wochen in der Ukraine.
    Ich war auch im März schon vom 07.-17.-03. 10 Tage da!
    Der August fällt ins Gewicht, der März, weil vor dem 20.06., nicht.
    Insgesamt also von 180 Tagen 111 Tage Aufenthalt=Überschreitung.
    Soweit richtig? Aber...


    1.Frage:
    Gucken sie die Stempel NUR der letzten=neuesten Einreise an?
    Dann sehen sie doch "20.09." und sehen die 21 Tage aus dem August gar nicht.
    Oder rechnet der Computer ihnen für die zurückliegenden 180 Tage alle Aufenthalte schnell zusammen und bei 90+ Tagen blinkt es rot?


    2. Anders gefragt, kann ich mit einer (evtl sehr kurzen aka formaler Grenzübertritt schnell hin und zurück) Ausreise die 180 Tage "von vorn beginnen" lassen?
    Denn hier war die Rede von einem "gleitenden Zeitraum".


    3. Jemand anders schrieb, er lasse sich bei der EINREISE seine Frist nennen.
    Wenn ich das am 20.09. auch mache, sagt man dann zu mir
    a. "ab heute 180 Tage, also bis 20.03. dürfen Sie 90 Tage, viel Spaß".
    ODER
    b. "Sie waren im August schon 21 Tage, also dürfen Sie in den vom 01.08. an gerechneten 180 Tagen bis zum 01.02. noch 90-21= 69 Tage."
    c. daß sie auch noch von dem März anfangen steht außer Frage, weil 180 Tage vom 20.09. zurück=20.03., und mein Aufenthalt ging bis zum 17.03. ...oder?


    Herzlichen Dank im Voraus für die Antworten!
    Gruß
    Syrnyk

  • Das Einfachste ist, Du berechnest jeden geplanten Aufenthaltstag.
    Also z.B. Heute.
    Dann rechnest Du von Heute 180 Tage zurück.
    Und überprüfst ob innerhalb dieser 180 Tage 90 Tage erreicht sind.
    Und das dann für jeden geplanten Aufenthaltstag.
    Es gibt aber auch diverse Rechner im Internet.


    Bis vor ein paar Jahren galt eine andere Regelung.
    Damit kam man zu anderen Ergebnissen.
    Jetzt gilt nur obriges.

  • Hallo! Vielen Danke.
    ICH weiß, siehe Frage 2, daß ich die 90 Tage überschritten habe und wie ich das berechne.
    Aber wie machen sie es an der Grenze?
    1. "rechnet der Computer ihnen für die zurückliegenden 180 Tage alle Aufenthalte schnell zusammen und bei 90+ Tagen blinkt es rot?"
    oder
    2.gucken sie auf ALLE Stempel (oft auch verwischt) der letzten 180 Tage...
    oder
    3.doch nur auf den letzten?

  • Die gucken sich die Stempel, die mitunter nicht einfach zu entziffern sind, nicht einzeln an. Auch die Ukrainer haben bereits Computer (mit zentraler Datenbank in Kiev). ;) Wir können also getrost davon ausgehen, daß die automatisch ein Überziehen signalisieren, wenn der Zöllner den Paß durch das Lesegerät ziehen.


    Wir hatten bereits einmal den Fall, wo die Verbindung zum zentralen Server in Kiev nicht stand (oder die Datenbank-Server down waren). Die Zöllner haben dann versucht, die Reisenden mittels Liste und Stift abzufertigen. Auf ukrainischer Seite Chaos pur (i.o. eigentlich nichts neues) und Wartezeiten jenseits von gut und böse...

    Tue nie altruistisch etwas Gutes, denn es wird doppelt und dreifach im Üblen vergolten.

  • Wie weit nun der Stand des Systems ist, ist mir nicht ganz klar.
    Daran doktern sie schon seit mindestens einem Jahrzehnt rum, dass man langsam mal nachvollziehen kann, wer sich wie lange im Schengengebiet aufhält.
    Das scheint in Europa auch im 21. Jahrhundert erhebliche technische Probleme zu machen...:))))
    In der Ukraine sieht man das z.B. sofort und kann sich auch entsprechende Auskünfte bei den Behörden bestellen.
    Ich würde das Risiko aber nicht eingehen....

  • @ ICH: Ok. Super Das ist doch eine Antwort !
    Es gibt also immer einen Rückblick auf alle Aufenthalte der zurückliegenden 180 Tage.
    Und daß man sich bei der EINREISE etwas vorhersagen läßt, ist nicht zuverlässig.
    Und daß es einen "gleitenden Zeitraum" gibt, ist auch nur für die Rückschau richtig. Mit jedem Tag beginnen neue 180 Tage und am Anfang fällt einer weg - richtig?


    Dann die nächste Frage: Bekomme ich das Visum zum Zweck "Tourismus" relativ leicht, oder was würdet Ihr empfehlen? Bei mir würden zutreffen:
    Tourismus
    Privat (Besuch von Freunden)
    Studium (nur Sprachkurs an der Uni)
    Sonstiges


    Vielen Dank!

  • So ist das.


    Wenn die Nichtausstellung eines Biometrischen Reisepasses und daraus folgend die Visumsbeantragung mit der Umgehung der Wehrpflicht zusammenhängt, können sich möglicherweise daraus Zweifel an der Rückkehrbereitschaft , oder noch andere Ablehnungsgründe ergeben...
    Kann man aber so nicht sagen.
    Das einfachste ist die Beantragung eines biometrischen Passes.
    Jedenfalls aus rein reisetechnischer Sicht....:))))
    Die Visaerteilung an sich hängt von den Umständen ab.
    Wenn die zum Reisezweck passen, dann gibt es in der Regel keine Schwierigkeiten.

  • Ob Dir ein einfaches Touristenvisum weiterhilft, wage ICH zu bezweifeln. Denn auch für dieses sollte die 90-180-Tage-Regelung gelten. Einziger Unterschied, daß Du dann ein Visum hast, das Du wegen der Visafreiheit gar nicht benötigst. Vielleicht fragst Du mal bei der ukrainischen Botschaft in Berlin an, was die Dir empfehlen können.

    Tue nie altruistisch etwas Gutes, denn es wird doppelt und dreifach im Üblen vergolten.

  • Oha.
    Jetzt muss ich meine Posts hier in diesem Tread etwas korrigieren.
    Ich hab das so verstanden als ob es um Einreise in den Schengenraum, statt in die Ukraine geht.....
    Sorry.
    Lesen müsste man können....:)))
    Die Auffenthaltstage werden in der Tat sofort im Computer gesehen.
    Die Auffenthaltsdauer wurde früher anders gezählt als in äquívalenter Schengenregelung.
    Wie es jetzt ist kann ich nicht genau sagen.
    Wehrpflicht und Rückkehrbereitschaft sind natürlich Nonsens in dem Zusammenhang.
    Empfehle auch Nachfrage bei der Botschaft oder Migrationsdienst, bzw. Grenzschutz.

  • Ich wage zu behaupten, dass die Grenzbeamten in ihrem Computer keine vorherigen Einreisen sehen und schon gar nicht die zusammengerechneten Tage. Bei der Ausreise werden gelegentlich mal die 3 letzten Stempelreihen angeguckt. Selbst wenn auf dem Zettel gerechnet wird, es ist oft falsch. Neulich bei der Einreise (!) aus SK hatte ich noch 12 Tage, sie kamen auf 18.


    Der Zoll (also naechstes Fenster) hat deutlich fettere Software, die koennen nach z.B. Namen suchen und sehen eine Liste der Einreisen auf sehr lange zurueck. Die interessieren sich aber nicht fuer die 90 Tage. Die interessiert, ob man eventuell mal ein Auto zurueckgelassen hat.

  • Ob Dir ein einfaches Touristenvisum weiterhilft, wage ICH zu bezweifeln. Denn auch für dieses sollte die 90-180-Tage-Regelung gelten. Einziger Unterschied, daß Du dann ein Visum hast, das Du wegen der Visafreiheit gar nicht benötigst. Vielleicht fragst Du mal bei der ukrainischen Botschaft in Berlin an, was die Dir empfehlen können.



    Idee:
    Ich könnte doch im August mit meinen Touri-90-Tagen einreisen:
    Einreise am 1.8. mit 80 Tagen noch zur Verfügung.
    Geplante Ausreise: 20.12.


    Aber schon jetzt mir ein Visum ausstellen lassen für den folgenden Zeitraum:
    20.12. minus 90 Tage=Visum für ab dem 23.09.


    Dann sehen sie bei meiner Ausreise am 20.12. zwar, daß ich auch schon vor dem 23.09., nämlich ab dem 1.8. bereits im Lande war, aber es ist hoffentlich nicht zu beanstanden, weil diese ja anders verbucht wurden.
    Das werde ich mal mit der Visumsstelle der Botschaft klären!


    Vielleicht muß ich auch im September nach D. zurück und mir das Visum direkt dann holen, wenn ich auch plane, damit einzureisen.
    Danke!

  • So wie ICH es kenne, zählen immer die Tage innert der letzten 180 Tage. Mit einem (neuen) Touristenvisum werden m.E. Deine vorherigen Aufenthaltstage innerhalb dieser 180-Tage-Frist nicht zurückgesetzt.

    Tue nie altruistisch etwas Gutes, denn es wird doppelt und dreifach im Üblen vergolten.

  • Das ist echt schrecklich :(
    Also da ich für Sept-Dez einen Sprachkurs an der Uni vorhabe, mithin 4 Monate, werde ich versuchen dafür ein Visum zu bekommen. Das kann dann kein 90-180 sein, weil der Zeitraum einfach länger ist...ich frage mal! Vielen Dank!

  • Hallo! Wollte keine Verwirrung stiften, aber ich dachte nie, daß es ein Studienaufenthalt ist. Ich werde da nicht eingeschrieben sein und bin es auch hier nicht. Ist nur Sprachunterricht und an der Uni ist es denen egal welchen Aufenthalt ich habe. Sagten sie auch zu einem Bekannten in der gleichen Situation, der sich vergeblich um einen Aufenthalt bemühte, und sich dann entschied es sein zu lassen und die Strafe bei Ausreise zu zahlen...

  • Ich weiss nicht ob es nach wie vor 850 UAH Strafe fuer eine Ueberziehung der 90 Tage sind (mit 200 unter der Hand gehts wohl auch). Wenn das 4 Monate am Stueck sind und man danach nicht wieder einreisen will/ muss, wuerde ich es tatsaechlich drauf ankommen lassen.


    Ansonsten, gibts denn keine Einladung oder Bestaetigung fuer den Sprachkurs? Ich wuerde mit dem Ding (und den anderen Dokumenten) einfach mal zur Botschaft traben und Visum D murmeln.

  • Idee ?!
    ...geh' zum Arzt ! :) (in UA) ....für ein Attest, dass du leider, leider deine Ausreise wegen einer behandlungswürdigen (nicht reisefähig) Erkrankung nicht eher antreten konntest

    "wer mich beleidigt, bestimme ich" K.Kinski

  • Idee ?!
    ...geh' zum Arzt ! (in UA) ....für ein Attest, dass du leider, leider deine Ausreise wegen einer behandlungswürdigen (nicht reisefähig) Erkrankung nicht eher antreten konntest


    Sowas habe ich mir auch mal beschafft, als ich meinen Krim-Urlaub verlängert hatte und dadurch einen Gerichtstermin nicht wahrnehmen konnte.
    Mein Krankenhausaufenthalt aufgrund einer Lebensmittelvergiftung wurde sogar in den Krankenhausbüchern eingetragen und das Attest vom Chefarzt unterschrieben... :rolleyes:

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