90 Tage Regelung fuer UA ernst nehmen

  • Vermutlich geht es um diesen Sachverhalt:
    Kann man mit polnischen Arbeitsvisum in deutschland auch arbeiten?


    Gruß
    Siggi


    Ja, denke ich auch,...ist bestimmt nicht wirklich neu ( Van der Elst Visum,- und/oder Entsenderichtlinie ) ich glaube es läuft wohl auf Dienstleistungen a la Werkvertrag für dt. Kunden hinaus.
    ...wobei mich hier diese recht aufdringlichen Postings dazu doch eigentlich an verbotene/nicht gewollte (?!) Eigenreklame erinnern...- gleich mit Preis-und Brancheninfos

    "wer mich beleidigt, bestimme ich" K.Kinski

  • ...Spezialitätenköche
    ...Beschäftigte im Rahmen von Werkvertrags- und Gastarbeitnehmerabkommen
    ...Personen, die von ihrem Arbeitgeber mit Sitz im Ausland länger als drei Monate zwecks Montagearbeiten nach Deutschland entsandt werden


    Ich denke "Udtischka" bezieht sich eventuell auf diese Möglichkeiten, sprach er doch u.a. von Projektarbeit...


    Als jemand der das mal "begleitet" hat (Serbische Firma lieferte Ausrüstung und Montage/Einbau an eine dänische Firma, die dann diese Leistung durch die Serben in Schweden auf der Baustelle ausüben ließ) und diese Idee in Deutschland umsetzen wollte, kann ich nur sagen: so wirklich legal funktioniert das nicht. Da sollte es sich schon um ein ukrainisches Spezialitätenrestaurant in Deutschland handeln um jemand, so wie angegeben, in die Gastronomie zu bekommen.


    ...irgendwas geht immer, aber eine neue gesetzliche Regelung die wir hier im Forum nun alle 2 jahre verschlafen haben sollten, die gibt es nicht!

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