4x90 Tage. Habe ich Denkfehler?

  • Ich (60) und meine Freundin (56), beide Rentner, möchten zusammenleben ohne heiraten. Ist das im Rahmen der 90/180 Regelung möglich? Wir planen folgendes:
    90 Tage in D
    90 Tage in UA
    90 Tage in D
    90 Tage in UA
    usw.
    Funktioniert das?
    Haben wir ein Denkfehler? Ich würde mich freuen, wenn Sie ihre Informationen, Erfahrungen oder Ideen schreiben würden. :)

  • Dann müsste man ja immer kurz vor Mitternacht ausreisen und nach Mitternacht in dem anderen Land einreisen. Sonst ist ein Tag immer zweimal drinnen, dann sind es in EU oder UA 91 Tage.
    Abhilfe: Einmal in den 180 Tagen eine Reise in ein Nicht-EU und Nicht-Schengen-Land (Türkei, Dubai, Dom.Rep., Thailand, etc.)

  • Ich danke allen Foristen, die geschrieben haben. Todesfall und Heirat sind lange miteinander gesprochen und geklärt. Meine Freundin liebt Ukraine und das Leben in der Ukraine.

  • Häääää?


    Auszug aus Deinem Link @MaBo . Jetzt bin ich aber verwirrt. Wenn ich ein JahresVisum wie in diesem Beispiel habe, darf ich mich doch über die komplette Zeit im S.Raum aufhalten oder nicht? Demnach werden hier 2 Sachen miteinander vermischt , oder?


    Wie ist diese Regelung zu verstehen?


    Nehmen wir an, ein Ausländer hat ein Jahresvisum für die Schengener Staaten, gültig vom 01.01. bis 31.12.


    Am 18.10. befindet er sich in den Schengener Staaten.


    Zur Bewertung der Legalität seines Aufenthalts an diesem Tag wird der Zeitraum vom 22.04. bis 18.10. betrachtet. Das ist genau der Zeitraum von 180 Kalendertagen, der am 18. Oktober endet.


    Nun werden alle Tage in diesem Zeitraum gezählt, an denen sich der Ausländer in den Schengener Staaten aufgehalten hat, ein- oder ausgereist ist.


    Ist die Anzahl solcher Tage nicht größer als 90, dann ist sein Aufenthalt an diesem Tag, am 18. Oktober, legal.


    Wenn der Ausländer nicht ausreist, dann wird am folgenden Tag erneut die Legalität seines Aufenthalts bewertet.


    Aber der Zeitraum ist dabei ein anderer, nämlich vom 23.04. bis 19.10. — wiederum 180 Tage; aber Anfangs- und Enddatum dieses Zeitraums sind um einen Tag verschoben.

  • "Jahresvisum" bezieht sich auf die Gültigkeitsdauer des Visum. An der 90-Tage-Regel innert der Gültigkeitsdauer ändert sich nichts. Ist im Grunde das Gleiche wie bei der Visafreiheit befristet auf ein Jahr.

    Tue nie altruistisch etwas Gutes, denn es wird doppelt und dreifach im Üblen vergolten.

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