Hallo,
entschuldigt, falls meine Frage in einem anderen Thread bereits beantwortet wurde. Ich habe aber nichts gefunden.
Die Situation:
Ich bin mit einer ehemaligen Ukrainerin verheiratet. Ihre Mutter besuchte uns in den letzten Jahren immer wieder mal für je bis zu 3 Monate. Ihre Schwester besuchte uns im Wechsel dazu jeweils bis zu 5 Wochen. Die Kosten des Auftenthaltes trugen meine Frau und ich. Für die Visa hatte ich jeweils eine Verpflichtungserklärung (VE) abgegeben.
Seit Juni(?) 2017 gilt Visafreiheit für touristische Reisen, wonach kein Visumantrag in der Botschaft mehr gestellt werden muss. Der Schengener Grenzcodex, wonach die Rückkehrbereitschaft und ausreichende finanzielle Mittel trotzdem nachgewiesen werden können müssen, gilt trotzdem.
Wenn es die Grenzer streng nehmen, können sie nach meinem Verständnis nahezu die selben Anforderungen stellen, wie die Botschaft zuvor, nur dass das dann adhoc entschieden werden muss und nicht in einem Verfahren vor der Abreise.
Bei künftigen Einladungen würde ich wieder die Kosten tragen.
Es ist noch nicht klar, ob die Schwiegermutter das nächste Mal fliegt, oder mit dem Bus kommt. Somit weiß ich auch noch nicht, an welcher Grenze sie in die EU einreisen wird. Bezüglich Fliegen hat sie große Angst, irgendwo hängen zu bleiben, während die Busfahrt körperlich unheimlich anstrengend ist für einen älteren Menschen. Bezüglich der Betreuung durch die Airlines haben wir auch schon sehr unterschiedliche Erfahrungen gemacht.
In ihrem Pass sind leider keine alten Visaeinträge als Nachweis für die stets rechtzeitige Wiederausreise mehr, da sie einen neuen hat, und den alten nicht kopiert hatte.
Nun meine eigentliche Frage:
Wie streng wird die Finanzierung der Reise an den unterschiedlichen Grenzen geprüft?
Reicht es wohl aus, wenn sie einen formlosen Einladungsbrief mit der Finanzierungszusage von mir dabei hat und nachweisen kann, dass bereits das Ticket und die ReiseKV von mir finanziert wurde, oder sollte ich trotzdem wieder eine VE vorlegen? Erstellt mir mein Landratsamt überhaupt eine VE für eigentlich visafreie Besuchsaufenthalte?
Wie sind da mittlerweile eure Erfahrungen?
Eine Zurückweisung an der Grenze möchte ich unter allen Umständen vermeiden.
Herzliche Grüße,
Hansi