Welche Möglichkeiten gibt es für Elternnachzug aus UA nach DE?

  • Hallo liebe Ukrainer, Ukraine-Freunde und alle die gerne hier schreiben :)


    Ich möchte hier eine Frage stellen, bzw. um einen Rat bitten zu einem Thema, das (eventuell) für viele Deutschen heikle ist. Wie in der Überschrift steht, geht es um Elternnachzug, und zwar die meiner Ehefrau.
    Zuerst die Fakten: ich bin gebürtiger Ukrainer, bin aber deutscher Staatsbürger.
    Meine Frau ist ukrainische Staatsbürgerin, mit mir 4,5 Jahre verheiratet und in Deutschland seit 4 Jahren. Wir haben eine 8 jährige Tochter, wobei sie meine Adoptivtochter ist. Ich habe das Kind in Deutschland adoptiert. Es lief alles legal vor deutschem Gericht ab. Unsere Tochter hat somit momentan doppelte Staatsbürgerschaft. Ich arbeite als Geselle, meine Frau nicht.


    Zu Ihren Eltern: Meine Frau ist ein Einzelkind. Diejenigen, die aus Ukraine stammen, kennen es was es bedeutet: die Kinder kümmern sich um ihre Eltern bis zum Schluss, so was wie Altersheim, gibt es dort nicht. Meine Schwiegermutter ist aufgrund des schwachen Herzens, Frührentnerin (57 Jahre). Mein Schwiegervater (54 Jahre) hält sich noch auf den Beinen, aber seine Robustheit lässt auch langsam nach.


    Wir machen uns große Sorgen, was wenn es so weit ist und die beiden schwächeln. Es gibt niemanden, der sich um sie dort kümmern kann. Vor zwei Jahren musste der Schwiegermutter eine künstliche Herzklappe eingesetzt werden. Da ist meine Frau nach UA gereist um zwei Wochen im Krankenhaus zu sein. Das ist der Ist-Zustand, dass die Angehörige bei den Patienten Tag und Nacht sind (und auf den Stühlen daneben schlaffen). Ich möchte mit diesem Beispiel nur zeigen, dass wenn die Eltern schwächeln, dann wird unsere Familie zerrissen: Meine Frau muss dann nach UA reisen, um sie dort zu pflegen und ich bleibe mit der unseren Tochter (die in DE schulpflichtig ist) hier. Arbeit, Schule, Familientrennung, kurz gesagt es wäre eine Katastrophe für uns. Bis es so weit kommt, möchten wir nicht warten und suchen ob es eine Möglichkeit gibt, dass meine Schwiegereltern nach Deutschland in unsere Nähe ziehen.


    Ich möchte hier noch ein Aspekt aufschreiben. Ob der uns helfen kann oder irrelevant ist, das wissen wir nicht. Aber vielleicht einer von Euch. Es geht um die Eltern meiner Schwiegermutter. Diese wurden in Polen geboren und lebten dort. Die Mutter meiner Schwiegermutter wurde auch in Polen geboren. Im zweiten Weltkrieg kam es zu Trennung der Familie. Wir wissen nicht unter welchen Umständen, aber die Großmutter und die Mutter meiner Schwiegermutter wurden nach Ukraine übergesiedelt und der Großvater kam nach Deutschland. Ob er gefangen wurde, Zwangsarbeiter oder eventuell für die Wehrmacht kämpfte, ist uns nicht bekannt. Wir wissen nur, dass er nach den 2. WK in Deutschland geblieben ist und hier in den 80ern gestorben ist. Warum es zu keinem Kontakt mit seiner Familie in der Ukraine kam, wissen wir nicht. Die Gründe könnten zu damaligen Zeit sehr vielschichtig gewesen sein…
    Nach dem Tipp aus diesem Forum, ließen wir eine Recherche bei International Tracing Service durchführen. Und siehe da, nach einem Jahr gab es eine Antwort mit PDF-Dokumenten. Sogar Fotos sind drauf, anhand deren er auch erkannt wurde. Es handelt sich hauptsächlich um Namens-Listen aus irgendwelchen Arbeitslagern, spätere Ausweise, aef assembly center registration card, etc. Alles vom 1946-1973. Wie wir weiter vorgehen müssen um eventuell weitere Dokumente zu finden, wissen wir noch nicht.
    Aber die Frage die sich hier stellt, ist: ob es uns, bzw. meinen Schwiegereltern zu irgendwie helfen kann, nach Deutschland zu uns über zu siedeln.


    Ich hoffe, dass es einige bis hierher gelesen habe und bedanke mich vorab für die Geduld :)
    Die alles entscheidende Frage ist: kann und man auf irgendeinem legalem Weg die Eltern meiner Frau nach Deutschland nachziehen lassen?


    Mit freundlichen Grüßen, Taras

  • Gucken wir unter FAQ, oben Rechts:


    http://forum-ukraine.de/wffaq/…d-Familienzusammenf-hrung


    Das Wesentliche ist, der Lebensunterhalt muss gesichert sein.
    Das reicht aber nicht.
    Zausätzlich muss im Detail nachgewiesen werden, warum es eine unzumutbare Härte wäre, wenn die Schwiegermutter weiter in der Ukraine verbleibt.
    Es kommt darauf an, unzweifelhaft darzulegen, dass eine Pflege und Betreuung in der Ukraine nicht möglich ist.
    Also in diesem speziellen Einzelfall.
    Nicht im Allgemeinen.
    So nach dem Motto, in der Ukraine ist die medizinische Versorgung schlecht und es gibt keine Pflegeheime.
    Als Beweis dann Zeitungsartikel oder eine Statistik.
    Das ist nicht zielführend.
    Ausserdem muss darauf geachtet werden, wie der Visumsantrag von Anfang an begründet wird.
    Es kann später nicht das Gegenteil behauptet werden.


    Vom Ablauf ist es dann so, dass der Visumsantrag in der Regel erstmal abgelehnt wird.
    In der Remonstration oder im Klageverfahren ist die Sache dann aber zu gewinnen,
    wenn alles vernünftig vorbereitet wurde.
    In der Regel sind ärztliche Gutachten nötig usw.
    Solche Verfahren sind sehr zeitaufwendig und bedürfen einer gewissen Vorarbeit.
    Ich würde etwa ein Jahr einkalkulieren, bei Klageweg etwas länger, bei Remonstration etwas schneller.

  • Ich würde mich zu erst mit dem Thema Krankenversicherung beschäftigen. Solltest du dort keine Lösung finden, bzw. die Beiträge für die Schwiegereltern nicht stemmen können, dann kann man meiner Meinung nach die Sache als aussichtslos abhaken.


    Ich habe das in unserem Fall (nur Schwiegermutter) mal theoretisch durchgespielt - und es war in Deutschland "unbezahlbar".

  • Vielen Dank für eure Beiträge. Das es schwierig sein kann, war mir klar. Aber so wie Hr. Ahrens es darstellt, scheint es nicht gänzlich ausgeschlossen.
    1. Verstehe ich es aber richtig, die erste Voraussetzung ist, dass wir als Familie meine Schwiegereltern bis zum Schluss finanziell versorgen können? Sprich, unseres Familien-Einkommen muss dann recht hoch sein...
    2. Müssen beide Schwiegereltern pflegebedürftig sein um eine Chance haben zu uns zu kommen? Der Schwiegervater ist in unserem Fall ja nicht. Aber auch die Schwiegermutter ist ja nur Frührentnerin aufgrund der Herzproblematik, aber nicht pflegebedürftig im Sinne des Wortes.
    3. Und kann man in Deutschland die beiden gesetzlich versichern, oder nur privat? Privat wäre tatsächlich unbezahlbar...


    Grüße, Taras


    PS: Die Geschichte mit dem Großvater meiner Schwiegermutter wäre somit eine Sackgasse?

  • Also wie gesagt muss zum Zeitpunkt der Visumsantragstellung der Lebensunterhalt gesichert sein.
    Notfalls Wohnung in der Ukraine mit angeben und verkaufen.
    Verpflichtungserklärung vorlegen usw.
    Ist der Lebensunterhalt nicht gesichert ist der Antrag aussichtslos also glatte Zeitverschwendung.
    Naja, dass die Leute nun Pflegefälle sein müssen steht nirgends.
    Aber das würde die Sache natürlich vereinfachen. bzw. eine Argumentationsgrundlage liefern.
    Altersbedingte Zipperchen hat ja jeder. Aber 54 und 57, sehe ich jetzt erst, ist natürlich etwas jung.
    Die Leute stehen ja im Prinzip nach deutschen Masstäben noch mitten im Berufsleben.
    Bei 2 Leuten ist das aber in der Tat problematisch.
    Vielleicht noch ein paar Jahre warten.
    Wenn ich mich nicht völlig irre, besteht seit ein paar Jahren eine Aufnahmepflicht in der gesetzl. Krankenkasse.
    Hab jetzt aber keinen Link zur Hand. Müsste ich erst suchen. Kann Dir die Krankenkasse auch selbst sagen.


    Beim 2 Aspekt könnte man eine Überprüfung der Staatsangehörigkeit veranlassen, wenn ein Elternteil bei der Geburt der Schwiegermutter eine deutsche Staatsbürgerschaft hatte.
    Der Antrag wird beim BVA oder Botschaft gestellt.
    Man ist aber selbst in der Beweispflicht, d.H. das Amt muss einem nicht das Gegenteil beweisen.


    Es könnte auch ein Spätaussiedlerverfahren zielführend sein.
    Dazu müsste mindestens ein Nationalitätennachweis und Sprachkenntnisse mind. auf A1 besser B1 des Antragstellers erbracht werden.
    Also auch recht aufwendig.
    Aber wenn er bis 1980 in Deutschland gelebt hat, dann nicht ausgeschlossen.
    Man bräuchte auch hier mehr Informationen.

  • Die Gesetzl. Krankenversicherungen haben eine Aufnahmepflicht.


    Das gilt doch meines Wissens nur für Ausländer, bei denen keine Verpflichtung zur Sicherung des Lebensunterhalts besteht(, und die direkt bei Einreise eine AE von länger als 12 Monaten erhalten); so jedenfalls die Auskunft, die ich hierzu von verschiedenen GKV's erhalten habe; hat man erst einmal eine Verpflichtungserklärung abgegeben, dürfte der Zug in die falsche Richtung abgefahren sein; ohne wird es aber bei den Schwiegereltern wohl nicht gehen.


    Einen "normalen" privaten Tarif zu bekommen, dürfte auch schwierig sein. Bleibt also noch der Basistarif. Den muss man sich aber erst einmal leisten können...


    Wenn die Informationen, die ich bekommen habe, falsch sind, wäre das natürlich eine positive Nachricht für alle mit Nachzugsabsicht in der näheren oder ferneren Familie...

  • Zausätzlich muss im Detail nachgewiesen werden, warum es eine unzumutbare Härte wäre,


    es muss eine *aussergewöhliche" Härte nachtgewiesen werden.
    An der "aussergewöhnlichen" Härte scheitert es meistens, denn was ist bitte an der Situation deiner Schwiegereltern aussergewöhnlich?


    Kostenmässig liegt das im etwa bei 200.- Euro.


    das wage ich (für diesen Fall) zu bezweifeln.



    Aber so wie Hr. Ahrens es darstellt, scheint es nicht gänzlich ausgeschlossen.


    nach meiner Dafürhalten ist es nicht *gänzlich" aussgeschlossen, aber "nahezu" ausgeschlossen.
    Ich würde das nicht weiterverfolgen.


    pflegebedürftig sein um eine Chance haben zu uns zu kommen? Der Schwiegervater ist in unserem Fall ja nicht.


    ach? na dann ist die Schwiegermutter ja gar nicht alleine und kann von ihrem Mann "gepflegt" werden (so wird die Sichtweise der Behörden sein).
    Wenn die Schwiegermutter alleine dort auf der Welt wäre, wären die Chancen nahezu Null, so sind sie noch näher an Null.


    PS: Die Geschichte mit dem Großvater meiner Schwiegermutter wäre somit eine Sackgasse?


    würd ich sagen


    Es könnte auch ein Spätaussiedlerverfahren zielführend sein.


    Dazu müssten die Vorfahren Deutsche gewesen sein. Waren sie das?





    Was geht, aber nicht in D sondern in den anderen EU-Staaten.
    Wenn die Schwiegereltern auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind und Ihr diese Unterstützung nachweislche (schon vor der Einreise in dei EU regelmässig nachweisbar gewährt), Du mit Frau und Kind in ein anderes EU Land umziehst (richtig umziehst), dort arbeitest, dann können die Schwiegereltern im Rahmen der abgeleiteten Freizügigkeit zu Euch in das *andere* EU Land nachziehen (und dann nach reichtlich Zeit mit euch nach D)

  • Morgen.
    Die aussergewöhnliche Härte besteht schlichtweg darin, dass es der Tochter nicht zumutbar ist die eheliche Lebensgemeinschaft aufzugeben und in die Ukraine zurückzukehren um ihre Eltern zu betreuen weil dazu kein anderer in der Lage ist.
    Das ist ein anerkannter und üblicherweise typischer Fall von aussergewöhnlicher und unzumutbarer Härte.
    Es kommt dabei nicht auf die Schwiegereltern, sondern auf die Ehefrau, bzw. Tochter an.
    Das ist hier der Denkfehler...:)))
    Ausserdem ist die Schwiegertochter in Deutschland verwurzelt. Auch deshalb wäre es schon eine unzumutbare Härte nun in die Ukraine zurückzukehren und sich da um die Eltern zu kümmern.
    Sollte Sie jedenfalls sein.
    Ist das gegeben dann ist eine Daueraufenthaltsgenehmigung nach entsprechender Vorbereitung zu realisieren.
    Das ist aber wie gesagt individuell, oder im Einzelfall, nachzuweisen.
    Und wie gesagt detailliert, nicht durch allgemeine Verweise auf das Lebensniveau in der Ukraine.
    Es ist entscheident das in genau diesem Fall keine weitere Betreuung und damit Verbleib in der Ukraine möglich ist.
    Nochmal mit altersüblichen Zipperchen ist das durchaus zu realisieren. Das reicht aus.


    In diesem Fall hätte ich aber Bedenken hinsichtlich des Alters und weil das 2 Leute sind die sich ja gegenseitig noch unterstützen.
    Wäre das eine einzelne Schwiegermutter von annähernd 70 Jahren, dann würde ich grundsätzlich sagen das funktioniert, wenn es richtig angestellt wird.
    Wichtig ist aber das der Lebensunterhalt gesichert ist. Das ist praktisch ein Ausschlusskriterium.


    Ob Leute Deutsche im Sinne des Bundesvertriebenengesetzes sind, ist ja gerade das Ergebnis eines Spätaussiedlerverfahrens.
    Von daher kann man das immer versuchen, wenn bestimmte Sachen vorliegen.
    Der Königsweg ist hierbei das Vorhandensein einer sowjetischen Geburtsurkunde in der ein Nationalitäteneintrag der Eltern, oder eines Teils als "Deutsch" existiert.
    Haben wir das nicht kann versucht werden, den Nationalitätennachweis auf andere Weise zu erbringen. Aber das ist ein weites Feld und führt hier etwas weit.
    Wenn jemand aber nun nahe Verwandte, also Eltern und Grosseltern hat, die noch nach dem Krieg in Deutschland gestorben sind.
    Dann ist aus der Erfahrung schon naheliegend das entsprechende Nachweise erbracht werden können.
    Auf jeden Fall wert sich weiter damit zu beschäftigen.

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