Arbeiten in Österreich

  • Moin Forum


    Frage :


    Kann eine Ukrainische Staatsbürgerin , die mit einem deutschen verheiratet ist und eine Aufenthaltsgenehmigung hat, auch in anderen EU Staaten arbeiten,
    hier genau in Österreich.?
    Es würde sich um die Wintersaison bis 15 April handeln.


    Hat jemand dazu eine Antwort?


  • Ich war VOR der Hochzeit mit der "Meinigen" bereits in Österreich,und konnte somit alle "Dinge" und Behördenwege über Österreich erledigen.
    Ein großes "Zauberwort" dabei war das sogenannte EU-Freizügigkeitsabkommen,was in etwa soviel bedeutet,daß ich mich als EU-Bürger in jedem anderen EU-Land aufhalten und niederlassen kann,und das wird so zu sagen auch auf meine Angehörigen übertragen (auch einen Deutschkurs VOR dem Zuzug mußte "Meine" nicht nachweisen - der Nachzug zu einem "Inländer" dagegen setzt diesen voraus).
    (Nochmal vielen Dank in diesem Sinne für die Auskünfte und Zusammenarbeit der österreichischen Botschaft in Kiew)
    Bei Entgegennahme der Aufenthaltskarte wurde ausdrücklich darauf hingewiesen,daß der gewöhnliche Aufenthalt in Österreich stattzufinden hat,und somit wohl auch keine Arbeitserlaubnis in anderen EU-Staaten besteht - das wird der Knachpunkt deiner Frage sein.
    (Eine Arbeitserlaubnis für Österreich brauchte meine Frau nicht extra beantragen - allerdings kostet die Bestätigung,daß sie "das Dingens" nicht braucht,genau so viel,wie die Arbeitserlaubnis selbst) :grumble: !happy!
    Ich meine trotzdem,daß es möglich sein sollte,wenn nämlich die gesamte Familie - also der EU-Bürger selbst auch - seinen Lebensmittelpunkt nach Österreich verlegt.
    Für meine Familie war dieser Schritt genau richtig,denn wir haben immer auch den direkten Vergleich mit Deutschland...

    Вежливый мужчина спросит: 'можно я приеду?', 'можно я встречу?', 'тебе помочь?'. Хороший мужчина скажет: 'я приеду', 'я встречу', 'я помогу'. Настоящий мужчина: приедет, встретит, поможет!

  • wenn nämlich die gesamte Familie - also der EU-Bürger selbst auch - seinen Lebensmittelpunkt nach Österreich verlegt.


    So sehe ich das auch. Ihr Freizügigkeitsrecht ist nicht eigenständig, sondern an das des Ehemannes gebunden. Allein nach Österreich wird daher schwerlich gehen.


    Somit sollte es zumindest so auf dem Papier aussehen, als wenn die gesamte Familie auf Dauer übersiedelt.


    Ich habe auch eine große Affinität zu Österreich. Der Gedanke an eine Übersiedlung ist IMHO alles andere als dumm. (Wenn ich allein an die überaus reiche Auswahl von Köstlichkeiten beim Billa in Neulengbach bei meiner letzten Visite denke. Ein Äquivalent gibt es in DE meines Wissens nicht, denn dort ist Geiz geil.)


    Gruß
    Siggi

  • Es geht uns darum ggf 2 Monate in Österreich zu arbeiten die Möglichkeit besteht
    Das würde wir dann zusammen machen.Also wir als Ehepaar wobei sie keine deutsche Staatsangehörigkeit hat.
    @Feindflieger müsste meine dann auch eine Arbeitserlaubnis beantragen?
    Die Frage ist ob der ganze Behördenkram nicht mehr Zeit in Anspruch nimmt als das wir da wären :-)))



    Übersiedeln wollte ich nicht wirklich :-))

  • Es geht uns darum ggf 2 Monate in Österreich zu arbeiten die Möglichkeit besteht
    Das würde wir dann zusammen machen.Also wir als Ehepaar wobei sie keine deutsche Staatsangehörigkeit hat.
    @Feindflieger müsste meine dann auch eine Arbeitserlaubnis beantragen?
    Die Frage ist ob der ganze Behördenkram nicht mehr Zeit in Anspruch nimmt als das wir da wären :-)))



    Übersiedeln wollte ich nicht wirklich :-))


    In diesem Fall würde ich dieses Thema lediglich als einen schönen Wunsch ad acta legen. ;)

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  • Übersiedeln wollte ich nicht wirklich :-))


    Wenn Du das nicht jedem erzählst, sondern die Illusion erzeugen kannst, dass Du dies vorhast, spricht nichts gegen 2 Monate Arbeit in AT. Ich empfinde es als ganz normal, dass man in diesem Zusammenhang nicht sofort Immobilien verkauft, mit Sack und Pack umzieht, sondern erst einmal in einer FeWo die Lage sondiert und beispielsweise abwartet, bis Probezeiten erfolgreich beendet wurden.


    Nach 2 Monaten hat eben AT Deine Erwartungen nicht erfüllt (was auch tatsächlich so passieren kann).


    Geht alles, wenn man mit der richtigen Geschichte auf die Ämter geht.


    Gruß
    Siggi

  • Es handelt sich lediglich um eine Saisonjob in den Bergen
    Gastronomie
    Da geht es wahrscheinlich nur darum ist das gestattet oder eben nicht


    Da der potentielle Arbeitgeber das allerdings auch nicht genau weiss wie das in dem Fall ist mit einer Ukrainerin
    hab ich hier gefragt.Es würde ja auch einen befristeten Arbeitsvertrag geben.


    Da wir in D ab dem 15.4 wieder angestellt sind gehts um die Überbrückung der Zeit.
    Wir arbeiten halt in der Saisonabhängigen Gastronomie.

  • Natürlich halte ich @Siggi 's Vorschlag für machbar,


    aber in deinem speziellen Fall eher nicht durchführbar,weil viel zu wenig Zeit für organisatorische Dinge ist,und weil deine Frau tatsächlich eine Arbeitserlaubnis braucht - eben,weil ihr euren Hauptwohnsitz nicht nach Österreich verlegt.

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  • Aufenthaltsgenehmigung


    Noch einmal: Wer weiß schon, dass Du nicht umsiedeln möchtest? Das ist doch nur ein Wunsch, der in Deinem innersten vorhanden ist. Dir kann doch niemand hinter den Kopf schauen! Auch ist es völlig legal möglich, mehrere Wohnsitze in mehreren Ländern zu haben!


    Gruß
    Siggi, der gleichzeitig bis zu 3 Wohnsitze in 3 verschiedenen Ländern hatte

  • Nein, man muss eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen wenn man nicht umsiedeln möchte.


    und wie soll sich das dann mit dem Freizügigkeitsrecht vereinabaren?
    Antwort: gar nicht.


    Grundsätzlich:
    Du als Deutscher darfst jederzeit nach Österreich und in Österreich arbeiten.
    Deine Ehefrau hat *mit* dir die gleichen Rechte, darf also mit dir jederzeit nach Ästerreich und dort arbeiten.
    Für die ersten 3 Monate gilt das uneingeschränkt, danach muss du (und sie) einen Freizügigekeitstatbestand erfüllen. Arbeiten gehört dazu. Ob Ihr da dann eine Woche oder 10 Jahre lebt und arebteit ist egal, beides ist erlaubt.
    Problem dabei: wie nachweisen, dass deine Frau diese Rechte hat. Dafür ist diese Aufenthaltskarte gedacht, die aber erst nach 3 ß6
    Monaten im Land ausgestellt wird. Das ist aber nur ein Nachweis für ds inherente Recht, das ihr habt.


    Wenn der Arbeitgeber da mitmacht: kein Problem.
    Bei den Behörden: Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei.


    lies mal: https://www.google.de/url?sa=t…Vaw0zveCjzB78Ed5yHt1sxnLu


    das ist EU-REcht und schlägt etwaige ÖSI Gesetze (zumindest solange sie in der EU sind)

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