als Ukrainerin in Deutschland arbeiten

  • Lieber Peter,
    das werden wir mit Sicherheit nicht machen.
    Die Dame ist 21 Jahre alt und war bei uns im Jahr 2017 Au-Pair.
    Es sind schon einige Mahnungen bei uns eingetroffen angefangen vom Arzt bis zu PayPal.
    Obwohl wir sie ja schon im Dezember 2017 bei uns abgemeldet haben.
    Wir möchten nicht von Haus und Hof kommen.


    Ich habe ihr geraten eine Remonstration zu schreiben.


    Hat sonst noch jemand eine Lösung?


    Vielen Dank und Gruß,
    Hans

  • Ich habe doch mit der nichts zu tun, sie war Au-Pair bei uns und Schluss.
    Das hat schon gepasst, sie hat gut auf die Kinder aufgepasst, da kann man nichts sagen.
    Aber eine VE oder sonst was kommt nicht in Frage.


    Was soll man daraus jetzt lernen?

  • Ich habe auch mal eine Frage...


    Meine Frau hat jetzt alle Kurse soweit durch und sucht jetzt Arbeit...


    Meine Frage:


    Kann / könnte sie jetzt Arbeitslosengeld beantragen? Sie sagte nein, das ginge nicht!


    Weiss das jemand?

  • Ich habe jetzt den Brief der Botschaft vorliegen:
    Die Arbeitsagentur hat festgestellt, dass der Ausbildungsbetrieb nicht den Tariflohn bezahlt wie für inländische Arbeitnehmer. Darum hat die Botschaft in Kiew abgelehnt.
    Und die Deckungslücke beträgt 300 Euro. Sie hat zu wenig Geld.


  • Nein, Sie bekommt (vorerst) nichts. Sie kann sich arbeitssuchend melden (oder Umschulung/Ausbildung anfangen...hier kann dann "bezuschusst" werden), oder einfach selbst was suchen. Finanzielle Unterstützung (ALG 2)wird Sie nicht bekommen, da ihr verheiratet seit und in "Bedarfsgemeinschaft" lebt...- du also unterhaltspflichtig bist (mit eigenem Job/Einkommen ?!)


    Anspruch, Höhe, Dauer, Arbeitslosengeld - Bundesagentur für Arbeit
    "Sie müssen versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein und lange genug in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben: mindestens 12 Monate in den letzten 2 Jahren (unter bestimmten Umständen gelten abweichende Voraussetzungen)."

    "wer mich beleidigt, bestimme ich" K.Kinski

  • Also ich bin kein Experte auf dem Gebiet.
    Aber vorrausgesetzt Sie ist bedürftig, dann würd Sie doch mindestens Leistungen nach SGBII, sprich Harz IV kriegen.
    Wieso nicht?

  • Also ich bin kein Experte auf dem Gebiet.
    Aber vorrausgesetzt Sie ist bedürftig, dann würd Sie doch mindestens Leistungen nach SGBII, sprich Harz IV kriegen.
    Wieso nicht?


    Eben ! ...wenn S i e bedürftig ist, natürlich !
    Wird sie aber wohl kaum sein (...verheiratet mit @Revilo, seines Zeichens in/mit Beruf in "IT/Software" ) ☺️...ergo "Bedarfsgemeinschaft/bestens versorgt durch Ehemann".... zumindest mit einem Einkommen über dem Mindestsatz.


    ...getrennt von Tisch und Bett ginge wohl noch ☺️

    "wer mich beleidigt, bestimme ich" K.Kinski


  • Eben ! ...wenn S i e bedürftig ist, natürlich !
    Wird sie aber wohl kaum sein (...verheiratet mit @Revilo, seines Zeichens in/mit Beruf in "IT/Software" ) ☺️...ergo "Bedarfsgemeinschaft/bestens versorgt durch Ehemann".... zumindest mit einem Einkommen über dem Mindestsatz.


    ...getrennt von Tisch und Bett ginge wohl noch ☺️


    mir fehlt da echt etwas verstädnis dafür, dass man unbedingt eine person für den persönlichen bedarf nach deutschland importieren muss, und sie dann mittels h4 der gesellschaft auf die tasche zu legen.....

  • Das hat doch keiner geschrieben.....


    Im übrigen kann ich mich über sowas angesichts von 2 Mio von Merkels Gästen mit bedingungslosem Grundeinkommen nicht mehr aufregen, wenn sich hier auch mal ein Deutscher einen Lenz machen will....:)))
    "Deutschtürken" haben eine Beschäftigungsquote unter 50% egal seit wieviel Generationen sie hier leben.
    Ebenso haben fast 50% aller ALGII Bezieher einen sog. "Migrationshintergrund".
    In Berlin beziehen an die 70% aller Türken Sozialleistungen.
    Wenn die weg wären, könnte mich vielleicht mal einer dazu bringen dass mich sowas interessiert, ob hier einer der schon länger hier lebt Hilfe zum Lebensunterhalt kassiert..

  • Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.


    @Alabaimom Spar Dir Deinen Kommentar und gucke das... lächerlich!

  • mir fehlt da echt etwas verstädnis dafür, dass man unbedingt eine person für den persönlichen bedarf nach deutschland importieren muss, und sie dann mittels h4 der gesellschaft auf die tasche zu legen.....


    @Ahrens hat es zwar schon geschrieben, aber noch Mal zum Verständnis dazu von mir.
    Inhaltlich hast du es ja nicht korrigiert, demnach - theoretisch möglich - ...eine Empfehlung habe ich nicht ausgesprochen !!
    .. (würde ich auch nie, da es weltfremd und beschämend ist...vermutlich stört dich dieser Aspekt - zu Recht ! )...zumal die praktische Umsetzung - in @Revilo 's Fall - Nahe 0 tendiert, da die E h e f r a u ihm "einen Vogel zeigen würde" (ich denke @Revilo hat es verstanden das es ein Witz war).


    Die Antwort auf seine Frage gab es ja bereits im Posting zuvor dazu....., also kein Grund sich zu echauffieren ☺️

    "wer mich beleidigt, bestimme ich" K.Kinski

  • Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.


    @Alabaimom Spar Dir Deinen Kommentar und gucke das... lächerlich!

    Ich WEISS, dass wir genügend Deutsche und leider auch- durch falsche Politik eienen Haufen Migrationshintergründler haben, die der Gesellschaft auf der Tasche liegen. Und das gefällt mir AUCH nicht!


    Trotzdem muss es mir nicht gefallen, wenn noch weitere importiert werden, mit der Maßgabe: auf die paar mehr kommt es jetzt auch nicht mehr an...
    wenn jeder EINEN einführt... haben wir 80 Millionen mehr

  • Wenn man die reinen Zahlen beurteilt, dann kommt man zu dem Schluss das Arbeitslosigkeit und Bedürftigkeit für Sozialleistungen heute zur Hälfte ein Migrationsproblem sind.
    Wobei deren Anteil an der Bevölkerung aber höchstens 25% ist..
    Eine Bevölkerungsgruppe die 25% der Einwohnerschaft stellt, verursacht 50% der Sozialleistungskosten, des ganzen Gemeinwesens.
    (Damit ist jeglicher Nutzen der Zuwanderung ad-absurdum geführt, soviel können die Fachkräfte gar nicht zusätzlich erwirtschaften, bis das in der Bilanz wieder positiv ist)
    Wenn wir das jetzt noch nach Religionszugehörigkeit aufsplitten würden, dann würde einen wohl der Schlag treffen.
    Müssen wir aber nicht, weil das ohnehin nicht politisch korrekt ist. Also irrelevant. Zumindest aus gesinnungsethischer Sicht. In der Realität ist es natürlich genau umgekehrt. Man stekt also schlicht den Kopf in den Sand und bezeichnet das als political-correctnes, oder das Gegenteil als Hatespeech....:)))
    Soweit die nackten Zahlen und damit die Realität.
    Alles andere ist sozialwissenschaftliche Lyrik, Gesinnungsethik oder Propaganda.

  • Verständisfrage :hmm:


    Ab März 20' gilt ja dieses Fachkräfte Zuwanderungsgesetz, ...ich würde gern verstehen ob das für eine größere Zahl Ukrainer relevant ist, denn einerseits - so habe ich es bisher verstanden - müssen einige Vorraussetzungen erfüllt sein - hier Deutschkenntnisse (B1 ?) und vorgeschaltete staatl. Anerkennung (Nachweise) der Qualifikation/Ausbildung - dies würde für nahezu 95 % eine große Hürde darstellen. denn -


    "Eröffnet das Fachkräfteeinwanderungsgesetz auch den Zuzug von Un- oder Niedrigqualifizierten? - Nein."


    - nur...ist das hier nicht im Wiederspruch zu dem hier ?


    "Was gilt für Drittstaatenangehörige, die noch keinen Arbeitsvertrag haben?
    Wie bisher schon Akademiker dürfen sich künftig auch beruflich qualifizierte Fachkräfte bis zu sechs Monate lang in Deutschland aufhalten, um Arbeit zu suchen. Eine Verlängerung ist ausgeschlossen. Nach erfolgloser Suche müssen die Ausländer mindestens so lange ausreisen, wie sie sich in Deutschland aufgehalten haben. Die Regelung für die beruflich Qualifizierten wird zunächst auf fünf Jahre befristet....Was ist mit Drittstaatenangehörigen, die eine Ausbildung suchen?
    Weil Unternehmen zunehmend Schwierigkeiten haben, offene Lehrstellen zu besetzen, dürfen künftig auch Ausländer bis zum 21. Lebensjahr für bis zu sechs Monate kommen, um sich einen Ausbildungsplatz zu suchen. Voraussetzung ist, dass sie die deutsche Sprache sprechen und ihr Lebensunterhalt gesichert ist....Ein Visum zur Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche wie auch zur Ausbildung oder Beschäftigung selbst setzt immer voraus, dass der Ausländer nachweist, dass er während seines Aufenthalts seinen Lebensunterhalt und gegebenenfalls den seiner mitreisenden Familienangehörigen selbst sichern kann...
    Was ist mit Fachkräften, die zwar keinen formalen Abschluss, dafür aber Berufserfahrung mitbringen?
    Im Referentenentwurf ist für Bewerber mit konkretem Jobangebot und Basisqualifikationen ausdrücklich die Möglichkeit einer Nachschulung vorgesehen. In diesem Fall muss sich ihr künftiger Arbeitgeber verpflichten, den Bewerbern innerhalb von zwei Jahren das noch fehlende Rüstzeug für den Job zu verschaffen. Der Aufenthalt zur Anerkennung von Berufsqualifikationen sowie Nachqualifizierungen wird deshalb zunächst auf 18 Monate befristet und kann auf höchstens zwei Jahre verlängert werden."


    - heisst das nicht das jeder hier - ohne vorherige Prüfung - bis zu 6 Monate/Jahr nach DE kann um dort einen Job zu finden - das sollte deutlich einfacher sein - zumal die 6 Moante dann so oder so legal sind - egal was die Person wirklich hier macht ?! - nach 6 Moanten "Sperre" kann dann erneut eingereist werden ...- fallen da nur mir andere Möglichkeiten ein ?


    Die einzige Hürde die ich sehe stellt doch dann eigentlich nur noch die deutsche Sprache ?! und finanzielle Leistungsfähigkeit dar ( - das Thema wird laut hörensagen bereits sehr intensiv in UA behandelt). ich möchte im UA Weihnachtsurlaub mal beratend für einige interessierte Angehörige tätig werden.
    Was denkt ihr ? - wie interpretiert ihr dieses Gesetz ? Quelle Fachkräftezuwanderungsgesetz - Fragen und Antworten (Arbeitsrecht, Zuwanderungsgesetz)

    "wer mich beleidigt, bestimme ich" K.Kinski

  • Ich bin im Bereich Ausländerarbeitsrecht und SGB II ff. etwas schwach auf der Brust und freue mich deshalb auf Deinen angekündigten Bericht. Habe mich als Laie versucht bei der https://kiew.diplo.de/ua-de/se…onId=item-2128970-1-panel zu informieren..


    Mein Fazit: wieder verdammt schwierig vom Gesetzgeber gemacht, die Masse wird die finanziellen Sicherheiten nicht erfüllen können. In der Bundesrepublik erwartet sie dann ein Verdrängungswettbewerb bei Arbeit/Wohnen mit Polen, Bulgaren und seit kurzem auch vielen Moldawiern mit rumänischen Pässen, obendrauf unserer schwierige Sprache und noch eine links-grüne Identitätskrise..
    Also ein Fachmann/Hochschulabsolvent geht wie die seinerzeit gewünschten Inder besser in den englischsprachigen Raum und wer im Billigsektor arbeiten will, wird das genauso tun wie Massen von Orientalen/Afrikaner/Südamerikaner das jahrelang, illegal und unauffällig in Großbritannien treiben, bis sie eines Tages den Sack gefüllt mit dauerhafter Einreisesperre zurück in die Heimat gehen. Thats it!

  • Für die Leute, welche gesucht sind, ist das nicht schwierig, sondern simpel.
    Also wenn man einen Ausbildungsberuf hat, der gesucht ist oder einen Hochschulabschluss für den ein Arbeitgeber bereit ist ein durchschnittlichs Gehalt zu zahlen.
    Leider erfüllen über 90 % der migrationswilligen Ukrainer diese Vorraussetzungen nicht.
    Die braucht hier aber auch umgekehrt keiner. Das sind die welche auch in der Ukraine zu nichts zu gebrauchen sind. Unqualifizierte bildungsferne Hilfskräfte eben. Wenn überhaupt, die meinen, dass eben auch Ihnen hier ein gewisses Auskommen garantiert wird.
    Damit liegen sie auch nicht völlig falsch. Auf solche Leute scheint es das Land ja geradezu abgesehen zu haben...:))
    An sich ganz einfach.

  • "Also wenn man einen Ausbildungsberuf hat, der gesucht ist oder einen Hochschulabschluss für den ein Arbeitgeber bereit ist ein durchschnittlichs Gehalt zu zahlen. Leider erfüllen über 90 % der migrationswilligen Ukrainer diese Vorraussetzungen nicht.
    Die braucht hier aber auch umgekehrt keiner."


    Also es gibt ja durchaus in UA einige Leute mit goldenen Händen,- mein Beispiel sind dann immer die Klinkerabeiten/Fassaden in UA - weitverbreitet, ....in DE extrem teuer (Maurerkosten ca.90 €/qm - gesamt ca. 170/qm)...da ich vermute das einen Vielzahl der Leute auf dem Bau es sich autodidaktisch beigebracht haben (Fliesenleger u. W. das gleiche ...sind vorhanden und gut, nur ohne klasssiche Ausbildung- erinnere mich das du auch welche suchtest..-:)), ist wohl genau das, das Problem...eine nicht vorhandene Ausbildungs Historie/nicht vorhandene Tradition in UA. Diese Leute würden sofort mit Kusshand zum Tarif in DE Arbeit finden...scheitern jedoch an den bisherigen Beschränkungen. Elektriker (gesucht) ähnlich, wenn UA Ausbildung vorhanden, ist diese dann kompatibel mit dt. Anforderungen ?


    Somit sehe ich diese nicht vorhandene Ausbildung im klassischen dt. Sinn als Hauptproblem (und DE hat ja hier int. betrachtet, eine eher exotische Ausnahmesituation)....wie also umsetzen ?

    "wer mich beleidigt, bestimme ich" K.Kinski

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!