Einladung der Schwiegermutter aus der Ukraine mit russischem Pass

  • Hallo Allerseits,


    nach längerem habe ich mal wieder eine Frage. Wir haben im Februar in Dnipro geheiratet, Anfang Mai wurde das FZF-Visum beantragt, meine Frau und die Tochter waren Juni und Juli bereits hier im Rahmen der Visafreiheit (die Wartezeit auf das Visum konnten sie auch in Deutschland verbringen), nach sieben Wochen war das Visum fertig und wurde Ende Juli abgeholt, seitdem sind beide jetzt auch offiziell hier, Aufenthaltstitel ist beantragt, die Kleine geht hier zur Schule (natürlich noch mit gewissen Anlaufschwierigkeiten), Integrationskurs für meine bessere Hälfte startet nächste Woche, also alles prima.
    Jetzt wollen wir meine Schwiegermutter zu einem Besuch, wahrscheinlich über Weihnachten / Neujahr einladen. Die alte Dame lebt seit 20 Jahren in Dnipro, ist aber russische Staatsbürgerin und hat auch einen neuen russischen Pass (biometrisch). Die Sachen mit Einladung, Krankenversicherung und Verpflichtungserklärung sind mir soweit auch klar. Kann meine Schwiemu das Schengenvisum jetzt über das VAC in Dnipro beantragen, also dort wo sie lebt oder muss der Antrag über Russland bei der dortigen Botschaft gestellt werden? Wäre super, wenn hier jemand Bescheid wüsste, aus den Botschaftsseiten bin ich nicht ganz schlau geworden.


    LG

  • Hallo Siggi,
    vielen Dank für die Info. An die Möglichkeit Multi-Visum hatte ich gar nicht gedacht. Muss man dafür keine positive Visa-Vorgeschichte haben? Schwiemu war noch nie im Schengenraum. Wenn das möglich wäre, hätten wir den ganzen Papierkrieg ja nur einmal für einen längeren Zeitraum (AE meiner Frau wird für 3 Jahre ausgestellt). Wobei natürlich ein Aufenthalt von Schwiemu von 90 Tagen am Stück jetzt auch keine Traumvorstellung ist, aber das kann ich ja über die Ticketbuchung selbst steuern.
    Völlig unklar ist bei uns aber noch die Frage, ob die Botschaft in Kiew oder in Moskau für den Visumantrag zuständig wäre. Von der Logik her würde ich von Kiew ausgehen (ein französischer Freund mit Wohnsitz in D beantragt sein RF-Visum auch immer in Berlin), allerdings ist der Zusammenhang Logik und Ausländerrecht zumindest für mich nicht immer auf den ersten Blick erkennbar.


    LG
    HVL

  • Völlig unklar ist bei uns aber noch die Frage, ob die Botschaft in Kiew oder in Moskau für den Visumantrag zuständig wäre


    Denk doch mal logisch nach.


    Ist das so schwer?



    (IF Forum, ich habs gewusst)

  • Wobei natürlich ein Aufenthalt von Schwiemu von 90 Tagen am Stück jetzt auch keine Traumvorstellung ist, aber das kann ich ja über die Ticketbuchung selbst steuern. LG HVL


    DAS habe ich auch gerde so gedacht... :) manche wären froh.. wenn es für SchwiMu Einreiseprobleme gäbe...

  • Seit Visafreiheit haben sich vermutlich 7stellig BY, MD, RU... Buerger auf Basis ihrer ukrainischen Wurzeln einen UA Pass machen lassen. Warum sollte das ausgerechnet bei der Schwiegermutter die in UA wohnt ein Problem sein?

  • Dann rate ich mal: Es geht wohl nicht iF Industrie Forum Design und auch nicht um das Intfiction Forum sondern um das Forum von Interfriendship.


    Und was soll ich im Forum von irgendeiner Partnerbörse? Ich suche keine zweite Schwiegermutter, mit einer ist mein Bedarf vollkommen gedeckt ;( . okay, genau genommen ist diese ja schon meine Zweite, die Mutter meiner Ex habe ich aber aus meiner Erinnerung gelöscht.


    @rsl
    Kann eine RF-Staatsbürgerin, deren einzige Verbindung mit UA die Staatsangehörigkeit der Tochter ist (der Ehemann war zwar Ukrainer, ist aber noch zu SU-Zeiten verstorben), so ohne weiteres einen UA-Pass bekommen? Hier müsste doch wahrscheinlich erst einmal eine Einbürgerung erfolgen.

  • Kann meine Schwiemu das Schengenvisum jetzt über das VAC in Dnipro beantragen, also dort wo sie lebt


    ja,
    sie MUSS sogar dort, wo sie wohnt, das Visum beantragen



    so ohne weiteres einen UA-Pass bekommen? Hier müsste doch wahrscheinlich erst einmal eine Einbürgerung erfolgen.


    nein, kein UA Pass so ohne weieres.
    ja, erst Einbürgerung, ohne Einbürgerung kein UA Pass

  • @'erne
    Vielen Dank für die klare Antwort. Hast du vielleicht auch eine Ahnung, ob in meinem Fall ein Mehrjahresvisum (3 Jahre entsprechend der AE meiner Frau) möglich wäre. So wie ich das Visaerleichterungsabkommen EU-UA verstehe, gilt dieses nur für UA-Staatsangehörige. Es gibt zwar ein ähnliches Abkommen mit RF, aber der Visaantrag ist ja in UA zu stellen.

  • Es gibt zwar ein ähnliches Abkommen mit RF, aber der Visaantrag ist ja in UA zu stellen.


    Der Visaantrag wird bei einer deutschen Behörde gestellt - wo sich diese Behörde befindet ist zweitrangig. Es gilt somit das Visaerleichterungsabkommen mit RF.


    Gruß
    Siggi


  • ja,
    sie MUSS sogar dort, wo sie wohnt, sich aufhält das Visum beantragen


    Leute Leute...endlich ist es raus. Trotzdem kann ich die Frage nicht nachvollziehen. Es ist doch sonnenklar, dass ein Drittstaatler
    dort sein Visum einholt a) wo er sich gerade befindet und b) bei der Botschaft, die das Land vertritt, wo man hinmöchte.
    Die eigene Nationalität und sein Wohnsitz spielt dabei überhaupt keine Rolle.


    Beispiel: Ein Deutscher (aus der Pfalz ;) ) hält sich in LA auf. Von Kalifornien aus möchte er nach Russland, sagen wir Pazifikküste.
    Er muss zur russischen Botschaft. Das ist klar. Aber nicht nach Berlin, sondern ins Konsulat nach "San Francisco".


    ...und letzte Woche las ich in einem anderen Fred "Muss ich eine deutsche (Ehe)Urkunde, die ich einer deutsche Behörde (Botschaft)(im Ausland) vorlege, beglaubigen lassen?"


    So, genug gelästert. S´iss jo net bös gemeint.

  • Moin! Den letzten Satz "Es ist nicht böse gemeint" möchte ich nochmal betonen. Wisst ihr Männer es ist nur so, dass o.g. Fragen ein Nichts ist, im Verhältnis welche Fragen in einer binationalen Ehe entstehen.


    Alles Gute
    Thomas

  • Es ist doch sonnenklar, dass ein Drittstaatler
    dort sein Visum einholt a) wo er sich gerade befindet und b) bei der Botschaft, die das Land vertritt, wo man hinmöchte.


    nein, ist es nicht.


    Die Zuständigkeiten sind z.B. wie folgt geregelt.


    Zitat

    Russisches Konsulat in Bonn
    Zuständig für Bürger aus Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland.


    ---> d.h., wer nicht in NRW, Rheinland Pfalz oder Saarlang *wohnt*, wird dort nicht bedient.


    Wer in Frankfurt wohnt, kann ein RU Visum nicht in Berlin beantragen, da

    Zitat

    Die Konsularabteilung der russischen Botschaft in Berlin ist zuständig für Bundesländer: Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern.


    -----------

    Zitat

    Beispiel: Ein Deutscher (aus der Pfalz ) hält sich in LA auf. Von Kalifornien aus möchte er nach Russland, sagen wir Pazifikküste.


    Er muss zur russischen Botschaft. Das ist klar. Aber nicht nach Berlin, sondern ins Konsulat nach "San Francisco".


    schlechtes Beispiel, da Sonderfall.
    Kann sein, dass er da sein Viusm bekommt ... kann sein, dass nicht. Höngt von so manchem anderen ab, was du verschweigst

  • Soweit die Theorie.....:))))
    Soweit mir bekannt ist, bearbeitet die Botschaft in Berlin jeden Visumsantrag unabhängig davon wo der Antragsteller wohnt.
    Mindestens 2 konkrete Fälle sind mir aus den letzten Monaten bekannt.
    Unabhängig davon was auf den Botschaftsseiten verbreitet wird.
    Mein erstes ukr. Visum wurde in Danzig ausgestellt. Da bin ich damals noch nie im Leben gewesen.....:))))
    Wobei ich sowas jetzt ausdrücklich nicht empfehle....:))))

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