Aufenthalt UA üeberschritten

  • Hallo Zusammen,


    habe leider die Aufenthaltstage in UA falsch berechnet, auf der ukrainischen Migrationsseite habe ich nun die Gewißheit das bis Dato 20 Tage über bin :(


    wenn ich das richtig verstanden habe, blüht mir jetzt eine administrative Strafe.


    - Steht sone administrative Strafe einem ukr. Aufenthaltstitel schlecht gegenüber? Wollte später einen Aufenthaltstitel (Ehe mit ukr. Frau) erwerben ....
    - Sollte ich vielleicht meinen Reisepass verlieren ?
    - Wird die Ein/AUsreise im Migrationssystem geloggt oder kann es sein, dass die Beamten nur die letzte Ein- und Ausreise sich angucken (da bin ich grün, nur über alle Ein- und Ausfahrten komme ich über die 90 Tage) und ich so "durchrutsche"


    Total blöd ... ist aber halt so :(

  • Mahlzeit.
    Der Aufenthaltstitel kann wohl nicht erteilt werden, wenn die Strafe nicht bezahlt ist.
    Allerdings müsste dazu erstmal ein Protokoll geschrieben werden usw., damit die Strafe überhaupt verhängt wird.
    Das geht eigentlich sofort.
    Wenn das passiert heb dir das Protiokoll und die Quittung auf jedenfall auf, sonst kann das hinterher noch Lauferei werden.


    In der Tat doof.
    Kann sein, dass das an der Grenze keinen interessiert.
    Kann auch sein, dass sie das Protokoll gleich da aufnehmen, kann auch sein, dass das erst auffällt wenn Du den Aufenthaltstitel beantragst.
    Also kurz- alles ist möglich....:))
    Ich würd das aber nun nicht durch neue Pässe etc., verkomplizieren.
    Alles in allem kein grosses Problem.
    Aus dem Bauch heraus würd ich sagen, lass das mal auf dich zu kommen und lös die Sachen, wenn sie anstehen.
    Gut möglich, dass auch nichts passiert....:)))

  • Stelle dich an einer Grenzkontrolle mit vielen Wartenden an, zum Beispiel am Flughafen. Dann sind sie wahrscheinlich nicht so genau beim Überblick der Stempel im Pass....
    Versuchen kann man es ja mal!

  • Fuer eine "Posvidka", also den Aufenthaltstitel braucht man erst mal ein Visum D fuer 90 Tage. Vor gut einem Jahr hat die Botschaft in Berlin nur auf Stempel geguckt. In der Theorie braucht man noch einen freien Tag "Tourist" in UA damit man ein Visum D bekommen kann. Ich war da seinerzeit in einem gluecklichen Zeitfenster, die Grenze konnte schon alles sehen, der Konsul in Berlin hatte nur meinen Pass der von den Stempeln her in sich sauber war.


    Was passiert, wenn man die 90 Tage ueberschritten hat, habe ich hier geschrieben: 90 Tage Regelung fuer UA ernst nehmen


    Ein frischer Reisepass zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist das schwierigste was man sich eintreten kann. Da rennen Pruefroutinen los, die selbst die Behoerde nicht unter Kontrolle hat.


    Wenn du noch in UA bist und bereits verheiratet, wuerde ich beim Migrationsdienst im Oblast die Karten auf den Tisch legen und horchen was die dazu sagen. FZF ist ein Rechtsanspruch auch in UA, wenn man dabei einen Fehler gemacht hat, sollte einem dafuer nicht der Kopf abgerissen werden. Das aktuell schlimmste was passieren kann ist, dass man binnen 3 Tagen raus muss und die Strafe wie im o.g. Thread zahlt.


    Allerdings habe ich mit der konkreten Situation keine eigene Erfahrung, viel haengt davon ab wie man da auf die Leute zugeht. Der Migrationsdienst in UA ist eher positiv gestimmt, wenn nicht schon wieder ein Lybier oder Inder mit offensichtlich angekaufter UA- Wife in der Tuer steht.


    Falls es fuer dich akut kritisch ist, zumindest ueber den Ablauf den ich vor einem Jahr hatte, koennen wir auch direkt kommunizieren, schick ne PM.

  • Nachtrag zum Beitrag vom Fachanwalt :)


    Zitat

    ...Der Aufenthaltstitel kann wohl nicht erteilt werden, wenn die Strafe nicht bezahlt ist.


    Das ist nicht das wirkliche Problem. Die Botschaft die das Visum D erteilt, sieht wohl eher keine offenen Strafen. Der Zirkus geht bei der Wiedereinreise los.


    Aber in der Reihenfolge:


    Man bekommt die Strafe bei der Ausreise weil der Computer inzwischen ziemlich genau weiss, wer wie lange in UA war.


    Kaum jemand wird die paar Kroeten nicht bezahlen wollen, allein es geht nicht so einfach. Cash auf den Tisch geht schon mal gar nicht. Cash an der Kasse geht IMHO nur in Krakovets zu Buerozeiten.


    Ansonsten muss man das per Terminal/Onlinebanking einzahlen und am besten den Beleg an die jeweilige Grenzkontrollstelle mailen (und guuut aufheben).


    Aber, da ist man meistens nicht mehr in UA und aus der 90/180 Regelung hat man eher kein Zeitfenster, in dem man das erledigen kann, es sei denn jemand anderes in UA macht es.


    Und nun kommt der praktische Ablauf. Mit Erteilung des "Protokoll" hat man 10 oder 14 Tage Einspruchsfrist, so lange ist die nicht wirksam. In der Zeit kann man z.B. mit einem frischen Visum D problemlos einreisen. Kommt man wieder als Touri, wird der Grenzcomputer ueber die offene Strafe stolpern. Dann kann man nur ueber Krakovets einreisen, weil man da cash an der Kasse zahlen kann. Das ist uebrigens der doppelte Betrag wenn man ueber der Zahlungsfrist ist, also gute 1500 UAH.


    Wenn man wieder in UA ist, wurde die Strafe ja bezahlt und steht dem Aufenthaltstitel nicht mehr im Weg. Die (bezahlte) Strafe ist da egal.


    Das habe ich in meinem naechsten Umfeld miterlebt:
    - Strafe bei Ausreise bekommen
    - Visum D FZF bei der Botschaft ohne Fragen
    - innerhalb der Widerspruchsfrist zur Strafe eingereist
    - Strafe bezahlt
    - Aufenthaltstitel ohne Probleme.

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