Visum für Kind der Ehefrau

  • Hallo zusammen,


    meine Frau, ihre 7 jährige Tochter aus erster Ehe und ich leben seit September zusammen in Baden Württemberg. Meine Frau und Auch unsere kleine fühlen sich sehr wohl. Die kleine geht gerne zur Schule, meine Frau hat sogar schon eine Teilzeitarbeit gefunden, alles wäre gut.


    Wenn, ja wenn nicht ihr Exmann Probleme machen würde. Er hat sich 7 Jahre absolut null um das Kind gekümmert, weder finanziell, noch emotional (obwohl er keine 20 km entfernt von meiner Frau gewohnt hat hat er sich nicht einmal 1 mal im halben Jahr blicken lassen) . Aber jetzt fällt ihm auf einmal ein das er es natürlich nicht will das "seine" Tochter in Deutschland lebt.


    Meine Frage: kann er eine Verlängerung des Visums (steht in ca 6 Monaten an ) verhindern, oder gar verlangen das die Kleine zurück in die Ukraine muss? Das Problem ist das sie leider das gemeinsame Sorgerecht haben. Wir und auch unsere kleine Maus würden auch gerne das sie auch meine Tochter wird (sprich ich sie adoptiere), aber vermutlich wird das um so schwieriger. Weiß jemand wie lange sie dafür in D leben "muss" und ob das auch gegen seinen Willen geht. Danke vorab, und viele Grüße Wolfram

  • Wie ist das Kind denn nach Deutschland gekommen?
    Dazu war normalerweise die Zustimmung des Vaters nötig.
    Und zwar schriftlich in notariell beglaubigter Form.
    Wenn wir das nicht hatten, dann könnte man die Sache möglicherweise auch noch ganz anders bewerten.

  • Die Ukrainer gehen dann von Kindesentführung aus. Allerdings hat man uns auch gesagt, dass eine Beglaubigung vom Schek, dass das Kind ständig in der gemeinsamen Wohnung lebt, genügt um eine Auslandsreise zu machen, allerdings nur bis zu einem Monat lang.

  • Tja, wenn der Vater sich jetzt einen Anwalt in Deutschland nimmt (Das kostet ihn nichts er erhält wahrscheinlich noch PKH und muss dem Anwalt nur eine einfache Unterschriebene Vollmacht zuschicken) dann könnte die nächste Zeit unterhaltsam werden.....
    Also ich würde so einen Senf schnellstens aus der Welt schaffen.

  • Tja, wenn der Vater sich jetzt einen Anwalt in Deutschland nimmt (Das kostet ihn nichts er erhält wahrscheinlich noch PKH und muss dem Anwalt nur eine einfache Unterschriebene Vollmacht zuschicken) dann könnte die nächste Zeit unterhaltsam werden.....
    Also ich würde so einen Senf schnellstens aus der Welt schaffen.


    Entschuldige, du bist der Fachmann. Aber ich frage mich, wieso der Vater in Deutschland Prozesskostenhilfe bekommt? X(

    Gruß
    Michael

  • Entschuldige, du bist der Fachmann. Aber ich frage mich, wieso der Vater in Deutschland Prozesskostenhilfe bekommt? X(


    Wenn er die Vorraussetzungen erfüllt kriegt er Sie.
    Also wenn er bedürftig ist und die Sache Aussicht auf Erfolg hat.
    Wo er sich befindet und Welche Staatsangehörigkeit er hat spielt an sich keine Rolle.
    Gegen Visaaentscheidungen, sogar Schengenvisa- können Ausländer klagen und kriegen in der Regel auch PKH.

  • Für so einen Drecksack als Vater hilft nur die Russen Connektion.
    Ist unterm Strich billiger und effektiver.
    Nach 8 Wochen Genesung wird er den Füllhalter in die Hand nehmen können zur Unterzeichnung.

  • Ich kenne das aus dem Bekanntenkreis, dass die Kindesmutter nebst Tochter mit Besuchervisum eingereist ist. Die Mutter ist alleine wieder in die Ukraine und hat für sich das Visum zur Familienzusammenführung beantragt. Das Kind ist einfach nicht mehr ausgereist. Hat unsere Behörden nicht sonderlich interessiert. Was wäre wohl losgewesen, wenn die ein Kind von der Mutter weggerissen und zu irgendjemanden in die Ukraine abgeschoben hätten...

  • Interessant ist aber trotzdem, wie man ausreisen kann mit einem Kind. Sie verlangen in der Ukraine eigentlich immer die Vorlage einer Vollmacht, wenn ein Elternteil nicht dabei ist. Besonders, wenn die Mutter den deutschen Nachnamen im Pass hat und das Kind noch den anderen Familiennamen.


    Ach, jetzt sah ich es: er schreibt ja, dass der Vater sich nicht gekümmert hat, weder finanziell noch emotional.


    Dann hat sie keine Alimente erhalten für das Kind. Dann kann man mit einem entsprechenden Schreiben, das die alleinige Erziehung bestätigt, ausreisen.

  • @Arminius68 hat sich ja noch nicht deklariert, ob es im Vorjahr kein schriftliches Einverständnis vom Vater (gemacht beim Notar) gegeben hat.


    Für andere Männer mit Freundinnen, die minderjährige Kinder haben :


    Es ist Standard bei den Frauen, dass sie bei der Frage nach dem Einverständnis des Vaters mitteilen : Sie brauchen das jetzt nicht mehr. Mittlerweile könnten sie ohne Einverständnis ausreisen. Die Freundin hat so eine Auskunft auch von einem Notar bekommen (sie erzieht das Kind alleine aber es gibt das gemeinsame Sorgerecht. Der Notar meinte, er könnte in diesem Fall eine Erlaubnis für die Ausreise auch alleine machen, ohne Mitwirkung des Vaters).


    Ich habe ihr vorgeschlagen, dass sie zu einem anderen Notar geht. Das hat sie zum Glück befolgt.


    Jetzt hat sie beide notwendigen Dokumente, beides unterschrieben vom Ex :
    1) Einverständnis zur Ausreise aus der Ukraine (für die Ukrainischen Grenzpolizisten)
    2) Einverständnis zum dauerhaften Wohnsitz in Österreich.


    Ohne diese Dokumente würde ich keinen Finger mehr rühren. Falls die ukrainische Frau hier gescheiter sein will und sagt, es geht auch so : Einfach die Info der Botschaft auf Russisch / Ukrainisch senden.
    Oder, auch beliebt bei den Frauen :
    Das können wir später diskutieren, ich habe ihn noch nicht gefragt, ich weiß nicht, ob er das Einverständnis gibt :
    Meine Antwort :
    Wenn ich jetzt noch verheiratet wäre : Du würdest auch fragen, lässt Du Dich in nächster Zeit sicher scheiden, oder?

  • Hallo Zusammen, wir haben für meine Frau und die Kleine ein Familienvisum, dafür hat er eine notarielle Einverständniserklärung unterschrieben, mittlerweile hat er es sich anders überlegt


    Sorry wenn ich mich unklar ausgedrückt habe, wir haben alles streng nach Vorschrift gemacht, Heirat , Sprachprüfung, Ehegattenvisum für meine Frau Familienvisum inkl. Einkommens- und Wohnsituationsnachweise und, und und,


    ich werd nur langsam unruhig weil er angefangen hat meiner Frau zu drohen, das brauchen wir bestimmt nicht, der kann von Glück sagen das er in der Ukraine wohnt


    außerdem kenne ich mich mit dem Zuwanderungsrecht null aus, und da mein Vertrauen zu diesem Staat gegen null tendiert.......

  • Wofür ein Visum?
    Wenn ich das richtig verstanden habe, seid ihr verheiratet. Deine Frau hat den Sprachtest gemacht und daraus schlussfolger ich mal, dass deine Frau einen Aufenthaltstitel hat. Mit dem braucht sie kein Visum mehr.
    Ist meine Annahme richtig, dass nicht das Visum, sondern die Aufenthaltserlaubnis verlängert werden muss?
    Wenn ja, wird das völlig unbürokratisch bei deiner Ausländerbehörde erledigt.

  • Ich nehme auch an, dass das Einverständnis nur bei dem Erstantrag des Visums notwendig ist (Wohnsitznahme), nicht aber bei der Verlängerung.


    Überprüfe mal, welche Dokumente es für die Verlängerung braucht.

  • Überprüfe mal, welche Dokumente es für die Verlängerung braucht.


    Die Einzigen, die sich für diesen Wisch interessieren, ist der ukrainische Grenzschutz.
    Und dieser Drops ist gelutscht.
    Keine Behörde in D will diesen Papierfetzen sehen. Das Kind ist und bleibt in D.
    Ausnahme: Wenn man nach Ablauf des Dokuments mit Kind nach UA reist, gibt es kein zurück.
    Wir sind damals auch ohne diese Erklärung mit Kind nach UA gefahren. Wir sind irrtümlich davon ausgegangen, dass dem Grenzschutz klar sein sollte, dass dieses Papier existiert, ansonsten wäre das Kind ja nicht in D. Bei der Einreise wurden wir nach dem Papier gefragt. War zwar nicht erforderlich, aber uns wurde gesagt, dass das Kind einreisen darf, aber nicht wieder ausreisen. Also mussten wir uns das Teil per Post hinterhersenden lassen.
    Bei der Beantragung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis hat nie einer danach gefragt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!