ungewöhnliche Fragen zum Ehegattennachzug

  • Hallo zusammen,


    ich habe noch nicht geheiratet (wir warten noch auf meinen Antrag auf die Befreiung zu Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses meiner Verlobten). Jedoch hat meine Verlobte aufgrund der sehr schlechten Terminauswahl bei der Botschaft in Kiew bereits einen Termin am 24.05.19 zur Beantragung des Ehevisums gebucht. Der Termin wurde mit der aktuellen Passnummer beantragt und der Pass mit dieser Nummer muss zu dem Termin mitgebracht werden.


    Falls meine Verlobte dann bereits den neuen Pass nach der Hochzeit (mein Nachname, andere Passnummer) hat, kann sie dann trotzdem den Termin wahrnehmen? Der „Anmeldepass“ ist dann ja nicht mehr vorhanden.


    Wenn es mit der Hochzeit bis zum Termin nicht geklappt hat. Kann meine Verlobte dann trotzdem den Termin war nehmen und den Antrag stellen? Das Ehezeugnis würden wir dann kurz darauf nachreichen.


    Des Weiteren haben wir gelesen, dass viele Paare Bekannschaftsnachweise (Fotos, Videos, Chats, Zeugen) direkt mit zur Visa Anmeldung bringen. Kann uns das eventuell helfen? Wir möchten keine Scheinehe unterstellt bekommen, da dies wieder eine längere Zeit auf
    Trennung bedeuten würde. Zur Info: ich bin 30, sie 25, beide nie verheiratet, keine Kinder.


    Ich habe die Fragen auch an Kiev gestellt, aber seit 2 Wochen keine Antwort erhalten. Falls diese doch noch kommt, werde ich sie gerne hier einfügen.


    Danke und Grüße
    Gerald

  • Falsche Gruppe "Visa / Bestimmungen", bitte nach "Einreise nach Deutschland" vescheieben. Oder kann ich das selbst?

  • Des Weiteren haben wir gelesen, dass viele Paare Bekannschaftsnachweise (Fotos, Videos, Chats, Zeugen) direkt mit zur Visa Anmeldung bringen. Kann uns das eventuell helfen?


    Ich kann dir nur berichten, dass meine jetzige Frau über eine Stunde interviewt wurde und sie sich super vorbereitet hatte mit einem ganzen Fotoalbum der Hochzeit, mit Fotos aller bisherigen Treffen in D und in UKR. Sie hatte Hotelbelege, Flugtickets und jede Menge emails und chatausdrucke dabei und konnte jede noch so blöde Frage der Dame in der Botschaft kontern mit Belegen. Wiederholt wurde versucht sie aufs Glatteis zu führen, indem die Dame falsche Daten für Besuche oder Treffen nannte und meine Frau hatte ihre timeline sowas von sicher im Kopf, dass sie der dame entsprechend widersprachen und diese korrigieren konnte.
    Die Erzählungen über dieses Event sind inzwischen beliebt und erstaunen vor allem deutsche Freunde und Bekannte, die erleben, was unbegleitete Jugendliche ohne Pass hier in D abziehen und alles nachgeworfen kriegen und dann so ein Aufriss in der Botschaft, das ist legendär...


    Also kann es sicherlich nicht schaden etwas dabei zu haben...
    gerne kannst du ihn einer PN die Email meiner Frau für deine Verlobte erfragen und diese kanns ich berichten lassen...

  • was unbegleitete Jugendliche ohne Pass hier in D abziehen und alles nachgeworfen kriegen und dann so ein Aufriss in der Botschaft, das ist legendär...


    Ein schönes Beispiel dafür, wie der politische Wille die Bedingungen für den Wohnsitzwechsel erleichtern oder erschweren kann.


    Gruß
    Siggi

  • @brown-leg, danke für die Story. Wie bescheuert unsere Behörden sind, musst du mir nicht sagen, ich kämpfe da auch schon an allen Fronten (Beruflich und jetzt auch privat).
    Wie ist euer Visaantrag ausgegangen? Ich finde es schon frech, dass auf dem Merkblatt auf dem draufsteht was man mitbringen muss absolut nichts von dem Gespräch oder deren Inhalt steht....


  • Ein schönes Beispiel dafür, wie der politische Wille die Bedingungen für den Wohnsitzwechsel erleichtern oder erschweren kann.


    Gruß
    Siggi


    Eher ein Beleg dafür welche Art von Migration und welche Migranten hier erwünscht sind, von denen, die die Regeln dafür aufstellen......:)))

  • @Ahrens
    Genau das meinte ich. Man kann sogar dafür Gesetze brechen, die Hauptsache, die Anweisungen sind eindeutig und kommen von der richtigen Stelle. Ist äußerst praktisch für die Leute, die Anweisungen geben dürfen.


    Gruß
    Siggi

  • Sowas ist Heute ja schon eine "Verschwörungstheorie"....:)))


    Was sind schon Gesetze? Daran haben sich die kleinen Leute zu halten, aber keine Regierungen und Staaten.
    Die machen die Gesetze und legen Sie aus, wie Sie ihnen passen. Sonst würde kein Staat funktionieren, wenn Regierungen Gesetzen unterworfen wären und Geschichte würde kaum stattfinden.
    Für halbsouveräne Protektorate mag das vielleicht gelten, wobei das natürlich als Rechtsstaat und Menschenrechte verkauft wird, sich von anderen Ländern in die Verfassung schreiben zu lassen, was gemacht wird und in welchem Rahmen man handeln kann.


    Aber es scheint ja in der Tat Leute zu geben denen das nützt.
    Die Pläne dafür scheinen schon recht alt zu sein.
    Komischerweise ist sowas schon seinerzeit von seltsamen Leuten in den 20er Jahren ersponnen worden, die sich die EU Heute als Säulenheilige ans Revers heftet.
    Als ich davon das erste Mal in den 80ern gelesen hab, habe ich das noch für spinnerte Science-Fiction gehalten.
    Wie die meisten Anderen wohl auch.
    Heute kann man sich das in jeder Grossstadt ansehen.

  • Diese nicht:


    "Falls meine Verlobte dann bereits den neuen Pass nach der Hochzeit (mein Nachname, andere Passnummer) hat, kann sie dann trotzdem den Termin wahrnehmen? Der „Anmeldepass“ ist dann ja nicht mehr vorhanden.


    Wenn es mit der Hochzeit bis zum Termin nicht geklappt hat. Kann meine Verlobte dann trotzdem den Termin war nehmen und den Antrag stellen? Das Ehezeugnis würden wir dann kurz darauf nachreichen."


    Wurde nur der letzte Abschnitt gelesen?

  • Also alleine ich hab das hier schon mindestens 3 Mal beantwortet.
    Diverse andere Mitglieder auch noch.


    Der Antrag kann mit dem alten Pass gestellt werden.
    Abgeholt wird das Visum dann mit dem neuen Pass.
    Die Botschaft klebt das Visum nur in den Pass, wenn der selbe Name im Pass steht, wie auf der Heiratsurkunde.
    Alternativ ist es auch möglich den Namen bei Heirat nicht zu ändern. Also den alten beizubehalten. Das ist ja kein Zwang.
    Man kann das als Ukrainer auch später noch, auch ohne den Grund "Namensänderung bei Eheschliessung" machen.
    Ukrainer können jederzeit ihren Namen praktisch ohne besonderen Grund beliebig ändern....:)))


    Ohne Heiratsurkunde kann kein Visumsantrag zur Familienzusammenführung/Ehegattennachzug gestellt werden.

  • Wenn Ihr jetzt in Deutschland heiraten wollt, stellt sich das Problem so nicht.
    Normalerweise würde das Visum zur Eheschliessung mit anschliessender Wohnsitznahme vor der Heirat beantragt werden.
    Es wird also mit dem selben Pass eingereist, mit dem auch das Visum beantragt wurde.
    Das Visum wird dann nicht mit der Heiratsurkunde, sondern mit der Bescheinigung über die erfolgreiche Anmeldung der Eheschliessung mit Termin vom Standesamt beantragt.


    Natürlich ist auch die Heirat ohne Visum in Deutschland möglich.
    Dann gilt dasselbe wie bei Heirat in der Ukraine, wie oben beschrieben hinsichtlich der Passgeschichte.


    Hier kannst du Dir einen Überblick verschaffen:


    https://forum-ukraine.de/wffaq…d-Familienzusammenf-hrung

  • Wir heiraten erst (Visafrei, Besucher) und stellen dann den Ehegattennachzug.


    Administrator: Danke, das mit dem Pass beim Beantragen und bei Abholung ist mir klar. Dies steht auch so im Merkblatt zum Antrag. Die Frage: "Falls meine Verlobte dann bereits den neuen Pass nach der Hochzeit (mein Nachname, andere Passnummer) hat, kann sie dann trotzdem den Termin wahrnehmen? Der „Anmeldepass“ ist dann ja nicht mehr vorhanden. " bezieht sich auf den Termin zum Beantragen des Visums. Hier finde ich leider keine Antwort. Ich will vermeiden dass wir in ein paar Wochen Heiraten, meine Frau den neuen Pass mit meinem Nachnamen bekommt und der Termin (mit ihrem alten Pass gebucht) nicht mehr wargenommen werden kann. Habt ihr hierzu infos?

  • Darauf gibts auch keine Antwort.
    Das kann Dir nur die Botschaft sagen und keine Dritten.
    Von der Idee her würd ich sagen ja, wenn sie z.B. eine Kopie des alten Passes mit hat.
    Aber die Frage würd ich der Botschaft stellen.
    Selbst wenn das hier mal bei Irgendeinem geklappt hat, muss das nicht heissen, dass es immer geht.

  • Ich greife hier mal rein, auch wenn es nicht unbedingt mit der Fragestellung des TE zu tun hat. Aber grundsätzlich mit dem Thema.
    Mir stellt sich, da ich ja auch wieder frisch verheiratet bin, folgende Frage.
    Ein Visum ist ja nichts anderes als die Genehmigung zur Einreise, und des befristeten Ausfenthalts. Im vorliegenden, und anderen Fällen, geht es ja eigentlich um den anschließenden Antrag zur Erteilung der AE. Ukrainer können aber ja jetzt mit dem biometrischen Pass visumfrei einreisen. Also - die Erteilung resp. Genehmigung zur Einreise ist gegeben. Wozu braucht seine/meine Frau denn noch ein Visum? Ich kann doch eigentlich die AE direkt bei der Ausländerbehörde stellen!?
    Oder denke ich da mal wieder zu einfach? :whistling:

    Gruß
    Michael

  • @ Ahrens: Dein Idee mit dem Pass ist richtig. Das ich verheiratet seien muss um einen Antrag auf Ehegattennachzug zu stellen nicht. Die Botschaft in Kiev hat eben geantwortet. Folgend die Mail (ohne Namen):


    Sehr geehrter Herr „mein Nachname“danke für Ihre E-Mail.Ihrer Verlobten steht es frei, einen Antrag mit den vorhandenen Unterlagen einzureichen. Die fehlenden Unterlagen können im Visumverfahren von der Botschaft nachgefordert werden.Wenn Frau „Vorname meiner Verlobten“ mit einem anderen Reisepass zur Visumbeantragung vorsprechend wird, soll sie dann eine Kopie des Reisepasses mit vorlegen, mit dem sie einen Termin gebucht hat.Frau Anna soll die Unterlagen gemäß dem beigefügten Merkblatt vorlegen.


    Zu 1: Also Antragsstellung auch ohne Heiratsurkunde möglich.


    Zu 2: Geht mit Kopie vom Anmeldepass.


    Zu 3: Werden keine Unterlagen zum Nachweis der Bekanntschaft gefordert. Dies ist nach meinem jetzigen Wissensstand aber sehr zu empfehlen.


    rotfuchs: Hatte ich bei unserem Ausländeramt persönlich angefragt. Die dürfen einen Aufentaltstitel nur bei einer Einreise mit Visum vergeben. Zweck ist denke ich die Prüfung die beim Visumsantrag durchgeführt wird (die würde ja sonst umgangen werden)

  • Zitat

    Hatte ich bei unserem Ausländeramt persönlich angefragt. Die dürfen einen Aufentaltstitel nur bei einer Einreise mit Visum vergeben. Zweck ist denke ich die Prüfung die beim Visumsantrag durchgeführt wird (die würde ja sonst umgangen werden)


    Da hätte ich gern mal die Begründung des Ausländeramts gewußt. Im Aufenthaltsgesetz habe ich nichts davon gelesen.
    Hab langsam die Schn.. voll von irgendwelchen Ämtern verar... zu werden. :assault:

    Gruß
    Michael

  • Ich greife hier mal rein, auch wenn es nicht unbedingt mit der Fragestellung des TE zu tun hat. Aber grundsätzlich mit dem Thema.
    Mir stellt sich, da ich ja auch wieder frisch verheiratet bin, folgende Frage.
    Ein Visum ist ja nichts anderes als die Genehmigung zur Einreise, und des befristeten Ausfenthalts. Im vorliegenden, und anderen Fällen, geht es ja eigentlich um den anschließenden Antrag zur Erteilung der AE. Ukrainer können aber ja jetzt mit dem biometrischen Pass visumfrei einreisen. Also - die Erteilung resp. Genehmigung zur Einreise ist gegeben. Wozu braucht seine/meine Frau denn noch ein Visum? Ich kann doch eigentlich die AE direkt bei der Ausländerbehörde stellen!?
    Oder denke ich da mal wieder zu einfach? :whistling:


    Das Visum ist einfach eine Vorraussetzung zur Erteilung eines Daueraufenthaltstitels durch die Ausländerbehörde in Deutschland.
    Genauso wie die Gebühr, Deutschtest oder eine Heiratsurkunde.

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