Visum für Familiennachzug

  • Wahre Geschichte :
    Türkischer Millionär, 75 Jahre.
    Hat 3 junge Ukrainerinnen, 20 bis 25 Jahre.
    Gleichzeitig, bei ihm in der Villa. mit Viagra und Geld geht das.


    In der Türkei ist Vielehe ja auch nicht verboten. Egal wieviel Geld man (n) hat

  • Wie soll das bei 3-4 gleichzeitig enden ?


    Suizid? Erkenntnis? Armut? In einem großen Organisationstalent? (Man stelle sich vor, man muss die Frauen 2-4 ja kontaktieren, während man bei Frau 1 ist.)


    Gleichzeitig, bei ihm in der Villa.


    Verheiratet? Ich kenne die Geschichte von einem Spanier (Anfang 70, kein Millionär, aber nicht bettelarm), der sich alle 3 Monate eine andere Ukrainerin einlädt. Er heiratet keine, sie dürfen Urlaub bei ihm machen und erhalten Geschenke.


    Gruß
    Siggi

  • Beim Spanier ist das legal. Du darfst doch einladen, wen Du willst. Das visafreie Reisen hat alles noch weiter für ihn vereinfacht. Für jemanden, der sich nicht festlegen will, ist das vermutlich eine attraktive Lösung.


    Gruß
    Siggi

  • Ist auch die billigere Lösung :
    In der Vergleichsrechnung mit einer Ehefrau fällt die Vermögensaufteilung bei einer Scheidung oder Verlassenschaft weg.
    Und die laufenden Unterhaltskosten sind ähnlich wie bei der Frau.


    Buchhalterisch gesprochen :
    Man hat immer eine neuwertige Frau. Leasing Modell. Voll abgeschrieben / abgenutzt wird das nie.

  • Auch beim 75 jährigen türkischen Millionär wäre es hier legal :
    Er heiratet nicht.
    Hugh Hefner Modell.
    junge Frauen für Sex gegen Geld.
    wahrscheinlich wechselt er auch alle paar Monate, um das dortige Aufenthaltsgesetz einzuhalten.

  • Für das Lebensmodell braucht es keine Ukrainerinnen und die ganzen Probleme beim längeren Aufenthalt. Man lebt mit einheimischer Freundin, heiratet nicht und wechselt, wenn es nicht mehr funktioniert. Das Lebensmodell der sogenannten Lebensabschnittspartnerschaften ist doch weit verbreitet.


    Gruß
    Siggi

  • Ich glaub der Mann oder Opa macht sich einfach viel weniger Gedanken als die meisten Leute.
    Und hat vielleicht eine viel realistischere Sicht auf seine Situation und die Welt im allgemeinen....:)))
    Wenn er Geld genug über hat- und es ihm Spass macht, wieso nicht?

  • Wenn er Geld genug über hat- und es ihm Spass macht, wieso nicht?


    Das ist nicht exorbitant teuer. Er zahlt ein paar Geschenke, den Flug (früher das Visum), das war es. Kost und Logis rechne ich jetzt einmal nicht als besonderen Aufwand. Er wohnt in einem Land, welches ein Ziel von touristischen Reisen ist. Daher ist es für ihn eher günstiger, als wenn er eine Reisebegleitung suchen würde.


    Gruß
    Siggi

  • Bigamisten kommt man nur auf die Spur, wenn sie einen Fehler machen.
    Erstaunlicherweise muß man eine im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland nicht melden. kann man, muss man aber nicht.
    Ist man nicht geschieden, da nie vorher verheiratet, muss man ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen. Das gilt ein halbes Jahr.
    Also könnte man jedes halbe Jahr in irgend einem nicht EU- Land heiraten, ohne dass es jemand merkt.
    Das ist natürlich verboten. Aber auffallen würde es nicht

  • Man muss in der Ukraine kein Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschliessung vorlegen.


    Wer so Blöd ist das zu machen, bei dem ist die grösste Gefahr sicherlich seine eigene Dummheit.
    Also dass er das beim Standesamt oder sonstwo selbst erzählt.

  • Ich musste das uralte Scheidungsurteil mit Apostille vorlegen.
    Wobei mir der Sinn nicht ganz klar war, ich hätte ja danach eine weitere Ehe eingegangen sein können. Da hätte ein Ehefähigkeitszeugnis mehr ausgesagt.


    Naja, egal, die Ehe wurde hier problemlos registriert, wäre nicht nötig gewesen, aber besser ist es.
    Vorteilhaft war hier natürlich, dass meine Fraun vorher nicht verheiratet war und keine Kinder hat.

  • Dann häte er das nicht vorlegen müssen.
    Allerdings sollte man Sprachbarriere und Dummheit auf dem Schirm haben.
    Es ist nicht allzu abwegig, das die Verlobte auch noch Ihren Senf dazugibt und er nur die Hälfte bis nichts versteht....:)))
    Was dabei dann am Ende rauskommt steht erfahrungsgemäss häufig in den Sternen.
    Vielleicht ist das Ergebnis dieser stillen Post, dass man am Ende noch eine Sterbeurkunde statt Scheidungsurteil verlangt....:)))

  • Hallo und vielen lieben Dank für die zahlreichen Antworten.
    An die mögliche Datumsdiskrepanz, für den Fall, dass die Erklärungen auf Rechtsmittelverzicht im Zuge der Ehescheidung nicht abgegeben werden (können), habe ich auch schon gedacht.
    Allerdings gibt es nichts weiteres im Rahmen der Scheidung zu entscheiden und, soweit ich weiß, müsste ein Ein-/Widerspruch binnen dieser Monatsfrist durch einen Anwalt geschehen und begründet werden. Ich wüsste nicht, was meine zukünftige Ex da aus dem Hut zaubern sollte.
    Will meinen: Sollte kein Rechtsmittelverzicht erklärt werden, würde die Monatsfrist dennoch ohne weitere Konsequenzen ohnehin verstreichen. Die Scheidung würde dann rückwirkend rechtskräftig (schwebende Unwirksamkeit während der Monatsfrist).... Liege ich da richtig?
    In diesem Fall würde ich nämlich durchaus in Betracht ziehen, am Tag nach der Scheidungsverhandlung am Amtsgericht in UA zu heiraten. Denn, selbst wenn die Diskrepanz mit der Heirat innerhalb der Monatsfrist nach der Scheidungsverhandlung irgendwem auffiele, was wollen die machen? Die Ehe ist dann in UA ja rechtskräftig geschlossen und die Scheidung (wird) ja ohnehin rückwirkend rechtskräftig... Ich gehe davon aus, dass Botschaft und AHB das -wenn auch zähneknirschend- hinnehmen und akzeptieren müssten. Oder seht ihr das anders?


    Außerdem habe ich noch eine Frage zur sogenannten "Vorabzustimmung durch die ABH".
    Wie stehen da eurer Meinung nach die Chancen, diese unter schonungsloser Schilderung/Offenlegung des Sachverhaltes (außer vielleicht der beabsichtigten Heirat innerhalb der Frist der schwebenden Unwirksamkeit des Scheidungsurteils) zu erhalten?
    Dies würde in jedem Fall die unnormal lange Wartezeit auf einen Botschaftstermin in Kiew eliminieren, womit schon viel gewonnen wäre.
    Unter welchen Voraussetzungen habt ihr eventuell schon solche Vorabzustimmungen erhalten und wie läuft das Ganze ab? Meine Freundin und ihre Tochter können nur noch bis Ende der Woche in DE bleiben. Evtl. ist da eine Vorsprache bei der ABH in den nächsten Tagen sinnvoll? Was meint ihr?


    Vielen Dank und beste Grüße
    Klausi

  • diese unter schonungsloser Schilderung/Offenlegung des Sachverhaltes (außer vielleicht der beabsichtigten Heirat innerhalb der Frist der schwebenden Unwirksamkeit des Scheidungsurteils)


    Das ist ja dann das erste, das der Behörde auffällt. Das sieht ja ein Blinder.

  • :)))))
    Hehehehe...
    Genau das meinte ich mit meinen Hinweisen.....:)))


    Die grösste Gefahr ist die eigene Blödheit.
    Wie meistens im Leben....:)))
    Also gleich vorab die Entschuldigung, aber das konnte ich mir einfach nicht verkneifen.....:))

  • Das ist ja dann das erste, das der Behörde auffällt. Das sieht ja ein Blinder.


    Wieso denn das?


    Ich würde natürlich vorbringen, aufgrund der bisherigen Verzögerung des ganzen Scheidungsverfahrens durch meine zukünftige Ex-Frau, der Dringlichkeit (Einschulung der Tochter in DE) und der inakzeptablen Terminvergabefristen bei der Deutschen Botschaft in Kiew, die Vorabzustimmung für die Zeit unmittelbar NACH(!) Rechtskraft der Ehescheidung zu benötigen. Dies kann aber, wie bereits erörtert, am Tag der Scheidungsverhandlung der Fall sein (Rechtsmittelverzicht) - oder aber einen Monat nach der Verhandlung. In beiden Fällen wäre die Vorabzustimmung der "Trumpf" schlechthin, da nicht noch mehr unnötige Zeit ins Land ginge. Am Ergebnis, dass meine Freundin und ihre Tochter bei mir sein werden, ändert es ohnehin nichts. Die ABH kann es uns nur einfacher oder schwerer machen...
    Es kommt wohl letzten Endes auch auf den Sachbearbeiter an, den man dort vorfindet - aber vielleicht kann der Versuch nicht schaden...?!

  • Die grösste Gefahr ist die eigene Blödheit.


    Was an einem offenen und ehrlichen Gespräch (nach dem Motto: "Wie man in den Wald hinein ruft, ...") mit der ABH so blöd sein soll, erschließt sich mir jetzt nicht so ganz. Aber vielleicht bin ich dazu einfach zu blöd...


    Anstatt an einem Urteil bezüglich meiner intellektuellen Ausstattung, war ich eigentlich viel mehr daran interessiert, wie eventuelle Erfahrungen der Forumsmitglieder hier im Zusammenhang mit ABH und der "Vorabzustimmung" ausgefallen sind oder ob davon generell, oder in meinem Fall speziell, abzuraten ist.


    Danke und viele Grüße.
    Klausi

  • Ganz auf die schnelle fällt mir nur ein polnisches Arbeitsvisum ein.


    Da ich dies mittlerweile auch als ultima ratio in Erwägung ziehe, möchte ich gern fragen, ob es damit evtl. bereits Erfahrungen gibt und/oder ob vielleicht sogar eine vertrauenswürdige Agentur empfohlen werden kann.


    Vielen Dank vorab!
    Beste Grüße
    Klausi

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