Visum für Familiennachzug

  • Zuallererst ist wichtig,wie die Dinge bei deiner Frau geregelt sind.
    Ist sie alleine sorgeberechtigt,ist alles ok.
    Ist sie NICHT alleine sorgeberechtigt,muß der Ex seine Zustimmungen geben.
    Du selbst bist sowie so kein Elternteil - du erwirbst mit der Hochzeit lediglich (und höchstens) ein "gewisses" Sorgerecht.
    Elternteil würdest du erst werden,wenn du die Kleine adoptieren würdest...
    (DAS mußt du aber gar nicht!!!)

    Вежливый мужчина спросит: 'можно я приеду?', 'можно я встречу?', 'тебе помочь?'. Хороший мужчина скажет: 'я приеду', 'я встречу', 'я помогу'. Настоящий мужчина: приедет, встретит, поможет!


  • Zuerst mal läßt du in der Ukraine ALLE relevanten Dokumente übersetzen - das kostet dann erstmal fast gar nix,und du bekommst selbst einen Überblick.
    DIE Dokumente,die ihr dann in Deutschland übersetzen müßt,läßt du in der Reihenfolge übersetzen,wie sie gefordert werden...

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  • Zuallererst ist wichtig,wie die Dinge bei deiner Frau geregelt sind.
    Ist sie alleine sorgeberechtigt,ist alles ok.
    Ist sie NICHT alleine sorgeberechtigt,muß der Ex seine Zustimmungen geben.
    Du selbst bist sowie so kein Elternteil - du erwirbst mit der Hochzeit lediglich (und höchstens) ein "gewisses" Sorgerecht.
    Elternteil würdest du erst werden,wenn du die Kleine adoptieren würdest...
    (DAS mußt du aber gar nicht!!!)


    Sie hat das alleinige Sorgerecht. Dazu gibt es ein Gerichtsurteil, das wir schon apostilliert und übersetzen lassen haben.


    Bei dem Punkt 9 in dem Merkblatt irritiert mich jetzt, weil da vom Elternteil die Rede ist. Wenn ich damit nicht gemeint bin, muss ja meine Frau gemeint sein - und die hat logischerweise (noch) keine deutsche Staatsbürgerschaft... was ja dann hieße, dass sie die ganzen in Punkt 9 benannten Unterlagen beibringen müsste?!
    Kann aber irgendwie auch nicht sein, denn einen Aufenthaltstitel kann sie, da sie ja selbst erst das Fzf-Visum beantragt, unmöglich haben. Einkommensnachweise genauso wenig.
    Da kann doch irgendwas nicht stimmen...


    Somit meine ich, dass der ominöse Punkt 9 im unserem Fall irrelevant wäre. Leider steht es in dem Merkblatt nicht so drauf...


    Liege ich damit dennoch richtig?

  • Mit der deutschen Botschaft zu kommunizieren ist dir wohl nicht sicher genug?
    Im Zweifel sollte das immer den Vorrang haben!


    Meiner Meinung nach ist Punkt 9 für euch nicht relevant.
    Nichts desto trotz solltest du Gehaltsnachweise und eine Bescheinigung/Bestätigung deiner Krankenversicherung beibringen können.

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  • Meine Frau hat auf der Botschaft in Kiew angerufen und an der Hotline (allerdings auf Ukrainisch) zu erfahren bekommen, dass ich wohl für ihre Tochter (vor Visumsantragsabgabe) eine Krankenversicherung nachweisen und auch eine Verpflichtungserklärung abgeben müsse.
    Ist das tatsächlich zutreffend? Für meine Frau wird das alles nicht benötigt, aber für die Tochter schon, obwohl beide quasi "in einem Atemzug" nach Deutschland kommen werden/sollen.... Das erschließt sich mir absolut nicht.


    Deine Frau zieht zu ihrem deutschen Ehemann, da ist keine Verpflichtungserklärung nötig, weil du schon eine nach deutschem Recht agegeben hast: das ist deine Unterschrift auf der Eheurkunde.
    Die Tochter Deiner Frau zieht (rein rechtlich) aber nicht zu Dir, sondern zu ihrer ukrainischen Mutter. Ausländer zieht zum Ausländer, Da muss der Lebensunterhalt geischert sein. Dass sie zeitgleich mit ihrer Mutter herzieht, spielt dabei keine Rolle. Die Rolle spilet der Zuzug eines Ausländers zu einem Ausländer.

  • Deine Frau zieht zu ihrem deutschen Ehemann, da ist keine Verpflichtungserklärung nötig, weil du schon eine nach deutschem Recht agegeben hast: das ist deine Unterschrift auf der Eheurkunde.
    Die Tochter Deiner Frau zieht (rein rechtlich) aber nicht zu Dir, sondern zu ihrer ukrainischen Mutter. Ausländer zieht zum Ausländer, Da muss der Lebensunterhalt geischert sein. Dass sie zeitgleich mit ihrer Mutter herzieht, spielt dabei keine Rolle. Die Rolle spilet der Zuzug eines Ausländers zu einem Ausländer.


    Hallo erne,


    diese deine Argumentation kann ich nachvollziehen (Ausländer zieht zu Ausländer) - aber die Deutsche Botschaft schein da einem gewaltigen Denkfehler aufgesessen zu sein, denn im Falle einer gleichzeitigen Beantragung der FZF-Visa durch Ehefrau und deren Tochter, kann unmöglich bereits ein Aufenthaltstitel oder eine Verpflichtungserklärung (meiner Frau für die eigene Tochter, was an sich schon perfide ist...) vorliegen.
    Da ich mich mit der ganzen Problematik ja nun schon länger befasse, habe ich auch festgestellt, dass einige Formulare auf den unvorteilhaft, gezwungen modern wirkenden Seiten der Botschaft heimlich still und leise verändert wurden oder gar komplett verschwunden sind. Ich meine, mich bis Mitte letzten Jahres an ein Download-Dokument zu erinnern, wo der Nachzug von Kindern des Ehegatten fast schon lächerlich einfach dargestellt war. Dieses Dokument ist verschwunden und die "neue Handhabung" kompliziert und praxisfern!



    Allerdings bin ich bei der Recherche auf folgendes gestoßen:


    https://kiew.diplo.de/blob/212…g-freizuegigkeit-data.pdf


    Leider kann ich die Infos in dem verlinkten pdf-File nicht 100% einordnen. Wie seht ihr das? Sagt euch das etwas?
    Beim flüchtigen Durchlesen könnte man den Eindruck gewinnen, dass ein FZF-Visum überflüssig ist, wenn man sich auf die Personenfreizügigkeit beruft...


    Danke nochmals für die ganzen hilfreichen Antworten.


    Beste Grüße
    Klausi

  • Wenn du die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und in Deutschland lebst,hast du mit der "Freizügigkeit" gar nichts zu tun!

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  • aber die Deutsche Botschaft schein da einem gewaltigen Denkfehler aufgesessen zu sein, denn im Falle einer gleichzeitigen Beantragung der FZF-Visa durch Ehefrau und deren Tochter, kann unmöglich bereits ein Aufenthaltstitel oder eine Verpflichtungserklärung (meiner Frau für die eigene Tochter, was an sich schon perfide ist...) vorliegen.


    nein, gar nicht.
    Ein Aufenthaltstitel Deiner Frau ist in dem Fall nicht nötig, da der Zuzug gemeinsam geschieht ... analog dem Zuzug von Einem Ehepaar deutsch/ausländisch. Da zieht der ausländische Ehepartner auch zu dt. Ehegatten, acuh wenn der noch gar nicht in D lebt.
    Problem bleibt: Der Lebensunterhalt eines Ausländers, der nicht zum deutschen (Ehegatten, Eltenrteil, Kind) zieht, muss gesichert sein.
    Die Mutter wird in Eurem Fall den Unterhlat nicht absichern können, darum die VE von z.B. dir für das Visum nötig. Für die AE später wird die ABH wahrscheilich das auch fordern, ist aber nach einigen Gerichtsurteilen nicht nötig, wenn Ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet. (das "könnte" auch eine Argumentation sein, dass keine VE auch fürs Visum nötig ist, ob das durchgeht?)



    Beim flüchtigen Durchlesen könnte man den Eindruck gewinnen, dass ein FZF-Visum überflüssig ist, wenn man sich auf die Personenfreizügigkeit beruft.


    absolut richitg, dafür müsstest du aber selber in Deutschland freizügigkeitsberechtigt sein. Bist du als Deutscher aber in Deutschland in der Regel nicht, aber es gibt Ausnahmen, (dafür bist du
    aber in der restlichen EU freizügigkeitsberechtigt). Du kannst nach z.B. Österreich ziehen, dann gilt das auch für dich.



    gezwungen modern wirkenden Seiten der Botschaft heimlich still und leise verändert wurden oder gar komplett verschwunden sind.


    weiss nivcht, ich verfolge die Seiten nicht.
    Das Aufetnhatlsgesetz zu lesen bringt mehr.

  • Hallo in die Runde,


    wie angekündigt, möchte ich ein kurzes Feedback zum gestrigen Botschaftstermin in Kiew geben:
    Der Termin zur Visa-Beantragung ging zu meiner Überraschung reibungsloser über die Bühne, als ich vermutet hatte. Nachforderungen an Dokumenten gab es keine. Auch keine Fotolovestory oder Chatprotokolle wurden verlangt.
    Da allerdings das A1-Deutsch-Zertifikat 8 anstatt 6 Monate alt war, musste meine Ehefrau einen kleinen Deutsch-Test über sich ergehen lassen. Ironischerweise hat den eine Nicht-Muttersprachlerin in der Botschaft durchgeführt, was m. E. nicht sein kann, denn die Fragen müssen schon schlecht verständlich gewesen sein - aber okay, es hat trotzdem geklappt.


    Desweiteren - als kleinen Bonus (zur besseren Nachvollziehbarkeit) hatte ich eine Kopie MEINES Reisepasses mit beigefügt, was eigentlich nicht gefordert ist. Dennoch hat die Mitarbeiterin fast 15 Minuten darauf verwendet, MEINE Ein- und Ausreisestempel nachzuprüfen (was nebenbei bemerkt eine kleine Herausforderung ist, da diese nicht schön fein und säuberlich in chronologischer Abfolge eingestempelt wurden, sondern wild durcheinander - ein Ausreisestempel fehlt gar gänzlich). Das ist eigentlich auch nicht deren Aufgabe, denn ICH bewerbe mich ja nicht um das Visum.... Naja, sei es drum... Eine dumme Rückfrage gab es daraufhin aber doch, denn zwei Stempel datierten auf 3 Jahre bevor ich meine jetzige Frau überhaupt kennenlernte. Dies konnte natürlich erklärt werden, aber eigentlich geht das dort keinen etwas an...
    Also, Vorsicht!: In vorauseilendem Gehorsam mehr einzureichen, als gefordert, muss nicht unbedingt auch von der Gegenseite mit Wohlwollen quittiert werden ;)


    Dennoch, dieser Schritt ist vollbracht - nur für die Tochter wollen die jetzt eine Krankenversicherungsbestätigung vorgelegt bekommen, wenn wir die Visa (in 10 bis 12 Wochen!!!! - Kein Scherz - wurde so gesagt - man fasst es nicht...) abholen.
    Aber genau dort setzt noch eine Frage von mir an: Wie kann man, oder wie habt ihr die "10 bis 12 Wochen" Wartezeit evtl. erfolgreich verkürzt? Gibt es da Mittel und Wege? Eine sogenannte Vorabzustimmung bei der ABH hatte ich aus terminlichen Gründen dann doch nicht mehr beantragen können. Aber vielleicht geht das auch jetzt noch? Wie war nach eurer Erfahrung der weitere Werdegang?


    Dankeschön und viele Grüße,


    Klausi

    Einmal editiert, zuletzt von Klausi ()

  • Ist immer so im Behördenverkehr.
    Man sollte nur beantworten was gefragt wird, ansonsten liefert man selber potentiell problematische Aspekte, die der Behörde von selber nicht bekannt sind.
    Das ist beim Finanzamt dasselbe wie bei der deutschen Botschaft.


    Die haben mit ihrer Routine in einer Minute erkannt wie Sie Dir einen reinwürgen können. Und sei es privat durch das hervorrufen einer peinlichen Situation Deiner Frau gegenüber. Wahrscheinlich zur persönlichen Belustigung, weil Du denen irgendwie unsympathisch warst.
    Das nennt sich langjährige Berufserfahrung, gegen die jeder Laie den kürzeren zieht....:))

  • Eine sogenannte Vorabzustimmung bei der ABH hatte ich aus terminlichen Gründen dann doch nicht mehr beantragen können. Aber vielleicht geht das auch jetzt noch?


    nein, denn jetzt wird dei ABH den Vorgang auf den Tisch bekommen ...
    ausserdem kommen die Vorabzustimmungen üblicherweise nur in Frage, wenn der Antragsteller (also deine Frau nebst Tochter) der ABH bereits bekannt sind und dort vorsprechen (das geht, wenn sie bereits in D waren und aus Gründen wieder zurückmussten und Viusm nötig wird)


    wobei, sollte die ABH aber doch die Vorabszustimmung geben, kann ich mir folgendes Problem vorstellen:
    Die AV schickt jetzt den Vorgang zur Zustimmung zur ABH, diese gibt Euch (warum auch immer) aber eine Vorabzustimmung, Folge: die ABH denkt, sie braucht keine Zustimmung mehr zu geben und reagiert erstmal nicht und die AV hat die Vorabzustimmung nicht, wartet also auf die Zustimmung .. die nicht kommt.

  • Zitat

    wenn wir die Visa in 10 bis 12 Wochen abholen.


    Meine Frage: Muss während dieser Zeit der Reispass abgegeben werden, oder wird das Visum später eingeklebt?
    Und falls der Reisepass während der Visum-Beantragumg abgegeben werden muss, was für Möglichkeiten hat mein Frau dann, um mich in Deutschland zu besuchen? Sie hat noch drei Monate Aufenthaltszeit in Schengen als Tourist, aber ohne Reisepass geht das ja nicht....?

  • Nein, den Reisepass bekommt man wieder zurück. Er muß bei Abholung des Visums wieder vorgelegt werden.

    Nur so lange ist uns der Friede sicher, solange wir des Sieges sicher sein können!
    Drei Dinge sind uns aus dem Paradies geblieben,
    - die Sterne der Nacht, - die Blumen des Tages - und die Augen der Kinder

  • Wenn die Talon Nummer auf der Seite steht und ihr nach Kiew in den Tower fahrt gebt Ihr morgens den Pass Deiner Frau ab und ab 15:00 Uhr könnt Ihr den Pass mit dem Visum wieder abholen:-)

  • Der Pass muss am Vormittag - nachdem bekannt ist, dass das Visum abholbereit ist - abgegeben werden und nach ein par Stunden kann er dann mit dem eingeklebten Visum wieder abgeholt werden. So wurde es letztes Jahr (eigene Erfahrung meiner Ehefrau) und so war es auch auf der Seite der Botschaft erklärt (Theorie).

    - Meine Statements werden nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben. Lasse mich gerne überzeugen... mit Argumenten ! - :pardon:

  • Danke für die Antworten! Wirklich, sehr hilfreich (und beruhigend).


    Naja, das die Botschaft aktuell im Notbetrieb ist, ist natürlich unglücklich - aber eigentlich auch kein wirkliches Problem, da es ja bereits ein Schengen-Visum gibt und wir daher einen großen Zeit-Puffer haben. Meine Sorge war nur, dass sie während der Wartezeit ihren Pass abgeben muss.

  • Davon wird auf absehbare Zeit sowieso Nix.
    Das Nähere kann man auf der Botschaftsseite nachlesen...


    Hallo,


    bezieht sich das auch auf abholbereite Visa? Ich meine jene, die auf der Internetseite der Botschaft als "abholbereit" aufgeführt sind.
    Ist jemandem bekannt, ob trotzdem abgeholt werden können?


    Viele Grüße
    Klausi

  • Sollte ich Unsinn posten, bitte korrigieren. Danke


    Klausi: Visum oder nicht ist Irrelevant. Kein Ukrainer kann das Land verlassen und kein Ausländer kommt rein.

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