Hallo Leute-Hier geht es um ein Visum für einen zukünftigen Mitarbeiter meiner ukrainischen Firma und guten Freund. Wir haben im August einen Antrag für einen Aufenthaltstitel zum Erlernen der deutschen Sprache gestellt, mit anschließendem Praktikum. Einen Praktikumsplatz im handwerklichen Bereich kann man nicht ohne persönliche Vorstellung erhalten und Deutsch muß man auch ein wenig beherrschen. Einen Praktikantenvertrag konnten wir also nicht vorlegen. Dementsprechend wurde unser Antrag garnicht erst angenommen, denn einen Aufenthaltstitel kann man so eben nur als Sprachstudent erhalten. Diese Aufklärung habe ich übrigens nur erhalten, weil ein Wachmann der Botschaft-der übrigens im Antragsraum weilte weil ich als Deutscher dort war-normalerweise dürfen die Ukrainer dort nur alleine hin- weilte. Ich hatte aber darauf bestanden, denn ich kenne die Botschaft und ihre Art und Weise mittlerweile.
Nun denn, die Papiere wurden entsprechend geändert und erneut eingereicht. Um in Deutschland den Boden zu bereiten habe ich bei meiner zuständigen ABH nachgefragt, ob ich noch irgendetwas tun könnte, damit Sie einen Titel ausstellen könnten--Nein.
4 Wochen später kam das Nein von der Botschaft- meine ABH hätte auch abgelehnt. Die Botschaft begründete, meine ABH auch auf persönliche Vorsprache nicht (Datenschutz Ha,HA ).
Es wurde remonstriert- ohne Erfolg. Die Ablehnung kam vor meinem Weihnachtsurlaub-keine Chance mehr etwas zu unternehmen.na ja gleich nach dem Urlaub...Pustekuchen, 1 Monat Frist für die Klage, solange braucht man schon um die Vollmacht zum Gericht zu bringen. Diese kurze Frist ist eine ganz klare Rechtsbeugung, auch die Willkür die sich in den Ablehnungsbegründungen zeigt sprechen jedem recht denkenden Menschen Hohn...Menschenrechtsverletzung ist übrigens jedes abgelehnte Besuchsvisum wenn der Einladende eine Verpflichtungserklärung (Schadenersatz gegenüber BRD) und der Eingeladene eine unbescholtene Person ist. Diese Rechtsverletzung bezieht sich vor allen Dingen auf den Einlader, denn ihm verbietet der Staat so, sich zu Besuch einzuladen wen er möchte. Dies dürfen sonst nur Eltern gegenüber Ihrem Kind...
Wer einen guten Anwalt weiß, teile mir bitte seinen Namen mit. Die Mühle läuft jetzt nochmal los, denn ich brauche eine neue Frist um dann zu klagen. Aus Grund des Menschenrechts kann, wenn sich kein deutsches Gericht findet (zust. wäre Verfassungsgericht) in Europa-ich meine Brüssel-geklagt werden. In die Sessel des AA-es sind nicht unbedingt die Politiker-gehören ein paar Nägel.
Eine Bitte, bitte fragt und antwortet öffentlich. Jedes Wort, das ich hier schreibe kann ich mit Dokumenten belegen. Wer noch mehr über emine Erfahrungen mit "unserer"Botschaft in Kiew lesen möchte-frage einfach. Danke