Unterlagen kurzfristige Hochzeit in Deutschland

  • Hallo,


    da sich derzeit politisch ja die Ereignisse der Weltgeschichte überschlagen KÖNNTEN...


    Auch wenn es bei mir derzeit noch nicht ansteht aber welche Voraussetzungen bzw. vollständige Unterlagen würden von der ausländischen Drittstaatlerin in Deutschland benötigt wenn's ums kurzfristige heiraten geht?


    Ich stelle mir die Situation insbesondere so vor wenn sie eigentlich nur mit der normalen 90 Tage Touri-Einreise in Deutschland auf Besuch und die Sache in der UA weiter steigert aber sich z.B. eine Rückkehr nach UA wegen evt fehlender Dokumente aufgrund politischer Situation als unmöglich erweisen sollte.


    Vielen Dank vorab.


  • Ich stelle mir die Situation insbesondere so vor wenn sie eigentlich nur mit der normalen 90 Tage Touri-Einreise in Deutschland auf Besuch
    Vielen Dank vorab.


    Touristen Visa berechtigt NICHT zur Eheschliessung! kein deutsches Standesamt wird das akzeptieren

    Ще не вмерла України і слава, і воля =!..

  • Touristen Visa berechtigt NICHT zur Eheschliessung! kein deutsches Standesamt wird das akzeptieren


    Na sowas aber auch,...ich dachte bisher reichen 2 (unbedarfte) die "Ja" sagen...jetzt sind schon 3 vorgeschrieben :)




    Die Frage ist wohl eher was daraus resultiert,...In einem Sonderfall einer Okupation der Ukraine ?! (keine Ahnung),....so gesehen, würde das dann (bisher) wohl nicht reichen...ansonsten wieder gern den Blick nach oben rechts wenden...

    "wer mich beleidigt, bestimme ich" K.Kinski

  • Natürlich kann man ohne Visum heiraten.
    Ein Touristenvisum gibt es sowieso nicht.
    Aber dass man das in den 90 Tagen in Deutschland schaft, ist ablauftechnisch unwahrscheinlich.
    Nach Heirat muss dann aber sowieso wieder ausgereist werden um das D-Visum zu beantragen.
    Einfach nach Heirat in Deutschland bleiben ist nicht.


    Eheschließung: Heirat von Ukrainerin in Deutschland - Heiratsvisum, Dokumente, Apostillen - binationale Ehen | Ahrens & Schwarz - Deutsches Zentrum Kiew/Ukraine

  • Ich sag ja im Moment noch alles mehr als nur ungelegte Eier zumal ich gerade erst in der Kennenlernphase mit ihr bin und eigentlich eher sage was zusammen gehört wird nach und nach zusammen wachsen. Aber wenn man aufgrund schwerer politischer Ereignisse ein zweites 1961 in Europa erleben sollte und kurzfristig vor die Wahl gestellt wird Trennung und nie wieder sehen oder heiraten...das sind schon schwierige Fragen.


    Grundsätzlich müsste sie aber doch nur für einige Zeit aus Schengen ausreisen, wäre z.B. es möglich bestimmte Unterlagen in einem Dritten Nicht Schengenland zu erledigen bei der UA Botschaft wenn eine Rückkehr in die UA nicht möglich wäre?


    Theoretisch wäre ja selbst ohne Trauschein möglich 90 Tage Schengen, 90 Tage Drittland 1, 90 Tage Drittland 2 und dann wieder Schengen, aber wer hat schon das Geld ohne Job so lange im Hotel zu leben...

  • Während des ersten Lockdown als es keine Flüge gab, konnten die länger bleiben.
    Dann gab's von der Ausländerbehörde eine Verlängerung. Die mussten halt nur nachweisen daß es nicht möglich ist nach Hause zu fliegen.
    Alternativ bleibt dir immer noch die Möglichkeit zu ihr zu fliegen und in der Ukraine zu heiraten.

  • Naja, man kan zum deutschen Standesamt gehen und sich diesen sog. Laufzettel mit den zur Anmeldung der Eheschließung erforderlichen Unterlagen bsorgen.
    Diese Unterlagen kann man dann beschaffen.
    Wobei die Meldebescheinigung und die notarielle Familienstandserklärung zeitlich ablaufen können.
    Der Rest der Unterlagen aber nicht.

  • Natürlich kann man ohne Visum heiraten.
    Ein Touristenvisum gibt es sowieso nicht.
    Aber dass man das in den 90 Tagen in Deutschland schaft, ist ablauftechnisch unwahrscheinlich.
    Nach Heirat muss dann aber sowieso wieder ausgereist werden um das D-Visum zu beantragen.
    Einfach nach Heirat in Deutschland bleiben ist nicht.


    Eheschließung: Heirat von Ukrainerin in Deutschland - Heiratsvisum, Dokumente, Apostillen - binationale Ehen | Ahrens & Schwarz - Deutsches Zentrum Kiew/Ukraine


    Benötige ich ein Visum oder kann ich eine Aufenthaltserlaubnis direkt in Deutschland beantragen?Gemäß § 5 Abs. 2 AufenthG setzt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis voraus, dass der Ausländer mit dem entsprechenden Visum eingereist ist. Aus § 6 Abs. 3 AufenthG ist weiterhin ersichtlich, dass für längerfristige Aufenthalte ein nationales Visum zu erhalten ist.


    Daher müssen Sie ein nationales Visum zur Familienzusammenführung in der Botschaft beantragen


    https://kiew.diplo.de/ua-de/se…05-VisaEinreise/-/2263430

    Ще не вмерла України і слава, і воля =!..

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