Registrierung bei der Botschaft oder beim Konsulat

  • Hallo,


    @Rumborak


    verstehe ich irgendwie nicht, daß die ABH deine Frau dazu verpflichtet einen neuen Pass ausstellen zu lassen, wenn die Namensänderung im Pass vermerkt wurde.


    Bei meiner Frau hat die ABH die ganzen Jahre nichts dazu gesagt. Lediglich als Ihr Pass letztes Jahr abgelaufen ist, wollten die einen neuen Pass sehen. Aber auch da sind sie sehr human und haben Verstädnis dafür, daß wir selbigen bis zum heutigen noch nicht vorzeigen konnten. Der SB hat uns sogar angeboten, falls es noch länger dauern sollte einen Ersatzausweis auszustellen (allerdings gilt dieser nur für Deutschland und wir wollen doch noch im August in die Ukraine fahren).


    Welche Frage sich mir nun in Bezug auf die Registrierung stellt ist folgende: "Ist es möglich, daß meine Frau und ich in die Ukraine ziehen - kann Sie sich nach erfolgter Registrierung einfach wieder anmelden?" Möchte gleich dazu sagen, daß ein Umzug noch nicht konkret geplant ist, wir uns aber sehrwohl schon öfters mit dem Gedanken beschäftigt haben.


    In einem anderen Forum habe ich kürzlich gelesen, daß es bei der Passbeantragung gar keine Expressbearbeitung (10 Tage Ausstellung) mehr geben soll. Hat diesbezüglich einer von euch Kenntnisse darüber? Will natürlich nicht hoffen, daß es diese nicht mehr gibt, da wir uns dann den Urlaub bei der Schwiegermutter abschminken können.


    Schöne Grüße


    Volker

  • Zitat

    In einem anderen Forum habe ich kürzlich gelesen, daß es bei der Passbeantragung gar keine Expressbearbeitung (10 Tage Ausstellung) mehr geben soll.


    das stimmt nicht: " За оформлення паспорта в терміновому порядку (до 10-ти робочих днів) ставка консульського збору збільшується на 100 відсотків (за винятком оформлення паспорта дітям до 16 років). Експрес-обробка поштою не здійснюється. "


    man soll das aber persönlich erledigen, per POst verschicken geht in dem Fall nicht.

  • wenn deine frau geheiratet und deinen namen angenommen hat, dann heißt sie nicht mehr meier, sondern schulze. im pass steht aber weiterhin offiziell "meier". irgendwo im pass steht zwar vermerkt, dass deine frau in deutschland den namen "meier" trägt, aber das ist nur eine vorübergehende lösung. ein pass ist ein ausweisdokument und wenn da plötzlich mehrere angaben über den familiennamen drin stehen, ist das leicht irreführend. daher ein neuer pass, der auf den aktuellen stand upgedatet ist.



    Meine Frau hat auch meinen Namen angenommen; wir sind dann nur zum Generalkonsulat nach München gefahren und da wurde die Namensänderung schriftlich im Pass bestätigt (Die haben das sogar einmal in Ukrainisch und einmal in Deutsch reingeschrieben). Einen neuen Pass mußte Sie aber damals (1999) aber nicht extra ausstellen lassen. Vielleicht liegt es ja auch am SB (Ermessensfrage?) ob er einen neuen Pass verlangt oder ob ihm der Eintrag des Konsulats ausreicht. Wenn ich in meiner Stadt umziehe, muß ich auch keinen neuen Personalausweis ausstellen lassen; lediglich die Anschrift wird vom Amt geändert. Natürlich kann ich nur sagen wie es bei uns der Fall war, wie die Gesetzgebung diesbezüglich ist hab ich keine Ahnung.


    @Natalija


    die ukrainische Passage kann ich leider nicht lesen (kann kein ukrainisch). Wenn das Konsulat keine Expressbearbeitung per Post annimmt, dann hätten die doch den Antrag bestimmt schon zurückgeschickt. Ich glaube beim legalisieren soll man auch persönlich, wir haben dies bisher immer postalisch erledigen können (die schnellste legalisierung hat keine Woche gedauert und die längste ca. 2 Wochen).


    schöne Grüße


    Volker

  • Hallo,


    da wir weder auf Mails noch auf Briefe eine Antwort von dem Generalkonsulat bekommen hatten, haben wir in den "sauren Apfel" gebissen und meine Frau ist heute nach München gefahren.


    Im Konsulat wurde ihr dann gesagt, daß nur einmal EUR 62,00 für die Passausstellung gutgeschrieben worden sind und eine zweite Gutschrift nicht feststellbar ist. Da wir dem Konsulat beide Kontoauszüge (Original) mitgeschickt hatten, und die beiden Beträge auch von unserem Konto abgegangen sind, frage ich mich was das nun wieder soll. Auf jeden Fall haben Sie meiner Frau nun zugesichert, daß der Paß bis Freitag fertig ist und Sie diesen dann abholen kann (wenigstens eine gute Nachricht).


    Weiterhin hat meine Frau gefragt, ob eine zeitlich begrenzte Registrierung möglich ist (wurde schon mehrfach im Forum geschrieben), wurde ihr gesagt, daß dies nicht möglich sei.


    Nun stellt sich mir natürlich die Frage, wie das Ihr gemacht habt? Meine Frau hat gesagt, daß Sie in den nächsten Jahren wieder in die Ukraine ziehen will und die Antwort war :


    "Sie können sich dann ja wieder anmelden". Hat jemand Erfahrungen damit bzw. hat sich schon jemand nach einer Registrierung wieder in der Ukraine angemeldet? Ist das genauso kompliziert wie die Registrierung?


    schöne Grüße


    Volker

  • Hallo,


    Vor ca. 8 Jahren war öfters in Foren zu lesen, dass die ukrainischen Behörden Ärger machten (sprich die Ausreise aus UA verweigerten), wenn kein permanenter Wohnsitz in Ausland im Pass eingetragen ist, die Person aber offensichtlich auf Dauer im Ausland lebt (was leicht an Hand der Einreise und Ausreise Stempel nachvollziehbar ist). Heute ist das nicht mehr so. Ich sehe daher keinen zwingenden Grund, einen permanenten Wohnsitz in D beim Konsulat zu registrieren. (Nur unter diesem Hintergurnd hatte meine Frau seinerzeit alles getan, um eine Registrierung für einen permanenten Wohnsitz in D zu erhalten. Nachdem sie alle Dokumente abgegeben hatte, bekam sie einen Stempel in den Pass, der drei Jahre gültig war. Innerhalb dieser Zeit muss der blaue Pass abgegeben werden und die Abmeldung beim Zhek erfolgen. Dies haben wir nie gemacht, somit wurde die Registrierung nach 3 Jahren ungültig. Das ist der Status quo auch noch heute.)


    Wenn man ab und an in die Ukraine fährt, kann man alle Passangelegenheit auch dort vor Ort regeln. Offiziell lebt man dann in beiden Ländern. Eine Aufenthaltserlaubnis in D ist ja schliesslich keine Aufenthaltsverpflichtung in D! (Wir haben beide eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung im Land des jeweils anderen und können freizügig zwischen den Ländern wechseln, wann immer es uns beliebt. Ab Dezember werden wir wieder mal für ein paar Wochen in Deutschland sein.)


    Anders sieht es aus, wenn man der Ukraine auf Dauer den Rücken kehren will und womöglich eine Einbürgerung in D anstrebt. Dann führt an der Anmeldung beim Konsulat kein Weg vorbei. Da dieser bürokratische Akt beträchtliche Zeit in Anspruch nimmt, würde ich dies dann eher heute als denn morgen tun.


    Gruß
    Siggi

  • Hallo Siggi,


    kann ich das jetzt so verstehen, wenn meine Frau den neuen Pass am Freitag im Konsulat abholt bekommt Sie einen Stempel rein. Später wird Sie dann irgendwann einmal aufgefordert den Inlandspass abzugeben.....wenn Sie dem nicht nachkommt erlischt die Registrierung nach einen gewissen Zeitraum und Sie ist automatisch wieder in der Ukraine gemeldet (oder immer noch)?


    Das wäre dann ja absolut super; denn wir haben einmal vor (Zeitpunkt steht noch nicht fest), uns in der Ukraine ein Haus zu kaufen und in die Ukraine zu ziehen. Eine deutsche Einbürgerung wäre demnach für uns absolut nicht sinnvoll.


    Gruß


    Volker

  • Hallo Volker,


    den Stempel gibt es nur in den Pass, wenn sie bereits einige Schritte zur Registrierung des dauerhaften Wohnsitzes erledigt hat. Ansonsten war es bei uns vor 8 Jahren genauso, wie Du geschrieben hast.


    Gruß
    Siggi

  • Kann mir bitte nochmal jemand verständlich erklären, was es mit der Registrierung beim Konsulat auf sich hat? Überall heisst es, man soll sich vorher in UA abmelden. Dort wurde meiner Frau gesagt, das sei weder nötig, noch möglich. Soll heissen, wir haben da drei Stunden umsonst gewartet. Kann ich das jetzt ignorieren oder gibt es eine böse Überraschung, wenn ihr Pass abläuft?

  • Zitat

    Kann ich das jetzt ignorieren oder gibt es eine böse Überraschung, wenn ihr Pass abläuft?


    - deine Frau kann dan in die Ukraine fahren und einen neuen Pass in der Ukraine beantragen oder:
    - nach der Registrierung bei dem Konsulat kann sie einen neuen Pass in D. beantragen

  • Hallo Natalija...,


    vielleicht mal so herum gefragt:


    Muss ich mich zwingend abmelden in UA, um mich beim jeweils zuständigem UA- Konsulat als Ukrainer hier in Deutschland anzumelden??? Diese Frage ist mir auch immer noch ein Rätsel!!! ?( :S ;(

  • Zitat

    Muss ich mich zwingend abmelden in UA, um mich beim jeweils zuständigem UA- Konsulat als Ukrainer hier in Deutschland anzumelden???


    Für die permanente Registrierung: Ja!


    Gruß
    Siggi

  • Muss ich mich zwingend abmelden in UA, um mich beim jeweils zuständigem UA- Konsulat als Ukrainer hier in Deutschland anzumelden?


    Mit der Registrierung bekommt deine Frau einen Stempel in den Reisepass, dass sie als Ukrainerin in D. lebt, und dann halt sie 3 Jahre Ruhe :rolleyes: , danach (nach diesen drei Jahren) kommt der nächste Schritt. Mit dem Ablauf dieser Zeit ist es notwendig, sich in der Ukraine abmelden zu lassen und den blauen Pass abzugeben.

  • @Natalija & Siggi


    Vielen Dank für die guten Antworten und ich glaube, wir machen das dann "like Natalijas way...", wir lassen Sie registrieren, falls das so vehement von der ABH, wie von Rumbo geschildert, bezüglich des neuen Passes aufgrund der Namensänderung gefordert wird..., ansonsten eben nicht..., und was passiert eigentlich, wenn die Registrierung ungültig wird..., lässt sich das dann neu beantragen, oder gibt das dann richtig Mecker..., :grumble: X( :grumble: :lol: ???

  • Ich weiss, dass ihr das Beste gebt, aber mir will das einfach nicht einleuchten. Ich werd wohl mal in Bern anrufen und fragen, wie das in der Schweiz läuft. Hier ist ja sowieso alles anders.

  • wenn die Registrierung ungültig wird..., lässt sich das dann neu beantragen, oder gibt das dann richtig Mecker...,


    Man muss dann einen neuen Pass in der Ukraine beantragen. Das Konsulat fühlt sich dann nicht mehr zuständig. Aber man kann die Registrierung auch erneuern, wenn das der Weg des geringeren Aufwands ist.


    Eigentlich ist das ganz einfach! Warum muss man da so viel schreiben? Wohne ich im dauern im Ausland, dann registriere ich mich beim Konsultat. Dies bietet mir dann seine konsularischen Dienstleistungen an. Wohne ich im Ausland und in UA, benötige ich die Registrierung nicht, ich bin ja ohnehin ab und an in UA und erledige vor Ort in UA die anfallenden Dinge (wie die Ausstellung eines neuen Passes).


    Das ist so ähnlich als Deutscher im Ausland auch: Die deutsche Botschaft stellt mir nur dann einen neuen Pass aus, wenn ich die Abmeldung aus D und die Anmeldung im Ausland vorlege. Nur der bürokratische Aufwand ist geringer im Vergleich zu UA. Ich persönlich habe mir meinen letzten Pass in D besorgt: Angemeldet, Pass beantragt und nach 2 Wochen wieder abgemeldet. Ist für mich einfacher als eine Reise über 1000km (einfache Strecke) nach Kiew, denn in D bin ich ohnehin ab und an.


    Gruß
    Siggi

  • Das ist so ähnlich als Deutscher im Ausland auch: Die deutsche Botschaft stellt mir nur dann einen neuen Pass aus, wenn ich die Abmeldung aus D und die Anmeldung im Ausland vorlege.


    Das ist auch neu für mich. Ich war der Meinung, dass ich einfach zur deutschen Botschaft gehen kann, um einen neuen Pass zu beantragen. Aber ich vergas, das ist ja auch eine Behörde. Dann erklärt sich so langsam auch der Rest für mich. Da wir aber sowieso öfter in UA sind, können wir den Pass dann auch dort beantragen. Trotzdem danke.

  • Hallo alle zusammen,


    letztes Jahr hatte meine Frau eine Registrierung bei der deutschen Botschaft in München gemacht. Nun hat die örtliche Polizei von Ihrer Mutter das "Hausbuch" verlangt, um meine Frau auszutragen. Weiterhin verlangen Sie den Inlandspass meiner Frau. Da wir wollen, daß meine Frau noch in der Ukraine gemeldet bleibt, frage ich mich, was wir nun machen müssen, damit die Polizei nicht einfach meine Frau aus dem Hausbuch der Mutter streicht, zumal wir in nächster Zeit ein Haus in UA kaufen wollen.



    Gruß


    Volker

  • Nun hat die örtliche Polizei von Ihrer Mutter das "Hausbuch" verlangt, um meine Frau auszutragen. Weiterhin verlangen Sie den Inlandspass meiner Frau.


    !think! Nun haelt sich eine Behoerde mal an geltendes ukrainisches Recht, dann isses auch nicht Richtig. :rolleyes: !happy!


    Da wir wollen, daß meine Frau noch in der Ukraine gemeldet bleibt, frage ich mich, was wir nun machen müssen, damit die Polizei nicht einfach meine Frau aus dem Hausbuch der Mutter streicht,


    a. Fragen, wieviel es kostet.
    b. im Konsulat wieder abmelden.

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