Hallo,
@Rumborak
verstehe ich irgendwie nicht, daß die ABH deine Frau dazu verpflichtet einen neuen Pass ausstellen zu lassen, wenn die Namensänderung im Pass vermerkt wurde.
Bei meiner Frau hat die ABH die ganzen Jahre nichts dazu gesagt. Lediglich als Ihr Pass letztes Jahr abgelaufen ist, wollten die einen neuen Pass sehen. Aber auch da sind sie sehr human und haben Verstädnis dafür, daß wir selbigen bis zum heutigen noch nicht vorzeigen konnten. Der SB hat uns sogar angeboten, falls es noch länger dauern sollte einen Ersatzausweis auszustellen (allerdings gilt dieser nur für Deutschland und wir wollen doch noch im August in die Ukraine fahren).
Welche Frage sich mir nun in Bezug auf die Registrierung stellt ist folgende: "Ist es möglich, daß meine Frau und ich in die Ukraine ziehen - kann Sie sich nach erfolgter Registrierung einfach wieder anmelden?" Möchte gleich dazu sagen, daß ein Umzug noch nicht konkret geplant ist, wir uns aber sehrwohl schon öfters mit dem Gedanken beschäftigt haben.
In einem anderen Forum habe ich kürzlich gelesen, daß es bei der Passbeantragung gar keine Expressbearbeitung (10 Tage Ausstellung) mehr geben soll. Hat diesbezüglich einer von euch Kenntnisse darüber? Will natürlich nicht hoffen, daß es diese nicht mehr gibt, da wir uns dann den Urlaub bei der Schwiegermutter abschminken können.
Schöne Grüße
Volker