Visa ist beantragt ...

  • Hallo Fangemeinde,
    Ich habe gerade wieder mal mit Kseniya telefoniert. Sie hat nun am vergangenen Freitag (02.07.2010) die Unterlagen zur Beantragung des FZF - Visas abgegeben (ohne A1!) und (auch) das etwa 2 stündige (teilweise etwas nervige, weil mehrfach immer wieder die selben Fragen auftauchten, nur anders formuliert) "Interview" geduldig über sich ergehen lassen. Bin ja dann auf das "Interview" auf meiner zuständigen Ausländerbehörde gespannt! Na jedenfalls hat Kseniya dann irgendwann 610 Hriwna bezahlen "dürfen"! Mir ist zwar nicht bekannt wofür, ABER ich schätze mal, das könnte die Bearbeitungsgebühr sein. Die beträgt ja 60 Euro und das sind momentan ca. 610 Hriwna. ABER die Bearbeitung ist ja (lt. eigener, schriftlichen Aussage auf der Botschaftswebsite hier: http://www.kiew.diplo.de/Vertr…ten__d,property=Daten.pdf oben auf Seite 2 für für Ehegatten von Deutschen gebührenfrei! Naja habe dann gleich mal recht freundlich bei der Visastelle der Botschaft per e-mail angefragt, wofür denn dieser Obolus ist.


    Auf eine andere Anfrage über das Kontaktformular auf der Website, hat man recht schnell (innerhalb von knapp 8 Stunden) geantwortet. Die Anfrage betraf meinen Wohnortnachweis.
    Text Ihrer Mitteilung: Sehr geehrte Damen und Herren, Im Merkblatt für die Beantragung eines Visums für den Nachzug des Ehegatten / Lebenspartners ist unter anderem ein Wohnortnachweis des Partners in Deutschland bei zu bringen. Dies ist lt. Merkblatt mittels Meldebescheinigung (nicht älter alssechs Monate) ODER durch den Personalausweis möglich. Ich besitze Scans von Vorder- und Rückseite des Personalausweises. Wird ein Ausdruck dieser Scans akzeptiert, bzw. müssen diese Ausdrucke von einer Deutschen Behörde "bestätigt" sein?


    Die Antwort möchte ich Euch auch nicht vorenthalten:
    Sehr geehrter Herr Zühlke,
    die Vorlage eines Ausdruckes des eingescannten Personalausweises ist ausreichend.
    Mit freundlichen Grüssen
    AXXXXX SCHXXX


    na und da habe ich doch glatt die 2 Scans (Vorder- und Rückseite) in ein .doc file kopiert und an Kseniya gemailt.
    Sie hat sich das dann 2 fach ausgedruckt und alles war geritzt.

  • oben auf Seite 2 für für Ehegatten von Deutschen gebührenfrei!


    Wollt ich wohl auch meinen, bin gespannt wie die Abzocke begruendet wird. - Griechenlandhilfe ? :D

  • die Antwort ließ nicht lange auf sich warten:


    Sehr geehrter Herr Zühlke,
    die Gebühr wurde von Ihrer Ehefrau irrtümlich erhoben. Sie wird ihr bei Visumabholung - falls sie vorher nochmal in der Botschaft vorsprechen will auch schon vorher - zurückerstattet. Das Versehen bitte ich zu entschuldigen.
    Mit freundlichen Grüssen
    AXXXXX SchXXXX
    ---------------------------
    Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
    - Visastelle -

  • Ist schon seltsam. Man wird doch mit einer Chipkarte zur Bank geschickt. Wie kann das denn irrtümlich sein. Ist eher vorsätzlich seitens der Botschaft.

    mfg
    badossi
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    Wer keine Angst vorm Teufel hat, braucht auch keinen Gott.
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  • Heute habe ich - nach 10 Tagen - schon mal bei der zuständigen Ausländerbehörde angerufen und gefragt, ob schon was gekommen ist. Per Fax ist eine "Vorabinformation" eingetroffen!
    Bis die Unterlagen eintreffen, vergehen lt. Aussage des Sachbearbeiters meißtens 2 Wochen oder auch mehr. Die Postkutsche mit dem Amtsschimmel vorgespannt ist eben nicht sooo schnell. Auf alle Fälle meldet er sich bei mir telefonisch, wenn die Antragspapiere eingetroffen sind. Ich hatte um eine telefonische Kontaktaufnahme gebeten, da ich ja z.Z. in München arbeite und auch nicht jedes Wochenende nach Hause fahre.

  • gab es denn seitens der botschaft keine einwände, dass kein A1-Zertifikat abgegeben wurde? darauf zielte auch meine frage im anderen thread ab. ich ging davon aus, dass das fehlende zertifikat die botschaft eher stört, als die behörde daheim.

  • gab es denn seitens der botschaft keine einwände, dass kein A1-Zertifikat abgegeben wurde? darauf zielte auch meine frage im anderen thread ab. ich ging davon aus, dass das fehlende zertifikat die botschaft eher stört, als die behörde daheim.

    nee, wegen des A1 - kein Problem. Hier unter "mal was erfreuliches" Mal was Erfreuliches hatte ich das sofort nach "Bekanntwerden" als positiv geäußert.

  • Habe heute wieder eine etwas ausführlichere E-Mail von meiner "Besseren Hälfte" bekommen, darin stand u.a. Bezug nehmend auf das"Interview" bei der Visabeantragung:
    "... ich denke ,wenn in Botschaft war wie in eine Agentur Gestapo..." ist schon krass. Leider weiß sie den Namen der betreffenden Person nicht. Ich habe Kseniya jetzt aber "geimpft" sich auf jeder deutschen Behörde den Namen von den Leuten, mit denen sie zu tun hat nenne zu lassen und zu notiere. Egal ob "gute oder böse" Leute. Das ist eigentlich eine der simpelsten Formen des Anstandes, dass man (oder Frau) sich dem Gegenüber vorstellt, damit der (auch) weiß mit wem er / sie es zu tun hat!
    Wie habe ich am Wochenende zu nem Kumpel gesagt, uns unterscheidet im Moment eines, Du lebst mit Deiner Freundin zusammen und ihr seid nicht verheiratet. Ich bin verheiratet und lebe (noch) getrennt. Die Unterlagen sind angeblich am 07.07. bei der Botschaft in Kiew weg gegangen. Auf der Ausländerbehörde ist aber (heute 26.07.) noch nix angekommen!

  • Dixi mehr wie warten kannst du nicht. Bei unserem Zwerg haben die Dokumente von Kiev zu meinem zuständigen Standesamt 2 Monate gebraucht.

    mfg
    badossi
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  • Sooo, wieder ein Schritt weiter. Am Dienstag hat mich der gute Mann vom Amt angerufen und mir mitgeteilt, dass die Unterlagen angekommen sind. Hat mich dann gefragt, wenn ich denn mal vorbei kommen wollte und gemeint, ich soll doch vielleicht ein paar Bilder von gemeinsamen Unternehmungen mit bringen und in den Unterlagen aus Kiew hätte was gestanden, dass wir oft telefonieren, wenn möglich soll ich doch ein paar "Nachweise" über geführte Telefonate mitbringen. Naja habe dann bei Sipgate meinem Internettelefonprovider die Einzelgesprächsnachweise der letzten 3 Monate ausgedruckt und alles unwichtige geschwärzt. Für Freitag dann einen Termin vereinbart. Für den Besuch des Amtes musste ich zwar um übers Wochenende von München in die Nähe von Karlsruhe zu fahren einen Umweg von ca. 650km in Kauf nehmen (Donnerstag Abend von München - nach Hause ins Erzgebirge 450km und Freitag Vormittag Erzgebirge - Behörde und dann los zur Fete Nähe Karlsruhe 510km - der direkte Weg wäre knapp 300km gewesen), aber ich will ja dass die Sache endlich mal durch ist! Das ging dann recht locker ab. Er hat mich nach der "Geschichte" des Kennenlernens gefragt und während ich das so locker erzählt habe, hat er sich die Bilder auf dem USB Stick (man fotografiert ja heutzutage digital) angeschaut. Hat mich aber schon gewundert, dass die so einfach "fremde" Externe Speichermedien einstecken dürfen in ihre Behörden-PC's.
    Eines hat mich dann aber auch noch gewundert, ich soll nun die Heirat ERST noch auf dem deutschen Standesamt eintragen lassen (was ich ja sowieso machen wollte, wenn Kseniya dann da ist, mit ihr zusammen). Es würde eigentlich nichts dagegen sprechen, aber er will erst nach der Eintragung hier in Deutschland "grünes" Licht nach Kiew geben. Ist das die Regel?
    Nun muss Kseniya warten bis sie ihren Inlandspass hat (dass dürfte am 09. oder 10. August soweit sein), denn die Heiratsurkunde hat sie für die Ausstellung des neuen Passes mit abgegeben (abgeben müssen?). Dann das Papier inkl. Übersetzung zu mir schicken (am Besten wieder mit dem Bus). Ich frage mich da, weshalb man bei der Visabeantragung das in 2 facher Ausführung abgeben muss??? :( :grumble:

  • Also wir haben unsere Ehe erst beim Standesamt eintragen können, als meine Frau dann hier war.
    Ich kann nicht nachvollziehen, warum dein SB das andersherum will. 8| !think!

    Seit dem 6.8.2009 vh und in Deutschland !tanz1!Unser Baby ist am 18.9.2011 in DE geboren !trio!



  • Eines hat mich dann aber auch noch gewundert, ich soll nun die Heirat ERST noch auf dem deutschen Standesamt eintragen lassen (was ich ja sowieso machen wollte, wenn Kseniya dann da ist, mit ihr zusammen). Es würde eigentlich nichts dagegen sprechen, aber er will erst nach der Eintragung hier in Deutschland "grünes" Licht nach Kiew geben. Ist das die Regel?


    Kann ich nicht sagen, aber in einer Sache war es identisch, also könnte man durchaus von einer Regel ausgehen ;)
    Aber wie du an meinem Vorschreiber siehst, keine Regel ohne Ausnahme und damit kann jeder Standesbeamte seine eigene Regeln machen/ auslegen.

    Am Beispiel Ukraine kann man erkennen:Manchmal hat man keine Wahl,selbst wenn man gewählt hat.
    © Wolfgang J. Reus,(1959 - 2006), deutscher Journalist, Satiriker, Aphoristiker und Lyriker

    Einmal editiert, zuletzt von Rosi ()

  • also könnte man durchaus von einer Regel ausgehen ;)


    Jenes bezweifle ich, es sei denn der nette SB macht seine "eigenen Regeln". Die Registrierung einer Ehe im Standesamt ist ja nichts weiter als die Anlage eines Familienbuches. Dazu besteht laut Deutscher Gesetzgebung keine Pflicht. Darf also nicht zur Bedingung fuer die FZF gemacht werden. !lamp!
    Das Ding hat allerdings Vorteile, mit einem Auszug daraus hat man ein Deutsches Dokument u. muss bei evtl. Behoerdenwegen nicht immer die Legalisierte u. Uebersetzte Heiratsurkunde mitschleppen. ;)

  • Ich denke einfach, der Mann von der Ausländerbehörde kennt sich nicht mit den Vorschriften der Standesämter aus.
    Habe noch einmal nachgeschaut und damach gibt es diese Verpflichtung nicht, jedenfalls nicht von der Seite des Satndesamtes. Ob die Ausländernbehörde dieses nun fordern kann, muß oder sollte - keinen Schimmer. Scheinbar möchte es der eine Beamte und dem anderen ist es egal oder es existeieren unterschiedliche Weisungen in Abhängigkeit von der örtlichen Lage der Behörde- soll ja doch gelegentlich vorkommen ;)

    Am Beispiel Ukraine kann man erkennen:Manchmal hat man keine Wahl,selbst wenn man gewählt hat.
    © Wolfgang J. Reus,(1959 - 2006), deutscher Journalist, Satiriker, Aphoristiker und Lyriker

  • So nun ist es heraus, seit dem 02.08.2010 gibt es "problematischer" sich ins deutsche Eheregister eintragen zu lassen. Unter anderem
    muß eine vorherige Ehe in der Ukraine / oder lang ist es her UdSSR von einem Deutschen OLG als geschieden "anerkannt" werden!
    (so die Aussage der Tante auf dem Standesamt). Nun ist aber ja eine Eintragung NICHT ZWINGEND notwendig und da des SB auf der ABH
    das als einzige (noch ausstehende) Forderung erhoben hat, habe ich ihm erst mal höflich ein Fax geschickt.
    =================================================================================================

    An die
    Ausländerbehörde des Erzgebirgskreises


    z.H. Hr. XXXX



    Sehr geehrter Herr XXXX,


    Eine Eintragung in das deutsche Eheregister stellt sich nach neuesten Erkenntnissen (seit 02. August 2010) nach Auskunft des
    Standesamtes problematischer dar, als erwartet.


    Da eine Eintragung in das deutsche Eheregister aber sowieso und generell nicht ZWINGEND notwendig ist, sondern ein Option!
    Im nachfolgenden Abschnitt kursiv und unterstrichen dargestellt. Die Betonung liegt hier eindeutig auf KANN!
    Da eine Eintragung in das deutsche Heiratsregister Ihre einzige noch „offene Forderung“ war, und dies also für „Grünes Licht“ Richtung
    der Deutschen Botschaft für die Erteilung eines Familienzusammenführungsvisa NICHT relevant ist, bitte ich Sie dieses „Grüne Licht“
    unverzüglich zu erteilen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Gerd Z.

    Die Eintragung in das deutsche Eheregister kann ich dann in aller Ruhe in Zusammenarbeit mit der Sachbearbeiterin auf dem
    zuständigen Standesamt erledigen.

    Eheschließung im Ausland - Eintrag in das deutsche Eheregister
    Wurde die Ehe von einem Deutschen, Staatenlosen, heimatlosen Ausländer oder ausländischen Flüchtling im Sinne des Abkommens
    über die Rechtsstellung der Flüchtlinge rechtswirksam im Ausland geschlossen, kann auf Antrag eine Eintragung in das deutsche
    Eheregister vorgenommen werden
    .
    Dies ist beispielsweise von Vorteil, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine deutsche Eheurkunde
    benötigen.


    ich bitte um Rückmeldung per e-mail: ZZZZZZ@YYYY.de oder telefonisch unter einer der Ihnen bekannten Rufnummern
    ===================================================================================================================


    Als nächstes würde ich mich an die übergeordnete sächsische ABH wenden!

  • So nun ist es heraus, seit dem 02.08.2010 gibt es "problematischer" sich ins deutsche Eheregister eintragen zu lassen. Unter anderem
    muß eine vorherige Ehe in der Ukraine / oder lang ist es her UdSSR von einem Deutschen OLG als geschieden "anerkannt" werden!
    (so die Aussage der Tante auf dem Standesamt).


    Die Anerkennung des ausländischen Scheidungsurteils wurde doch schon vor vielen Jahren verlangt. Wieder ein Grund mehr, in Dänemark zu heiraten.


    Gruß
    Siggi

  • Wir haben in der UKRAINE geheiratet und wenn dort eine Rechtskräftige EHE geschlossen wird, dann hat man die gefälligst anzuerkennen. Ich habe ja auch das EFZ nicht ohne die entsprechenden Papiere von den Deutschen Behörden bekommen!!! Die Heiratsurkunde liegt ja in allen möglichen Formen (Original bzw. Kopie mit Übersetzung und notarieller Beglaubigung) vor. Aber ich sag es immer, wer Krieg möchte, der soll auch Krieg bekommen! Ich will keinen Krieg! Bin von Haus aus ein sehr friedliebender Mensch. Aber ich bin auch wie ein Puma oder anderes "Raubtier", in der Regel ruhig, aber wenn man mich in die Enge treibt, dann beise ich zu!

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