FZF Post von der ABH ich glaube man möchte uns gerne Probleme machen?

  • Zitat

    Die Überlegung mit der Rechtsschutzversicherung ist sicher nicht verkehrt aber soweit ich weiß muss du erst mal 1 Jahr Zahlen bevor du die in Anspruch nehmen kannst. :lol:


    Rückwirkend wäre auch ja auch nicht gerade ökonomisch für die Versicherungen. ;) :phatgrin:
    Gibts ab 10 Euro im Jahr. Werde wahrscheinlich vor Anfang nächsten Jahres es eine abschliessen.

  • Ähnliches Problem stellte sich in Bamberg einmal einem Freund, der eine UA-Frau in Rosagründeutschland heiraten wollte. Der hatte damals Sozialhilfe. Als Gutmensch wollte ich natürlich helfen und 1500€ "pro forma" für die Behörde beisteuern. Das kam der natürlich a bisserl komisch vor. Also verlegten wir unsern Lebensmittelpunkt gleich mal pro forma nach Sachsen und siehe da, alles klappte reibungslos. Ich habe einfach ein Zettelchen geschrieben, dass ich ab sofort den Typen monatlich unterstütze, einmal eine Überweisung und Einkommensnachweis beigefügt und die Hochzeit fand statt. Die sind bis jetzt ganz glücklich, 2 kleine Kinder usw.


    Wenn es also mal nicht klappt, findet sich schon ein Ausweg. Deutschland ist ja grooooßßßß... :phatgrin:

  • Hi Frank


    Hab dir auch schon woanders geantwortet :D


    Du bist Deutscher, gebürtig, du brauchst gar nix nachweisen und schon gar nicht den Lebensunterhalt.


    Wie schon woanders gesagt beruf dich auf § 28 Aufenthaltsgesetz und den Artikel 6 des Grundgesetzes.
    Es besteht ein Rechtsanspruch.. und wenn die Stadt Hamburg meint, sie müsse da querschießen, Rechtsanwalt einschalten und ich würde das auch ...sofern dein SB uneinsichtig sein sollte, was ich eigentlich aber nicht glaube.. direkt ankündigen.


    Aber mach erstmal das in Ruhe..wird schon alles gut ;)


    PS: Hast auch "woanders" Antwort :D :D

    Seit dem 6.8.2009 vh und in Deutschland !tanz1!Unser Baby ist am 18.9.2011 in DE geboren !trio!


  • Ist wirklich unglaublich wie unterschiedlich das hier in Deutschland gehandhabt wird. Bei meiner Frau war das Visum zur Familienzusammenführung nach zwei Wochen durch. Ohne Probleme und irgendwelcher Nachfragen.
    Allerdings hatten wir in Deutschland/Niedersachsen geheiratet. Wenn das OLG schon seine Zustimmung gegeben hat sind die nachfolgenden Behörden wohl etwas wohlgesonnener.
    Ich würde wenn die Nachfrage bei der ABH nichts ergibt auch einen Anwalt einschalten.

  • Nun .... ich bevorzuge ja ( wie weiter oben im Tread schonmal gesagt ) eher die Gesprächs-Strategie


    Und , jedenfalls in meinem/unserem Fall bisher immer mit postiven Ergebnissen .


    Erlaubt mir ( möglicherweise kann es Suchenden helfen ) den Ablauf etwas ausführlicher schildern


    Soweit , wie ich / wir uns verhielten ......
    ( Natürlich ist vermutlich mancher anderer Ansicht
    Nichtdestotrotz ........ denke ich , man kann mit Krawall , Rechtsanwälten , Geld- und . Nervenintensiv mit dem Kopf durch Wände gehen .
    Man kann aber auch versuchen , per vernünftigem Gespräch Hindernisse zu umgehen , um an,s Ziel zu kommen )


    Gruß ! Robert

    Russen Forum


    Wo kämen wir hin ? - Ginge jemand hin !


    [ Um zu sehen wo wir hinkämen , wenn wir hingingen ............. ]

  • ich finde ja die beizubringenden Dokumente harmlos,... was mich mehr stört ist daß die Ehefrau des deutschen Staatsbürgers Frank1967
    als " oben genannte Person" und er selbst als "von der Antragstellerin als Referenzperson genannt" wird. Das liest sich wie eine Zolldeklaration.

    Einmal editiert, zuletzt von 4neo ()

  • ich finde ja die beizubringenden Dokumente harmlos,... was mich mehr stört ist daß die Ehefrau des deutschen Staatsbürgers Frank1967 als " oben genannte Person" und er selbst als "von der Antragstellerin als Referenzperson genannt" wird. Das liest sich wie eine Zolldeklaration.

    Das ganze Schreiben finde ich sehr komisch. Ich war bereits 2 mal mit einer Ausländerin verheiratet das wissen die bei der ABH ganz genau. Das komische ist das ich im Konsulat in Kiew auch gefragt wurde wie oft ich verheiratet war. Ich habe einfach den Verdacht das die mir gerne eine Scheinehe unterstellen würden, letztendlich ist das die einzige Möglichkeit das Visum zu blockieren. Ich wüsste jedenfalls nicht warum die sonst meine Scheidungsurteile sehen wollen. Ich habe keine Probleme mit der in meinem Bezirk zuständigen ABH aber das Schreiben kam ja von einer zentralen Behörde und ich habe ja gar nicht die Möglichkeit dort vor zu sprechen, auf Seite 2 ist ja extra vermerkt keine Fragen zu Stellen und die Klappe zu halten :pillepalle:

  • ... was mich mehr stört ist .... Das liest sich wie eine Zolldeklaration.


    Nunja .... ( ich diente ja bei den roten Preußen , kenne die Worthülsen aus diversen DV,s usw. auch - vom ideologischem Überbau mal völlig abgesehen ) ..... die Amtschimmel wiehern eben und sind formulargeil .


    Nicht umsonst hat selbst die Klasse der Advokaten Mühe , durch Ihr ureigenstes Revier zu stolpern .... :nummer1: und spaltet sich auf in feindliche Bruderschaften - nicht ohne sich per Standesordnung , Gebürensatzung usw. vorher ihr Honorar zu sichern , Erfolgsunabhängig !tanz1!


    Gruß ! Robert


    ( :hail: Christian )

    Russen Forum


    Wo kämen wir hin ? - Ginge jemand hin !


    [ Um zu sehen wo wir hinkämen , wenn wir hingingen ............. ]

  • So ich war eben auf der früher für mich zuständigen ABH und habe dort mit meinem mir vertrauten Mitarbeiter gesprochen! Also fogendes dieses Schreiben soll wohl ein völlig normales Standard Formular sein was erst mal jedem zugeschickt wird. Er sagte das sich seit 2005? die Gesetzte deutlich verschärft haben. Ich meinte das ich als gebürtiger deutscher doch eigentlich gar keine Einkommensnachweise vorlegen müsste im Regelfall und fügte noch hinzu das ich ja wohl ein Regelfall bin denn es gibt keine Kinder und mir ist es ja auch nicht zu zumuten in der Ukraine meine Ehe zu führen! Er sagte Wort wörtlich sie haben recht theoretisch und auch praktisch, leider kann man Ihnen aber trotzdem das Visum verweigern wenn die Sicherung zum Lebensunterhalt für meine Frau nicht gesichert ist. Leider ist es z.Z so das mein Einkommen nicht ausreicht. Meine Mutter würde aber dafür bürgen das die Sicherung des Lebensunterhaltes meiner Frau gesichert ist. Robert Spaßeshalber hatte ich mal erzählt das ich jemanden kenne der in Dänemark geheiratet hat und der jenige hatte gar keine Probleme mit der ABH. DIe Antwort kam wie aus der Pistole geschossen. Bei uns wäre er damit durchgefallen :lol: also kann man schon sehen das es in DE offensichtlich überall anders gesehen wird! Er meinte noch auch wenn das meine Kollegen sind gebe ich Ihnen den Tip, wenn sie vorgeladen werden und sie haben ein komisches Gefühl dann nehmen sie jemanden mit hin dort!

  • Er sagte Wort wörtlich sie haben recht theoretisch und auch praktisch, leider kann man Ihnen aber trotzdem das Visum verweigern wenn die Sicherung zum Lebensunterhalt für meine Frau nicht gesichert ist


    Dafür gibt es juristisch keine Grundlage und die Aussage ist Nonsens,vorallem das mit den Gesetztänderungen.Der momentane Stand ist, dass du keine Sicherung des Lebensunterhalts brauchst!


    Ein popliger ABH Beamter steht nicht über dem Gesetz.
    Er hat dir doch schon indirekt gesagt, dass du juristisch abgedeckt bist, geht aber davon aus, dass du dir keinen Anwalt nimmst/leisten kannst und er damit seine interne Richtlinien durchsetzen will/wird.
    Dass die Stadt Hamburg es trotzdem versucht ist nachvollziehbar, weil sie damit potentielle Sozialleistungsbezieher importiert.Und das wird sie mit allen Mitteln zu verhindern versuchen - die kommunalen Kassen sind leider fast überall leer.


    Wenn du weiter Druck machst bietet er die wahrscheinlich als nächstes eine VE für das Visum an.
    Ich denke ohne Anwalt (Druckmittel) wird dir aber leider nix anderes übrig bleiben, als die Bürgerschaft von deiner Mutter übernehmen zu lassen und du mußt dich der Willkür der ABH unterordnen.

  • Dante Erst mal muß ich ja sowieso auf diese Schreiben reagieren, erst wenn die wirklich das Visum verweigern kann ich überhaupt rechtlich etwas machen. Jetzt die geforderten Dokumente nicht hin zu schicken wäre glaube ich nicht so schlau denn dann gehen die dort wohl möglich wirklich auf die Barrikaden. Dann kann ich mir sehr wahrscheinlich nämlich gleich einen Fachanwalt suchen, erst mal im guten probieren, später kann ich immer noch eine Anwalt hinzu ziehen wenn es nötig sein sollte. Das ist nämlich so das wenn die ABH auf stur schaltet dann bleibt nur der teure Weg über einen Fachanwalt und das Verwaltungsgericht Kölln, so hat er es mir eben noch mal telefonisch erklärt und der arbeitet schon über 10 Jahre dort und ist stellvertretender Abteilungsleiter, der Typ ist in Ordnung.

  • Frank


    Solange du keine Probleme hast die Anforderungen und die Nachweise irgendwie zu erfüllen und man für dich bürgen kann, solltest du das auch so machen.


    Tatsache ist natürlich trotzdem, dass der Typ dir Scheise erzählt und er und du das auch genau wissen. :police:
    Die Paragraphen stehen momentan auf deiner Seite.Nur traurig dass man dafür Geld ausgeben muß, dass sie ünerhaupt beachtet werden.

  • Frank Solange du keine Probleme hast die Anforderungen und die Nachweise irgendwie zu erfüllen und man für dich bürgen kann, solltest du das auch so machen. Tatsache ist natürlich trotzdem, dass der Typ dir Scheise erzählt und er und du das auch genau wissen. :police: Die Paragraphen stehen momentan auf deiner Seite.

    Ja wir haben schon alle Dokumente so weit kopiert und vorbereitet, meine Mutter ist bereit eine Verpflichtungserklärung zu unterschreiben und den benötigten Wohnraum kostenlos zur Verfügung zu stellen :D Im Prinzip ist damit ja sicher gestellt das meine Frau keine Sozialleistungen in Anspruch nehmen wird, und darum gehts ja letztendlich Gruß Frank

  • darum gehts ja letztendlich


    Darum geht es immer. Auch beim Visum. :phatgrin:


    Schon lustig, wenn man verschieden Beiträge liest erkennt man immer das gleiche Muster:


    1) Man geht davon aus, dass "Kunde" das Ausländerrecht nicht kennt und verlangt LU Nachweis und droht mit Visaablehnung
    2) kennt der "Kunde" sich etwas aus, wird getestet, ob er juristisch vorgeht oder nicht.
    3) Falls man den Eindruck bekommst er geht nicht juristisch vor, wird ihm eine VE angeboten für die ein 3. bürgt.


    !lamp!

  • Darum geht es immer. Auch beim Visum. :phatgrin:

    Ja aber beim normalen Besuchsvisum hatte meine Mutter ja damals 2008 auch die Einladung gemacht und Verdienstbescheinigungen und nachweise über Eigentumswohnung beigefügt. Wurde ja trotzdem alles abgelehnt, die Tante am Schalter 7 fragte uns letzten Montag auch noch warum nur einmal versucht wurde ein Besuchsvisum zu bekommen :lol: Das kann die sich doch wohl auch denken warum wohl :pillepalle: Wenn ich zu viel Geld habe spende ich es lieber an unser Tierheim als es dem Konsulat zu schenken

  • Frank !


    In "meinem" Tread hab ich ja beschrieben wie es bei mir/uns war ......
    Fasil verwies auch auf andere ABH - und ich fürchte , gerade in solche Zentren wie Hamburg sind die Beamten da einfach "abgehärteter" als in meinem Landkreis .
    Und - auch das sei erwähnt - ich bin sehr froh darüber auch ein Stück weit das Glück gehabt zu haben .


    Dir(Euch) jedenfalls wünsche ich alles Glück der Welt !


    herzlichst ! Robert

    Russen Forum


    Wo kämen wir hin ? - Ginge jemand hin !


    [ Um zu sehen wo wir hinkämen , wenn wir hingingen ............. ]

  • Es gibt jetzt Neuigkeiten bei mir. Meine Frau wurde von der Bootschaft in Kiew angerufen, sie kann ihr Visum abholen. Sie schrieb mir folgendes bei Skype "Mich jetzt haben angerufen. Eben haben gesagt, dass ich hinter dem Visum ankommen kann. - in einen beliebigen Werktag. Von 08.00 bis 09.00. Den Pass mit dem Visum geben nach 15.00 aus." Das komische ist nur das ich hier in Hamburg noch von gar nichts informiert wurde, ich hatte ja vor 2 Wochen alle Dokumente zur ABH geschickt und wartete jetzt tagtäglich auf eine Antwort. :lol: Dann scheint sich ja tatsächlich noch alles zum guten zu wenden bei uns.

  • Glückwunsch!


    Ich tippe jetzt schon, dass sie deiner Frau die die Aufenthalterlaubnis nur für 1 Jahr geben wollen > Deswegen gleich die max. 2(3) Jahre schriftlich beantragen. Dann müssen sie, falls nur ein Jahr genehmigt wird, das auch schriftlich begründen + eine Rechtsbelehrung beifügen.


    P.S: Wegen dem Rechtsschutz habe ich aus persönlichen Gründen recherchiert > Ausländerrecht + Asylrecht werden damit NICHT abgedeckt. :thumbup: :rocket:

  • Mühsam ernärt sich das Eichhörnchen. Aber alles wird gut. Herzlichen Glückwunsch. :prost!:

    mfg
    badossi
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    Wer keine Angst vorm Teufel hat, braucht auch keinen Gott.
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  • So heute kam dann auch bei mir eine Antwort von der ABH. Ich meine es ist ja bereits klar das meine Frau ihr Visum am 28.3 abholen kann im Konsulat aber wenn ich mir dieses Schriftstück hier ansehe dann erweckt das doch den Eindruck als wenn in Kiew entschieden wurde? Ich war eigentlich der Meinung das ganze wird eben nicht in der Ukraine sondern in Deutschland entschieden [Blockierte Grafik: http://img850.imageshack.us/img850/250/abhantwort.jpg] Uploaded with ImageShack.us

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