Hallo zusammen,
meine Frau -Ukrainerin- lebt seit 2000 in Deutschland mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis.
Sie ist als Auslandsukrainerin bei der ukrainischen Botschaft legalisiert und hat den PMG Stempel.
Einzige Besonderheit ist, das unsere gemeinsame Tochter (Deutsche, geboren vor dem 1.3.2001) in Ihrem Paß eingetragen ist.
Für die Einbürgerung in Deutschland liegen alle Voraussetzungen vor. Es gibt also wohl keine Komplikationen
für die Einbürgerung in Deutschland/Ausbürgerung aus der Ukraine. Hat jemand Erfahrung wie der Ablauf einer ganz normalen Ausbürgerung sein sollte?
Wird der ukrainische Pass sofort eingezogen, oder muß man den zunächst nur vorlegen?
Mit welchen Kosten muß man für die Ausbürgerung rechnen? (Kosten Einbürgerung sind bekannt.) Wie lange dauert das?
Vielen Dank und Gruß
KWB