Deutsch A1-Kurs in D ablegen

  • in Deutsch wörtlich übersetzt, bzw. ein deutscher Spruch: "uns mit den Augen aufessen", "mit den Augen ausziehen".



    Nicht ganz. Die Augen haben gesehen, was sie gewählt haben, also sollen sie jetzt das essen. 8o Mit anderen Worten sie haben eine Frau geheiratet und jetzt müssen sie damit leben. !hua!

  • Ha.. bis die erstmal hier ist :-))


    Ich stimme confusion vollkommen zu. Meine Verlobte kommt in 1,5 Wochen (heute das OK der ABH bekommen), Visum ist genehmigt. Jedoch haben wir schon Ende JAN (als sie das letze Mal hier war) von "Freunden" zu hören bekommen : "Ach, Ukraine ?.. kommen da nicht die meisten Prostituierten her oder die, die nur deutsche Männer suchen weil sie ein Visum für DE brauchen ?".
    Konsequenz daraus: ich habe diesen Freund direkt abgeschossen. Solche Menschen brauche ich nicht mehr. Wie das Sprichwort so schön heißt "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Sch****" halten".
    Das ist nur purer Neid in meinen Augen. Egal ob unsere Frauen top aussehen, egal ob sie (besser) gebildet sind als vielleicht deutsche Frauen, egal ob sie auch in anderen Dingen besser sind, sie haben hier genauso Arbeit, Anerkennung und und und und verdient, wie jede andere (deutsche) Frau auch.
    Und gar nicht erwähnen möchte man ja die Peinlichkeit eine Krankenkasse für die Frau zu besorgen :-))). Auch da hat sich Deutschland wieder eine wunderbare Sackgasse geschaffen...

  • Ich bin wirklich froh das diese Zeit des Wartens vorbei ist. Obwohl es auch immer schön war in die Ukraine zu reisen.


    Ich auch,aber so langsam nachdem ich fast 2Jahre mindestens alle 3Wochen in die UA gereist bin,muss sich auch langsam mal etwas ändern... Man könnte sagen ich bin etwas "ustal" :D



    Zitat

    Wenn deine zukünftige Frau nicht dazu gehört und nicht nur den Haushalt machen will (falls überhaupt ;) ), dann wird es richtig stressig werden.
    Angefangen bei der Klimaumstellung (Krim-Deutschland), Sprachschule, Arbeitsplatzsuche, Anträge, Behördengänge, Übersetzungen, Berufsanerkennung usw..


    Nee das mit dem Haushalt wird glaube ich nichts :D Die Klimaumstellung bekommt sie ganz gut hin,war ja auch schon 2Monate hier ,jeweils im Sommer und im Winter! Und den ganzen anderen Kram lassen wir erstmal auf uns zu kommen! Nur das mit der Berufsanerkennung fällt weg,weil sie nur studiert und das wird hier eh nicht angenommen zu 99%!

    Zitat

    Meine Frau ist letztes Jahr Ende Juni 2011 nach Deutschland gekommen. Anfang Juli fing Sie mit dem Sprachkurs B1 an. Im September ging es weiter mit dem B2.
    Bewerbungen brauchte Sie zum Glück nur eine schreiben und konnte sich auch gleich gegen 20 Mitbewerber durchsetzen. Ab 1.Oktober fing sie an zu arbeiten.
    Vormittags zur Sprachschule und nachmittags bis abends zur Arbeit. Im November folgte dann der Orientierungskurs. Derzeit geht sie Vormittags zur Fahrschule (Theorie) um den Führerschein zu machen.
    (Überrings eine gute Ergänzung zu den Sprachkursen)
    Nächste Woche beginnt der C1 Sprachkurs. Also jeden Tag volles Programm. Anfangs war es für meine Frau sehr hart. Sie war einige male am verzweifeln. Besonders als die Arbeit los ging. "Warum wurde Sie genommen, die ja noch nicht mal richtig Deutsch sprechen kann?" Aber so langsam wird Sie immer sicherer. Sie wird von ihren Schülern sehr geschätzt obwohl Sie auch sehr "streng und fordernd" ist. Das gibt ihr mehr und mehr Selbstvertrauen.


    Bei euch klingt das fast ein wenig wie in einem Märchen,klasse !wsmile! -Hat deine Frau denn schon Freundinnen gefunden,bzw Kontakte geknüpft?? Wie läuft das denn mit der Sprachschule/Integrationskurs,ist das jeden Tag und wieviele Stunden am Tag?


    Zitat

    Meine Frau hatte sich das auch etwas anders vorgestellt. Erst mal in Ruhe die Sprachkurse machen und nach einem Jahr Arbeit suchen.
    Ich habe Sie auch ein bisschen "gedrückt" ,wie sie immer sagt, sich schon mal nach einen Job umzusehen und Bewerbungen zu schreiben. Das es so schnell klappt hätte ich aber auch nicht gedacht.


    Meine plant das ebenfalls so in der Richtung ! Aber denke das sie durch die Sprachschule nicht ausgelastet sein wird und ihr die Decke auf den Kopf fällt :monster:

    Einmal editiert, zuletzt von Tilli ()

  • Wie läuft das denn mit der Sprachschule/Integrationskurs,ist das jeden Tag und wieviele Stunden am Tag?

    Mo - Fr
    08.30 - 12.30 Uhr V oder 13.30 - 17.30 Uhr N


    Schau auch mal als Beispiel den Kursplan hier .


    Schau auch noch mal hier: Integrationskurs


    Hat deine Frau denn schon Freundinnen gefunden,bzw Kontakte geknüpft??

    Ja hat Sie. Allerdings auch nur mit Integrationshintergrund. (Japanerin, Tschechin, Kolumbianerin, Ukrainerin)

  • Hallo zusammen,


    Weiß jemand, ob ich für meine Freundin aus der Ukraine (wir sind noch nicht verheiratet aber schon über 2 Jahre ein Paar)
    ein mehrmonatiges Visum für Deutschland zum Besuch eines Deutschkurses mit anschließender Prüfung beantragen kann?


    Meine Freundin möchte ab Oktober in Deutschland studieren und benötigt für Ihren Studienplatz Deutschkenntnisse auf Universitätsniveau.
    Es muss doch theoretisch möglich sein, ein mehrmonatiges Visum für Sie zu erhalten, damit Sie in Deutschland den Kurs (TEST DAF bzw. DSH)
    besuchen kann.


    So könnten wir dann wenigstens schon ab Sommer zusammen leben. Falls die Möglichkeit eines mehrmontatigen Visums NICHT besteht,
    müssen wir warten, bis Sie Ihr Studienvisa erhält (gesetzt den Fall Ihre Bewerbung ist erfolgreich), aber das Studium geht erst Mitte Oktober los.
    Das heißt für uns NOCH länger voneinander getrennt zu sein als bisher.


    Hat jemand von Euch da schon Erfahrungen gesammelt?


    Wir sind für jede Hilfe dankbar.


    Grüße,
    Monacoly tschuess_und_weg

  • Hat jemand von Euch da schon Erfahrungen gesammelt?


    Hallo Deine Freundin kann einen Sprachkursauffenthalt bis zu einem Jahr beantragen.
    Mann kann dies auch zugleich mit einem sog. Studienbewerberauffenthalt verknüpfen. Darüberhinaus gibt es aber auch noch das sog. Studienkolleg.
    Hängt ein bischen von der Biographie, den Deutschkenntnissen und den bisherigen Studien/Tätigkeiten deiner Freundin ab.


    Grundsätzlich ist das ein gangbarer Weg.

  • Bei Antragstellung sind folgende U n t e r l a g e n vorzulegen:


    1) gültiger Reisepass mit zwei Kopien der Lichtbildseite des Passes


    2) 2 vollständig ausgefüllte Antragsformulare mit Ihrer eigenhändigen Unterschrift.


    4) vier aktuelle Passbilder, davon drei auf den Antragsformularen aufzukleben und eines eines lose


    4) Original und Kopie Ihres Inlandspasses (nur der Seiten, die Einträge enthalten)


    5)
    Bestätigung der Sprachschule über Art und Dauer des Sprachkurses und
    Anmeldung bei der Sprachschule mit Bestätigung dass die Kursgebühren
    gezahlt worden Sind. Intensivkurs mit mindestens 18 Stunden pro Woche)
    und Bestätigung der Zahlung der Kursgebühr


    6) Lebenslauf


    7) Motivationsbrief, in dem Sie genau darstellen, welchen Sinn der Sprachkurs für Sie hat.


    8) Unterkunftsnachweis.


    9)Nachweis
    über die finanziele Absicherung der Reise- und Aufenthaltskosten durch
    Nachweis der finanzielen Leistungsfähigkeit des Reisenden. (Mind. 660.-
    Euro pro Monat)

    Dieser Nachweis kann wie folgt erbracht werden:


    Verpflichtungserklärung
    nach §§ 66 – 68 Aufenthaltsgesetz (Original und eine Ablichtung ),
    abgegeben von Ihrem Gastgeber vor der für seinen Wohnort
    zuständigen Ausländerbehörde.


    Oder


    durch Einzahlung der erforderlichen Summe auf ein Sperrkonto in Deutschland und Vorlage des entsprechenden Nachweises.



    10) Vorliegen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutzes:
    Gültiger
    Reisekrankenversicherungsschutz für den beantragten
    Aufenthaltszeitraum mit einer Mindestdeckungssumme von
    30.000 Euro, gültig für alle Schengen-Staaten (bei Erteilung
    eines Visums mit längerfristiger Gültigkeitsdauer, das zu mehreren
    Einreisen berechtigt, ist es ausreichend, wenn ausreichender
    Krankenversicherungsschutz für die Dauer des ersten Aufenthalts
    nachgewiesen wird. Ein solches Visum kommt nur für häufig Reisende in
    Frage und kann nicht bei den ersten Anträge erteilt werden).



    11) Nachweis über Ihre sogenannte Verwurzelung in der Ukraine z.B durch
    Arbeitsbescheinigung
    (bei Arbeitnehmern, einschliesslich Name, vollständiger Anschrift und
    Rufnummer mit Vorwahlnummer des Arbeitgebers, Gehaltsangabe)


    und / oder


    Nachweise
    über die Registrierung und die wirtschaftliche Tätigkeit
    des Unternehmens (bei Selbstständigen, z.B. Steuerbescheide,
    Bankbestätigungen,
    Buchführungsunterlagen o.a.)


    oder


    Studienbescheinigung (bei Studenten)


    und / oder


    Nachweis über Immobilienbesitz


    und/ oder


    Heiratsurkunden und falls vorhanden, Heiratsurkunde über ein bestehendes Eheverhältnis.


    Ein Termin zur Visavorsprache in der Botschaft ist nicht erforderlich.


    Es
    muss persönlich ein Visaantrag bei der Botschaft gestellt werden. Die
    Botschaft leitet ein Exemplar Ihres Visamantrags an die Ausländerbehörde
    weiter, die für den vorgesehenen Aufenthaltsort zuständig ist. Denn
    ein Visum für einen mehr als dreimonatigen Aufenthalt in
    Deutschland und/oder für eine Erwerbstätigkeit bedarf der
    Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland.
    Das
    Visumverfahren dauert in der Regel zwischen 6 und 8 Wochen, kann aber
    im Einzelfall auch kürzer oder länger dauern. Entsprechend
    frühzeitig
    sollten die Visa beantragt werden. Sobald das Visum
    erteilt werden kann, informiert die Botschaft Sie, damit Sie zur
    Visaabholung vorsprechen.
    Nach erfolgter Vorsprache erhält man erneut
    einen Zahlungstalon. Für die eigendliche Bearbeitung des Visaantrages
    wird zusätzlich ein Betrag von
    60.- Euro fällig, zahlbar
    ausschliesslich bei der Pro-Creditbank, wul. Slatoustiwska. Die
    Einzahlungsquittung muss dann bei der Passabholung vorgelegt werden.


    Hier sind aber noch folgende Besonderheiten zu beachten.
    Man sollte bei Antragstellung nichts von Freunden, Bekannten oder Heiratsabsichten erzählen. Dies führt in fast allen Fällen zur Visaablehnung. (Zweifel am tats. Reisezweck) Deshalb sollte man auch keine
    Verpflichtungserklärung vorlegen, sondern ein Sperrkonto bei der Dt. Bank eröffnen. Reisezweck ist nur der Sprachkurs und das anschliessende Studium. Das ganze muss auch einen einleuchtenden Bezug zur
    bisherigen Lebensgeschichte haben. Hier sind Lebenslauf und Motivationsschreiben von grosser Wichtigkeit. Hier sollte nur Studien und Karrireorientiert vorgetragen werden. Hier sollte man auch durchaus Fachwissen einfliessen lassen.
    Letztlich muss hier auch das Alter stimmig sein.


    MfG.


    Peter Ahrens.

  • Hallo Herr Ahrens,


    Erst einmal vielen Dank für die wertvollen Tipps! :thumbup:


    Wir werden das Visum für Ihren Sprachkurs parallel zu Ihrer Studienplatzbewerbung in Deutschland in die Wege leiten.


    Allerdings habe ich noch 2 Fragen zu diesem Thema:


    1.) Wie kann meine Freundin abgesehen von Ihrer Eigentumswohnung, einen Verwurzelungsnachweis in Ukraine erbringen, wenn Sie Ihr Studium in der Ukraine im Mai beendet hat und dann den Srachkurs in Deutschland machen möchte. Ihre Eltern leben zwar beide in der Ukraine. Allerdings hat Sie dort dann weder Uni, noch Arbeit, weil Sie ja in Deutschland ein Aufbaustudium machen möchte, dem der Sprachkurs mit anschließender Test DAF Prüfung vorangehen soll.


    2.) Wenn Sie in der Zeit Ihres Sprachkurses und später dann auch für Ihr Aufbaustudium bei mir (offiziell "ein Freund der Familie") wohnen wird, sehen Sie da ein Problem? Sie war schon 3 mal in Deutschland auf Tourist Visum und hat immer bei mir gewohnt. Ich habe im Gegenzug eine Verpflichtungserklärung abgegeben. Im Falle des Sprachkurses würden wir es dann über das Sperrkonto laufen lassen und ich werde keine Verpflichtungserkärung abgeben, so wie Sie es vorgeschlagen haben.


    Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
    Manacoly tschuess_und_weg

  • 1.) Wie kann meine Freundin abgesehen von Ihrer Eigentumswohnung, einen Verwurzelungsnachweis in Ukraine erbringen, wenn Sie Ihr Studium in der Ukraine im Mai beendet hat und dann den Srachkurs in Deutschland machen möchte. Ihre Eltern leben zwar beide in der Ukraine. Allerdings hat Sie dort dann weder Uni, noch Arbeit, weil Sie ja in Deutschland ein Aufbaustudium machen möchte, dem der Sprachkurs mit anschließender Test DAF Prüfung vorangehen soll.


    2.) Wenn Sie in der Zeit Ihres Sprachkurses und später dann auch für Ihr Aufbaustudium bei mir (offiziell "ein Freund der Familie") wohnen wird, sehen Sie da ein Problem? Sie war schon 3 mal in Deutschland auf Tourist Visum und hat immer bei mir gewohnt. Ich habe im Gegenzug eine Verpflichtungserklärung abgegeben. Im Falle des Sprachkurses würden wir es dann über das Sperrkonto laufen lassen und ich werde keine Verpflichtungserkärung abgeben, so wie Sie es vorgeschlagen haben.


    Die Wohnung sollte hier als Verwurzelungsnachweis reichen.
    Das Sie bei Ihnen wohnt würde ich nicht angeben, dann könnte man am angegebenen Aufenthaltszweck zweifeln, gerade im Hinblick auf die vorherigen Besuche.


    MfG.


    Peter Ahrens.

  • Hat jemand eine Idee, wie ich das mit der Angabe der Wohnadresse geschickt umgehen kann, ohne, dass ich bewusst falsche Angaben mache :S .


    Ich meine damit: Natürlich wollen wir dann bei mir zusammenwohnen, während Sie Ihren Sprachkurs in Deutschland macht. :give_heart:


    Das muss doch irgendwie möglich sein !think!


    Ich bin für jeden Ratschlag dankbar!


    Euer Monacoly tschuess_und_weg

  • Hat jemand eine Idee, wie ich das mit der Angabe der Wohnadresse geschickt umgehen kann, ohne, dass ich bewusst falsche Angaben mache


    Dann miete eben eine Ferienwohnung. Ist sie dann da, dann entscheidest Du Dich eben anders und sie wohnt doch bei Dir.


    Gruß
    Siggi

  • Nachweis über Immobilienbesitz[/quote]
    [quote='Ahrens','index.php?page=Thread&postID=72615#post72615']und / oder


    Hallo Herr Ahrens,


    Wie muss man denn den Nachweis über Immobilienbesitz erbringen?
    Fahrzeugzulassung hätten wir auch noch zu bieten ;)


    Das ist das Einzige was wir an Verwurzelungsnachweisen anbieten können.
    Muss das für die Botschaft beglaubigt übersetzt werden? Notariell?


    Oder kann man einfach die ukrainischen Papiere in Kopie einreichen?


    Danke für Ihre Hilfe!


    Herzlichen Gruß.
    Monacoly

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